Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Reinhard Houben, Michael Theurer, Thomas L. Kemmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15385 – Stand der Veräußerung der KfW-Anteile am Stromnetzbetreiber 50Hertz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der australische Infrastrukturfonds Industry Fund Management (IFM) kündigte im Februar 2018 an, die Hälfte seiner 40-prozentigen Beteiligung an der Kapitalgesellschaft Eurogrid zu veräußern. Eurogrid International ist über die Eurogrid GmbH in Berlin alleiniger Eigner des Übertragungsnetzbetreibers 50Hertz Transmission, das in Ostdeutschland und Hamburg Hochspannungsnetze betreibt. Damals versuchte die State Grid Corporation of China (SGCC), das zweitgrößte Unternehmen der Welt, das erste Mal am deutschen Energiemarkt aktiv zu werden, um das Großprojekt Chinas, mit dem Ziel der Schaffung eines weltweiten Stromnetzes, zu verwirklichen. Doch der belgische Netzbetreiber Elia System Operator S.A. machte von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch und erhöhte seinen Anteil von 60 auf 80 Prozent. Damit scheiterte SGCC im März 2018 an einer geplanten Übernahme von Eurogrid International . Ende Mai 2018 signalisierte IFM auch den letzten 20-prozentigen Anteil an Eurogrid International veräußern zu wollen. Aus der ersten Kleinen Anfrage der FDP über den „Einstieg der KfW beim Stromnetzbetreiber 50Hertz“ geht hervor, dass am 23. Mai Vertreter der IFM und SGCC die Fachebene des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie kontaktierten und dieses über ihre Kaufverhandlungen unterrichtet haben. Zusätzlich geht hervor, dass bereits am 25. Mai ein Kaufvertrag zustande kam (vgl. Bundestagsdrucksache 19/4195). Am 27. Juli 2018 gaben das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt, dass die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) im Auftrag des Bundes temporär den 20-prozentigen Anteil erworben hat. Die Bundesregierung begründete diese Maßnahme mit sicherheitspolitischen Erwägungen zum Schutz kritischer Infrastrukturen. Dabei wird von einem temporären Erwerb, von einer Brückenlösung, gesprochen . Die Anteile sollen perspektivisch weiterveräußert werden (www.bmw i.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2018/20180727-kfw-erwirbt-im-auftra g-des-bundes-temporaer-anteil-am-deutschen-uebertragungsnetzbetreiber-50h ertz.html). Zudem antwortete die Bundesregierung, dass sie Gespräche mit potenziellen Investoren führen werde. Seither ist mehr als ein Jahr vergangen. Insofern muss die Bundesregierung nach Ansicht der Fragesteller über den Stand ihrer Verkaufsbemühungen Auskunft geben. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16027 19. Wahlperiode 17.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Gleiches gilt für die Anteile der KfW an der Deutschen Post AG. In der vorgenannten Antwort auf die Kleine Anfrage versicherte die Bundesregierung, dass sie an den Privatisierungszielen festhalte. Über weitere Verkäufe werde durch den Bund und die KfW im Einvernehmen entschieden. Die Niederländische Regierung verkündete vor kurzem, sich auf die Suche nach einem neuen Finanzpartner für den Übertragungsnetzbetreiber TenneT zu begeben, wie das Fachmagazin „energate messenger+“ berichtet. Das Unternehmen möchte in den nächsten Jahren Investitionen in Höhe von 35 Mrd. Euro tätigen. Davon entfallen 23 Mrd. Euro auf Deutschland und 12 Mrd. Euro auf Investitionen in den Niederlanden. Um das nötige Kapital zu erhalten , prüft die Regierung derzeit verschiedene Finanzierungskonzeptionen. Neben einer Kapitalerhöhung durch den Staat ist auch ein Verkauf oder Teilverkauf an private Investoren möglich. Derzeit finden bereits Gespräche zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland und des Königreichs der Niederlande statt (www.energate-messenger.de/news/195073/niederlaendi sche-regierung-denkt-ueber-tennet-verkauf-nach). