Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, Renata Alt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15625 – Maßnahmen zur Bewältigung der migrationspolitischen Herausforderung und humanitären Situation im östlichen Mittelmeer V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den vergangenen Monaten ist die Zahl der Migranten auf den griechischen Inseln dramatisch angestiegen. Während noch im April 2019 die Zahl der Migranten auf den Ägäis-Inseln auf 14.000 zurückgegangen war, halten sich aktuell ca. 35.000 Migranten auf den Inseln Lesbos, Chios, Samos, Leros und Kos auf – die höchste Zahl seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens vom März 2016. Daneben wird auch berichtet, dass Migranten verstärkt die Route aus der Türkei an den Festlandhafen Alexandroupolis nutzen. Für Migranten, die das griechische Festland erreichen, gilt das EU- Türkei-Flüchtlingsabkommen nicht (vgl. zu alledem www.dw.com/de/fast-80 0-migranten-in-griechenland-angekommen/a-51053379). Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, hat angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen Anfang Oktober 2019 vor einer neuen großen Fluchtbewegung nach Deutschland gewarnt und zum Handeln aufgerufen (vgl. www.bild.de/politik/inland/politik-inland/seehofer-warnt-vor-ne uer-fluechtlingskrise-wie-2015-staatsbesuch-in-griechenland-65139848.bild .html). Mit Blick auf Griechenland sprach er von der Möglichkeit, Beamte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge könnten bei der Ausbildung von Bearbeitern und der Abwicklung der Verfahren helfen. Außerdem könne Deutschland IT-Experten für die elektronische Verarbeitung der Daten entsenden oder Hilfe beim Küstenschutz oder der Registrierung anbieten. Auch die Türkei soll nach dem Willen des Bundesinnenministers Horst Seehofer mehr Unterstützung bei der Bewältigung der aktuellen Situation erhalten (vgl. www.welt.de/politik/deutschland/article201378032/Horst-Seehofer-Wen n-wir-Griechen-und-Tuerken-helfen-hilft-das-auch-uns.html). Zuletzt teilte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat mit, dass deutsche Vertreter mit der türkischen Küstenwache und Generalsicherheitsdirektion zu Bedarfen und Möglichkeiten der Unterstützung gesprochen hätten (vgl. www. welt.de/politik/deutschland/article202753008/Tuerkei-Statt-Schiffen-soll-Deut schland-jetzt-Ersatzteile-liefern.html). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16109 19. Wahlperiode 18.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die ostmediterrane Route ist derzeit die zugangsstärkste Route für die illegale Migration nach Mittel- und Westeuropa, wenngleich die Zahl der Zugänge weit unter denen von Herbst 2015 und Anfang 2016 liegt. Die Bundesregierung verfolgt den steigenden Migrationsdruck auf Griechenland in den letzten Monaten mit großer Aufmerksamkeit und steht hierzu in regelmäßigem Austausch mit der griechischen und der türkischen Regierung. Die Bundesregierung verfolgt hier einen ganzheitlichen Ansatz in enger Abstimmung mit den betroffenen Ländern und im Schulterschluss mit der EU. 1. Welche Unterstützung – finanzieller, personeller, sachlicher und sonstiger Art – leistet die Bundesregierung bisher a) im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Migranten in der Türkei und in Griechenland (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln ), Griechenland Im Rahmen von European Asylum Support Service (EASO)-Einsätzen in Griechenland wurden seit Januar 2019 bis heute insgesamt 92 personelle Einsätze realisiert. Mit folgenden EASO-Aktivitäten unterstützt die Bundesregierung in Griechenland: • Athen: Unterstützung beim Ausbau der Kapazitäten der Asylbehörde zur effizienten und fristgerechten Umsetzung des Asylverfahrens, Gewährleistung des Schutzes der Grundrechte von Personen, die internationalen Schutz beantragen , und Gewährleistung der vollständigen Umsetzung des EU- Asylrechts. • Griechische