Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Suding, Nicole Bauer, Dr. Jens Brandenburg (Rhein-Neckar), weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15592 – Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes ist im Jahr 2006 eingerichtet worden , um Menschen zu schützen, die diskriminiert werden aufgrund von Geschlecht , Religion, Hautfarbe, ethnischer Herkunft, sexueller Identität, Behinderung , Alter oder eines sonstigen Status. Mit diesem Auftrag berät die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Menschen, die eine gruppenspezifische Benachteiligung erfahren haben. 1. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Antidiskriminierungsstelle seit Einberufung dieser im Jahr 2006 insgesamt entwickelt (bitte nach Jahren und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Antwort ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. weiblich männlich 2006 4 1 2007 9 8 2008 13 8 2009 13 9 2010 18 6 2011 20 6 2012 21 7 2013 22 7 2014 21 6 2015 19 8 2016 21 10 2017 22 11 2018 20 11 2019 21 11 Deutscher Bundestag Drucksache 19/15999 19. Wahlperiode 16.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 13. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Referat P „Presse und Politische Planung“ der Antidiskriminierungsstelle seit Einberufung dieser im Jahr 2006 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Antwort ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. 2006 − 2007 − 2008 − 2009 − 2010 − 2011 − 2012 − 2013 − 2014 − 2015 4 2016 4 2017 5 2018 5 2019 5 3. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Referat 1 „Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation“ der Antidiskriminierungsstelle seit Einberufung dieser im Jahr 2006 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Antwort ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. 2006 1 2007 6 2008 6 2009 6 2010 8 2011 6 2012 7 2013 7 2014 6 2015 6 2016 7 2017 7 2018 7 2019 7 Drucksache 19/15999 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Referat 2 „Forschung und Grundsatzangelegenheiten“ der Antidiskriminierungsstelle seit Einberufung dieser im Jahr 2006 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln )? Die Antwort ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. 2006 − 2007 5 2008 6 2009 5 2010 5 2011 7 2012 6 2013 6 2014 7 2015 5 2016 10 2017 9 2018 9 2019 9 5. Wie hat sich die Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Referat 3 „Beratung“ der Antidiskriminierungsstelle seit Einberufung dieser im Jahr 2006 entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Antwort ergibt sich aus nachfolgender Tabelle. 2006 3 2007 5 2008 7 2009 7 2010 7 2011 9 2012 9 2013 10 2014 8 2015 8 2016 6 2017 9 2018 9 2019 10 6. Welche fachlichen Voraussetzungen müssen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfüllen, die im Referat 3 „Beratung“ der Antidiskriminierungsstelle arbeiten? Im Referat ADS-3 „Beratung“ arbeiten Beschäftigte des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes. Die Beratungsleistung für Betroffene erfolgt durch die Referentinnen/Referenten als juristische Ersteinschätzung des Sachverhaltes in Bezug auf das Antidiskriminierungsrecht. Es sind daher Kenntnisse der einschlägigen Rechtsmaterie Voraussetzung, aber auch das nötige Einfühlungsvermögen in die Situation von Diskriminierung Betroffener und die Kenntnis erfolgreicher Strategien, Diskriminierungsgefahr frühzeitig zu erkennen und Dis- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/15999 kriminierung effektiv abzustellen. Darüber hinaus verfügen die Beraterinnen und Berater über Fremdsprachenkenntnisse, um eine Beratung gegebenenfalls auch auf Englisch, Französisch und Arabisch anbieten zu können. 7. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle insgesamt entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 8. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen wegen Diskriminierung aufgrund des Alters seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 9. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen wegen Diskriminierung einer Behinderung seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 10. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen wegen Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 11. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen wegen Diskriminierung aufgrund von Religionszugehörigkeit seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 12. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen wegen Diskriminierung aufgrund des Geschlechts seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? 