Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Christian Kühn (Tübingen), Britta Haßelmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15577 – Auswahlkriterien für die Förderung von Smart City Modellprojekten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Auf die Förderung der Modellprojekte Smart Cities hatten sich fast hundert Städte, Kreise und Gemeinden aus ganz Deutschland beworben. Am 9. Juli 2019 wurden die 13 Gewinner der ersten Förderrunde der Modellprojekte Smart Cities bekanntgegeben. Es sollen laut Homepage des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) noch drei weitere Förderrunden folgen, die etwa 50 Modellprojekte mit rund 750 Mio. Euro fördern sollen. Im Bundeshaushalt sind aktuell etwas mehr als 170 Mio. Euro für die Förderung von Modellprojekten Smart Cities (Kapitel 0604 Wohnungswesen und Stadtentwicklung Titel 883 01–419) eingestellt. Die Förderentscheidung beruht auf einem mehrstufigen Prüfprozess, der hinsichtlich der Transparenz der Auswahlkriterien und Standards noch ausbaufähig ist. So führte die Auswahl der Modellprojekte bei Kommunen und kommunalen Vorhabenträgern, die sich beworben hatten, zu Fragen hinsichtlich der Auswahlkriterien und Standards. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15970 19. Wahlperiode 16.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.  1. Welche Städte, Kreise, Gemeinden und interkommunale Kooperationen hatten sich auf die erste Förderrunde des Förderprogramms Modellprojekte Smart Cities beworben (bitte nach Großstädte, mittlere Städte, Kleinstädte, Landgemeinden und interkommunale Kooperationen aufschlüsseln )? Es haben sich insgesamt 97 Städte, Kreise, Gemeinden und interkommunale Kooperationen beworben, davon • Kleinstädte und Landgemeinden = 17 • Mittlere Städte = 31 • Großstädte = 30 • Interkommunale Kooperationsprojekte und Landkreise = 19. Alle Kommunen haben mit ihren Einreichungen hohes Engagement bewiesen, das die Bundesregierung in jeder Hinsicht respektiert. Ein Einverständnis zur Veröffentlichung aller Teilnehmer der ersten Förderrunde liegt nicht vor. Deshalb kann sich die Bundesregierung zu einzelnen Bewerbungen auch nicht äußern .  2. Welche der eingereichten Bewerbungen hatten mittels eines Ratsbeschlusses eine Verbindlichkeit bezüglich der Strategien und Konzepte, und welche nicht? Im Verfahren wurde ein Ratsbeschluss oder eine Dringlichkeitsentscheidung gefordert, aus der hervorgehen sollte, dass die Kommune: • als Modellprojekt Smart Cities Stadtentwicklung und Digitalisierung gemeinsam mit ihrer örtlichen Öffentlichkeit in einem partizipativen Verfahren diskutieren und gestalten möchte, • hierfür einen strategischen Ansatz im Sinne der Smart City Charta der nationalen Dialogplattform Smart Cities verfolgen möchte, • „Smart City“ nicht bloß als sektorales Projekt versteht, sondern die räumlichen und gesellschaftlichen Wirkungen der Digitalisierung fachübergreifend betrachten möchte, • sich in Kenntnis des geforderten Eigenanteils bewirbt und diesen einbringt, • sich mit der Bereitschaft zum modellhaften/beispielhaften Lernen für und mit anderen Kommunen bewirbt; • zusätzlich sollte der angestrebte Raumbezug deutlich werden. Von den 97 Bewerbungen lagen bei 90 Bewerbungen solche Ratsbeschlüsse und bei fünf Bewerbungen Eilentscheidungen vor.  3. Welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden für die Auswahl des integrierten Smart City Konzepts bzw. der Smart City Strategie zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen?  4. Welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus, liegen der Förderentscheidung dem mehrstufigen Prüfprozess zugrunde, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? Drucksache 19/15970 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode  5. Inwieweit ist die Teilhabe und aktive Mitgestaltung von Bürgerinnen und Bürgern an der Digitalisierungsstrategie und des Smart City Konzepts ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, damit dieses Kriterium für die Förderentscheidung berücksichtigt wird? Die Fragen 3 bis 5 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit den Modellprojekten Smart Cities fördert das Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat (BMI) dieses Jahr erstmals einen strategischen Umgang mit den neuen Möglichkeiten und