Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Clemens Hocker, Frank Sitta, Carina Konrad, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15579 – Rahmenbedingungen der „Deutschen Befragung zum Rauchverhalten“ mit Blick auf E-Zigaretten und neuartige Tabakerzeugnisse V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut einer Pressemitteilung der Geschäftsstelle der Drogenbeauftragten vom 31. Mai 2019 (www.drogenbeauftragte.de/presse/pressekontakt-und-mitteilun gen/2019/ii-quartal/monitoring-e-zigaretten.html) fördert das Bundesministerium für Gesundheit in den kommenden drei Jahren die Fortsetzung der Studie „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten“ (DEBRA-Studie) am Institut für Allgemeinmedizin der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Wissenschaftlicher Leiter dieser Studie wird Prof. Dr. Daniel Kotz sein. Nachdem die erste DEBRA-Studie zwischen 2016 und 2019 sowohl den Tabakkonsum als auch die Benutzung von E-Zigaretten und Tabakerhitzern untersucht hat, wird die zweite DEBRA-Studie laut Mitteilung ausschließlich die sogenannten neuartigen Produkte untersuchen. Der Anspruch der Studie wird in einer Veröffentlichung des Deutschen Ärzteblattes (www.aerzteblatt.de/int/archive/article/197397/The-use-of-tobacco-e-ci garettes-and-methods-to-quit-smoking-in-Germany-a-representative-study-usi ng-6-waves-of-data-over-12-months-(the-DEBRA-study)) und auf der Homepage der Studie (https://debrastudy.wordpress.com/about/) formuliert. So soll die Studie eine Analyse der aktuellen Markttrends ermöglichen und Entscheidungsträger informieren. Prof. Dr. Daniel Kotz war im Dezember 2018 zudem Sachverständiger bei der Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft zum Thema Tabakwerbeverbot. In seiner schriftlichen Stellungnahme verweist er zwar mehrfach auf die Erkenntnisse aus der DEBRA-Studie, jedoch wurden vor allem die Ergebnisse beschrieben und weniger Schlüsse aus den vorliegenden Zahlen gezogen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15972 19. Wahlperiode 13.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 12. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Elektronische Inhalationsprodukte, wie z. B. E-Zigaretten und Tabakerhitzer werden seit einiger Zeit von Jugendlichen und Erwachsenen in Deutschland vermehrt konsumiert. Derzeit gibt es zu diesen Produkten nur sehr eingeschränkt repräsentative wissenschaftliche Daten zur Konsumhäufigkeit, zu Konsummustern, zu Trends oder zu Faktoren, wie z. B. dem Zusammenhang mit dem Ein- und Ausstieg in bzw. aus dem Tabakkonsum. Die (Weiter-)Entwicklung dieser Produkte erfolgt in einem sehr hohen Tempo. Um frühzeitig Trends erkennen und darauf adäquat mit Präventions- und Aufklärungsmaßnahmen reagieren zu können, bedarf es daher eines besonderen Monitorings für den dynamischen Markt der E-Inhalationsprodukte, das wesentlich kürzere Abstände hat als die bestehenden Studien, die nur in langjährigen Abständen durchgeführt werden. Aufbauend auf der DEBRA-I-Studie, die vom Land NRW gefördert wurde, wird mit der DEBRA-II-Studie ein Instrumentarium eingesetzt, mit dem in kurzen Rhythmen wichtige Daten repräsentativ erhoben werden. Im Rahmen der Studie werden alle zwei Monate repräsentative, persönliche Haushaltsbefragungen der Bevölkerung ab 14 Jahre (jeweils 2000 Personen pro Befragungswelle) durchgeführt. Ziel ist es insbesondere, • die Konsumhäufigkeit von E-Zigaretten und Tabakerhitzern fortlaufend und in regelmäßigen Abständen zu erheben, • relevante Konsummuster zu erfassen und diese im Zeitverlauf zu beobachten , • den Zusammenhang zwischen dem Konsum dieser Produkte und dem Einstieg in und dem Ausstieg aus dem Tabakkonsum zu analysieren und • demografische und sozioökonomische Merkmale der Konsumentinnen und Konsumenten darzustellen. Dabei werden auch Daten zum Konsum von herkömmlichen Tabakprodukten mit erhoben. 