13. Wie hat sich die Anzahl der eingehenden Anfragen für eine Beratung per Post, E-Mail und Telefonanrufen sowie die Anzahl der durchgeführten Beratungsleistungen wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität seit Einberufung der Antidiskriminierungsstelle entwickelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Antworten zu den Fragen 7 bis 13 sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst . Zu den Zahlen ist anzumerken, dass die Gesamtzahl auch Anfragen enthält, die sich nicht auf einen der nachfolgenden Diskriminierungsgründe bezog. Dagegen gab es auch Beratungsanfragen, die mehrere Diskriminierungsgründe betrafen, so dass eine Anfrage bei verschiedenen Gründen gezählt worden sein kann. Drucksache 19/15999 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Merkmal 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 (bis 31.10.19) Gesamtanfragen 504 1.761 1.684 1.744 2.181 2.661 3.302 2.930 2.787 2.860 3.739 3.770 4.216 3.533 Alter 95 231 235 238 295 322 605 369 312 277 428 429 485 371 Behinderung 78 282 325 299 350 461 639 634 572 628 754 783 912 796 Ethnische Herkunft/ Rassismus 43 151 232 214 327 462 607 534 595 545 736 992 1070 948 Geschlecht 80 243 349 283 332 374 425 502 460 496 677 770 1004 855 Religion 4 44 56 71 78 96 106 143 157 140 190 183 256 193 Sexuelle Identität 16 34 79 61 74 81 187 80 91 85 107 173 156 123 Weltanschauung 0 1 22 14 6 11 7 17 11 15 63 50 56 61 14. Welche Einschränkungen bedeutet die kommissarische Leitung seit dem 31. Juli 2018 und die Ungewissheit über das Andauern dieser Form der Leitung für die Arbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Erfüllung der Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 92 der Abgeordneten Katja Suding, auf Bundestagsdrucksache 19/14216)? Die Bundesregierung ist mit der Tatsache konfrontiert, dass die Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) derzeit nicht besetzt werden kann. Grund sind Konkurrentenstreitverfahren, die eine Besetzung bislang nicht zulassen . Eine endgültige gerichtliche Klärung der Frage, ob die beabsichtigte Besetzung rechtmäßig ist, ist noch nicht erfolgt. Die Besetzung der Leitung der ADS ist hinsichtlich Person und Zeitpunkt damit von der endgültigen gerichtlichen Klärung abhängig. Bei der kommissarischen Leitung durch eine langjährig tätige, erfahrene Führungskraft der ADS handelt es sich um die bestmögliche Übergangslösung bis zur gerichtlichen Klärung. Durch die kommissarische Leitung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes werden Einschränkungen bei der Wahrnehmung der Aufgaben der ADS und bei der Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ADS vermieden. 15. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle den Herausforderungen zunehmender Diskriminierung im Internet (digitale Gewalt) gewachsen ist? Wenn nein, welche konkreten Defizite erkennt die Bundesregierung, und was wird getan, um diese Defizite auszugleichen? 16. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Angebote der Antidiskriminierungsstelle unter kommissarischer Leitung entsprechend den Herausforderungen der digitalen Gewalt im Internet weiterentwickelt werden können? Wenn nein, welche konkreten Defizite erkennt die Bundesregierung, und was wird getan, um diese Defizite auszugleichen? 17. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle den Herausforderungen zunehmender Hasskriminalität gegen LSBTI gewachsen ist? Wenn nein, welche konkreten Defizite erkennt die Bundesregierung, und was wird getan, um diese Defizite auszugleichen? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/15999 18. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Angebote der Antidiskriminierungsstelle unter kommissarischer Leitung entsprechend den Herausforderungen der zunehmenden Hasskriminalität gegen LSBTI weiterentwickelt werden können? Wenn nein, welche konkreten Defizite erkennt die Bundesregierung, und was wird getan, um diese Defizite auszugleichen? Die Fragen 15 bis 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung nimmt die Arbeit der unabhängigen ADS wertschätzend zur Kenntnis. Die ADS ist Mitglied im Nationalen Kampagnenkomitee der „No Hate Speech- Bewegung“ des Europarats. Grundlage der Arbeit der ADS ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Demnach berät und forscht die ADS zu Diskriminierungen im Anwendungsbereich dieses Gesetzes. Für den Bereich der Hasskriminalität und Hate Speech im Internet gegen benachteiligte Gruppen (einschließlich LGBTI) hat die ADS keine besondere Zuständigkeit . Für Hasskriminalität sind die Strafverfolgungsbehörden zuständig, für Hate Speech im Internet gelten die Rechtsvorschriften nach dem NetzDG. Um das zivilgesellschaftliche Engagement im Netz zu stärken, hat die Bundesregierung 2017 das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ erweitert um den Programmbereich „Stärkung des Engagements im Netz – gegen Hass im Netz“. Darin werden noch bis Ende 2019 insgesamt 34 Projekte gefördert, die sich im Rahmen von präventiv-pädagogischen Ansätzen mit Hate Speech im Netz auseinandersetzen . In der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ ab 2020 wird die Bekämpfung von Hate Speech als Querschnittsaufgabe fortgesetzt. Drucksache 19/15999 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333