Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Stefan Gelbhaar, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/14919 – Erhöhung des Elektrifizierungsgrads im deutschen Eisenbahnnetz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die schwarz-rote Koalition hat sich vorgenommen, den Elektrifizierungsgrad im Bundesschienenwegenetz bis 2025 von 60 Prozent auf 70 Prozent zu erhöhen . Im europäischen Vergleich hinkt Deutschland damit nach Ansicht der Fragesteller hinterher, da Nachbarländer wie die Niederlande, Belgien, Schweiz oder Österreich deutlich höhere Anteile ihres Streckennetzes elektrifiziert haben. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) und die Allianz pro Schiene präsentierten 2017 bzw. 2018 eigene Vorschläge, um das elektrifizierte Streckennetz schrittweise zu erweitern. Mit der Ausweitung des elektrifizierten Schienennetzes kann nach Ansicht der Fragesteller der Umweltvorteil der Schiene gegenüber anderen Verkehrsträgern weiter ausgebaut werden. Die Bundesregierung hat angekündigt, noch 2019 ein Elektrifizierungsprogramm vorzulegen (s. Bundestagsdrucksache 19/7010). Die genauen Förderkriterien sind nach Ansicht der Fragesteller bisher unklar geblieben. 1. Wie viele Streckenkilometer des Bundesschienenwegenetzes waren 2017 (Stichtag 31. Dezember 2017) elektrifiziert, und welcher Elektrifizierungsgrad ergibt sich daraus? Nach Auskunft der Deutschen Bahn AG (DB AG) waren bei einer Betriebslänge von 33.230 km 20.107 km elektrifiziert, was einem Elektrifizierungsgrad von 60,5 Prozent entspricht (Stichtag: 30. November 2017). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16019 19. Wahlperiode 17.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 13. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Welche Strecken im Bundesschienenwegenetz wurden seit 1990 (einschließlich ) deelektrifiziert (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der Einstellung des elektrischen Zugbetriebs angeben sowie Angaben zum Rückbau der Fahrleitungsanlagen machen)? Sowohl der DB AG als auch der Bundesregierung liegen keine eigenen Kenntnisse über „Deelektrifizierungen“ vor. 3. Wie hat sich der Elektrifizierungsgrad des deutschen Schienennetzes seit 1990 entwickelt (ggf. gesonderte Angabe für Bundesschienenwege)? Jahr Elektrifizierte Strecke [km] Betriebslänge [km] Elektrifizierungsgrad [%] 1995 17.998 40.033 44,96 1999 19.072 37.679 50,06 2003 19.302 35.667 54,12 2008 19.598 33.601 58,30 2009 19.607 33.486 58,60 2010 19.715 33.417 59,00 2011 19.806 33.378 59,30 2012 19.813 33.319 59,50 2013 19.873 33.295 59,70 2014 19.991 33.281 60,10 2015 19.982 33.194 60,20 2016 20.095 33.247 60,40 2017 20.107 33.230 60,50 2018 20.283 33.298 60,90 Quelle: DB AG Die Angaben beziehen sich auf das Schienennetz der DB Netz AG. Ab 2008 wird auf die Berichterstattung der Infrastrukturzustands- und -entwicklungsberichte (Stichtag 30. November eines Jahres) verwiesen (abrufbar unter www. eba.bund.de/DE/Themen/Finanzierung/LuFV/IZB/izb_node.html). Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine weiteren eigenen Informationen vor. 4. Welche Strecken des Bundesschienenwegenetzes wurden seit 2010 (einschließlich ) elektrifiziert (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs angeben)? Jahr Strecke Streckennummer Länge [km] Bemerkungen 2010 Meckesheim – Aglasterhausen 4110 19,1 S-Bahn Rhein/Neckar Borna – Geithain 6385 17,8 Betrieb seit Eröffnung des City-Tunnels in Leipzig in 2013 Germersheim – Wörth (Rhein) 3400 26,3 Stadtbahn Karlsruhe Lauf (links Pegnitz) – Hartmannshof 5904 20,2 S-Bahn Nürnberg Drucksache 19/16019 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Jahr