Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniel Föst, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15640 – Leerstand von Bundesimmobilien und Zweckentfremdung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Oktober 2019 hat das Berliner Verwaltungsgericht eine Berliner Hauseigentümerin dazu verurteilt, ihr seit Jahren leerstehendes Miethaus wieder bewohnbar zu machen (www.rbb24.de/politik/beitrag/2019/10/geisterhaus-friede nau-urteil-verwaltungsgericht-berlin.html). Grundlage für das Urteil war das Berliner Zweckentfremdungsverbot für Wohnraum, wonach eine Zweckentfremdung von Wohnraum vorliegt, wenn dieser länger als drei Monate leer steht. In Berlin stehen allerdings in landeseigenen Immobilien rund 1,2 Millionen Quadratmeter ungenutzt leer (www.tagesspiegel.de/berlin/trotz-wohnungs not-1-2-millionen-quadratmeter-leerstand/24380250.html). Auch der Bund besitzt zahlreiche Immobilien in Berlin und anderen Städten, in denen nach Ansicht der Fragesteller der Leerstand von Wohnraum als Zweckentfremdung gilt. 1. Wie viele bundeseigene Immobilien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit leer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Welcher Gesamtfläche entsprechen diese leerstehenden bundeseigenen Immobilien nach Kenntnis der Bundesregierung (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Zum Stichtag 5. Dezember 2019 sind in allen Geschäftsbereichen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) insgesamt 1.030 Liegenschaften (ohne Wohnimmobilien – vgl. hierzu Antwort zu den Fragen 3 bis 5) von einem – zumindest teilweisen – Leerstand betroffen. Aktuell stehen Gebäudeflächen von insgesamt rund 3,4 Millionen m² ganz oder teilweise leer. Die Aufteilung nach Ländern kann der folgenden Übersicht (ohne Wohnimmobilien) entnommen werden: Deutscher Bundestag Drucksache 19/16111 19. Wahlperiode 18.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Land Anzahl leerstehendeLiegenschaften leerstehende Gebäudefläche (m²) Baden-Württemberg 80 154.492 Bayern 108 437.082 Berlin 53 363.351 Brandenburg 90 172.444 Bremen 5 22.722 Hamburg 23 34.727 Hessen 54 241.041 Mecklenburg-Vorpommern 56 99.463 Niedersachsen 108 366.284 Nordrhein-Westfalen 220 861.465 Rheinland-Pfalz 38 221.845 Saarland 0 - Sachsen 57 98.235 Sachsen-Anhalt 55 38.697 Schleswig-Holstein 54 289.674 Thüringen 29 21.041 Gesamt 1.030 3.422.563 Insgesamt verfügt die BImA für die o. a. Geschäftsbereiche über eine Gebäudemietfläche von insgesamt rund 37,3 Millionen m², so dass die Leerstandsquote rund 9 Prozent beträgt. 3. Wie viele bundeseigene Immobilien, die zur Wohnnutzung geeignet sind, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit leer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 4. Welcher Fläche entsprechen diese leer stehenden bundeseigenen Immobilien nach Kenntnis der Bundesregierung, die zur Wohnnutzung geeignet sind (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? 5. Wie viele Wohnungen in bundeseigenen Immobilien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit leer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln )? Die Fragen 3 bis 5 werden zusammen beantwortet.