Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Müller, Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15569 – Fortschritte bei den Hafenhinterlandanbindungen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Seehäfen an Nord- und Ostsee sind von entscheidender Bedeutung für die deutsche Wirtschaft. Die Funktionsfähigkeit und Wettbewerbssituation innerhalb Europas hängen stark von einem reibungslosen Zu- und Ablauf der Güter ab. Dafür ist im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 (BVWP 2030) ein Bedarf an Kapazitätserweiterung erkannt worden. Der aktuelle BVWP 2030 wurde zusammen mit den daraus entstandenen Ausbaugesetzen für Straße, Schiene und Wasserstraße Ende 2016 verabschiedet. Viele dieser Projekte aus den Ausbaugesetzen sind noch in Planung, einige in Umsetzung. Nach Auffassung der Fragesteller sind diese Maßnahmen vor allem auf dem Verkehrsträger Schiene nötig, um den Anteil der Schiene im Hafenhinterlandverkehr auszubauen und die Abwicklung der Verkehre auf der Schiene zuverlässiger zu gestalten. Es sind aber auch Maßnahmen an Wasserstraßen sowie teilweise auch an Fernstraßen erforderlich. Fraglich ist im Rahmen der Verkehrsinfrastrukturplanung die tatsächliche Umsetzung der vorgesehenen Projekte, also inwieweit diese im Zeit- und Kostenrahmen bleiben und ausreichend Planungskapazitäten vorhanden sind, um die Projekte auch umzusetzen. Im Zuge dessen ist zudem fraglich, inwieweit auch eine frühzeitige Bürgerund Öffentlichkeitsbeteiligung der Projekte gewährleistet werden kann. Es wäre nach Auffassung der Fragesteller sinnvoll, noch vor bzw. während der Planungsphase bereits auf Belange und Anregungen einzugehen, denn erfahrungsgemäß sind zu einem späteren Zeitpunkt Änderungen häufig nicht mehr möglich bzw. mit größerem Planungsaufwand verbunden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/15996 19. Wahlperiode 16.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 12. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. In welchem Planungsstadium befinden sich aktuell die Projekte, die gemäß Ausbaugesetzen im Zuge des Bundesverkehrswegeplans 2030 die Funktion einer Hafenhinterlandanbindung erfüllen (bitte tabellarisch aufführen ; nach Bauabschnitten und Verkehrsträgern getrennt, entsprechend Anlage 1 in der Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 19/1383), unter Berücksichtigung folgender Fragestellungen: a) Bis wann ist jeweils beabsichtigt, die Planungen auch der einzelnen Bauabschnitte abzuschließen? b) Von welchen jeweiligen Gesamtkosten sowie Kosten der jeweiligen Bauabschnitte geht die Bundesregierung aus? c) Wann ist Baubeginn auch der einzelnen Bauabschnitte vorgesehen? d) Sofern für Gesamtprojekt oder Teilabschnitt Baurecht besteht, wurde der Planfeststellungsbeschluss beklagt? e) Wann soll welcher Abschnitt der jeweiligen Projekte bzw. das Gesamtprojekt in Betrieb genommen werden? Es wird auf die Anlage 1 verwiesen. 2. Für welche in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte sowie jeweiligen Bauabschnitte sind bisher welche Mittel im Bundeshaushalt gesamt je Projekt/Bauabschnitt sowie jeweils für 2020, 2021 und 2022 eingeplant (bitte tabellarisch aufführen)? Soweit die Vorhaben an den Bundesschienenwege bereits im Bundeshaushalt veranschlagt sind, wird auf die Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes zum Bundeshaushalt 2020 (Teil B – Bundesschienenwege – Kapitel 1202) verwiesen . Soweit die Vorhaben an den Bundesfernstraßen bereits im Bundeshaushalt veranschlagt sind, wird auf die Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes zum Bundeshaushalt 2020 (Teil A – Straßenbauplan – Kapitel 1201) verwiesen. Soweit die Vorhaben an den Bundeswasserstraßen bereits im Bundeshaushalt veranschlagt sind, wird auf die Anlage Verkehrswegeinvestitionen des Bundes zum Bundeshaushalt 2020 (Teil C – Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen – Kapitel 1203) verwiesen. 