Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Schmidt, Daniela Wagner, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15576 – Dumpingpreise im Luftverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Flugtickets sind heutzutage zu sehr günstigen Preisen zu bekommen. Vor allem Billigfluggesellschaften wie Ryanair oder Easyjet bieten Flugtickets immer wieder zu Dumpingpreisen von nur 2 Euro bis 30 Euro an (vgl. www.rei sereporter.de/artikel/6350-ryanair-fliegt-fuer-2-euro-nach-palma-de-mallorcabilliger -als-bier-am-ballermann). Die Tatsache, dass der Luftverkehr bei Kerosinsteuer und Umsatzsteuer (bei internationalen Flügen) subventioniert wird, leistet einer solchen Preisgestaltung Vorschub. Angesichts der Klimakrise ist es nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller erforderlich, Kostenwahrheit herzustellen. Dafür müssen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die milliardenschweren Subventionen abgebaut und dem Luftverkehr die externen Kosten angelastet werden, die er verursacht. Dumpingpreise im Flugverkehr setzen nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller die falschen Anreize, und sie verhindern die dringend gebotene Verlagerung der Kurzstreckenflüge auf die Bahn. In ihrem am 22. September 2019 verabschiedeten Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030 kündigte die Bundesregierung an: „Im Zuge der Änderung des Luftverkehrssteuergesetzes werden Dumpingpreise bei Flugtickets verhindert, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.“ (Eckpunktepapier für das Klimaschutzprogramm 2030, www.bundesregie rung.de/resource/blob/975232/1673502/768b67ba939c098c994b71c0b7d6e63 6/2019-09-20-klimaschutzprogramm-data.pdf?download=1, S. 12). In der Begründung des Referentenentwurfs zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vom 2. Oktober 2019 wurde die Absicht der Bundesregierung, Dumpingpreise bei Flugtickets zu verhindern, erwähnt. Dies solle aber nicht im Zuge der Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes geschehen (vgl. www.b undesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorha ben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legislaturperiode/G-Aenderung-Luftver kehrtssteuergesetz/1-Referentenentwurf.pdf?__blob=publicationFile&v=2, S. 5). Der Gesetzentwurf zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes vom 15. Oktober 2019 wurde entsprechend ohne eine entsprechende Passage vom Kabinett verabschiedet (vgl. www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/G Deutscher Bundestag Drucksache 19/15969 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. esetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_III/19_Legisl aturperiode/G-Aenderung-Luftverkehrtssteuergesetz/2-Regierungsentwurf.pdf ?__blob=publicationFile&v=3). Eine Regelung zur Verhinderung von Dumpingpreisen liegt gegenwärtig noch nicht vor. Was die Bundesregierung in diesem Zusammenhang unter Dumpingpreisen versteht und wann sie den Entwurf einer entsprechenden Regelung vorlegen wird, ließ sie in der Fragestunde am 23. Oktober 2019 offen. Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung „zur Umsetzung einer Regelung zur Verhinderung von Dumpingpreisen bei Flugtickets“ sei noch nicht abgeschlossen“ (vgl. Antwort auf die Mündliche Frage 6 des Abgeordneten Stefan Schmidt, Plenarprotokoll 19/120, S. 14822). 1. Beabsichtigt die Bundesregierung, weiterhin eine Regelung gegen Dumpingpreise für Flugtickets zu treffen? 2. Wie definiert die Bundesregierung Dumpingpreise bei Flugtickets? 3. Um welche „anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren“ handelt es sich im Einzelnen, deren Summe Ticketpreise nach Absicht der Bundesregierung künftig nicht mehr unterschreiten dürfen (bitte einzeln anführen und erläutern)? 4. Welcher Anteil der Flugtickets wird derzeit nach Einschätzung der Bundesregierung in Deutschland zu derartigen Dumpingpreisen verkauft? 5. Wann wird die Bundesregierung den Entwurf einer Regelung zur Verhinderung von Dumpingpreisen bei Flugtickets vorlegen? Die Fragen 1 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm 2030 hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, Dumpingpreise bei Flugtickets zu verhindern, indem diese nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge , Entgelte und Gebühren verkauft werden sollen. Die Beratungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Zu Frage 4 liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. 