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beteiligung der KfW bzw. des Bundes an der 50Hertz Transmission GmbH wurde mit Wirkung zum 18. Juni 2019 umstrukturiert. Die KfW ist nunmehr mit 20 Prozent an der Eurogrid GmbH beteiligt und hat im Gegenzug ihren Anteil i. H. v. 20 Prozent an der Eurogrid International CVBA/SCRL an Elia System Operator S.A. abgegeben. Die Eurogrid GmbH ist alleinige Eigentümerin der 50Hertz Transmission GmbH. Im Folgenden wird unter Eurogrid die Eurogrid GmbH verstanden. 1. Was versteht die Bundesregierung konkret unter dem kurz- bis mittelfristigen Halten der Beteiligung an Eurogrid International im Rahmen einer „Brückenlösung“? Bis wann beabsichtigt die Bundesregierung, die Beteiligung endgültig veräußert zu haben? Die Bundesregierung prüft verschiedene Optionen zum kurz- bis mittelfristigen Umgang mit den erworbenen Anteilen. Dies schließt unverbindliche Gespräche mit Investoren, die grundsätzliches Interesse an Investitionen im deutschen Energiewirtschaftssektor haben, ein. Die Überlegungen der Bundesregierung zum Umgang mit den Anteilen der KfW am Stromnetzbetreiber 50Hertz sind noch nicht abgeschlossen. 2. Gibt es bereits Interessenten für den Erwerb der Anteile? Wenn ja, welche? Bisher gibt es kein konkret geäußertes Interesse am Erwerb der Anteile. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Drucksache 19/16027 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Haben bereits Gespräche mit potenziellen Investoren bzw. Interessenten über den Erwerb der KfW-Beteiligung an Eurogrid International stattgefunden ? a) Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? Bisher gab es keine Gespräche mit konkreten Interessenten am Erwerb der KfW-Beteiligung an 50Hertz. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 4. Sind weitere Veräußerungsgespräche der 20-prozentigen Beteiligung an Eurogrid International geplant? a) Wenn ja, mit wem, und wann? b) Wenn nein, warum nicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 5. Welche weiteren Interessenten hat es vor dem Erwerb durch die KfW für die 20-prozentigen Anteile an Eurogrid International gegeben? Die KfW hat ihre Anteile nach Ausübung eines Vorkaufsrechtes durch Elia von diesem Unternehmen erworben. Mit welchen weiteren Interessenten der frühere australische Miteigentümer von 50Hertz zu diesen Anteilen verhandelt hat, ist der Bundesregierung nicht genau bekannt. Ein weiterer Interessent war der chinesische Stromnetzbetreiber State Grid Corporation of China (SGCC). 6. Welchen finanziellen Nutzen hat das Halten der Anteile an Eurogrid International für die KfW bzw. für den Bundeshaushalt bislang generiert? Für das Geschäftsjahr 2018 sind dem Bund Dividendenerträge i. H. v. 24 Mio. Euro vor Steuern zugeflossen. Darüber hinaus sind dem Bund außerordentliche Erträge aus der Umstrukturierung der Beteiligungsholding i. H. v. rund 2,4 Mio. Euro zugeflossen (vgl. Vorbemerkung). Nach der zwischen Bund und KfW geschlossenen Verwaltungs- und Freistellungsvereinbarung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Beteiligung an Eurogrid erstattet der Bund der KfW sämtliche ihr aus der Beteiligung entstehenden Kosten. Chancen und Risiken aus der Beteiligung stehen dem Bund zu. 7. Wie wurden bisherige Einnahmen durch den Besitz der Anteile an Eurogrid International gegebenenfalls durch die KfW bzw. den Bund verwendet ? Die Einnahmen aus der Beteiligung fließen dem allgemeinen Bundeshaushalt zu. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16027 8. Mit welchen Einnahmen durch die Beteiligung rechnet der Bund kurz- bis mittelfristig für den Fall, dass die Anteile an Eurogrid International nicht veräußert werden? Der Bund vereinnahmt anteilig die jährliche Gewinnausschüttung der Eurogrid. Die Höhe der künftigen Gewinnausschüttungen steht noch nicht fest. Über die Höhe der künftigen Gewinnausschüttungen entscheidet die Gesellschafterversammlung der Eurogrid. 