3. Für welche in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte sowie jeweiligen Bauabschnitte gibt es bereits einen Vergleich der gesamten Investitionskosten Plan zu Ist, und wie fällt dieser jeweils aus (bitte tabellarisch inkl. jeweiliger bisher aufgelaufener Plan- zu Istkosten und jeweilige Abweichungen benennen – jeweils zum aktuellen Stichtag sowie für die Gesamtlaufzeit des jeweiligen Projekts)? Im Bereich der Schiene wird auf die Anlage „Verkehrswegeinvestitionen des Bundes“ zum Einzelplan 12 des Bundeshaushalts verwiesen. Beim Verkehrsträger Straße wird ebenfalls auf die Anlage „Verkehrsinvestitionen des Bundes“ zum Einzelplan 12 des Bundeshaushalts verwiesen, in dem die erstmalige sowie die aktuelle Haushaltsveranschlagung von Vorhaben aufgeführt wird. Für die in der Tabelle zu Frage 1 aufgeführten Projekte an Bundeswasserstraßen liegt kein Vergleich vor. Drucksache 19/15996 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche Kapazitätssteigerungen der Verkehrsinfrastruktur (bitte jeweilige Maßnahmen zur Kapazitätssteigerung nennen) sind jeweils zu den in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekten gegenüber dem Istzustand vorgesehen? Beim Verkehrsträger Straße führen die Vorhaben zu einer Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Verkehrssicherheit der jeweiligen Bundesfernstraßenabschnitte . Zu den konkreten Projektwirkungen wird auf die Veröffentlichungen im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) 2030 – insbesondere auf die Zielnetzprognose 2030 – verwiesen. Die in der Antwort auf die Frage 1 genannten Schienenvorhaben führen zur Engpassbeseitigung und damit zu Kapazitätssteigerungen auf den jeweiligen Strecken im Seehafenhinterlandverkehr. Durch die Engpassbeseitigungen können dort die prognostizierten Kapazitätssteigerungen aus der BVWP-Prognose 2030 auf der Schiene realisiert werden. Die volkswirtschaftlichen Bewertungen sind jeweils einzusehen bei PRINS unter www.bvwp-projekte.de/map_rai lroad_2018.html. Die Nutzeneffekte der Ausbaumaßnahmen an den Bundeswasserstraßen bemessen sich in erster Linie in der Einsparung von Transportkosten, beispielsweise durch eine bessere Auslastung von Fahrzeugen aufgrund größerer Abladetiefen oder die Einsatzmöglichkeit größerer Fahrzeuge. Die Nutzenbarwerte aus eingesparten Transportkosten sind für die jeweiligen Projekte einsehbar unter https://bvwp-projekte.de/wasserstrasse. 5. Für welche der in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte ist die Erarbeitung von sog. Maßnahmengesetzen vorgesehen, und inwieweit sollen diese Gesetze zu zügigerer Planung und Umsetzung der Projekte führen? Mit dem Entwurf des Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetzes (MgvG) soll die verfahrensmäßige Grundlage dafür geschaffen werden, in geeigneten Einzelfällen Verkehrsinfrastrukturprojekte durch den Deutschen Bundestag zu genehmigen . Ziel des MgvG ist die Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung für die in diesem Gesetz bezeichneten Vorhaben und ihre beschleunigte Realisierung . Zu den einzelnen Projekten wird auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung (Bundesrat, Drucksache 589/19) verwiesen. 