1. Wie hoch ist die durchschnittliche jährliche Förderung aus den Haushaltsmitteln des Bundes für die neue Förderphase bis 2022 der DEBRA- Studie? 2. Aus welchem Haushaltstitel sollen die Mittel für die Durchführung der DEBRA-Studie bereitgestellt werden? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Projekt „Deutsche Befragung zum Rauchverhalten – DEBRA-II“ wird über drei Jahre mit einer Gesamtsumme von 422.064 Euro aus Kapitel 1504 Titel 684 05 (Modell- und Forschungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogenund Suchtmittelmissbrauchs) gefördert. 3. Findet nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin auch eine Förderung des Landes Nordrhein-Westfalen statt oder finanziert alleinig der Bund diese Studie? Das Projekt wird ausschließlich aus Bundesmitteln finanziert. Drucksache 19/15972 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie lauten die konkreten Leitfragen für die zweite Auflage der DEBRA- Studie, die nun durch das Bundesministerium für Gesundheit gefördert wird? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Weitere Informationen sind dem Studienprotokoll zu entnehmen: Kastaun et al. BMC Public Health. 2017;17(1):378. Der aktuelle DEBRA Fragebogen ist öffentlich zugänglich unter: https://osf.io/tnj83/. Die Studie verfügt über eine eigene Internetseite: www.debra-study.info. 5. Wie ist das Studiendesign der zweiten Auflage geplant (bitte mit besonderer Berücksichtigung der Anzahl und Auswahl der Befragten sowie der Zeitspanne zwischen den einzelnen Wellen und der Nachbefragung der Befragten)? Das Design der Studie besteht hauptsächlich aus fortlaufenden Querschnittsbefragungen repräsentativer Zufallsstichproben der in Deutschland lebenden Bevölkerung ab 14 Jahre (ca. 2000 Personen pro Befragung). Es sind insgesamt 17 Befragungen geplant; zweimonatlich über einen Zeitraum von ca. drei Jahren (Juni/Juli 2019 bis Februar/März 2022). Personen, die zum Zeitpunkt der Befragung rauchen oder vor Kurzem (< zwölf Monate) aufgehört haben, werden zu einer telefonischen Nachbefragung nach sechs Monaten eingeladen. 6. Sind neben den Forschern am Institut für Allgemeinmedizin der Heinrich- Heine-Universität Düsseldorf und den Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums noch weitere externe Personen an der Konzeption, Durchführung und Auswertung der Studie beteiligt? Wenn ja, aus welchen Branchen stammen die Personen, und mit welchem Ziel werden sie eingesetzt? Bei der DEBRA-II-Studie handelt sich um eine wissenschaftsinitiierte, industrieunabhängige Studie. Es ist vorgesehen, dass bei der Auswertung von Teilbereichen der Studie weitere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus den Fachbereichen Tabakkontrolle und Tabaksuchtforschung einbezogen werden. 7. Welche neuen Erkenntnisse erhofft sich die Bundesregierung durch die Durchführung der zweiten DEBRA-Studie im Hinblick auf den Produktkonsum durch Minderjährige und den Einstieg in den Nikotinkonsum zu erhalten (bitte für die Produktkategorien „Tabakzigarette“, „E-Zigarette“ und „Tabakerhitzer“ einzeln auflisten)? Durch die DEBRA-II-Studie soll die – bislang unzureichende – Datenlage zu E-Inhalationsprodukten deutlich verbessert werden. Der Fokus der Studie liegt deshalb auf genau diesen Produkten. Es werden über einen Zeitraum von drei Jahren zusätzlich zu herkömmlichen Tabakprodukten gezielt Daten zum Konsum(-verhalten) von E-Zigaretten und Tabakerhitzern