Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 10. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1603 19. Wahlperiode 11.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Judith Skudelny, Dr. Lukas Köhler, Daniel Föst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/1387 – Zukünftiger Umgang mit Kunststoffabfällen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mehr als die Hälfte des industriellen Kunststoffabfalls Deutschlands wurde 2016 nach China und Hongkong exportiert (www.sueddeutsche.de/wirtschaft/ abfallwirtschaft-china-hat-genug-von-europas-muell-1.3811255). Nun tritt zum März 2018 der Importstopp industrieller Kunststoffabfälle der Volksrepublik (VR) China in Kraft. Die chinesische Regierung stützt ihre Entscheidung auf Aspekte des Gesundheits- und Umweltschutzes. Darüber hinaus möchte sie auch eine eigene Sammel- und Recyclinginfrastruktur aufbauen. Die VR China hat die Importbeschränkung bereits bei der Welthandelsorganisation (WTO) angemeldet. Es wird zu klären sein, ob eine Vertragsverletzung des WTO-Rechts vorliegt (www.zeit.de/wirtschaft/2018-01/muellexporte-chinaplastikmuell -recycling). Nach dem Importstopp ist die Frage nach neuen Abnehmern unklar. Es ist zu befürchten, dass der Abnehmermarkt für Kunststoffabfälle einbrechen könnte. Die VR China exportiert gleichzeitig große Mengen an Kunststoff nach Deutschland. Durch den Importstopp ist ein Zusammenbrechen des Kreislaufs zu befürchten (www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-plastikmuell-101.html). Möglicherweise muss Deutschland nun die eigene Recyclinginfrastruktur enorm aufbauen, um die nicht abgesetzten industriellen Kunststoffabfälle eigenhändig zu recyceln. Zudem werden innerhalb Deutschlands kaum Recyclate weiterverwendet. Nach wie vor ist der Bezug von Primärrohstoffen für die Industrie attraktiver als die Verwendung von Recyclaten (www.zeit.de/wirtschaft/ 2018-01/muellexporte-china-plastikmuell-recycling/seite-2; www.faz.net/aktuell/ wirtschaft/deutschland-versinkt-im-plastikmuell-15374075.html). 1. Welche Industriezweige sind nach Kenntnis der Bundesregierung von dem Importstopp in besonderer Weise betroffen? Es gibt keinen Importstopp nach China, wohl aber zusätzliche Anforderungen an die Qualität der Kunststoffabfälle, die dazu führen, dass derzeit Teile der Exporte von Deutschland nicht stattfinden können. Bei den Kunststoffabfällen, die bisher aus Deutschland nach China exportiert wurden, handelt es sich um Abfälle zur Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1603 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verwertung, die auf dem Weltmarkt gehandelt werden. Es ist anzunehmen, dass nicht ganze Industriezweige, sondern vielmehr bestimmte Unternehmen aus unterschiedlichen Sektoren betroffen sein werden. Erkenntnisse darüber, aus welchen Unternehmen welche Mengen dieser Kunststoffe stammen, liegen der Bundesregierung nicht vor. 2. Wie viel Tonnen Plastikabfälle aus der Industrie wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in dem vergangenen Jahr aus der Bundesrepublik Deutschland in die Volksrepublik China exportiert? Wie hoch ist der Anteil an dem Gesamtaufkommen? Nach Erkenntnissen des Umweltbundesamtes exportierten Unternehmen aus Deutschland im Jahr 2016 ca. 560 000 Tonnen Altkunststoffe, überwiegend aus dem gewerblichen und industriellen Bereich, zur Verwertung nach China. Dies entspricht knapp 10 Prozent der jährlich insgesamt in Deutschland anfallenden Menge an Kunststoffabfällen. Aus dem Bereich des Verpackungsmülls, der über die dualen Systeme gesammelt wird, werden nach Expertenschätzungen weniger als 2 Prozent nach China exportiert. 3. Welche alternativen Abnehmer für industrielle Plastikabfälle gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Und wie schätzt die Bundesregierung deren Aufnahmekapazitäten ein? Die bisher nach China exportierten Kunststoffabfälle werden auf globalen Märkten gehandelt. Aufgrund der von China beschlossenen Importrestriktionen sind die für diese Abfälle erzielten Preise offenbar deutlich gesunken. Die hierdurch verursachten Bewegungen auf den Märkten werden voraussichtlich kurzfristig dazu führen, dass die bisher nach China exportierten Kunststoffabfälle verstärkt in Deutschland selbst oder auch in anderen Ländern verwertet werden. Mittelfristig werden von dieser Entwicklung Impulse zu einem Ausbau der Recycling -Kapazitäten in Deutschland und in der europäischen Union ausgehen. Konkrete Erkenntnisse oder Prognosen über die Entwicklung der Märkte liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Inwiefern betrifft der Importstopp der VR China in Deutschland gewonnene Recyclate? Entsteht hierdurch ein Überschuss an Recyclaten in Deutschland? Wenn ja, wie hoch schätzt die Bundesregierung den Überschuss ein? Es gibt keinen Importstopp nach China, wohl aber zusätzliche Anforderungen an die Qualität von Kunststoffabfällen, die dazu führen, dass derzeit Teile der Exporte von Deutschland nicht stattfinden können. Recyclate im Sinne bereits unmittelbar für den Einsatz in der Produktion aufbereiteter Sekundärkunststoffe sind von den Importrestriktionen nicht betroffen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1603 5. Plant die Bundesregierung Maßnahmen zur Förderung von Recycling industrieller Plastikabfälle? 6. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Verwendung von Recyclaten in der Industrie in Deutschland zu fördern? Welche alternativen Verwertungen für Recyclate gibt es? Aufgrund ihrer inhaltlichen Überschneidungen werden die Fragen 5 und 6 zusammen beantwortet. Kunststoffabfälle aus der Industrie haben mit Blick auf ihre Recyclingfähigkeit den Vorteil, dass sie sortenrein in vergleichsweise großer Menge und an einem Ort entstehen. Somit besteht ein wirtschaftlicher Anreiz für Unternehmen, ihre Produktionsabfälle selbst zu recyceln oder von spezialisierten Unternehmen werkstofflich verwerten zu lassen. Dies gilt z. B. für hochwertige Spezialkunststoffe für Elektrogeräte, aus dem Automobilbau und im Baubereich. Darüber hinaus dient der bestehende rechtliche Rahmen in Deutschland – erfolgreich – der Förderung des Recyclings. Insbesondere vom neuen Verpackungsgesetz , das am 1. Januar 2019 vollständig in Kraft treten wird, und von der novellierten Gewerbeabfallverordnung, die in der vergangenen Legislaturperiode verabschiedet wurden, gehen zusätzliche Impulse aus. Im Verpackungsgesetz ist eine Pflicht der dualen Systeme vorgesehen, u. a. den Einsatz von Reyclaten bei der Produktion durch die Gestaltung ihrer Lizenzentgelte zu fördern. Die novellierte Gewerbeabfallverordnung sieht vor, dass Kunststoffe aus dem gewerblichen Bereich getrennt zu sammeln und nach Maßgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vorrangig einer stofflichen Verwertung zuzuführen sind. Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen nach dem neuen Verpackungsgesetz ab dem Jahr 2019 deutlich höhere Recycling-Quoten erfüllen. Diese gelten für alle Verpackungen, die bei dualen Systemen lizenziert sind. Die Recycling-Quote für Kunststoffverpackungen steigt bis zum Jahr 2022 von heute 36 Prozent auf 63 Prozent. Die Recycling-Quoten bei Metallen (heute bei 60 Prozent), Papier (70 Prozent) und Glas (75 Prozent) steigen bis zum Jahr 2022 auf 90 Prozent an. Gemäß den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind Abfälle, die weder vermieden noch zur Wiederverwendung vorbereitet oder recycelt werden können, vorrangig einer sonstigen Verwertung zuzuführen. Im Fall von heizwertreichen Kunststoffabfällen ist dies insbesondere die energetische Verwertung. Nach den Vorgaben der Deponieverordnung ist die Deponierung heizwertreicher Kunststoffabfälle in Deutschland grundsätzlich nicht möglich. Darüber hinaus wird die Bundesregierung Abfallvermeidung und Recycling stärken , die Einsatzmöglichkeiten für recycelte Materialien verbessern und entsprechende Anreize sowie mögliche gesetzliche Pflichten prüfen. Dies ist auch ein wesentlicher Aspekt der europäischen Kunststoffstrategie, welche die Europäische Kommission im Januar dieses Jahres veröffentlicht hat und die nun weiter konkretisiert werden muss. 7. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf die Recyclingquote ? Die Einhaltung gesetzlich vorgegebener Recyclingquoten ist nach Einschätzung der Bundesregierung durch die Importrestriktionen nicht gefährdet. Kunststoffabfälle aus der Sammlung der dualen Systeme wurden zuletzt nach Experten- Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1603 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode schätzung nur zu einem sehr geringen Anteil von unter 2 Prozent nach China exportiert . Denkbar ist jedoch, dass die in Deutschland erreichte Recyclingrate für Kunststoffabfälle insgesamt, die derzeit bei ca. 46 Prozent liegt, vorübergehend zugunsten einer höheren energetischen Verwertung zurückgehen könnte. 8. Wie werden die Auswirkungen des chinesischen Importstopps auf die Preise des Kunststoffrecyclings in Deutschland von der Bundesregierung eingeschätzt ? Kunststoffabfälle sind Abfälle zur Verwertung, für die teilweise hohe Marktpreise erzielt werden. Diese Preise sind offenbar in den vergangenen Monaten bei den von den Importrestriktionen betroffenen Kunststoff-Fraktionen deutlich gesunken . Dies stellt eine Chance für deutsche und europäische Recycler dar, die in der jüngeren Vergangenheit häufig nicht in der Lage waren, die von chinesischen Importeuren gebotenen Preise zu überbieten. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333