Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15581 – Personalsituation in Zahnarztpraxen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In vielen Zahnarztpraxen fehlt inzwischen qualifiziertes Praxispersonal, ohne das eine Praxis nicht funktionieren kann, war die einhellige Meinung der anwesenden Zahnärzte bei der von Dr. Wieland Schinnenburg am 21. Oktober 2019 in Hamburg durchgeführten Veranstaltung „Doktor, wo drückt der Schuh?“. Viele Stellen blieben unbesetzt, Vollzeitkräfte wären auf dem Arbeitsmarkt kaum zu finden, so die Teilnehmer weiter. Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) und deren Ausbildung müssen, nach Auffassung der Fragesteller, mehr Berücksichtigung finden, um deutschlandweit eine gute Versorgungs- und Servicequalität in den Zahnarztpraxen weiterhin zu gewährleisten. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g In dem Maße wie medizinischer und wissenschaftlich-technischer Fortschritt sowie Veränderungen der gesamten Praxisstruktur und -organisation einen Paradigmenwechsel in der zahnmedizinischen Versorgung widerspiegeln, gewinnt neben der angemessenen Anzahl auch die Qualifikation von Zahnmedizinischen Fachangestellten (ZFA) zunehmend an Bedeutung. Die Bundesregierung hat diese Entwicklungen im Bereich der zahnmedizinischen Versorgung zur Kenntnis genommen und hält eine Überprüfung der geltenden Ausbildungsordnung aus dem Jahr 2001, die auch neue Aufgaben und Inhalte für die Ausbildung der ZFA einschließt, für sinnvoll und notwendig. Deshalb wurde auch die Forderung des Kuratoriums der Deutschen Wirtschaft für Berufsbildung unterstützt, das im August 2018 im Namen der Bundeszahnärztekammer , der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di und dem Verband medizinischer Fachberufe gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) als zuständigem Ressort eine Neuordnung des Berufsbildes gefordert hat. Daraufhin wurde im Januar 2019 eine mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) abgestimmte Weisung an das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) versandt, um in Vorbereitung des Neuordnungsverfahrens eine Voruntersuchung des Berufs zu veranlassen. Diese Vorun- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16015 19. Wahlperiode 17.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 13. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tersuchung umfasst u. a. auch die Analyse von zukünftigen Anforderungen an das Berufsbild sowie deren Auswirkungen auf die Qualifizierung und Inhalte einer neuen Ausbildungsordnung. Nach aktuellem Zeitplan soll die Voruntersuchung im März 2020 abgeschlossen sein. 1. Welche Anzahl an ausgebildeten ZFA stehen nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Bundesländern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung? a) Welche Anzahl dieser ZFA arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils in Teilzeit? b) Welche Anzahl dieser ZFA arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils in Vollzeit? c) Welche Anzahl dieser ZFA ist nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils als arbeitssuchend gemeldet? d) Welche Anzahl dieser ZFA steht nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils aus anderen Gründen (wie Beschäftigungsverbot , Mutterschutz etc.) dem Arbeitsmarkt temporär nicht zur Verfügung? e) Welche Anzahl an ZFA ist jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern weiblich, welche Anzahl männlich, welche Anzahl entfiel auf ein weiteres Geschlecht? Zur Beantwortung der Frage werden Auswertungen der Beschäftigungs- und der Arbeitsmarktstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen. Dabei ist zu beachten, dass in der Beschäftigungsstatistik Beschäftigte mit ihrer ausgeübten Tätigkeit erfasst werden; Informationen über den Ausbildungsberuf liegen nicht vor. In den Antworten zu den einzelnen Teilfragen werden die Anzahl der Beschäftigten , der arbeitslosen, der nichtarbeitslosen arbeitsuchenden und der nichtarbeitsuchenden ZFA (Berufsuntergruppe 8111 der Klassifikation der Berufe 2010) dargestellt. Aus diesen Zahlen lässt sich aber – aufgrund von teilweisen Überschneidungen zwischen den Gruppen – nicht als Summe die Gesamtzahl der dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden ZFA ableiten (z. B. kann eine beschäftigte ZFA gleichzeitig arbeitsuchend gemeldet sein aufgrund einer frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung gemäß § 38 Absatz des 1 Dritten Buches Sozialgesetzbuch im Fall drohender Arbeitslosigkeit). Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet anhand der Beschäftigungsstatistik der BA. Zum Stichtag 31. März 2019 (aktuellere Daten liegen nicht vor) gab es insgesamt 213.