sowie zu ähnlichen Produkten, deren Markteinführung bereits angekündigt ist bzw. die möglicherweise noch entwickelt werden, erhoben. Die Studie soll u. a. Aufschluss geben über den Konsum von E-Inhalationsprodukten und die damit assoziierten Verhaltensweisen (insbesondere Tabakkonsum), um daraus die erforderlichen gesundheitspolitischen Maßnahmen ableiten zu können. Mit der DEBRA-II- Studie trägt die Bundesregierung zudem einem Beschluss der 8. Vertragsstaatenkonferenz zur WHO-Tabakrahmenkonvention Rechnung, der die Vertragsparteien zu einem intensiven Monitoring neuer (Tabak-)Produkte verpflichtet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15972 8. Wird in der neuen Auflage der Studie ebenfalls erhoben, wie viele Tabakraucher mithilfe der E-Zigarette oder dem Tabakerhitzer mit dem Rauchen aufhören? Es werden in der Studie Daten zu Rauchstoppversuchen und dabei genutzten Unterstützungsmethoden (inkl. der E-Zigarette und dem Tabakerhitzer) erhoben . Bei ausreichender Fallzahl ist geplant, den Nutzen der E-Zigarette bei der Tabakentwöhnung zu untersuchen. 9. Wie plant die Bundesregierung die Veröffentlichung der Daten zum Abschluss des Förderungszeitraums? Nach Abschluss des Projektes werden die Studienergebnisse auf der Internetseite des Bundesministeriums für Gesundheit veröffentlicht. 10. Werden Zwischenergebnisse während des Studienzeitraums veröffentlicht ? Wenn ja, in welcher Form, und in welchem Rhythmus sind solche Veröffentlichungen geplant? 11. Werden die gesammelten Daten der weiteren Wissenschaft zur Untersuchung zugänglich gemacht? Wenn ja, in welchen Abständen? Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Daten zu Teilbereichen werden bereits während der Projektlaufzeit in (inter-)nationalen wissenschaftlichen Fachzeitschriften publiziert, nach Möglichkeit mit einem „open access“-Zugang (kostenloser, unbeschränkter Zugang ). Zudem ist vorgesehen, die wissenschaftlichen Ergebnisse in einfach verständlicher Form über eine eigene Studien-Internetseite (www.debra-study. info) der breiten deutschen Öffentlichkeit zugänglich zu machen. 12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung für sich aus den Ergebnissen der ersten Auflage der DEBRA-Studie im Hinblick auf den Produktkonsum durch Minderjährige und den Einstieg in den Nikotinkonsum gezogen (bitte für die Produktkategorien „Tabakzigarette“, „E-Zigarette“ und „Tabakerhitzer“ einzeln auflisten)? Mit der DEBRA-I-Studie wurde aus Sicht der Bundesregierung ein effizientes Instrumentarium zur detaillierten und engmaschigen Erfassung und Analyse von entscheidungsrelevanten Daten (u. a. Konsumprävalenzen, Konsummuster, Trends, Meinungsbilder) geschaffen, das sich beim Monitoring herkömmlicher Tabakprodukte (v. a. Tabakzigaretten) sehr bewährt hat; die DEBRA-II-Studie legt den inhaltlichen Fokus nunmehr stärker auf E-Inhalationsprodukte (E- Zigaretten, Tabakerhitzer). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Drucksache 19/15972 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, dass E- Zigaretten laut oben genannter Veröffentlichung eines der beliebtesten Produkte für den Rauchausstieg ist – besonders im Hinblick auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse, die der E-Zigarette eine hohe Effektivität bei der Unterstützung des Rauchausstiegs (Hajek et al. (2019): „A randomized Trial of e-cigarettes versus nicotine-replacement therapy“, in New England Journal of Medicine, 380(7), S. 629 bis 637) attestierten? Die Diskussion, ob und inwieweit E-Zigaretten und Tabakerhitzer als möglicherweise weniger gesundheitsgefährdende Alternative zum Tabakrauchen gesehen werden bzw. einen Rauchausstieg sinnvoll unterstützen könnten, wird national und international sehr kontrovers geführt. Ein vom Deutschen Krebsforschungszentrum im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit erarbeiteter Review zum aktuellen Forschungsstand zu E-Zigaretten und Tabakerhitzern verdeutlicht, dass die Studienlage für eine eindeutige Aussage zur Wirksamkeit von E-Zigaretten in der Tabakentwöhnung nicht ausreichend ist. Die Debra-II-Studie soll weitere Analysedaten zu dieser Fragestellung liefern. 