Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Stephan Thomae, Frank Sitta, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15518 – Barrierefreiheit von Bahnhöfen in Bayern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Mai 2008 trat die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft. Sämtliche gesellschaftlichen Bereiche wurden hierbei inkludiert, ebenso der Bereich der Mobilität. Echte Teilhabe und gesellschaftliche Inklusion darf aus Sicht der Fragesteller jedoch nicht an Gesetzen als leere Worthülsen Halt machen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen effektiv umgesetzt werden , um im Alltag der Menschen spürbar zu sein. Gerade Bahnhöfe nehmen im Bereich der Mobilität eine zentrale Rolle ein, da sie ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Personennah- und öffentlichen Personenfernverkehrs darstellen. Barrierefreie Bahnhöfe sind nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für ältere Menschen, Familien mit Kindern sowie für das Transportieren von schwerem Gepäck essentiell. Trotz aller Versprechen sind auch im Jahr 2019 noch viele der insgesamt 5.400 Bahnhöfe in Deutschland keineswegs barrierefrei (vgl. Deutsche Bahn AG 2018, Statistiken Barrierefreiheit: www.deutschebahn.com/de/geschaefte/infra struktur/bahnhof/barrierefreiheit/Statistiken_Barrierefreiheit-1192922). Der Bahnhof in Immenstadt im Allgäu bietet hier nur eines von vielen negativen Beispielen, aber gerade als zentraler Knotenpunkt in einer stark touristisch geprägten Region wie dem Allgäu sticht der Zustand hervor. 1. Wie viele Bahnhöfe in Bayern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung als barrierefrei? Nach Auskunft der DB Station&Service AG sind ca. 400 Verkehrsstationen in Bayern barrierefrei erschlossen. 2. Wie viele Bahnhöfe in Bayern sollen bis 2025 zu einem barrierefreien Bahnhof umgebaut werden? Nach Auskunft der DB Station&Service AG ist geplant, ca. weitere 100 Verkehrsstationen in den nächsten Jahren (bis ca. 2025) barrierefrei auszubauen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16017 19. Wahlperiode 17.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 13. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Wie viele Bundesmittel sind in den barrierefreien Umbau von Bahnhöfen in Bayern geflossen (bitte seit dem Jahr 2010 aufschlüsseln)? Nach Auskunft der DB Station&Service AG wurden für den Ausbau der bayerischen Verkehrsstationen seit 2010 rd. 560 Mio. Euro Bundesmittel eingesetzt. Ein wesentlicher Anteil wurde für die Herstellung der Barrierefreiheit aufgewendet . 4. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand beim Bahnhof Immenstadt bezüglich der Barrierefreiheit? 6. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung geplant, um den Zustand des Bahnhofs hinsichtlich Barrierefreiheit zu verbessern ? Bis wann sollen die Maßnahmen umgesetzt werden? Die Fragen 4 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der barrierefreie Ausbau von Verkehrsstationen wurde im „BayernPaket II“ zwischen dem Freistaat Bayern und der Deutschen Bahn AG vereinbart. Die wesentlichen Kriterien für die Auswahl waren Anlagenalter, -zustand, Fahrgastzahlen , verkehrliche Bedeutung und Mittelverfügbarkeit. Nach Auskunft der DB Station&Service AG ist der barrierefreie Ausbau der Verkehrsstation des Bahnhofs Immenstadt nicht aufgenommen worden. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Erkenntnisse vor. 5. Welche Maßnahmen müssen nach Kenntnis der Bundesregierung umgesetzt werden, damit der Bahnhof Immenstadt als barrierefrei gelten kann? Nach Auskunft der DB Station&Service AG wären folgende Maßnahmen erforderlich : – Erhöhung der Bahnsteige auf 55 cm über Schienenoberkante, – Anpassung der Personenunterführung inkl. Bau von zwei Aufzügen, – Anpassung der Bahnsteigausstattung. 7. Wie viel Fördermittel aus Bundesgeldern wurden bereits für den Umbau des Bahnhofs Immenstadt hinsichtlich Barrierefreiheit bereitgestellt (bitte den entsprechenden Mittelabfluss nach Jahresscheiben auflisten)? Nach Auskunft der DB Station&Service AG hat diese noch keine Bundesmittel verwendet. 8. Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung umsetzen, um schneller die Bahnhöfe bundesweit barrierefrei umzubauen? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 6 und 7 auf Bundestagsdrucksache 19/12804 sowie zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/14717 verwiesen, die Mittel von Bundesprogrammen zum barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen und Verkehrsstationen ausführlich beschreiben (u. a. 1000 Bahnhöfe Programm, Teilprogramm des Zukunftsinvestitionsprogramms Drucksache 19/16017 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Herstellung der Barrierefreiheit kleiner Schienenverkehrsstationen“, Leistungs - und Finanzierungsvereinbarung II und III). Auch im Rahmen des Bundesprogramms nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz wird beim Neu-, Aus- und Umbau von Bahnhöfen und Haltestellen vorausgesetzt, dass diese den Anforderungen der Barrierefreiheit möglichst weitreichend entsprechen. Durch die Erhöhung der Bundesfinanzhilfen und die Absenkung der Mindestvorhabengröße könnten hier zukünftig mehr Bahnhöfe des Schienenpersonennahverkehrs anteilig finanziert werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16017 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333