6. Welche zusätzlichen Planungskapazitäten sah bzw. sieht die Bundesregierung bei Straßen- und Schienenplanungen nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte bei welchen Planungsbehörden und -institutionen jeweils konkret vor (bitte jeweiliges zusätzliches Planungspersonal tabellarisch für die Jahre 2013– 2020 jeweils nach Jahren und Verkehrsträgern ausweisen)? Das Personal im Eisenbahn-Bundesamt (EBA) wurde in der Vergangenheit kontinuierlich im Bereich der Planfeststellung erhöht: Mit Haushaltsgesetz 2014 sind dem EBA 15 Planstellen für die Belange der Planfeststellung zugewiesen worden. Im Bundeshaushalt 2016 wurden weitere acht Stellen und im Bundeshaushalt 2017 weitere 15 Stellen zugewiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15996 Nach der Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages vom 14. November 2019 sind für den Bundeshaushalt 2020 • 82 Planstellen für die neue Aufgabe „Anhörungsbehörde“ sowie • 20 Planstellen für die Aufgabe Investitionshochlauf (Finanzierung, Planfeststellung , Infrastruktur) vorgesehen. Die Bundesfernstraßen werden nach der grundgesetzlich geregelten Kompetenzverteilung von den Ländern im Auftrag des Bundes geplant, gebaut, verwaltet und betrieben. Die Planung der genannten Baumaßnahmen liegt daher in der Zuständigkeit der Länder. 7. In welcher Form und bei welchen der in Frage 1 genannten Hafenhinterlandprojekte führt die Bundesregierung umfangreichere Beteiligungsverfahren (Bürgerdialoge etc.) als gesetzlich erforderlich durch bzw. beabsichtigt dies? 8. a) In welchem konkreten Planungsstadium beabsichtigt die Bundesregierung bei in Frage 1 genannten Verkehrsinfrastrukturprojekten, auf Bürger und Öffentlichkeit frühzeitig zuzugehen, bzw. in welchen konkreten Planungsstadien können betroffene Bürger und Öffentlichkeit Anregungen und Vorschläge einbringen mit welcher jeweils möglichen Folge der Eingaben für das Infrastrukturprojekt? b) Wie definiert die Bundesregierung in diesem Zusammenhang den Begriff „frühzeitig“ (Zeitpunkte/Zeiträume im jeweiligen Planungsverfahren )? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Beim Verkehrsträger Schiene ist der Planungsträger nicht die Bundesregierung; Planungsträger sind die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU). Diese sind nach §§ 18 ff AEG i. V. m. §§ 72 bis 78 VwVfG gesetzlich verpflichtet , die von dem Vorhaben Betroffenen zu beteiligen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens ist zu prüfen, ob in den Planungen des Planungsträgers die gesetzlichen Bestimmungen u. a. im Hinblick auf Umweltauswirkungen im erforderlichen Umfang berücksichtigt worden sind. Die Bundesregierung ist an diesem Verfahren nicht beteiligt. Gemäß § 25 Absatz 3 VwVfG sind die Projektverantwortlichen verpflichtet, eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung sicherzustellen. Die EIU als Vorhabenträger tragen dem Rechnung und binden die Bürgerinnen und Bürger deshalb schon früh in anstehende Projekte ein. Die frühe Beteiligung zu Beginn der Planung verfolgt das Ziel, eine Vorzugsvariante mit hoher Bürgerakzeptanz und Planrechts- bzw. Finanzierungssicherheit zu erlangen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt vor Abschluss der Vorprüfung und vor Beantragung der Planfeststellung. Für die Planung von Bundesfernstraßenmaßnahmen sind die Länder zuständig. Die Öffentlichkeitsbeteiligungen – etwa im Rahmen der straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren oder Bürgerinformationsverfahren – werden daher nicht vom Bund, sondern von den zuständigen Behörden durchgeführt. Bei den im Anhang genannten Projekten an den Bundeswasserstraßen erfolgt die Öffentlichkeitsbeteiligung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens. Drucksache 19/15996 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Übersicht der Projekte zur Frage 1 Projekte der Schiene Vorhaben zuwendungsfähi - ge Kosten Mio. € Planungsstand Baurechtserlangung PFB beklagt? Baubeginn Inbetriebnahme ABS Cuxhaven – Stade 279,0 offen offen – offen offen ABS