Hotspots; Lesbos, Samos, Chios, Leros, Kos: Unterstützung bei der Registrierung von Antragstellungen auf internationalen Schutz. Unterstützung bei der Durchführung von Interviews und verfassen von Stellungnahmen . • Thessaloniki: Unterstützung bei der Registrierung von Antragstellern auf internationalen Schutz; Bereitstellung von Informationen für Antragsteller auf internationalen Schutz hinsichtlich ihrer Asylverfahren durch mobile Informationsteams und eine spezielle Hotline. Darüber hinaus wurden aus nicht mehr benötigten Beständen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Ausstattung für Aufnahmeeinrichtungen für insgesamt ca. 10.000 Menschen nach Griechenland abgegeben. Am 10. Dezember 2019 wurden insgesamt 55 LKW mit Hilfsgütern im Wert von 1,56 Millionen Euro an Griechenland übergeben. Es handelt sich um 5.000 Stockbetten, 9.988 Matratzen, 30.620 Sets Bettwaren (Kopfkissen, Bezüge, Laken ), 750 warme Decken, 9.330 Sets mit Kissen und warmen Decken, 7.000 Einmaldecken und 864 Kissen. Die gelieferten Waren dienen der kurzfristigen Unterstützung Griechenlands bei der Unterbringung von bis zu 10.000 Flüchtlingen und Migranten. Türkei Es wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen. Drucksache 19/16109 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) im Bereich der Grenzsicherung und Bekämpfung von „Schlepperkriminialität “ zwischen der Türkei und Griechenland (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln), Griechenland Die Bundespolizei (BPOL) pflegt mit den griechischen Behörden eine vertrauensvolle grenzpolizeiliche Zusammenarbeit. In diesem Zusammenhang hat die BPOL einen Verbindungsbeamten entsandt. Darüber hinaus beteiligt sich Deutschland an Frontex-Einsatzmaßnahmen in Griechenland (auch zur Umsetzung der EU-Türkei-Erklärung) auf den griechischen Inseln Lesbos, Chios, und Samos (Hotspots) mit derzeit 17 Polizeibeamten von Bund und Ländern sowie mit bis zu zwei Kontroll- und Streifenbooten mit Besatzung. An den Schwerpunktgrenzübergängen Kipi und Kastanies werden zudem drei Beamte der BPOL, im Bereich der Landgrenzenüberwachung sechs Beamte sowie drei Einsatzfahrzeuge der BPOL eingesetzt. Weiterhin erfolgt seit 2018 eine Unterstützung und Beteiligung Griechenlands auf EU-Ebene im Rahmen der von der BPOL geleiteten EMPACT-Operation „RISK“ zur Bekämpfung organisierter Schleusungskriminalität, vornehmlich in Fahrzeugen über die Westbalkanroute. Des Weiteren hat die BPOL 2019 eine Beamtin als sog. Europol Guest Officer in den Hotspot Moria auf der ostägäischen Insel Lesbos zur Unterstützung der griechischen Polizei in schleusungsrelevanten Sachverhalten entsandt. Die BPOL unterstützt die griechischen Grenzbehörden zudem durch die Beschaffung von zwei Herzschlagdetektoren zur Bekämpfung der Schleuserkriminalität . Derzeit befindet sich bereits ein Detektor am Seehafen in Patras im Einsatz . Türkei Konkret erfolgt der Einsatz jeweils eines Verbindungsbeamten in Ankara sowie in Istanbul im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit. Im Rahmen von Ermittlungsverfahren der BPOL zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität erfolgte eine Einbindung der türkischen Polizei im Zuge von „Common Action Days“ (gemeinsam abgestimmte Einsätze) zur Zerschlagung organisierter Schleuserbanden. Eine aktive Beteiligung der Türkei bei Bekämpfung der Schleusungskriminalität über das östliche Mittelmeer bleibt auch zukünftig von wesentlicher Bedeutung. Im Bereich der Bekämpfung der Schleusungskriminalität werden sowohl Griechenland als auch die Türkei im Rahmen der Beantwortung polizeilicher Rechtshilfeersuchen über die etablierten internationalen Kommunikationswege (Interpol, Europol) unterstützt. c) im Bereich der Abwicklung von Asyl-, Verteilungs- und Rückführungsverfahren in der Türkei und in Griechenland (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln), Griechenland Das BAMF priorisiert bei der Bearbeitung sämtlicher Dublin-Ersuchen