Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Dirk Spaniel, Matthias Büttner, Leif-Erik Holm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15599 – Ausbau der B 158 nach dem Bundesverkehrswegeplan V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Bundesverkehrswegeplan 2030 ist der Ausbau der B 158 mit den Projektnummern B158-G10-BB-BE, B158-G20-BB und B158-G30-BB aufgeführt (www.bvwp-projekte.de/strasse/B158-G10-BB-BE/B158-G10-BB-BE.html#h 1_grunddaten). Zum genannten Straßenbauprojekt ist dort zur Begründung der Dringlichkeitseinstufung zu lesen: „Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten- Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB)“. Im Bundesverkehrswegeplan 2030 liest man zum Projekt B158-G20-BB (www.bvwp-projekte.de/strasse/B158-G20-BB/B158-G20-BB.html): „Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB)“. Der Bundesverkehrswegeplan 2030 führt zum Projekt B158-G30-BB aus (www.bvwp-projekte.de/strasse/B158-G30-BB/B158-G30-BB.html): „Das Projekt ist aufgrund des hohen Nutzen-Kosten-Verhältnisses vordringlich. Es erfolgt eine Einstufung in den Vordringlichen Bedarf (VB)“. Die Fragesteller gehen aufgrund von zahlreichen Gesprächen mit der in der dortigen Umgebung lebenden Bevölkerung davon aus, dass es ein großes Interesse an der Fertigstellung der Projekte gibt. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16010 19. Wahlperiode 17.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Planungen bei den drei in der Vorbemerkung der Fragesteller genannten Projekten? Das Projekt B158-G10-BB-BE befindet sich im Planfeststellungsverfahren. Die Projekte B158-G10-BB und B158-G10-BB befinden sich im Stadium der Vorplanung bei der zuständigen Straßenbauverwaltung des Landes Brandenburg. 2. Wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Fertigstellung der drei Projekte zu rechnen? 3. Sind der Bundesregierung außerplanmäßige Verzögerungen bei der Realisierung der drei Projekte bekannt, und wenn ja, welche? Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Belastbare Aussagen zur baulichen Realisierung und Fertigstellung der genannten Bedarfsplanmaßnahmen im Zuge der B 158 sind nicht möglich. Die Umsetzung von Bundesfernstraßenprojekten fällt in die Zuständigkeit der Länder. Drucksache 19/16010 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333