Emmerich – Oberhausen 1.581,1 im Bau im Bau teilweise im Bau vsl. 2026 ABS Grenze D/NL – Kaldenkirchen – Viersen – Rheydt- Odenkirchen 209,8 offen offen – offen offen ABS Hamburg – Lübeck – Travemünde 190,8 fertig gestellt fertig gestellt – fertig gestellt fertig gestellt ABS Lübeck – Schwerin/ Büchen – Lüneburg, Lübeck – Schwerin 132,9 in Planung vsl. 2023 – vsl. 2024 vsl. 2028 ABS Oldenburg – Wilhelmshaven 745,8 im Bau teilweise vorhanden teilweise im Bau vsl. 2022 ABS Stelle – Lüneburg, 3gleisiger Ausbau 299,0 fertig gestellt fertig gestellt – fertig gestellt fertig gestellt ETCS vsl. 3/2020 ABS Uelzen – Stendal – Magdeburg – Halle (Ostkorridor Nord) 242,0 in Planung teilweise vorhanden – vsl. 2025 vsl. 2028 ABS Uelzen – Stendal, 1. Baustufe 57,2 fertig gestellt ABS Wilster – Brunsbüttel, 2gleisiger Ausbau und Elektrifizierung 195,8 offen offen – offen offen ABS/NBS Hamburg – Hannover u.a, (Alpha-E) 3.890,9 in Planung offen – offen offen Hinterlandanbindg. Fehmarnbelt-Querung (ohne Fehmarnsundbr.) 1.700,0 in Planung vsl. 2021 – vsl. 2022 vsl. 2026 Hinterlandanbindg. Fehmarnbelt-Querung, Fehmarnsundbr. N.N. in Planung vsl. 2023 – vsl. 2024 vsl. 2028 Knoten Hamburg 1.662,0 in Planung vsl. 2020 ff. – vsl. 2021 vsl. 2025 ff. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15996 Projekte der Straße Nachfolgend tabellarisch aufgeführte Straßenbauprojekte erfüllen nach Auffassung der Bundesregierung eine Funktion der Hafenhinterlandanbindung. Die Planungsstände der einzelnen Projektabschnitte sowie die Angaben zum voraussichtlichen Abschluss der jeweiligen Planung beruhen auf aktuellen Informationen der Länder, welche im Rahmen der Auftragsverwaltung des Bundes zur Zeit für die Planung der Projekte zuständig sind. Die Entscheidung über einen Baubeginn ist abhängig von der Baurechtschaffung und den Finanzierungsmöglichkeiten. Daher ist eine diesbezügliche Angabe erst belastbar möglich, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind. Vorhaben Anteil Bund Mio. € Planungsstand Baurechtserlangung PFB beklagt? Baubeginn Inbetriebnahme A 1 Hamburg – Lübeck HH Südost – HH Stillhorn 259,1 0 offen – offen offen A 7 Hamburg – Bordesholm ÖPP HH Nordwest – Bordesholm 1.085,80 6 fertig gestellt war beklagt fertig gestellt 2019 HH-Othmarschen – HH-Volkspark (Altona) 354 4 im Bau – 2020 vsl. 2025 HH-Volkspark – HH- Nordwest (Stellingen) 327 5 im Bau war beklagt im Bau vsl. 2020 AS HH-Heimfeld – südlich Hochstraße Elbmarsch 212 4 im Bau – 2019 vsl. 2024 Hochstraße Elbmarsch 284,9 4 2019 nein 2020 vsl. 2026 A 14 Magdeburg – Schwerin VKE 1.1 Dahlenwarsleben – Wolmirstedt 91,6 3 nach 2019 – offen offen VKE 1.3 Colbitz – Tangerhütte 72,5 5 im Bau – 2017 vsl. 2020 VKE 1.4 Tangerhütte – Lüderitz 122 5 im Bau – 2018 vsl. 2022 VKE 1.5 Lüderitz – Stendal-Mitte 147,8 4 2019 beklagt offen offen VKE 2.1 Stendal-Mitte – Osterburg 145 4 2018 – offen offen VKE 2.2 Osterburg – Seehausen-Nord 117,5 3 nach 2019 – offen offen VKE 3.1/3.2a Seehausen-Nord – LGr. ST/BB 152,8 4 2019 war beklagt offen offen VKE 3.2b LGr. ST/BB – Wittenberge 50,9 4 2017 war beklagt offen offen VKE 4 Wittenberge – Karstädt 158,7 3 nach 2019 – offen offen VKE 6 Groß Warnow – Grabow 113,5 6 fertig gestellt – fertig gestellt 2017 VKE 7 Grabow – AK Schwerin 163,9 6 fertig gestellt – fertig gestellt 2015 A 20 Küstenautobahn BA 1 Westerstede – Jaderberg 189,5 4 nach 2019 ja offen offen Drucksache 19/15996 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode BA 2 Jaderberg – Schwei 406,7 3 nach 2019 – offen offen BA 3 Schwei – Weserquerung 133,1 2 offen – offen offen BA 4 Weserquerung – Heerstedt 346,5 2 offen – offen offen BA 5 Heerstedt – Bremervörde 192,1 1 offen – offen offen BA 6 Bremervörde – Elm 138,7 