der griechischen Behörden; hierbei insbesondere die Beantwortung jener Ersuchen, bei denen aufgrund in Deutschland lebender Angehöriger gemäß der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 eine deutsche Zuständigkeit zur Durchführung der Asylverfahren Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16109 vorliegen könnte. Um die griechischen Behörden bei der fristgerechten Übersendung von entsprechenden Ersuchen zu unterstützten, übernimmt das BAMF bei Ersuchen an Deutschland Übersetzungsleistungen von zum Nachweis einer Verwandtschaft vorgelegten Dokumenten, welche üblicherweise dem ersuchenden Mitgliedstaat obliegen. Türkei Im Rahmen des deutsch-türkischen Migrationsdialogs und daran anknüpfender Fachgespräche tauscht sich die Bundesregierung regelmäßig mit der türkischen Seite über praktische Aspekte der Rückkehrpolitik, insbesondere auch über Fragen der Reintegration und der Förderung der freiwilligen Rückkehr aus, auch um weiteren Unterstützungsbedarf zu identifizieren. d) jenseits der Bereiche 1a, 1b und 1c, um der Türkei und Griechenland bei der Bewältigung der mit den Flüchtlingsströmen einhergehenden Herausforderungen zu helfen (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln )? Griechenland An griechischen Flughäfen werden bundespolizeiliche Berater (ohne hoheitliche Befugnisse) im Einvernehmen mit den griechischen Behörden eingesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage zu 1a verwiesen. Türkei Die BPOL leistet Unterstützung durch den Expertenaustausch mit der türkischen Küstenwache im Bereich Schiffslogistik sowie durch ganzjährige Schulungs- und Beratungsmaßnahmen, z. B. im Bereich der Urkundenkriminalität . Unterstützung erfolgt darüber hinaus durch einen Dokumenten- und Visaberater an der Deutschen Botschaft in Ankara sowie durch vier Dokumentenund Visaberater am Deutschen Generalkonsulat in Istanbul, an den deutschen Auslandsvertretungen und an ausgewählten Schwerpunktflughäfen. Ferner unterstützt die Bundesregierung die Versorgung von Flüchtlingen in der Türkei im Rahmen der EU-Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRiT). Daneben leistet die Bundesregierung auch bilaterale Hilfe: Aus Mitteln des Auswärtigen Amts wurden seit 2012 insgesamt 190 Mio. Euro für Maßnahmen der humanitären Hilfe in der Türkei, vor allem zur Deckung der Grundbedürfnisse von Flüchtlingen, zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) hat seit 2015 etwa 460 Mio. Euro zur Unterstützung von Flüchtlingen und aufnehmenden Gemeinden in der Türkei zur Verfügung gestellt. Für 2019 stellte das BMZ bisher rund 111 Mio. Euro bereit. Das Auswärtige Amt (AA) stellt 10 Mio. Euro für humanitäre Maßnahmen bereit. 2. Welche konkreten weiteren Unterstützungsleistungen – finanzieller, personeller , sachlicher und sonstiger Art – sind seitens der Bundesregierung geplant , um der Türkei und Griechenland zukünftig a) im Bereich der Aufnahme und Unterbringung von Migranten zu helfen (bitte für beide Ländern unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln), Griechenland Um weitere bilaterale Unterstützungsbedarfe von griechischer Seite zu erheben, fanden in den vergangenen Monaten mehrere Treffen der Bundesregierung mit Drucksache 19/16109 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode griechischen Entscheidungsträgern statt. Vom 29. bis zum 31. Oktober 2019 fand eine Reise des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und Experten des BAMF, der BPOL und des Technischen Hilfswerks (THW) nach Griechenland statt. Im Nachgang wurden konkrete Unterstützungsbedarfe, insbesondere im Hinblick auf materielle, administrative und technische Ausstattung sowie die Vermittlung von Know-how, angemeldet, die teilweise kurzfristig umgesetzt werden konnten (vgl. Antwort zu Frage 1a), teilweise aber mittelfristig realisierbar sind und von Griechenland abgerufen werden, sobald die Voraussetzungen hierfür vor Ort geschaffen worden sind (hierzu gehört insbesondere die technische Ausstattung). Schließlich finden aktuell bereits erste Gespräche zwischen Deutschland und Griechenland sowie der Internationalen Organisation für Migration (IOM) zu der Verbesserung der Unterbringungssituation und der Gestaltung des Tagesablaufes von unbegleiteten minderjährigen Asylantragstellern statt. Türkei Es wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. b) im Bereich der Grenzsicherung und Bekämpfung der „Schlepperkriminialität “ zu helfen (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln), Griechenland Griechenland übernimmt ab Januar 2020 für die Dauer von zwei Jahren die Leitung („Driver“) der EMPACT Priorität zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität . Die BPOL wird Griechenland dabei als „Co-Driver“ aktiv unterstützen . Türkei Die in der Antwort zu Frage 1b genannte bilaterale Zusammenarbeit mit den türkischen Behörden zur Bekämpfung der Schleusungskriminalität wird auch 2020 fortgesetzt. Analog erfolgt eine Fortsetzung der bilateralen und europäischen Unterstützung Griechenlands im kommenden Jahr. c) im Bereich der Abwicklung von Asyl-, Verteilungs- und Rückführungsverfahren zu helfen (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln), Griechenland Das BAMF unterstützt die griechischen Behörden bei der Identifizierung von Verwandten unbegleiteter Minderjähriger in anderen europäischen Mitgliedstaaten sowie der nachfolgenden fristgerechten Stellung eines Ersuchens im Rahmen der Verordnung (EU) Nr. 604/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013. Zu diesem Zwecke wird das BAMF den griechischen Behörden eine bedeutende Anzahl von Materialien zur Durchführung von DNA-Tests in Griechenland zur Verfügung stellen. Die Bundesregierung stimmt sich eng mit der Europäischen Kommission ab, welche die Bedarfe Griechenlands eruiert und die Unterstützungsangebote der Mitgliedstaaten koordiniert . Türkei Es ist beabsichtigt, den Erfahrungsaustausch mit der türkischen Seite im Bereich der Migrations- und Rückkehrpolitik fortzusetzen und zu intensivieren. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2d verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16109 d) jenseits der Bereiche 2a, 2b und 2c bei der Bewältigung der mit den Flüchtlingsströmen einhergehenden Herausforderungen zu helfen (bitte für beide Länder unter möglichst konkreter Angabe der jeweiligen Unterstützungsleistung aufschlüsseln)? Griechenland Es wird auf die Antwort zu Frage 1d verwiesen. Türkei Das AA plant derzeit bilaterale Maßnahmen der humanitären Hilfe in der Türkei im Zeitraum 2020 bis 2022 in Höhe von rund 8 Mio. Euro. Das BMZ strebt nach derzeitigem Stand auch für das Jahr 2020 an, der Türkei Mittel in substantieller Höhe bereitzustellen. 3. Wie viele Migranten befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit in den Flüchtlingslagern auf den griechischen Inseln? Mit Stand vom 8. Dezember 2019 befanden sich nach griechischen Angaben 40.313 Migranten und Flüchtlinge auf den griechischen Inseln. 4. Wie schätzt die Bundesregierung die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen auf den griechischen Inseln sowie auf dem griechischen Festland ein? Die Bundesregierung beobachtet die Situation auf den griechischen Inseln sowie auf dem griechischen Festland mit großer Aufmerksamkeit. Die EU, unterstützungswillige Mitgliedstaaten der EU und Flüchtlingsorganisationen haben Maßnahmen zur Verbesserung der schwierigen Unterbringungssituation eingeleitet . Auch die griechische Regierung hat Maßnahmen zur Entlastung der Inseln veranlasst. Die Unterbringungssituation auf dem Festland soll nach jüngsten Ankündigungen der griechischen Regierung durch Einrichtung weiterer Sammelunterkünfte für Flüchtlinge und Migranten ausgebaut werden. 