Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 9. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1605 19. Wahlperiode 11.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1396 – Zwangsheirat in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlichte 2011 eine Studie, der zufolge 3 443 Menschen bei 830 Beratungsstellen wegen erfolgter oder angedrohter Zwangsheirat registriert wurden (www. bmfsfj.de/blob/95584/d76e9536b0485a8715a5910047066b5d/zwangsverheira-tungin -deutschland-anzahl-und-analyse-von-beratungsfaellen-data.pdf). Hinzu kommt ein großes Dunkelfeld nicht erfasster Betroffener. Ebenso wird auf die Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Lebenssituation , Sicherheit und Gesundheit von Frauen in Deutschland“ verwiesen (www.ada-schutzhaus.de/Infos-fur-Fachkrafte/Informationen-Zwangsheirat/ Zwangsheirat---Ursachen-und-Hintergruende.pdf). Laut Bundeskriminalamt wurden bei der Polizei wesentlich weniger Zwangsheiraten zur Anzeige gebracht . Sie bewegen sich innerhalb einer Spanne von 2012 mit 56 bis 2016 mit 67 Zwangsverheiratungen (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/309403/ umfrage/polizeilich-erfasste-faelle-von-zwangsheirat-in-deutschland/). Gemäß § 237 des Strafgesetzbuchs (StGB) ist eine Zwangsheirat eine Straftat. Nach § 237 Absatz 1 StGB wird diese beginnend mit sechs Monaten bis zu fünf Jahren Haft bestraft. Ebenso wird bestraft, wer nach § 237 Absatz 2 StGB einen Menschen durch „Gewalt, Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List in ein Gebiet außerhalb des räumlichen Geltungsbereiches dieses Gesetzes verbringt oder veranlasst, sich dorthin zu begeben, oder davon abhält, von dort zurückzukehren.“ Nach § 237 Absatz 3 StGB ist selbst der Versuch strafbar. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kindern ist ein Schwerpunkt des Koalitionsvertrages für die 19. Legislaturperiode. Die Bundesregierung wird die dort vereinbarten Maßnahmen auf den Weg bringen. Diese werden auch dem Schutz vor Zwangsverheiratung zugutekommen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1605 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der registrierten Zwangsehen seit 2008 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen dazu keine Zahlen vor. 2. Liegen der Bundesregierung Kenntnisse über die Dunkelziffer der Zwangsverheiratungen vor? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über das Dunkelfeld vor. 3. Plant die Bundesregierung angesichts der Differenz zwischen registrierten und polizeilich angezeigten Zwangsverheiratungen, zukünftig alle von den Beratungsstellen, Schulen und Anderen erfassten oder zur Kenntnis gelangten , tatsächlich vollzogenen und angedrohten Zwangsehen zusammenzufassen , zur Anzeige zu bringen und strafrechtlich zu verfolgen? Die Bundesregierung plant kein derartiges Vorgehen. 4. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die bisher erfolgten Maßnahmen nur ungenügend greifen und Zwangsheiraten nicht vermeiden oder verringern können? Wenn ja, ist geplant, aktiv gegen Zwangsheirat vorzugehen? Es gibt eine Reihe von rechtlichen Maßnahmen und Beratungs- und Unterstützungsangeboten zur Bekämpfung von Zwangsverheiratungen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind die rechtlichen Maßnahmen und bestehenden Angebote grundsätzlich geeignet, Zwangsverheiratungen zu verhindern und Betroffene zu schützen. Das seit 2013 bestehende Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen berät als bundesweites Beratungsangebot für Frauen zu allen Formen von Gewalt einschließlich Zwangsverheiratung. Unter der Nummer 08000 116 016 und via Online-Beratung unterstützt das Hilfetelefon auch von Zwangsverheiratung Bedrohte oder Betroffene rund um die Uhr, anonym und kostenfrei, auf Deutsch und in 17 weiteren Sprachen und barrierefrei. Auch Personen aus deren sozialem Umfeld sowie Fachkräfte erhalten dort Beratung. Schutz und Beratung erhalten Betroffene von Zwangsverheiratung außerdem in zahlreichen Frauenhäusern, Schutzwohnungen und Fachberatungsstellen vor Ort. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333