Herausforderungen für die Stadtentwicklung durch Digitalisierung. Die Modellprojekte Smart Cities sollen dazu beitragen, die Qualitäten der europäischen Stadt in das Zeitalter der Digitalisierung zu übertragen. Die Erkenntnisse aus diesem Lernprozess sollen in die Breite getragen und allen Kommunen zunutze gemacht werden. Grundlage dafür ist die Smart City Charta der Nationalen Dialogplattform Smart Cities. Die Smart City Charta enthält einen partizipativ erarbeiteten Orientierungsrahmen und Empfehlungen, wie der digitale Wandel in den Kommunen zukunftsfähig gestaltet werden kann. Danach sollen sich alle Akteure der Stadtentwicklung und insbesondere die Kommunen aktiv und strategisch mit der Digitalisierung und ihren Wirkungen für das Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden auseinandersetzen, und zwar unabhängig davon, ob sie diese Aktivitäten für sich selbst mit dem Begriff oder der Zielstellung „Smart City“ in Verbindung bringen. Vielmehr sollen die Kommunen eigene lokale Strategien für die digitale Transformation entwickeln, die die Potenziale der Digitalisierung im Hinblick auf die Bedarfe der Menschen und der Wirtschaft vor Ort nutzen. Die Bundesregierung hält deshalb eine Definition von „Smart Cities“ und eine Kategorisierung von Kommunen in „smart“ oder „nicht smart“ anhand von Standards und Mindest-Maßnahmen nicht für zielführend. Ein vorgegebenes Set an Maßnahmen widerspräche zudem dem Ansatz, zunächst eine Strategie gemeinsam mit der lokalen Öffentlichkeit zu erarbeiten und dabei gemeinsam geeignete Maßnahmen zu entwickeln. Art und Inhalt der geförderten Modellprojekte ergeben sich vielmehr aus dem Zusammenwirken von Förderauflagen bzw. Förderbedingungen und Auswahlkriterien , die der Umsetzung übergeordneter Förderziele dienen. Diese wurden zu Beginn des Verfahrens auf der zugehörigen Website veröffentlicht (www.sm art-cities-made-in.de/foerdergegenstand/foerderziele/, Abruf 05.12.2019). Im dort ebenfalls veröffentlichten Merkblatt (KfW-Merkblatt 463) sind diese Informationen in einem Dokument zu finden (www.smart-cities-made-in.de/me dia/e3jldttw/mpsc_merkblatt_436.pdf, Abruf 05.12.2019). Die Auswahlkriterien sind auf der Website des BMI veröffentlicht (hwww.bmi.bund.de/Shared Docs/kurzmeldungen/DE/2019/07/smart-cities-made-in-germany.html, Abruf 05.12.2019). Ziel des Verfahrens war ein Bündel von Modellprojekten auszuwählen, das vielfältige Lernbeispiele ermöglicht, um möglichst schnell Erkenntnisse für Vergleichsgruppen zu generieren. Wesentlich dafür war ein Beitrag zu einer repräsentativen stadtentwicklungspolitischen Herausforderung der gesamten Breite der kommunalen Landschaft Deutschlands. Die vielfältigen Ausgangssituationen der Kommunen mit ihren raumspezifischen Ausgangsbedingungen, Herausforderungen, Zielen und Potenzialen benötigen unterschiedliche Ansätze , zu denen die Modellprojekte beitragen sollen. Erst aus diesem Gesamtbild einer Bewerbung und ihres Beitrags zum Mehrwert für die Gestaltung der deut- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15970 schen Städte, Kreise und Gemeinden insgesamt – nicht in der Erfüllung einzelner Standards oder Maßnahmensets – ergibt sich die Förderwürdigkeit als Modellprojekt Smart Cities.  6. Inwieweit ist die Nutzung von offenen Standards wie beispielsweise offene Software, offene Verwaltungsdaten oder offene technische Schnittstellen ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen?  7. Inwieweit, falls die Nutzung von offenen Standards ein Auswahlkriterium für die Förderung ist, spielen dabei Open Data eine maßgebliche Rolle , welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem Kriterium zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen?  8. Inwieweit ist, falls die Nutzung von offenen Standards ein Auswahlkriterium für die Förderung ist, die Anwendung von Open-Knowledge- Ansätzen sowohl hinsichtlich Informationen, die durch Nutzung öffentlicher Dienste entstehen, für die Weiterentwicklung öffentlicher Dienste genutzt werden als auch Entwicklungen aus der Zivilgesellschaft ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen?  9. Inwieweit ist, falls die Nutzung von offenen Standards ein Auswahlkriterium für die Förderung ist, der Ansatz „Public Money – Public Code“ (https://publiccode.eu/openletter/) ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 