5. Wie viele Migranten kamen zwischen 2015 und 2018 sowie in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 über die östliche Mittelmeerroute nach Deutschland (bitte nach Zeiträumen und Herkunftsländern der Migranten aufschlüsseln)? Eine statistische Erfassung im Sinne der Frage liegt der Bundesregierung nicht vor. 6. Sieht die Bundesregierung wegen der Migrationssituation auf den griechischen Inseln zusätzlichen Handlungsbedarf? Wenn ja, welche Maßnahmen sind nach Dafürhalten der Bundesregierung angezeigt? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 1, 2 und 4 verwiesen. Drucksache 19/16109 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Vorwürfen türkischer Behörden (vgl. www.m.tagesspiegel.de/politik/migration-tuerkei-gri echenland-misshandelt-fluechtlinge/25171234.html), wonach a) es in Griechenland zu Misshandlungen von Migranten sowie zu illegalen „Pushbacks“ kommt, b) persönliche Gegenstände der Migranten oftmals beschlagnahmt werden und sie einer „inakzeptablen Behandlung“ wie beispielsweise Schlägen ausgesetzt werden, bevor sie von griechischen Beamten in die Türkei zurückgedrängt werden, c) in den ersten zehn Monaten des Jahres 2019 insgesamt 25.404 Migranten von Griechenland illegalerweise in die Türkei zurückgedrängt worden sind, d) im Jahr 2018 insgesamt 11.867 Migranten von Griechenland illegalerweise in die Türkei zurückgedrängt worden sind? Die Fragen 7 bis 7d werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Die griechische Regierung hat entsprechende Berichte bereits mehrfach zurückgewiesen. 8. Ist nach Ansicht der Bundesregierung nach der jüngsten Verschärfung des griechischen Asylrechts (vgl. www.spiegel.de/politik/ausland/migration-u nd-fluechtlinge-griechisches-parlament-verschaerft-asylrecht-a-1294343 .html) insgesamt mit einer Veränderung der Migrationssituation in Griechenland zu rechnen? Wenn ja, inwiefern? 9. Teilt die Bundesregierung die Ansicht verschiedener Hilfs- und Menschenrechtsorganisationen , wonach das neue Asylrecht den Zugang zu einem fairen Asylverfahren erschwert und das Recht auf Berufung beschädigt (vgl. www.dw.com/de/fast-800-migranten-in-griechenland-angekom men/a-51053379)? Die Fragen 8 und 9 werden gemeinsam beantwortet. Das griechische Parlament hat am 1. November 2019 ein neues Asylgesetz beschlossen , das am 1. Januar 2020 in Kraft treten soll. Ziel des Gesetzes ist nach Angaben der griechischen Regierung die Beschleunigung und Optimierung von Asylverfahren und damit die Entlastung der gesamten Asylinfrastruktur in Griechenland und insbesondere der Inseln. Die weitere Entwicklung nach dem Inkrafttreten des Gesetzes bleibt abzuwarten. 10. Welche Schritte werden derzeit seitens der Bundesregierung unternommen , um Asylentscheidungen an die Grenzen der EU zu verlagern (vgl. www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/horst-seehofer-spd-asyl-pruefu ng-eu-aussengrenze-moeglich)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 19 der Abgeordneten Luise Amtsberg auf Bundestagsdrucksache 19/15583 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16109 11. Wie bewertet die Bundesregierung den Umstand, dass Migranten aus der Türkei vermehrt direkt das griechische Festland ansteuern? Nach Kenntnis der Bundesregierung gelangen weiterhin die weitaus meisten Flüchtlinge und Migranten über die östlichen Ägäis-Inseln nach Griechenland. 12. Ist Griechenland nach Einschätzung der Bundesregierung in der Lage, seine Landesgrenze zur Türkei effektiv zu schützen? Wenn nein, welche Hilfs- und Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung hier? Die Verantwortung für den Schutz seiner europäischen Außengrenzen nimmt Griechenland in eigener Souveränität war. Die BPOL unterstützt dabei im Rahmen der in den Antworten zu den Fragen 1b, 1d und 2b beschriebenen Maßnahmen . 