Strecke Streckennummer Länge [km] Bemerkungen 2011 Abzw Bamme – Rathenow 6107 5,3 Ausweichstrecke während des Baubetriebs auf SFS Hannover–Berlin Graben-Neudorf – Germersheim 4132 12,5 S-Bahn RheinNeckar, Abschnitt Graben-Neudorf – (Streckenwechsel) 3450 3,5 S-Bahn RheinNeckar, Abschnitt (Streckenwechsel) – Germersheim 2013 Reichenbach (Vogtl) ob Bf – Hof Hbf 6362 73,8 2014 Türkismühle – Neubrücke (Nahe) 3511 6,1 Dachau – Altomünster 5502 29,9 S-Bahn München 2018 Knappenrode – Horka (Staatsgrenze D/PL) 6207 54,4 2018 Herzogenrath – Staatsgrenze D/NL 2543 1,3 regularer Zugbetrieb nach Zulassung der Elektrotriebwagen in D Quelle: DB AG 5. Welche Strecken im Netz der NE-Bahnen wurden seit 2010 (einschließlich ) elektrifiziert, bei denen der Bund unmittelbar bzw. mittelbar (vor allem GVFG-Bundesprogramm) an der Finanzierung beteiligt war (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs angeben)? Strecke VzG-Streckennummer Streckenlänge Datum der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs Bad Krozingen – Staufen 9433 5 km 21. September 2013 Staufen – Münstertal 9434 6 km 21. September 2013 Riegel-Malterdingen – Breisach 9431 26 km 28. Oktober 2019 Gottenheim – Riegel Ort 9432 12 km 28. Oktober 2019 Bremen-Vegesack – Bremen- Farge 9145 10 km 11. Dezember 2011 6. Wie hoch waren die Investitionen des Bundes in die seit 2010 (einschließlich ) elektrifizierten Strecken (bitte absoluten und relativen Finanzierungsanteil des Bundes für jede Strecke angeben, auch Differenzierung nach Vorhaben des Bedarfsplans Schiene, GVFG-Bundesprogramm oder andere Programme)? 7. Bei welchen seit 2010 elektrifizierten Strecken erfolgte eine Kofinanzierung durch Bundesländer oder Dritte (bitte absoluten und relativen Finanzierungsanteil streckenscharf angeben)? Die Fragen 6 und 7 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlagen 1 und 2 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16019 8. Bei welchen Strecken des Bundesschienenwegenetzes laufen derzeit Elektrifizierungsarbeiten, und wann ist hier die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs geplant (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge und Datum der geplanten Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs angeben)? Datum der Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs: jeweils zum Fahrplanwechsel im Dezember Jahr Strecke Streckennummer Länge [km] Bemerkungen 2019 Freiburg – Breisach 4310 22,5 2019 Neustadt (Schwarzw.) – Donaueschingen 4300 39,8 2020 Denzlingen – Elzach 4311 19,3 5520 25,9 Abschnitt Geltendorf-Buchloe 5360 46,1 Abschnitt Buchloe-Memmingen 4570 31,5 Abschnitt Memmingen-Leutkirch 4550 10,9 Abschnitt Leutkirch-Kißlegg 4560 18,6 Abschnitt Kißlegg-Hergatz 5362 23,1 Abschnitt Hergatz-Lindau Hbf 4500 103,6 Abschnitt Ulm Hbf - Friedrichshafen Stadt 4530 22,6 Abschnitt Friedrichshafen Stadt - Lindau Hbf2021 Ulm Hbf – Friedrichshafen Stadt - Lindau 2020 Geltendorf-Lindau Breisgau-S-Bahn 2020 Quelle: DB AG 9. Wie genau gestaltet sich die Finanzierung der laufenden Elektrifizierungsvorhaben im Bundesschienenwegenetz (bitte absolute und relative Finanzierungsanteil von Bund, Ländern und Dritten angeben, auch Differenzierung nach Bedarfsplan Schiene und GVFG-Bundesprogramm)? Strecke Finanzierung Freiburg – Breisach Gemeindverkehrsfinanzierungsgesetz und Land * Neustadt(Schwarzw.) – Donaueschingen Denzlingen – Elzach (München –) Geltendorf – Lindau Bedarfsplan Schiene 64 Prozent, Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung 8.7 und Bayern ca. 31 Prozent, DB AG ca. 5 Prozent Ulm – Friedrichshafen Lindau Bedarfsplan Schiene ca. 57 Prozent, Land Baden-Württemberg ca. 38 Prozent, DB AG ca. 5 Prozent * Finanzierungsanteil Bund ist derzeit auf max. 60 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten begrenzt , Komplementäranteil (40 Prozent) sowie die Kosten für Planungsleistungen finanzieren die Länder. 