Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlev Spangenberg, Dr. Robby Schlund, Paul Viktor Podolay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15541 – Umzug des Gemeinsamen Bundesausschusses V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf Anfrage des „Ärzteblattes“ aus dem Jahre 2017 (www.aerzteblatt.de/archi v/189289/Gemeinsamer-Bundes%C2%ADaus%C2%ADschuss-Umzug-soll-b is-Ende-2018-erfolgen) teilte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit, bis Ende 2018 in neue Büroräume an der Gutenbergstraße 13 (10587 Berlin) ziehen zu wollen, um künftig alle G-BA-Abteilungen an einem Ort zu bündeln , die zuvor an mehreren Standorten ansässig waren. Als ausschlaggebend für den Umzug wird die bessere Wirtschaftlichkeit angeführt, die auf dem geringeren Mietpreis basiert, sowie anderen wirtschaftlichen Faktoren, die nicht näher ausgeführt wurden. Die Rechtsaufsicht über den G-BA hat nach § 91a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) das Bundesministerium für Gesundheit (BMG). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 20. April 2017 entschieden , zur Deckung des Raumbedarfs des G-BA einschließlich des Innovationsausschusses ab Ende 2018 ein neues Gebäude in der Gutenbergstraße 13 in Berlin anzumieten. Im Rahmen der rechtsaufsichtlichen Begleitung durch das Bundesministerium für Gesundheit konnten keine Rechtsverstöße festgestellt werden. Der G-BA hat nachvollziehbar begründet, dass gegenüber der vorherigen Zwei-Standortlösung die vorgesehene Ein-Standortlösung unter Berücksichtigung der Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorteilhafter ist. Der Umzug des G-BA in das Gebäude in der Gutenbergstraße 13 erfolgte planmäßig; die Arbeitsfähigkeit des G-BA konnte zudem durchgängig aufrechterhalten werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15968 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wann ist der Gemeinsame Bundesausschuss umgezogen, und wann wurde der Umzug abgeschlossen? Der Umzug des Gemeinsamen Bundesausschusses war am 29. Dezember 2018 planmäßig und vollständig abgeschlossen. Der Geschäfts- und Sitzungsbetrieb im neuen Dienstgebäude wurde planmäßig am 2. Januar 2019 aufgenommen. 2. Wie hoch waren die Kosten des Umzugs? Der Umzug zur Zusammenfassung der auf zwei Dienstgebäude aufgeteilten Beschäftigten im neuen Dienstgebäude hat nach Auskunft des G-BA insgesamt 304.652,52 Euro gekostet. 3. Wieviel Quadratmeter Bürofläche werden in dem neuen Bürogebäude gemietet , und wie groß war die alte Bürofläche (bitte die Standorte nach Quadratmetern aufschlüsseln)? Gemäß den Angaben des G-BA werden die Standorte nach Quadratmetern wie folgt aufgeschlüsselt: Objekt Bürofläche Konferenzfläche (inkl. Bistro und Foyer ) Nebenflächen (inkl. Lager- und Parkflächen ) Gutenbergstraße 4.927,96 qm 2.125,27 qm 5.912,42 qm Wegelystraße 2.044,39 qm 1.301,93 qm 2.259,68 qm Englische Straße 1.615,91 qm 275,31 qm 1.487,78 qm 4. Wie hoch ist der aktuelle Mietpreis, und wie hoch sind die Nebenkosten (bitte alle Kosten aufschlüsseln)? Gemäß der Angaben des G-BA ist der aktuelle Mietpreis wie folgt: Mietpreis oberirdisch 17,70 €/qm Mietpreis unterirdisch 06,00 €/qm Terrassenflächen 17,70 €/qm (jedoch nur Anrechnung der halben Fläche) Stellplätze 90,00 €/Stellplatz Nebenkosten je qm Mietfläche 4,50 €/qm 5. Wie hoch war der alte Mietpreis, und wie hoch waren die Nebenkosten (bitte alle Standorte des G-BA aufschlüsseln)? Gemäß der Angaben des G-BA war der alte Mietpreis für die beiden früheren Standorte wie folgt aufgeschlüsselt: Wegelystraße Englische Straße Mietpreis oberirdisch 17,80 €/qm 16,07 €/qm Mietpreis unterirdisch 10,50 €/qm 8,33 €/qm Terrassenflächen 17,80 €/qm - Stellplätze 87,50 €/Stellplatz - Nebenkosten je qm Mietfläche 7,46 €/qm 4,17 €/qm Drucksache 19/15968 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche weiteren Faktoren, neben dem Mietpreis, bedingten den Umzug? Die angemieteten Büro- und Konferenzflächen an den beiden Standorten waren deutlich zu klein für den bestehenden und absehbaren Flächenbedarf; es bestand keine Möglichkeit zur Verlängerung des Untermietvertrages über das Jahr 2019 hinaus oder zur Erweiterung der Flächen in der Englischen Straße, da der dortige Hauptmieter den Standort aufgeben wollte und der Eigentümer das Objekt sanieren und neu am Markt positionieren wollte. Nach eingehender Markterkundung hat sich die Ein-Standortlösung im neuen Objekt Gutenbergstraße unter Nutzung der bei der Teilanmietung vereinbarten Erweiterungsoption als insgesamt gegenüber der Beibehaltung zweier Standorte wesentlich wirtschaftlicher etwa im Hinblick auf den Mehraufwand aus dem Betrieb mehrerer Standorte und der teilweise doppelten Vorhaltung von Ressourcen erwiesen. Durch die Zusammenfassung der vormals beiden Standorte konnten außerdem deutliche Verbesserungen in der Barrierefreiheit des Sitzungsbetriebes für die Öffentlichkeit sowie die ohnehin gebotene Modernisierung der größtenteils zuvor analogen Konferenz- und Medientechnik für Veranstaltungen kosteneffizient umgesetzt werden. 7. Wie viele Mitarbeiter hat der G-BA? Nach Angaben des G-BA sind im Stellenplan 2019 für den Gemeinsamen Bundesausschuss 212,5 Vollzeitäquivalente und für den Innovationsausschuss zusätzlich 21 Vollzeitäquivalente vorgesehen. Für 2020 ist ein weiteres Anwachsen der Stellenpläne vorgesehen. 8. Wie viele Mitarbeiter des G-BA arbeiten im neuen Bürokomplex? Nach Angaben des G-BA sind im Mietobjekt insgesamt 254 Büroarbeitsplätze eingerichtet. Aktuell arbeiten in den Geschäftsstellen des Gemeinsamen Bundesausschusses und des Innovationsausschusses 248 Personen in Voll- und Teilzeitarbeitsverhältnissen (Stand: 1. Dezember 2019). 9. Wie viele Mitarbeiter arbeiten nicht in dem besagten neuen Bürokomplex, und wo arbeiten diese? Der Gemeinsame Bundesausschuss unterhält keine weiteren Bürostandorte. Demnach arbeiten keine Beschäftigten in anderen, vom G-BA angemieteten Mieträumen. 10. Welche Abteilungen des G-BA sind in dem neuen Bürokomplex angesiedelt ? Alle Abteilungen des G-BA sind im aktuellen Mietobjekt untergebracht. Auf das Organigramm des G-BA unter www.g-ba.de/ueber-den-gba/geschaeftss telle/ wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15968 11. Welche rechtlichen Vorgaben für das Mietverhältnis mussten eingehalten werden? Der G-BA hat die geltenden vergaberechtlichen Vorschriften sowie Vorgaben des Vierten und des Fünften Buches Sozialgesetzbuch, des Bürgerlichen Gesetzbuches , des Haushaltsrechtes (hier insbesondere der Verordnung über das Haushaltswesen in der Sozialversicherung), der Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie die für öffentliche Arbeitgeber maßgeblichen Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung, des Arbeitsschutzgesetzes, des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) sowie des Neunten Buches Sozialgesetzbuch und die Vorgaben zur Barrierefreiheit öffentlicher Gebäude berücksichtigt . Der Flächenbedarf wurde in analoger Anwendung der für den G-BA nicht unmittelbar einschlägigen Leitlinien des Bundesversicherungsamtes für das Mieten von Büroraum und sonstigen Flächen, die Verwaltungszwecken dienen, vom 5. September 2013 (sog. Leitlinien 88) ermittelt und ausgewiesen. Weiterhin mussten baurechtliche Vorgaben zur Erlangung der notwendigen Nutzungsgenehmigungen berücksichtigt werden. Drucksache 19/15968 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333