9. Welche Kosten entstehen der KfW bzw. dem Bund im Einzelnen für das Halten der Anteile an Eurogrid International (z. B. für Transaktionskosten, Verwaltungskosten, Refinanzierungskosten, mögliche Kosten zur Einleitung eines Weiterverkaufs, Grunderwerbsteuer oder weitere Steuern)? Im Haushaltsjahr 2018 sind dem Bund Kosten i. H. v. rund 30 Mio. Euro entstanden . Dies umfasst in erster Linie Transaktionskosten. Für das Jahr 2019 fallen voraussichtlich Kosten i. H. v. rund 2,3 Mio. Euro an. Dies umfasst laufende Verwaltungskosten sowie die Kosten der Umstrukturierung der Beteiligungsholding (vgl. Vorbemerkung der Bundesregierung). Im Haushalt 2020 sind Kosten in Höhe von rund 13,7 Mio. Euro eingeplant. Diese Mittel sollen im Wesentlichen Ausgaben im Zusammenhang mit einer möglichen Weiterveräußerung der Anteile an 50Hertz abdecken. Zudem fallen voraussichtlich 2020 Kosten für die im Rahmen des Anteilserwerbs durch die KfW fällige Grunderwerbssteuer an. Die genaue Höhe der Kosten ist noch nicht bekannt. 10. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits institutionelle Anleger , die ihr Interesse für den Erwerb von Anteilen der KfW an der Deutschen Post AG signalisiert haben? 11. Haben bereits Gespräche mit potenziellen Investoren über den Erwerb der KfW-Beteiligung an der Deutschen Post AG stattgefunden? a) Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn nein, warum nicht? 12. Sind weitere Veräußerungsgespräche für die Anteile an der Deutschen Post AG geplant? a) Wenn ja, mit wem, und wann? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 10 bis 12 werden gemeinsam beantwortet. Pläne zu Veräußerungen von Anteilen an börsennotierten Unternehmen werden generell im Interesse der Sicherung der Werthaltigkeit der Beteiligung nicht vorab bekannt gegeben. Derlei Informationen könnten negative Auswirkungen auf die Börsenkurse der jeweiligen Beteiligungen haben. Grundsätzlich erfolgen weitere Privatisierungsschritte bei der Deutschen Post AG unter Berücksichtigung der Situation auf den Kapitalmärkten, der Interessen des Unternehmens und des Bundes. Drucksache 19/16027 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Welchen finanziellen Nutzen hat das Halten der Deutschen-Post-AG- Anteile für die KfW bzw. für den Bundeshaushalt in den vergangenen zehn Jahren jährlich generiert? Dem Bund bzw. der KfW sind im Zeitraum 2010 bis 2019 insgesamt 2,4 Mrd. Euro an Dividenden zugeflossen. In den einzelnen Jahren sind folgende Dividenden zugeflossen (in Mio. Euro): 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019 221 239 258 181 203 216 216 267 292 292 Im Jahr 2010 betrug der Anteil des Bundes bzw. der KfW am Aktienkapital der Deutschen Post AG 30,5 Prozent. Seither hat sich der Anteil auf 20,5 Prozent verringert. Durch Abverkäufe sind dem Bundeshaushalt aus sogenannten Besserungsscheinen im Jahr 2012 und 2013 insgesamt 400 Mio. Euro zugeflossen. 14. Wie wurden bisherige Einnahmen aus den Deutschen-Post-AG-Anteilen gegebenenfalls durch die KfW bzw. den Bund verwendet? Die Einnahmen fließen abzüglich bestimmter Kosten der KfW dem Bundeshaushalt zu. Kosten der KfW sind eventuell anfallende Refinanzierungskosten aus Platzhalterverträgen sowie Kosten im Zusammenhang mit der Veräußerung von Anteilen. 15. Mit welchen Einnahmen durch die Beteiligung rechnet der Bund kurzbis mittelfristig für den Fall, dass die Anteile nicht veräußert werden? Der Bund bzw. die KfW hält derzeit 253.861.436 Aktien der Deutsche Post AG. Die Hauptversammlung hat am 15. Mai 2019 beschlossen, für das Geschäftsjahr 2018 eine Dividende von 1,15 Euro je Aktie auszuschütten. Im Vorjahr wurde ebenfalls eine Dividende von 1,15 Euro je Aktie ausgeschüttet. Der Bund erstellt keine Prognose über die Höhe zukünftiger Dividendenausschüttungen . Die Finanzstrategie der Deutschen Post AG sieht vor, grundsätzlich 40 bis 60 Prozent des Nettogewinns als Dividende auszuschütten. 16. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Überlegungen der niederländischen Regierung zur Zukunft des Übertragungsnetzbetreibers TenneT? Aus Sicht der Bundesregierung ist nachvollziehbar, dass sich die niederländische Regierung als Alleineigentümer von TenneT Gedanken zur Zukunft des Unternehmens macht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für Übertragungsnetzbetreiber so ausgestaltet sind, dass der oder die Eigentümer alle Aufgaben, die einem Übertragungsnetzbetreiber nach dem Gesetz obliegen, mit einer angemessenen Verzinsung des eingesetzten Kapitals erfüllen kann. Weil die Übertragungsnetzbetreiber und nicht zuletzt TenneT eine Schlüsselrolle für den Erfolg der Energiewende haben , verfolgt die Bundesregierung zugleich mit Interesse die Diskussion zu TenneT in den Niederlanden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16027 17. Ist die Bundesregierung bereit, sich am Übertragungsnetzbetreiber TenneT zu beteiligen? Der Einstieg der KfW bei 50Hertz hat deutlich gemacht, dass auch eine Beteiligung des Bundes an einem Übertragungsnetzbetreiber nicht ausgeschlossen ist. Für eine solche Beteiligung müssen die Voraussetzungen von § 65 der Bundeshaushaltsordnung vorliegen, insbesondere muss ein wichtiges Interesse des Bundes an der Beteiligung vorliegen. 18. Mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis wurden Gespräche mit der niederländischen Regierung über eine Bundesbeteiligung an TenneT geführt ? Seitdem das niederländische Staatsunternehmen TenneT 2010 100 Prozent der Anteile an dem größten deutschen Übertragungsnetzbetreiber von E.ON übernommen hat, steht bei allen Gesprächen zwischen Deutschland und den Niederlanden zu Stromnetzen auch die Frage im Raum, ob eine stärkere deutschniederländische Kooperation im Netzbereich wünschenswert sein könnte. Vor dem Hintergrund interner niederländischer Diskussionen zum starken Engagement in Deutschland, verbunden mit einem hohen Investitionsbedarf bei TenneT, wünscht die niederländische Regierung aktuell einen engen Dialog mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über die zukünftige Rolle des niederländischen Staates bei TenneT. 19. Sind Gespräche für den Kauf von Anteilen an der TenneT geplant? Wenn ja, mit wem, und wann? Die Bundesregierung und die niederländische Regierung werden auch in 2020 ihren Austausch zu möglichen gemeinsamen Ansätzen bei verschiedenen energiepolitisch bedeutsamen Themen fortsetzen. Dazu gehören auch Gespräche auf verschiedenen Ebenen mit dem niederländischen Finanzministerium zu Fragen mit Bezug zu TenneT. Das niederländische Finanzministerium hat dem niederländischen Parlament im September 2019 mitgeteilt, dieses auf jeden Fall bis Mitte 2020 über den Stand der Dinge zur künftigen Strategie bei TenneT informieren zu wollen. Zuvor will das Ministerium ein klares Bild zur Wünschbarkeit und Durchführbarkeit verschiedener Optionen bekommen haben, d. h. beispielsweise einer Kapitaleinlage des niederländischen Staates, den Verkauf oder Teilverkauf von TenneT an Privatinvestoren oder eine Form der Zusammenarbeit mit dem deutschen Staat. 20. Führt die Bundesregierung eine Liste mit Unternehmen, die kritische Infrastrukturen unterhalten? Gemäß § 8b Absatz 3 BSI-Gesetz in Verbindung mit der BSI-Kritisverordnung besteht eine Pflicht, dass sich Betreiber Kritischer Infrastrukturen beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registrieren. Dem BSI sind daher die Betreiber bekannt. Gemäß § 8e Absatz 2 BSI-Gesetz unterliegen die Registrierungsdaten einem besonderen Schutzbedarf. Drucksache 19/16027 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333