6. Von welchen fünf internationalen Flughäfen in Deutschland hoben in den letzten fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung die meisten Flugzeuge mit Passagieren ab, die Tickets zu Dumpingpreisen gekauft hatten (bitte einzeln aufschlüsseln)? 7. Wie hoch war der durchschnittliche Ticketpreis für einen Inlandsflug in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil (bitte einzeln aufschlüsseln)? 8. Wie hoch war der durchschnittliche Ticketpreis für einen Inlandsflug einer Billigfluggesellschaft in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil (bitte einzeln aufschlüsseln)? 9. Wie hoch war der durchschnittliche Ticketpreis für einen innereuropäischen Flug mit Start in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil (bitte einzeln aufschlüsseln )? Drucksache 19/15969 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie hoch war der durchschnittliche Ticketpreis für einen innereuropäischen Flug einer Billigfluggesellschaft mit Start in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil (bitte einzeln aufschlüsseln)? 11. Wie hoch war der durchschnittliche Ticketpreis für einen interkontinentalen Flug mit Start in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil (bitte einzeln aufschlüsseln )? 12. Wie hoch war der durchschnittliche Ticketpreis für einen interkontinentalen Flug einer Billigfluggesellschaft mit Start in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung, und wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil (bitte einzeln aufschlüsseln)? 13. a) Wie viele Inlandsflüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Preis unter 10 Euro, zwischen 10 und 20 Euro, zwischen 20 und 30 Euro, zwischen 30 und 40 Euro, zwischen 40 und 50 Euro, zwischen 50 und 100 Euro und über 100 Euro verkauft (bitte nach Jahren und Preisspannen aufschlüsseln )? b) Wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil? 14. a) Wie viele von einem deutschen Flughafen abgehenden innereuropäischen Flüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Preis unter 10 Euro, zwischen 10 und 20 Euro, zwischen 20 und 30 Euro, zwischen 30 und 40 Euro, zwischen 40 und 50 Euro, zwischen 50 und 100 Euro und über 100 Euro verkauft (bitte nach Jahren und Preisspannen aufschlüsseln)? b) Wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelte- und Gebührenanteil? 15. a) Wie viele von einem deutschen Flughafen abgehenden interkontinentalen Flüge wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der letzten fünf Jahre zu einem Preis unter 10 Euro, zwischen 10 und 20 Euro, zwischen 20 und 30 Euro, zwischen 30 und 40 Euro, zwischen 40 und 50 Euro, zwischen 50 und 100 Euro und über 100 Euro verkauft (bitte nach Jahren und Preisspannen aufschlüsseln)? b) Wie hoch war dabei jeweils der Steuer-, Zuschläge-, Entgelteund Gebührenanteil? 16. Unter welchen Umständen (z. B. bei besonders frühen Buchungen, bei besonders späten Buchungen) bieten Fluggesellschaften bzw. Billigfluggesellschaften nach Kenntnis der Bundesregierung Flugtickets zu Dumpingpreisen an (bitte falls möglich nach Inlandsflügen, europäischen Flügen und interkontinentalen Flügen aufschlüsseln, und bitte nach Fluggesellschaften und Billigfluggesellschaften aufschlüsseln)? Die Fragen 6 bis 16 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15969 17. Aus welchen Gründen sieht die Bundesregierung den Weg der Marktregulierung als den besseren Weg an, Flüge zu Dumpingpreisen zu vermeiden , als durch Einführung der vollen Besteuerung aller Flüge (vgl. Vorschlag der Fragestellerinnen und Fragesteller zum Subventionsabbau im Luftverkehr, Bundestagsdrucksache 19/13078) und die vollständige Einpreisung der externen Kosten des Luftverkehrs? Die in den Eckpunkten für das Klimaschutzprogramm enthaltene Maßnahme zur Verhinderung von Dumpingpreisen bei Flugtickets soll zur Begrenzung der Umweltauswirkungen des Luftverkehrs beitragen. 18. Welche Effekte erwartet die Bundesregierung durch die Verhinderung von Dumpingpreisen bei Flugtickets in Bezug auf die Passagierzahl und den CO2-Ausstoß im Luftverkehr? Aufgrund der Wirkung weiterer Maßnahmen, wie der Erhöhung der Luftverkehrsteuer und der Absenkung der Mehrwertsteuer für Bahntickets, ist eine Abschätzung , welche Effekte durch eine Verhinderung von Dumpingpreisen zu erwarten sind, nicht valide möglich. 19. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Mehreinnahmen (beispielsweise durch teurere Flugtickets) oder Mindereinnahmen (beispielsweise durch Nicht-Verkauf weiterer Flugtickets) der Fluggesellschaften durch die Verhinderung von Dumpingpreisen bei Flugtickets? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Drucksache 19/15969 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333