Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Joana Cotar, Dr. Michael Espendiller, Uwe Schulz und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15452 – Stand der Umsetzung der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ – Vollendung „Digitaler Binnenmarkt“ (DBM) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im August 2014 veröffentlichte die Bundesregierung das Strategiepapier „Digitale Agenda 2014 – 2017“ (www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/ Digitale-Welt/digitale-agenda.pdf?__blob=publicationFile&v=3), das federführend vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur verantwortet wurde. Die Veröffentlichung einer Digitalstrategie für Deutschland erfolgte damit vier Jahre später als die Verabschiedung der „Digital Agenda for Europe“ der EU-Kommission im Jahr 2010 (https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=COM:2010:0 245:FIN:DE:PDF) und nach Auffassung der Fragesteller mindestens zehn Jahre zu spät für eine richtungsweisende Digitalpolitik zum Wohl unserer Gesellschaft, der öffentlichen Verwaltung und des Wirtschaftsstandortes Deutschland. In Fachmedien wurde an der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ kritisiert, sie sei lediglich eine Bestandsaufnahme der Problemlagen und Möglichkeiten und enthalte nur wenige konkrete Lösungsvorschläge (www.golem.de/news/digita le-agenda-ein-papier-das-alle-enttaeuscht-1408-108715.html). Die Umsetzung der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“ nach dem ersten Jahr war „ernüchternd“ (www.zeit.de/digital/internet/2015-08/digitale-agenda-bundesregierung-breitb and-wlan). Die Gesamtbilanz wurde von öffentlich-rechtlichen Medien als „durchwachsen“ bewertet (www.zdf.de/nachrichten/heute/braun-kuendigt-neu e-digitale-agenda-an-100.html). Im Jahr 2009 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel bereits versprochen, dass 75 Prozent der deutschen Haushalte bis 2014 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.sueddeut sche.de/politik/netzpolitik-von-union-und-spd-stunde-der-nerds-1.1802641). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16028 19. Wahlperiode 17.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 9. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Im Jahr 2014 versprach Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung nun sogar, dass alle deutschen Haushalte bis 2018 Internetanschlüsse mit einer Geschwindigkeit von 50 Mbit pro Sekunde bekommen – ein weiteres Versprechen von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, das nicht gehalten wurde (www.pcwelt.de/news/Bundesregierung-bricht-Versprechen-b ei-Breitbandausbau-10612139.html). Im Juni 2013 hatte Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel noch bekundet, das Internet sei „für uns alle Neuland“ (www.tagesspiegel.de/politik/die-kanzle rin-und-das-internet-merkels-neuland-wird-zur-lachnummer-im-netz/8375974 .html). Im Rahmen der im November 2018 verabschiedeten Digitalstrategie der Bundesregierung wurde ein Maßnahmenpaket entwickelt und in einer Umsetzungsstrategie zusammengefasst (www.bundesregierung.de/resource/blob/975 226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58afb85021a7/pdf-umsetzungsstrategiedigitalisierung -data.pdf?download=1). Darin werden einzelne Vorhaben und die jeweils verantwortlichen Ressorts benannt, jedoch sind nur teilweise konkrete Zeitpläne für Beginn und Zielerreichung angegeben. Die zur Verfügung stehenden Ressourcen zur Zielerreichung werden ebenso wenig genannt wie eine Priorisierung von Vorhaben. Zu der Maßnahme Vollendung „Digitaler Binnenmarkt“ (DBM) wurden in der Umsetzungsstrategie der Bundesregierung „Digitalisierung gestalten“ (www.b undesregierung.de/resource/blob/975226/1552758/40d8b01b0dfdcf854e1d58a fb85021a7/pdf-umsetzungsstrategie-digitalisierung-data.pdf?download=1) folgende Umsetzungsschritte angekündigt (ebd., S. 121): • bis Ende Oktober 2019: Abschluss der aktuellen Strategie für den digitalen Binnenmarkt der Europäischen Kommission; • Abschluss der Verhandlungen der einzelnen Dossiers auf EU-Ebene; • gegebenenfalls Umsetzung in nationales Recht. 1. Erfolgte bereits der Abschluss der aktuellen Strategie für den digitalen Binnenmarkt der Europäischen Kommission? 2. Wurden die Verhandlungen der einzelnen Dossiers auf EU-Ebene bereits abgeschlossen? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Die im Mai 2015 von der Europäischen Kommission unter Leitung von Jean- Claude Juncker vorgelegte Digitale Binnenmarktstrategie (DBM-Strategie) ist eine Dachstrategie, die rund 60 Einzelinitiativen umfasst, darunter 30 legislative Maßnahmen. Bis zum regulären Ende der Amtszeit der Juncker-Kommission im Oktober 2019 sollten nach Zielstellung der Kommission alle diese Maßnahmen abgeschlossen sein. Dies ist zu einem ganz überwiegenden Teil gelungen: Zu 28 von 30 Legislativdossiers wurde auf EU-Ebene Einigung erzielt ; aktuell werden noch die sog. ePrivacy-Verordnung (über die Achtung des Privatlebens und den Schutz personenbezogener Daten in der elektronischen Kommunikation) sowie die Verordnung zur Einrichtung des Europäischen Kompetenzzentrums für Cybersicherheit in Industrie, Technologie und Forschung und des Netzes nationaler Koordinierungszentren verhandelt. Eine Übersicht der Europäischen Kommission ist auf https://ec.europa.eu/digi tal-single-market/en/news/digital-single-market-benefit-all-europeans abrufbar. Drucksache 19/16028 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wurde von Seiten der Bundesregierung die Umsetzung in nationales Recht mittels Erarbeitung eines Gesetzentwurfs inzwischen vorangetrieben? Nicht alle Legislativmaßnahmen der DBM-Strategie bedürfen einer Umsetzung in nationales Recht. Derzeit wird die legislative Umsetzung der neu gefassten oder geänderten Richtlinien über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation, über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-Richtlinie), über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt (DSM-Richtlinie), über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte der Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen (Richtlinie digitale Inhalte), über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs (Richtlinie Warenkauf) sowie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Open-Dataund -PSI-Richtlinie) vorbereitet. Die Umsetzung erfolgt innerhalb der jeweils geltenden Umsetzungsfrist. Gleiches gilt für die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen zur Durchführung der Verordnung zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten (P2B-Verordnung). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16028 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333