10. Für welche Strecken des Bundesschienenwegenetzes hat der Bund bzw. die Deutsche Bahn AG als Vorhabenträger die Aufnahme der Planung für eine Streckenelektrifizierung veranlasst, und in welchem Planungsstadium befindet sich aktuell das jeweilige Elektrifizierungsvorhaben (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge der zu elektrifizierenden Strecke, Zeitpunkt des Planungsbeginns, derzeit erreichter Planungsstand (Leistungsphasen 1 bis 4) angeben)? 11. Welche Elektrifizierungsvorhaben im Bundesschienenwegenetz befinden sich derzeit in der Planfeststellung (bitte VzG-Streckennummer, Streckenlänge der Planfeststellungsabschnitte, Beginn des Planfeststellungsverfahrens sowie aktuellen Verfahrensstand angeben)? Drucksache 19/16019 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Welche der in Planung befindlichen Streckenelektrifizierungen werden über den Bedarfsplan Schiene bzw. das GVFG-Bundesprogramm abgewickelt , und welche Baukostenschätzungen liegen den Vorhaben zugrunde ? 13. Bis wann strebt die Bundesregierung bei den in Planung befindlichen Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene die Aufnahme des elektrischen Zugbetriebs an, und wann ist dies für die Vorhaben im GVFG-Bundesprogramm geplant? Die Fragen 10 bis 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Strecke zwf. Kosten in Mio. EUR Länge in km Lph. PFV Finanzierung vsl. IBN ABS Angermünde – Grenze D/PL (– Stettin) 527,6 27 1/2 ja Bedarfsplan Schiene 2026 ABS Hannover – Berlin (Lehrter Stammbahn) 402,7 112 1/2 tw. Vorh. Bedarfsplan Schiene nach 2030 ABS Hof – Marktredwitz – Regensburg – Obertraubling 981,3 180 1/2 nein Bedarfsplan Schiene nach 2030 ABS Lübeck – Schwerin/Büchen – Lüneburg, Lübeck – Schwerin 132,9 58 1/2 nein Bedarfsplan Schiene 2028 ABS München – Mühldorf – Freilassing 2.343,6 145 3/4 nein Bedarfsplan Schiene nach 2030 ABS Nürnberg – Marktredwitz – Grenze D/CZ 645,7 140 1/2 nein Bedarfsplan Schiene nach 2030 ABS Oldenburg – Wilhelmshaven 745,8 52 3-8 vorh. Bedarfsplan Schiene 2022 ABS Weimar – Gera – Gößnitz 282,9 106 1/2 nein Bedarfsplan Schiene 2028 ABS/NBS Hamburg – Hannover u. a. (Alpha-E), Langwedel – Uelzen 792,9* 97 1/2 nein Bedarfsplan Schiene nach 2030 ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung Fehmarnbeltquerung) 1.950,0 89 3/4 ja Bedarfsplan Schiene 2026 Passow-Tantow-Grenze D/PL Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor. 30 1/2 nein Bedarfsplan Schiene 2026 Horrem-Bedburg Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor. 14 1/2 nein offen offen Wesel-Bocholt Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor. 20 3/4 ja Land offen Friedrichshafen-Radolfzell Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor. 59 1/2 nein Bundes- GVFG nach 2029 Basel-Erzingen Der Bundesregierung liegen keine Angaben vor. 75 3/4 nein Bundes- GVFG 2027 * Kosten einschließlich des zur Teilmaßnahme gehörenden Ausbaus Bremerhaven – Bremen –Langwedel Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16019 14. Für welche Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene hat die Bundesregierung seit Ende 2017 eine Finanzierungsvereinbarung abgeschlossen , und für welche Elektrifizierungsvorhaben des Bedarfsplans Schiene strebt die Bundesregierung den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung bis Ende 2019 bzw. im Laufe des Jahres 2020 an? Für 2020 ist der Abschluss von Finanzierungsvereinbarungen für die Umsetzung der Vorhaben ABS Angermünde – Grenze D/PL (– Stettin) und ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung Fehmarnbeltquerung, ohne Fehmarnsundquerung) vorgesehen. 