Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15598 – Entwicklung der Ausgaben im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (Hartz IV) für den von Zeitraum 2005 bis 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der jahresdurchschnittliche Bestand an Regelleistungsberechtigten ist von 5,91 Millionen Personen im Jahr 2012 auf 5,79 Mio. im Jahr 2018 gesunken (vgl. Bundestagsdrucksache 19/14467, Tabelle 5). Bei genauerer Betrachtung zeigt sich, dass die Zahl der Regelleistungsberechtigten mit deutscher Staatsangehörigkeit in diesem Zeitraum um 1,02 Millionen gesunken ist, während die Zahl der ausländischen Regelleistungsberechtigten um rund 883.000 gestiegen ist (ebd.). Wie das Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) berechnet hat, sind die Ausgaben für Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) von 40,05 Mrd. Euro im Jahr 2012 auf 44,99 Mrd. Euro im Jahr 2017 gestiegen (vgl. www.bit.ly/32ujDVl). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Daten der Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) können in der erfragten Differenzierung erst ab dem Jahr 2007 ausgewertet werden. Für die Jahre 2005 und 2006 wurden Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) nur für Eckwerte der Grundsicherung bzw. der Zahlungsansprüche auf Ebene der Bedarfsgemeinschaften ausgewertet und für die Zeitreihenveröffentlichungen der Grundsicherungsstatistik einmalig , in einer komplexen und nicht standardisierten Sonderauswertung generiert. Eine Differenzierung der Regelleistungsberechtigten (RLB) nach Staatsangehörigkeit sowie eine Differenzierung der Zahlungsansprüche auf Personen-Ebene liegen daher für die Jahre 2005 und 2006 nicht vor. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16072 19. Wahlperiode 18.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Zahl der Regelleistungsberechtigten insgesamt sowie mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt : a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), f) Afghanistan, g) Eritrea, h) Irak, i) Iran, j) Pakistan, k) Somalia, l) Syrien, m) Libanon? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Anteil der Regelleistungsberechtigten (RLB) mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), f) Afghanistan, g) Eritrea, h) Irak, i) Iran, j) Pakistan, k) Somalia, l) Syrien, m) Libanon? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA hat sich die Zahl der RLB von rund 7,09 Millionen im Jahresdurchschnitt 2007 auf rund 5,79 Millionen im Jahr 2018 verringert. Unter den RLB waren im Jahresdurchschnitt 2018 rund 3,72 Millionen Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit und rund 2,03 Millionen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Im Zeitraum von 2007 bis 2018 entwickelte sich der Anteil der RLB mit deutscher Staatsangehörigkeit von 81,8 Prozent auf 64,2 Prozent, der Anteil der RLB mit ausländischer Staatsangehörigkeit von 18,0 Prozent auf 35,1 Prozent. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 1 und 2 im Anhang entnommen werden. Drucksache 19/16072 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die Zahl der Zugänge von Regelleistungsberechtigten ohne Vorbezug in den Regelleistungsbezug insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), f) Afghanistan, g) Eritrea, h) Irak, i) Iran, j) Pakistan, k) Somalia, l) Syrien, m) Libanon? Nach Angaben der Statistik der BA ist der Zugang in den Regelleistungsbezug von Personen, die zuvor keine Leistungen nach dem SGB III und/oder SGB II bezogen haben, von rund 848.000 Zugängen im Jahr 2007 auf rund 500.000 im Jahr 2018 gesunken. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können Tabelle 3 im Anhang entnommen werden. 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Gesamtbetrag entwickelt, der für Regelleistungsberechtigte insgesamt sowie für Regelleistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils gezahlt wurde: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern (insgesamt), f) Afghanistan, g) Eritrea, h) Irak, i) Iran, j) Pakistan, k) Somalia, l) Syrien, m) Libanon? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16072 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) die durchschnittliche Summe der Zahlungsansprüche pro Regelleistungsberechtigtem insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Die Fragen 4 und 5 werden gemeinsam beantwortet. Die Statistik der BA berichtet im Rahmen der Grundsicherungsstatistik über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II von Bedarfsgemeinschaften und Personen. Hierbei stellen die Zahlungsansprüche den Betrag dar, der den Bedarfsgemeinschaften als Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld gewährt wird. Der individuelle Zahlungsanspruch ergibt sich aus einer Verteilung des nach Absetzung von anzurechnendem Einkommen und Vermögen ungedeckten Gesamtbedarfs der Bedarfsgemeinschaft entsprechend der jeweiligen Bedarfsanteile der einzelnen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, ggf. weiter reduziert durch Minderung des Zahlungsanspruches (z. B. Rückzahlung eines Darlehens). Die Summe der statistischen Zahlungsansprüche entspricht nicht den Ausgaben im haushalterischen Sinne. Die Unterschiede liegen zum einen in der zeitlichen Zuordnung und zum anderen in der Berücksichtigung von Einnahmen der Träger . Statistische Zahlungsansprüche werden demjenigen Berichtsmonat zugeordnet , für den die Leistung gewährt wird; Haushaltsausgaben beziehen sich auf den Zeitpunkt der Verausgabung der Mittel durch den Träger. Darüber hinaus mindern sich Haushaltsausgaben durch Einnahmen und Rückflüsse, die zum Zeitpunkt des Zuflusses berücksichtigt werden. Statistiken zu Leistungen ändern sich hingegen nicht mehr, nachdem die statistische Wartezeit abgelaufen ist (drei Monate bei den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II). Nach Angaben der Statistik der BA sind die Zahlungsansprüche insgesamt aller RLB von rund 36,58 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf rund 35,84 Mrd. Euro im Jahr 2018 gesunken. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von RLB ist von monatlich 430 Euro im Jahr 2007 auf monatlich 515 Euro im Jahr 2018 gestiegen. Die Höhe des durchschnittlichen Zahlungsanspruchs ist u. a. von der Struktur der Bedarfsgemeinschaft, der Wohnsituation und dem anzurechnenden Einkommen abhängig. Dies ist bei Vergleichen über die Zeit oder zwischen Personengruppen zu berücksichtigen. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 4 und 5 im Anhang entnommen werden. Drucksache 19/16072 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Gesamtbetrag entwickelt, der für „Mehrbedarf“ für Regelleistungsberechtigte insgesamt sowie für Regelleistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils gezahlt wurde: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? 7. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der durchschnittliche Zahlungsanspruch an „Mehrbedarf“ pro Regelleistungsberechtigten (RLB) insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA sind die Zahlungsansprüche aller RLB für Mehrbedarfe von rund 807 Mio. Euro im Jahr 2007 auf rund 850 Mio. Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von RLB für Mehrbedarfe ist von monatlich 9 Euro im Jahr 2007 auf monatlich 12 Euro im Jahr 2018 gestiegen. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 6 und 7 im Anhang entnommen werden. Zu den Zahlungsansprüchen wird auf die Hinweise in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 8. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Gesamtbetrag entwickelt, der für „Kosten der Unterkunft“ für Regelleistungsberechtigte insgesamt sowie für Regelleistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils gezahlt wurde: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? 9. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der durchschnittliche Zahlungsanspruch an „Kosten der Unterkunft“ pro Regelleistungsberechtigtem insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16072 d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA sind die Zahlungsansprüche aller RLB für Kosten der Unterkunft von rund 13,69 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf rund 14,60 Mrd. Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von RLB für Kosten der Unterkunft ist von monatlich 161 Euro im Jahr 2007 auf monatlich 210 Euro im Jahr 2018 gestiegen. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 8 und 9 im Anhang entnommen werden. Zu den Zahlungsansprüchen wird auf die Hinweise in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. 10. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Gesamtbetrag entwickelt, der für „einmalige Leistungen“ für Regelleistungsberechtigte insgesamt sowie für Regelleistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils gezahlt wurde: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? 11. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der durchschnittliche Zahlungsanspruch an „einmalige Leistungen“ pro Regelleistungsberechtigtem insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Die Fragen 10 und 11 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA sind die Zahlungsansprüche aller RLB für sonstige Leistungen von rund 186 Millionen Euro im Jahr 2007 auf rund 249 Millionen Euro im Jahr 2018 gestiegen. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von RLB für sonstige Leistungen ist von monatlich zwei Euro im Jahr 2007 auf monatlich 4 Euro im Jahr 2018 gestiegen. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 10 und 11 im Anhang entnommen werden. In der Grundsicherungsstatistik gab es eine Umbenennung; die Einmalleistungen sind nun als sonstige Leistungen ausgewiesen . Zu den Zahlungsansprüchen wird auf die Hinweise in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Drucksache 19/16072 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Gesamtbetrag entwickelt, der für „Bildung und Teilhabe“ für Regelleistungsberechtigte insgesamt sowie für Regelleistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils gezahlt wurde: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? 13. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der durchschnittliche Zahlungsanspruch an Leistungen für „Bildung und Teilhabe“ pro Regelleistungsberechtigtem insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Die Fragen 12 und 13 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Sie verweist auf ihre Antwort zu Frage 14 der Kleinen Anfrage „Aktuelle Daten und Entwicklungen bei Bildungs- und Teilhabeleistungen“, auf Bundestagsdrucksache 19/9794. 14. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der Gesamtbetrag entwickelt, der für „Leistungen der Sozialversicherung“ für Regelleistungsberechtigte insgesamt sowie für Regelleistungsberechtigte mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils gezahlt wurde: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16072 15. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2005 bis 2019 (bzw. letzter verfügbarer Stand) der durchschnittliche Zahlungsanspruch an „Leistungen der Sozialversicherung“ pro Regelleistungsberechtigtem insgesamt sowie für Personen mit folgender Staatsangehörigkeit jeweils entwickelt: a) Deutsche, b) Ausländer, c) EU-Ausländer, d) Drittstaatsangehörige, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Statistik der BA sind die Zahlungsansprüche aller RLB für Sozialversicherungsbeiträge von rund 6,73 Mrd. Euro im Jahr 2007 auf rund 5,77 Mrd. Euro im Jahr 2018 gesunken. Der durchschnittliche Zahlungsanspruch von RLB für Sozialversicherungsbeiträge ist von monatlich 79 Euro im Jahr 2007 auf monatlich 83 Euro im Jahr 2018 gestiegen. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können den Tabellen 12 und 13 im Anhang entnommen werden. Zu den Zahlungsansprüchen wird auf die Hinweise in der Antwort zu den Fragen 4 und 5 verwiesen. Drucksache 19/16072 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16072 Anhang Drucksache 19/16072 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16072 Drucksache 19/16072 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16072 Drucksache 19/16072 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16072 Drucksache 19/16072 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16072 Drucksache 19/16072 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16072 Drucksache 19/16072 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16072 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333