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, die als ZFA arbeiteten, davon waren 133.000 Vollzeitbeschäftigte und 80.000 Teilzeitbeschäftigte. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 zu entnehmen. Drucksache 19/16015 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 1: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in der Berufsgruppe – 8111 Zahnmedizinische Fachangestellte- der KldB 2010 nach Merkmalen Datenquelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Stichtag 31.03.2019 Die Fragen 1c und 1d werden anhand der Arbeitslosenstatistik der BA beantwortet. Im November 2019 gab es 15.000 arbeitsuchende Personen mit einer Ausbildung zur/zum ZFA, darunter rund 8.000 arbeitslose Arbeitsuchende und rund 8.000 nichtarbeitslose Arbeitsuchende. Weitere 4.000 Personen mit einer solchen Ausbildung waren nichtarbeitsuchend gemeldet, darunter 2.000 aufgrund Nichterwerbstätigkeit (z. B. wegen Erziehungs- oder Pflegeaufgaben oder kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit). Weitere Ergebnisse sind der Tabelle in Anlage 1 zu entnehmen. Unter den sozialversicherungspflichtig beschäftigten ZFA waren 211.000 Frauen und 2.000 Männer, unter den arbeitsuchenden ZFA gab es 15.000 Frauen und 80 Männer. Von den nichtarbeitsuchenden ZFA waren 4.000 weiblich und 20 männlich. In der Differenzierung nach Geschlecht liegen Daten zu Männern und Frauen vor, nicht aber zum dritten Geschlecht. Weitere Ergebnisse sind der Tabelle 1 in der Antwort zu den Fragen 1a und 1b sowie der Anlage 1 zu den Fragen 1c und 1d zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16015 2. Welche Anzahl an Personen begann in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2019 die Ausbildung zum ZFA, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2010 entwickelt? Beim Statistischen Bundesamt liegen Daten für das Berichtsjahr 2019 noch nicht vor. Tabelle 2 enthält die Anzahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus dem Zeitraum zwischen 2010 und 2018. Tabelle 2: neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge 2010 bis 2018 Datenquelle: Statistisches Bundesamt 3. Welche Anzahl an Personen schloss in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2019 die Ausbildung zum ZFA erfolgreich ab, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2010 entwickelt? a) Welchen Schulabschluss hatten die Absolventen nach Kenntnis der Bundesregierung vor dem Ausbildungsbeginn jeweils in den Bundesländern ? b) Welches Geschlecht weisen die Absolventen jeweils auf? Beim Statistischen Bundesamt liegen aktuellste Daten für das Berichtsjahr 2019 noch nicht vor. Insoweit ist der Tabelle 3 die Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 zu entnehmen. Die schulische Vorbildung der Absolventinnen und Absolventen ist aufgrund der besseren Lesbarkeit in der Anlage 2 zusammengeführt. Die geschlechtsspezifische Verteilung der Absolventinnen und Absolventen kann der Anlage 3 entnommen werden. Dabei ist insgesamt zu berücksichtigen, dass aus Datenschutzgründen alle Daten (Absolutwerte) jeweils auf ein Vielfaches von Drei gerundet sind. Der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Drucksache 19/16015 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 3: Bestandene Abschlussprüfungen 2010 bis 2018 insgesamt Datenquelle: Statistisches Bundesamt 4. Wie hoch ist die Abbrecherquote bei der ZFA-Ausbildung nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den einzelnen Bundesländern, und wie hat diese sich jährlich seit 2010 entwickelt? Der Bundesregierung liegen für den Zeitraum zwischen 2010 und 2018 Angaben zu vorzeitig gelösten Ausbildungsverträgen vor, siehe Tabelle 4. Dabei handelt es sich nicht zwingend um abgebrochene Ausbildungen. Teilweise werden neue Ausbildungsverträge mit einem anderen Ausbilder und/oder in einem neuen Beruf abgeschlossen. Tabelle 4: Vorzeitig gelöste Ausbildungsverträge 2010 bis 2018 Datenquelle: Statistisches Bundesamt Darüber hinaus ist der Tabelle 5 die Vertragslösungsquote der Jahre 2016, 2017 und 2018 zu entnehmen. Dabei handelt es sich wiederum nicht um eine Abbruchquote. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16015 Tabelle 5 : Vertragslösungsquote Datenquelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Schichtenmodell 5. Welche Anzahl an Personen ist jährlich seit 2017 aus dem EU-Ausland nach Deutschland gekommen, um als ZFA zu arbeiten, und welche Anzahl dieser Personen ist heute als ZFA tätig? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 6. Welche Anzahl an Personen ist jährlich seit 2017 aus dem Nicht-EU- Ausland nach Deutschland gekommen, um als ZFA zu arbeiten, und welche Anzahl dieser Personen ist heute als ZFA tätig? a) An welche Anzahl an Personen wurde in diesem Zeitraum ein Arbeitsvisum vergeben (bitte pro Jahr aufschlüsseln)? b) Welcher Anzahl an Personen wurde jährlich in diesem Zeitraum ein Arbeitsvisum für die Tätigkeit als ZFA verweigert? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 7. Welche Anzahl an ausländischen Ausbildungen wurde nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2017 bis 2019 als Äquivalent zur ZFA-Ausbildung anerkannt? a) Aus welchen Ländern stammen die Ausbildungsabschlüsse? b) Welche Anzahl an Anträgen auf Anerkennung wurde jeweils in den Jahren 2017 bis 2019 abgelehnt bzw. negativ beschieden? Die Antworten beziehen sich auf die Jahre 2017 und 2018. Es liegen bisher Ergebnisse der amtlichen Statistik nach § 17 Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für die Jahre 2012 bis 2018 vor. Für das Jahr 2019 werden die die Ergebnisse im Spätsommer 2020 erwartet. Aus Datenschutzgründen sind die Absolutwerte jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet; der Gesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. Drucksache 19/16015 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Tabelle 6: Anzahl der positiv und negativ beschiedenen Verfahren Datenquelle: Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern; Berechnungen des BIBB Tabelle 7: Verteilung der Anträge auf Ausbildungsstaaten Ausbildungsstaat Anträge 2017-2018(gesamt) Polen 27 Österreich 15 Ungarn 9 Kosovo 6 Tschechische Republik 6 Rumänien 6 Russische Föderation 6 Vereinigtes Königreich 6 Bosnien und Herzegowina 6 Litauen 6 Serbien 6 Ukraine 3 Weißrussland 3 Frankreich 3 Italien 3 Spanien 3 Georgien 3 Kroatien 3 Lettland 3 Niederlande 3 Schweiz 3 Peru 3 Weitere 18 Gesamt 144 Datenquelle: Erhebung der Statistischen Ämter von Bund und Ländern; Berechnungen des BIBB 8. Welche Aktivitäten unternimmt die Bundesregierung bzw. welche Aktivitäten sind der Bundesregierung bekannt, ZFA aus dem Ausland anzuwerben , und wie erfolgreich sind diese Maßnahmen? Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz tritt um 1. März 2020 in Kraft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16015  9. Was unternimmt die Bundesregierung, um den ZFA-Beruf attraktiver zu gestalten? 10. Plant die Bundesregierung, neue Regelungen für die ZFA-Ausbildung zu schaffen bzw. bestehende Regelungen zu überarbeiten, und wenn ja, welche, und wann? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die aktuelle Ausbildung der ZFA wurde letztmalig im Jahr 2001 novelliert. Aufgrund der in der Vorbemerkung der Bundesregierung dargestellten Entwicklungen in der zahnmedizinischen Versorgung ist davon auszugehen, dass eine Neuordnung der Ausbildung angezeigt ist. Aus diesem Grund haben sich die Bundeszahnärztekammer, die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und der Verband medizinischer Fachberufe als Sozialpartner darauf verständigt, das Berufsbild „Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte “ neu zu ordnen. Vor diesem Hintergrund beauftragte das BMG im Einvernehmen mit dem BMBF das BIBB mit einer „Voruntersuchung zur Novellierung des Ausbildungsberufs Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte “ (www.bibb.de/de/dapro.php?proj=2.2.325). Ziel der Voruntersuchung ist es, Erkenntnisse über die aktuellen und zukünftigen Qualifikationsanforderungen von ZFA zu gewinnen. Sie soll eine Entscheidungsgrundlage liefern, mithilfe derer eine Novellierung begründet werden kann. Ziel ist es, aus den neuen Qualifikationsanforderungen Qualifikationsinhalte abzuleiten und einen Vorschlag für die Struktur des Ausbildungsberufs zu erarbeiten. Die Laufzeit des Projektes endet nach derzeitigem Stand im zweiten Quartal 2020. 11. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den ZFA-Beruf für Männer attraktiver zu machen? Der Beruf der ZFA zählt wie die Gesundheitsberufe insgesamt immer noch zu den Berufen mit einem überwiegenden Frauenanteil. Auch wenn die Quote von Männern in diesem Beruf sehr gering ist, so ist sie doch in den vergangenen 10 Jahren von 0,4 Prozent auf 2,7 Prozent angestiegen (2008: von 10.821 Auszubildende – 45 Männer; 2018: von 12.234 gesamte Auszubildende – 333 Männer; vgl. BIBB-Datenblätter www.bibb.de/de/berufeinfo.php/profile/ apprenticeship/56452999). Die Bundesregierung geht davon aus, dass mit dem Ausbildungsneuordnungsverfahren ein zukunftsfestes Berufsbild entsteht, das mit anderen Berufen im Gesundheitswesen konkurrieren kann und vermehrt auch männliche Bewerber anspricht. Drucksache 19/16015 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16015 Drucksache 19/16015 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16015 Drucksache 19/16015 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333