15. In welchen Jahresschreiben (Zeit- und Finanzierungsplan) sollen auf Basis dieser Vereinbarungen die jeweiligen Vorhaben abfinanziert werden? Vorhaben 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 2028 2029 2030 ABS Angermünde – Grenze D/PL (– Stettin) 3 43 62 96 114 115 40 36 19 ABS/NBS Hamburg – Lübeck – Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ), (ohne Fehmarnsundquerung) 73 182 240 290 290 290 155 120 50 10 Quelle: DB AG 16. Prüft die Bundesregierung die Vereinfachung von Planfeststellungsverfahren bei Elektrifizierungsvorhaben? Wenn ja, welche Veränderungen werden konkret geprüft? Seit Inkrafttreten des Planungsbeschleunigungsgesetzes zum 7. Dezember 2018 kann für ein Vorhaben, für das nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist, nach § 18b des Allgemeinen Eisenbahngesetz eine Plangenehmigung erteilt werden. Dieses vereinfachte Verfahren kann bei Elektrifizierungsvorhaben zur Anwendung kommen. 17. Bis wann plant die Bundesregierung die Vorstellung der Förderkonzeption für weitere Streckenelektrifizierungen (Elektrifizierungsprogramm des Bundes)? Die Bundesregierung plant die Ergebnisse für die Förderinitiative zur Elektrifizierung regionaler Schienenstrecken in 2020 vorzustellen. 18. Beabsichtigt die Bundesregierung die Aufnahme der im Zuge der Strukturhilfen für den „Kohleausstieg“ vorgeschlagenen Streckenelektrifizierungen in das Elektrifizierungsprogramm des Bundes, oder werden die Vorhaben in den „Kohleregionen“ in einem weiteren Programm gebündelt? Aus dem Gesetzentwurf des Strukturstärkungsgesetzes ergibt sich, dass die dort enthaltenen Infrastrukturmaßnahmen des Strukturstärkungsgesetzes ein eigenständiges Programm bilden. Drucksache 19/16019 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Welchen Elektrifizierungsgrad strebt die Bundesregierung im Bundesschienenwegenetz langfristig (bis 2035) an? 20. Welcher Elektrifizierungsgrad im Bundesschienenwegenetz ergibt sich nach Umsetzung aller im Bedarfsplan Schiene enthaltenen Elektrifizierungsprojekte bzw. der in der Förderkonzeption des Bundes vorgesehenen Streckenelektrifizierungen? Die Fragen 19 und 20 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach Umsetzung aller im Bedarfsplan Schiene enthaltenen Elektrifizierungsprojekte bzw. der in der Förderkonzeption des Bundes vorgesehenen Streckenelektrifizierungen ergibt sich bei einer Betriebslänge von 33.298 km und einer Elektrifizierung von 22.359 km ein Elektrifizierungsgrad von ca. 67 Prozent. Ein Elektrifizierungsgrad von 70 Prozent wird angestrebt. 21. Auf welchen Bahnhöfen/Betriebsstellen bzw. auf welchen Streckenabschnitten (bitte VzG-Streckennummer und genaue Lage im Netz angeben ) plant die DB Netz AG aktuell Teilelektrifizierungen, „Strominseln“ und/oder Ladepunkte, um den Einsatz batterieelektrischer Schienenfahrzeuge („Akkutriebwagen“) zu ermöglichen, und bis wann sollen die Anlagen in Betrieb genommen werden? Nach Aussage der DB AG gibt es in Schleswig-Holstein und im Saarland Planungen für sog. Strominseln. Details befinden sich in der Abstimmung. Planungen zu weiteren der genannten Maßnahmen sind noch nicht so weit fortgeschritten , dass hier konkrete Angaben gemacht werden können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16019 Drucksache 19/16019 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anlage 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16019 Anlage 2 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333