14. Plant die Bundesregierung, weitere Studien in dem Bereich der Tabakkontrollpolitik in Auftrag zu geben bzw. zu fördern und wenn ja, bitte folgende Informationen pro Studienvorhaben auflisten: durchführende Institution, beteiligtes Bundesministerium, Förderungssumme, Förderungszeitraum , Fragestellungen, erhoffte Erkenntnisse? Derzeit sind von Seiten der Bundesregierung keine weiteren Studien im Bereich der Tabakkontrollpolitik geplant. 15. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung und auf Basis der DEBRA-Daten der Prozentsatz jugendlicher Raucher (14 bis 18 Jahre), die regelmäßig (mind. einmal im Monat) E-Zigaretten oder Verdampfer zur Nikotinaufnahme nutzen (bitte getrennt auflisten)? Die DEBRA-Studie liefert die Datenbasis zur Berechnung des aktuellen Konsums . Unter den 12.222 Befragten waren 353 14–17-Jährige. Der Prozentsatz 14–17-Jähriger, die angaben, aktuell E-Zigarette (= Verdampfer) zu nutzen betrug 1,7 Prozent (95 Prozent Konfidenzintervall = 0,6 bis 3,7 Prozent; gewichtete Daten). 16. Plant die Bundesregierung, weitere Studien in dem Bereich der Risikoreduzierung mit Fokus auf den Nikotinkonsum in Auftrag zu geben bzw. zu fördern, und wenn ja, bitte folgende Informationen pro Studienvorhaben auflisten: durchführende Institution, beteiligtes Bundesministerium , Förderungssumme, Förderungszeitraum, Fragestellungen, erhoffte Erkenntnisse? Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend plant zur Evaluierung des Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor den Gefahren des Konsums von elektronischen Zigaretten und elektronischen Shishas, das am 1. April 2016 in Kraft getreten ist, eine Studie anhand der Datenerhebungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung an eine noch zu ermittelnde Institution bis zu maximal 25.000 Euro (ohne Mehrwertsteuer ) im Herbst 2020 mit einer Laufzeit bis Anfang 2021 zu vergeben. Ausgangspunkt dieser geplanten Studie ist, wie im Gesetzentwurf der Bundesregierung festgelegt, dass zur Gewährleistung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen eine Evaluierung der Regelungen des Jugendschutzgesetzes innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen ist, um zu untersuchen, ob Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15972 die Verbote tatsächlich zu einem Rückgang des Konsums bei Kindern und Jugendlichen geführt haben. Im Forschungsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft wurde vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in Zusammenarbeit mit dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen ein aus eigenen Mitteln finanziertes Projekt zur Freisetzung von Schadstoffen und Nikotin durch E-Zigaretten und Tabakerhitzer durchgeführt. Die Publikation der Ergebnisse ist vorgesehen. Weiterhin wird vom BfR seit Mai 2019 bis voraussichtlich Juni 2020 ein gemeinsames Projekt mit der Universität München durchgeführt. Zielsetzung der Untersuchung ist die Dokumentation der Nikotinanflutung im Blutplasma durch das Dampfen einer E-Zigarette. Das Projekt wird aus BfR-Mitteln mit 10.000 Euro gefördert. Drucksache 19/15972 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333