3 nach 2019 – offen offen BA 7 Elm – AK Drochtersen 302,8 2 offen – offen offen BA 8 Drochtersen- LGr. NI/SH (Elbmitte) 760,8 4 2015 war beklagt offen offen A 20 Nordwestumfahrung Hamburg BA 3 Weede – Wittenborn 193,4 3a nach 2019 ja offen offen BA 4 Wittenborn – A 7 173,7 4 nach 2019 ja offen offen BA 5 A 7 – L 114 127,5 3 nach 2020 – offen offen BA 6 L 114 – A 23 114,5 3 nach 2020 – offen offen BA 7 A 23 – Glückstadt 207,4 3 nach 2020 – offen offen BA 8 Glückstadt – LGr. SH/NI (Elbmitte) 389,8 4 nach 2019 ja offen offen A 21 Kiel – Stolpe; Bargteheide – Schwarzenbek BA 1 a/b Neumeimersdorf – Kiel 80 0a offen – offen offen BA 2 Klein-Barkau – Kiel Wellseedamm 45 2 offen – offen offen BA 3a Nettelsee – Klein-Barkau 124,6 5 im Bau – im Bau vsl. 2022 BA 3b Stolpe – Nettelsee 89,8 5 im Bau war beklagt im Bau vsl. 2021 Bargteheide – Schwarzenbek 134,6 0 offen – offen offen A 26 Stade – Hamburg BA 2 Horneburg – Jork 151 6 (nur Pkw) fertig gestellt war beklagt fertig gestellt 2015 Jork – Buxtehude 5 im Bau – im Bau vsl. 2022 BA 3 Buxtehude – Rübke 132,9 5 im Bau war beklagt im Bau vsl. 2022 BA 4 Rübke – Hamburg (A 7) 457,7 5 (Vorabmaßnahmen ) 2018 – 2020 offen BA 5 Kehdingen – Stade 457 3 nach 2019 – offen offen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/15996 A 26 Hafenpassage Hamburg BA 6a AK HH-Hafen (A 7) – HH- Moorburg 145,1 3 nach 2019 – offen offen BA 6b HH-Moorburg – HH-Hohe Schaar 693,6 2 offen – offen offen BA 6c HH-Hohe Schaar – HH Stillhorn 735,9 2 offen – offen offen A 39 Lüneburg – Wolfsburg BA 1 Lüneburg-Nord – ö. Lüneburg 162,8 3 nach 2019 – offen offen BA 2 ö. Lüneburg – Bad Bevensen 188 3 nach 2019 – offen offen BA 3 Bad Bevensen – Uelzen 266,7 2 offen – offen offen BA 4 Uelzen – Bad Bodenteich 184 2 offen – offen offen BA 5 Bad Bodenteich – Wittingen 182,1 2 offen – offen offen BA 6 Wittingen – Ehra 145,8 3 nach 2019 ja offen offen BA 7 Ehra – Wolfsburg 195,7 4 vsl. 2020 ja offen offen A 281 Eckverbindung Bremen BA 2/2 Kattenturm – HB Airport- Stadt 129,8 4 vsl. 2020 ja offen offen BA 4 Weserquerung 344 5 (Vorabmaßnah - men) vsl. 2020 ja 2020 offen B 96 Rügenzubringer Altefähr – Samtens-Ost 98,7 6 fertig gestellt war beklagt fertig gestellt 2015 Samtens-Ost – Bergen (B 196) 62,8 6 fertig gestellt war beklagt fertig gestellt 2019 Legende Planungsstände Straße: 0a – Machbarkeitsstudie; 0 – Vorplanung, 1 – Entwurfsplanung, 2 – vor Einleitung Planfeststellung, 3 – im Planfeststellungsverfahren, 3a – im Planergänzungsverfahren, 4 – Planfeststellungsbeschluss, 5–im Bau, 6 – unter Verkehr Drucksache 19/15996 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Projekte der Wasserstraße Vorhaben Anteil Bund Mio. € * Planungsstand Baurechtserlangung PFB beklagt? Baubeginn Inbetriebnahme Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe 490 ** 5 2019 war beklagt 2019 2021 Fahrrinnenanpassung der Außenweser 62 3 offen ja offen offen Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Süd) 5 3 offen ja offen offen Fahrrinnenanpassung der Unterweser (Nord) 35 3 offen ja offen offen Vertiefung der Außenems 37 3 offen – offen offen Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock 112 2 offen – offen offen Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Wismar 79 2 offen – offen offen Legende Planungsstände Wasserstraße: 0 – Vorbereitung, 1 – Voruntersuchung, 2 – Erstellung Planfeststellungs-/Plangenehmigungsunterlagen, 3 – Planfeststellungsverfahren/Plangenehmigung, 4 – Erstellung Ausführungsunterlagen, 5 – im Bau * Investitionsansatz gemäß BVWP 2030; Preisstand 2014 ** Investitionsansatz gemäß HH 2019; Preisstand 2018 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/15996 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333