10. Inwieweit ist, falls die Nutzung von offenen Standards ein Auswahlkriterium für die Förderung ist, der Einsatz von interoperablen Schnittstellen ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? Die Fragen 6 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Gemäß den Förderbedingungen und –Auflagen sollen Open-Source und offene, interoperable Schnittstellen genutzt werden. Die Kommunen sind verpflichtet geförderte Software-Lösungen als Open-Source bzw. freie Software zur Verfügung zu stellen (siehe KfW-Merkblatt 463). Drucksache 19/15970 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche Standards liegen der Verbesserung der Lebensqualität in bestehenden und neuen Stadtstrukturen über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus zugrunde, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 12. Inwieweit werden die Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs) und ihre jeweiligen Unterziele als Förderkriterien zugrunde gelegt? Wenn nein, warum nicht? 13. Sind Ressourcenschutz, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Müllvermeidung Auswahlkriterien für die Förderung als Modellprojekt? a) Wenn ja, welche Standards werden über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, Ressourcenschutz, Ressourceneffizienz, Kreislaufwirtschaft und Müllvermeidung als Auswahlkriterien in zukünftigen Förderrunden anzusetzen? 14. Ist die Digitalisierung von Umwelttechnologien zur Überwachung von Luftschadstoffen und der Wasserqualität ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt? a) Wenn ja, welche Standards werden über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, die Digitalisierung von Umwelttechnologien zur Überwachung von Luftschadstoffen und der Wasserqualität als Auswahlkriterien in zukünftigen Förderrunden anzusetzen? 15. Inwieweit sind die Digitalisierung von Verkehr, Mobilität und Multimodalität , Verkehrssteuerung mit smarten Ampeln Auswahlkriterien für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? a) Wenn ja, welche Kriterien oder Projekte spielten bei der Auswahl eine Rolle, bzw. welche Verkehrsträger stehen hierbei insbesondere im Fokus? b) Wenn nein, warum nicht, und welche konkreten Pläne verfolgt die Bundesregierung, die Digitalisierung von neuen Mobilitätstechnologien u. a. zur intelligenten Verkehrssteuerung, E-Ticketing etc. als Auswahlkriterium in zukünftigen Förderrungen anzusetzen? 16. Inwieweit ist der Ausbau der IT-Infrastruktur ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 17. Inwieweit ist die Verbesserung der IT-Sicherheit ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15970 18. Inwieweit ist die Digitalisierung von öffentlichen Dienstleistungen für Bürgerinnen und Bürger ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt , und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen ? 19. Inwieweit ist der Auf- oder Ausbau von Open Data und E-Government ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 20. Inwieweit ist der Auf- oder Ausbau von (Online-) Bürgerbeteiligungsverfahren ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 21. Inwieweit ist die Digitalisierung von Sicherheit im öffentlichen Raum wie etwa intelligente Videoüberwachung ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? Die Fragen 11 bis 21 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 22. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass Beiträge zum Erhalt von Freiheit, Privatheit und Datenschutz bei der konzeptionellen und technischen Ausgestaltung von in Smart Cities-Projekten zum Einsatz kommenden IT-Anwendungen eine besondere Bedingung für die Förderung darstellen sollte, und wenn nein, warum nicht? Ja. 23. Inwieweit ist die Digitalisierung von Energieversorgung und die Steuerung dezentraler Netze ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt , und wenn ja, welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen ? 24. Inwieweit ist die Digitalisierung der öffentlichen Infrastruktur über die bereits genannten Felder hinaus ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen ? 25. Inwieweit ist der Auf- oder Ausbau digitaler Geschäftsmodelle der Kommunen ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? Drucksache 19/15970 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 26. Inwieweit ist der Wissenstransfer sowohl von Kommune zu Kommune in Form von Best Practice-Berichten als auch Begleitforschung hinsichtlich Digitalisierung und Smart City ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen ? 