13. Ist nach Ansicht der Bundesregierung Griechenland ausreichend vorbereitet , um mit der zunehmenden Zahl von Migranten über diese Fluchtroute umzugehen? Wenn nein, welche Hilfs- und Unterstützungsleistungen plant die Bundesregierung? Die Bundesregierung steht zur Situation auf der östlichen Mittelmeerroute in intensivem Kontakt zu der griechischen Regierung. Diese hat mit Blick auf die Lage auf den griechischen Inseln neben der bereits beschlossenen Reform des Asylsystems am 20. November 2019 ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Unterbringungssituation der Migranten und Flüchtlinge sowie zur Optimierung des griechischen Asylsystems angekündigt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen. 14. Geht die Bundesregierung anlässlich des Einmarsches türkischer Truppen in Nordsyrien von einem Anstieg der Flüchtlingsbewegungen nach Europa bzw. Deutschland aus? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung zur Bewältigung steigender Flüchtlingszahlen? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die türkische Militäroperation in Nord- Ost-Syrien bislang zu keiner neuen Fluchtbewegung in Richtung Europa geführt. 15. Wie viele Migranten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des EU-Türkei-Flüchtlingsabkommens von Griechenland aus in die Türkei zurückgeführt, und wie viele Migranten wurden im Gegenzug von der EU und innerhalb der EU von Deutschland aufgenommen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)? Seit Inkrafttreten der EU-Türkei-Erklärung wurden nach Angaben der EU- Kommission insgesamt 1.969 Personen von Griechenland in die Türkei zurückgeführt , davon 801 im Jahr 2016, 683 im Jahr 2017, 322 im Jahr 2018 und 163 im Jahr 2019 (Stand 03.12.2019). Im gleichen Zeitraum wurden nach Angaben der EU-Kommission insgesamt 25.649 syrische Flüchtlinge aus der Türkei in der EU aufgenommen, davon 2.672 im Jahr 2016, 9.039 im Jahr 2017, 6.929 im Jahr 2018 und 7.009 im Jahr 2019 (Stand 03.12.2019). Drucksache 19/16109 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Deutschland sind seit April 2016 insgesamt 9.044 syrische Flüchtlinge aus der Türkei eingereist, davon 1.060 im Jahr 2016, 2.737 im Jahr 2017, 2.817 im Jahr 2018 und 2.430 im Jahr 2019 (Stand 03.12.2019). 16. Wie kann nach Ansicht der Bundesregierung die Zahl der Rückführungen zukünftig rasch und deutlich gesteigert werden (vgl. www.dw.com/d e/wie-geht-es-weiter-im-camp-moria-auf-lesbos/a-50646362)? Für eine Steigerung der Rückführungen bleibt die EU-TUR-Erklärung von zentraler Bedeutung. Hierzu soll auch das in den Antworten zu den Fragen 8 und 13 erwähnte neue griechische Asylgesetz beitragen. 17. Inwieweit sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund klarer Forderungen der griechischen Regierung, das EU-Türkei-Flüchtlingsabkommen zu modifizieren (vgl. www.n-tv.de/politik/Athen-fordert-Ref orm-des-Fluechtlings-Deals-article21312934.html), einen Bedarf, entsprechende Änderungen – insbesondere eine Erweiterung des Abkommens auf das griechische Festland – zu forcieren? 18. Welche Schlüsse zieht die Bundesregierung aus der Einschätzung des EU-Haushaltskommissars Günther Oettinger, wonach die EU wegen der seitens der Türkei geplanten Umsiedlung von Flüchtlingen nach Nordsyrien die Zahlungen an die Türkei im Rahmen des EU-Türkei- Flüchtlingsabkommens kürzen sollte (vgl. www.spiegel.de/politik/aus land/guenther-oettinger-eu-sollte-der-tuerkei-die-zahlungen-kuerzen-a-1 293530.html)? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung steht unverändert zur EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016. Ihre effektive Umsetzung steht aus Sicht der Bundesregierung im Vordergrund. 19. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung der Fraktion der SPD, zur Entlastung der Türkei die Zahl der aus dem Resettlement-Programm aufgenommen Flüchtlinge aus der Türkei zu verdoppeln (vgl. www.spdfr aktion.de/themen/eu-tuerkei-vereinbarung-endlich-vollstaendigumsetzen )? Deutschland hat im Rahmen der EU-TUR-Erklärung zugesagt, monatlich bis zu 500 schutzbedürftige Syrer (d. h. bis zu 6.000 pro Jahr) aus der Türkei aufzunehmen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16109 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333