* Zum Stichtag 5. Dezember 2019 beläuft sich der Gesamtwohnungsbestand der BImA auf rund 36.000 Wohnungen. Davon sind rund 2.800 Wohnungen mit einer Gesamtfläche von rund 200.000 m² nicht vermietet (leerstehend). Die aktuelle Gesamtleerstandsquote beträgt somit rund 7,8 Prozent. Von diesen 2.800 Wohnungen sind rund 2.200 Wohnungen bundesweit entweder sofort vermietbar oder werden derzeit im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen vermietungsfähig gemacht. Bei den verbliebenen 600 Wohnungen handelt es sich im Wesentlichen um Wohnungen, deren Weitervermietung aufgrund von Verwertungshindernissen (z. B. fehlendem Planungsrecht) nicht möglich ist. * Im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen wird nach hiesigem Verständnis davon ausgegangen, dass kein Unterschied zwischen „Immobilien, die zur Wohnnutzung geeignet sind“ und „Wohnungen“ besteht. Drucksache 19/16111 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Aufschlüsselung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Land Leerstand in absolutenZahlen (in Prozent) Mietfläche in m² Baden-Württemberg 263 (5,90) 17.160,34 Bayern 289 (5,38) 20.710,86 Berlin 129 (2,68) 10.619,73 Brandenburg 89 (5,85) 5.865,36 Bremen 24 (20,70) 1.666,70 Hamburg 26 (12,15) 1.976,64 Hessen 208 (9,15) 15.719,70 Mecklenburg- Vorpommern 231 (8,57) 13.983,65 Niedersachsen 350 (12,81) 26.921,68 Nordrhein-Westfalen 586 (11,81) 41.737,77 Rheinland-Pfalz 272 (11,32) 20.498,53 Saarland 61 (9,58) 4.115,50 Sachsen 194 (11,02) 11.985,27 Sachsen-Anhalt 8 (4,32) 608,25 Schleswig-Holstein 70 (13,40) 5.121,00 Thüringen 57 (4,85) 2.927,69 Gesamt (gerundet) 2.800 (7,8) 200.000,00 6. Wie lange stehen in die in Frage 5 genannten Wohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt bereits leer (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)? Die Leerstandsdauer im vermietungsfähigen Bereich hängt sehr stark von der Größe der Wohnung abhängt. Die Wohnungen mit fünf Zimmern und mehr weisen tendenziell eine längere Leerstandsdauer auf als Ein- bis Vierzimmerwohnungen , welche in Großstadt- bzw. Metropolregionen einer besonders hohen Nachfrage unterliegen. In Einzelfällen und dort, wo die Möglichkeiten gegeben sind, kommt daher auch eine Grundrissveränderung als Maßnahme zur Reduzierung von Leerständen in Betracht. Die Aufschlüsselung nach Ländern kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Land Durchschnittliche Leerstandsdauer in Monaten (vermietungsfähiger Leerstand) Durchschnittliche Leerstanddauer in Monaten Baden-Württemberg 3,4 10,9 Bayern 10,0 15,0 Berlin 2,2 7,5 Brandenburg <1,0 5,0 Bremen 4,0 11,0 Hamburg 9,1 17,1 Hessen 5,0 18,8 Mecklenburg- Vorpommern 11,1 16,4 Niedersachsen 3,1 13,9 Nordrhein-Westfalen 3,8 18,9 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16111 Land Durchschnittliche Leerstandsdauer in Monaten (vermietungsfähiger Leerstand) Durchschnittliche Leerstanddauer in Monaten Rheinland-Pfalz 3,0 10,2 Saarland 5,8 9,3 Sachsen 15,4 29,0 Sachsen-Anhalt <1,0 <1,0 Schleswig-Holstein 11,5 14,7 Thüringen 4,4 8,7 7. Wie viele bundeseigene Immobilien, die zur Wohnnutzung geeignet sind, stehen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in den Top-7-Städten (Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München, Stuttgart ) leer (bitte nach den einzelnen Städten)? 8. Welcher Fläche entsprechen diese in den Top-7-Städten leerstehenden bundeseigenen Immobilien nach Kenntnis der Bundesregierung, die zur Wohnnutzung geeignet sind (bitte nach den einzelnen Städten aufschlüsseln )? 9. Wie viele Wohnungen in bundeseigenen Immobilien stehen nach Kenntnis der Bundesregierung in den Top-7-Städten derzeit leer (bitte nach den einzelnen Städten aufschlüsseln)? Die Fragen 7 bis 9 werden zusammen beantwortet.