27. Inwieweit sind laufende oder geplante Projekte von Open Science und Citizen Science als partizipative und interaktive Formate des Wissensgewinns ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 28. Inwieweit ist der Einsatz oder die Vermittlung von Best Practice hinsichtlich Digitalisierung und Smart City ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 29. Inwieweit ist die Kooperation mit Privatunternehmen ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt, und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde gelegt? 30. Inwieweit ist die Aktivierung bislang ungenutzter Synergien bestehender regionaler sowie überregionaler Akteure und Dienstleistungen mittels digitaler Vernetzung ein Auswahlkriterium für die Förderung als Modellprojekt , und welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus werden diesem zugrunde geleg,t und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 31. Welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus liegen für die Auswahl der Vernetzung von Daten aus Sensoren, Algorithmen und den direkt beeinflussbaren Informationskanälen (wie einer Bürger- App) zugrunde, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen? 32. Welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus liegen der Auswahl beispielhafter Smart City Strategien als Modelle und als praktikable Handlungsstrategien für veränderte Ansprüche an das Wohnen , Arbeiten und Leben in der Zukunft zugrunde, und welches Set an Maßnahmen muss mindestens erfüllt sein, um eine Förderzusage zu bekommen ? Die Fragen 23 bis 32 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 33. Inwieweit bestehen Vorgaben, Standards oder Best Practice-Beispiele hinsichtlich der Vermeidung von Log-In-Effekten und Abhängigkeiten von Einzeltechnologien und Unternehmen, und inwieweit spielt dies bei der Auswahl der Modellprojekte eine Rolle? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 6 bis 10 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15970 34. Welche Standards über die Leitlinien der Smart City Charta hinaus liegen der offenen und partizipativen Verfahren vor Ort und der Nutzung von innovativen Formen der Zusammenarbeit zugrunde? 35. Welche Standards liegen der Plausibilitätsprüfung der eingereichten Strategien und Konzepte zugrunde? Die Fragen 34 und 35 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. 36. Wie wird sichergestellt, dass bei der angekündigten Begleitung der Praxisbezug und die Umsetzbarkeit in den Kommunen im Fokus stehen wird, und wann wird diese Begleitung vergeben, bzw. wann soll diese Begleitung ihre Arbeit aufnehmen? Entsprechende Leistungsbausteine sind in der Leistungsbeschreibung enthalten und werden vertraglich gesichert. Die Vergabe der fachlichen Begleitung und des Wissenstransfers werden derzeit vorbereitet. Der gesuchte Auftragnehmer soll seine Arbeit umgehend nach Beauftragung aufnehmen. 37. Wie wird der Wissenstransfer zwischen den beteiligten Akteuren des Bundes (BMI und KfW) und den Modellkommunen an interessierte Kommunen sichergestellt, und wie wird sichergestellt, dass auch andere interessierte Kommunen daran partizipieren können, damit die Erfahrungen der Modellprojekte nachhaltig in die Breite getragen werden? Entsprechende Leistungsbausteine sind in der Leistungsbeschreibung enthalten. 38. Wie soll eine konstruktive Fehlerkultur in Politik und Öffentlichkeit etabliert werden, um Innovationen und kreative Lösungen zu fördern? Eine konstruktive Fehlerkultur kann nicht verordnet werden, sie muss wachsen und von vielen Akteuren getragen und gelebt werden. Die Modellprojekte Smart Cities sind als lernendes System mit vier aufeinander aufbauenden Staffeln konzipiert, um Erfahrung aus früheren Staffeln in späteren Staffeln nutzen zu können. Sie sind Experimentierräume, bieten Lernmöglichkeiten und können zu einer konstruktiven Fehlerkultur beitragen. Dies betrifft auch die Frage ob und wie entsprechende Ansätze aus Wissenschaft und Praxis übertragbar sind und/oder weiterentwickelt werden können. Drucksache 19/15970 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333