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kleineAnfragen
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta,
T
orsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/15537 –
Die Vereinbarkeit des Luftverkehrsteuergesetzes mit CORSIA und
dem Open-Skies-Abkommen
Vorbemerkung der Fragesteller
Im Klimaschutzprogramm 2030 gibt die Bundesregierung an, dass sie mit der
Erhöhung
der Luftverkehrsteuer die Senkung der Mehrwertsteuer bei der
Bahn von 19 auf 7 Prozent finanzieren möchte. Darüber hinaus soll durch den
höheren Preis eine Lenkungswirkung erzielt werden, sodass mehr Passagiere
auf umweltfreundliche V
erkehrsträger umsteigen.
Der Branchenverband Airlines for America (A4A) nimmt die Erhöhung der
Luftverkehrsteuer
zum Anlass, um auf die Unvereinbarkeit mit dem Open-
Skies-Abkommen und CORSIA hinzuweisen (
www. icao.int/Meetings/a40/Do
cuments/Resolutions/a40_res_prov_en.
pdf , Artikel 18). In Artikel 12 Absatz 1
heißt
es zu Benutzungsgebühren: „Benutzungsgebühren, die von den für die
Gebührenerhebung zuständigen Behörden oder Stellen einer Vertragspartei
von den Luftfahrtunternehmen der anderen Vertragspartei erhoben werden,
müssen gerecht, angemessen, nicht ungerechtfertigt diskriminierend und auf
die Benutzerkategorien gleichmäßig verteilt sein.“ Außerdem hat die ICAO
nun beschlossen, dass CORSIA das einzige globale marktbasierte Klimain-
strument ist. Eine Luftverkehrsteuer würde das nach Ansicht der Fragesteller
konterkarieren.
Es stellt sich die Frage, ob die Bundesregierung sich eine Position zu den Aus-
sagen von A4A gebildet hat.
1. Teilt die Bundesregierung die Bedenken von A4A, dass die Luftverkehr-
steuer gegen das Open-Skies-Abkommen verstößt?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Erhebung von Steuern zu fiskalischen und anderen Zwecken ist ein
staatliches
Hoheitsrecht. Zudem handelt es sich bei der Luftverkehrsteuer nicht
um eine Benutzungsgebühr.
Deutscher Bundestag
Drucksache
19/
15966
19. W
ahlperiode
13.12.2019
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 1
1. Dezember 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
2. Plant die Bundesregierung, die Luftverkehrsteuer auch für andere Ver-
kehrsträger zu senken?
Die Luftverkehrsteuer wird nur für einen Verkehrsträger erhoben; eine Absen-
kung ist nicht geplant.
3. Gibt es neben dem Open-Skies-Abkommen weitere rechtliche Bedenken
im Hinblick auf eine europäische W
ettbewerbsverzerrung?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor
.
4. Wie hoch sind die Einnahmeverluste, wenn die Mehrwertsteuer auch bei
den anderen Verkehrsträgern von 19 auf 7 Prozent reduziert wird?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor
.
5. Teilt die Bundesregierung die Position von A4A, dass eine Besteuerung
auf
internationalen Luftverkehr zu einer Verschlechterung der Umwelt
führt, weil den Fluggesellschaften weniger Geld für Investitionen in kli-
mafreundliche Antriebe übrig bleibt (
www. handelsblatt
.com /unterneh
men/handel-konsumgueter/klimapaket-us-airlines-bezeichnen-deutsche-tic
ketsteuer-als-illegal/25163922.html)?
Die Einnahmen aus der Luftverkehrsteuer tragen im Rahmen des Gesamtde-
ckungsprinzips
auch zur Finanzierung der Ausgaben zur Bekämpfung des Kli-
mawandels und der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen bei.
Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag im Haushaltsgesetz 2020 einen neuen
T
itel für „Antriebstechnologien und moderne Kraftstoffe für die Luftfahrt“ mit
200 Mio. Euro bis 2021 als positives Signal für den Klimaschutz beschlossen.
6. Wie begründet die Bundesregierung, dass die Luftverkehrsteuer CORSIA
als alleiniges Klimainstrument nicht unter
gräbt?
Die Bundesregierung unterstützt CORSIA und das damit verbundene Ziel des
kohlenstof
fneutralen Wachstums des internationalen Luftverkehrs. Die Luftver-
kehrsteuer untergräbt CORSIA nicht. Jeder Staat hat das Recht, Steuern zur Er-
reichung politischer Ziele unter der Voraussetzung zu erheben, dass diese dis-
kriminierungsfrei zur Anwendung kommen.
7. Teilt die Bundesregierung die Meinung von A4A, dass die Luftverkehrs-
wirtschaft
und europäische Regierungen mehr erreichen können, wenn sie
sich auf die Förderung von CORSIA und die Entwicklung klimafreundli-
cher Antriebe konzentrieren?
a) Wenn ja, welche Schlüsse zieht die Bundesregierung daraus?
b) Wenn nein, warum nicht?
CORSIA ist eine Maßnahme, um die Klimawirkung des Luftverkehrs zu be-
grenzen.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zur Erreichung der Kli-
maziele von Paris auch andere Maßnahmen ergriffen werden müssen. Dazu ge-
hören technische Maßnahmen wie klimafreundliche Antriebe, aber auch opera-
tionelle Maßnahmen sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Markteinführung
nachhaltiger alternativer Treibstoffe.
Drucksache
19/
15966
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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ISSN 0722-8333