* In den sogenannten Top-7-Städten sind insgesamt rund 380 Wohnungen von insgesamt rund 10.500 nicht vermietet bzw. leerstehend. Die Aufschlüsselung nach Städten kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Stadt Leerstand in absolutenZahlen (in %) Mietfläche in m² Berlin 129 (2,68) 10.619,73 Düsseldorf 12 (9,52) 1.045,60 Frankfurt am Main 56 (4,84) 4.548,90 Hamburg 23 (12,14) 1.976,64 Köln 50 (6,74) 4.665,90 München 76 (2,77) 6.052,38 Stuttgart 34 (5,18) 1.721,40 Gesamt (gerundet) 380 (3,67) 30.600 10. Wie lange stehen in die in Frage 5 genannten Wohnungen nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt bereits leer (bitte nach den einzelnen Städten aufschlüsseln)? Da die Frage 10 im Wesentlichen mit dem Wortlaut der Frage 6 übereinstimmt, allerdings hier eine Aufschlüsselung „nach den einzelnen Städten“ erbeten ist, wird davon ausgegangen, dass Frage 10 sich entgegen der Formulierung nicht auf Frage 5, sondern auf die in Frage 9 genannten bundeseigenen Wohnungen * Im Rahmen der Beantwortung dieser Fragen wird nach hiesigem Verständnis davon ausgegangen, dass kein Unterschied zwischen „Immobilien, die zur Wohnnutzung geeignet sind“ und „Wohnungen“ besteht. Drucksache 19/16111 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode in den Top-7-Städten bezieht. Insoweit können die entsprechenden Angaben der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Stadt Durchschn. Leerstandsdauer in Monaten (vermietungsfähiger Leerstand) Durchschnittliche Leer standsdauer in Monaten Berlin 2,3 7,5 Düsseldorf 5,2 13,4 Frankfurt am Main 5,2 11,2 Hamburg 9,1 17,1 Köln 2,2 4,0 München 3,4 3,3 Stuttgart 1,4 5,8 11. Wie lange steht, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Städten, von den in Frage 9 genannten Wohnungen die am längsten leerstehende Wohnung bereits leer? Die Antwort ergibt sich aus der nachfolgenden Tabelle: Stadt Leerstandsdauer in Monaten Berlin 24,0 Düsseldorf 22,0 Frankfurt am Main 55,0 Hamburg 24,0 Köln 10,4 München 11,4 Stuttgart 20,6 Hinsichtlich der Höchstleerstandsdauer ist hinsichtlich einzelner Städte bzw. Objekte das Folgende anzumerken: Berlin: Die Leerstandsdauer von 24 Monaten in Berlin beruht auf dem Umstand, dass in der betroffenen Liegenschaft bisher nur eine Gewerbenutzung genehmigt war und das Gebäude auch als Büro genutzt worden ist. Damit das Gebäude künftig als Wohnraum genutzt werden kann, ist eine Genehmigung zur Nutzungsänderung einzuholen. Hierzu wird derzeit der erforderliche Bauantrag mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde in einem aufwendigen Verfahren abgestimmt . Düsseldorf: Das seit 22 Monaten leerstehende Mietobjekt war nach der Beendigung des Mietverhältnisses ursprünglich für die Veräußerung vorgesehen. Im Rahmen der Wohnraumoffensive wurde von einer Veräußerung Abstand genommen und das Mietobjekt zwecks Wiedervermietung in die Sanierung gegeben. Diese dauert noch an. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16111 Frankfurt/Main: Die lange Leerstandsauer in Frankfurt beruht auf einer umfassenden Sanierungsmaßnahme , da ein Gebäude abgesackt ist und aufwendig stabilisiert werden musste. Hamburg: Aufgrund einer geplanten Bau- bzw. Sanierungsmaßnahme wird das Objekt als Ausgleichs-/ Umsetzungsquartier für bestehende Mieter vorgehalten. Planungsmaßnahmen und Wirtschaftlichkeitsberechnungen finden derzeit statt. Stuttgart: Nach einem Todesfall der Mietpartei wurden Maßnahmen zur Herrichtung des Mietobjektes für die Wiedervermietung eingeleitet. Die Umsetzung der Maßnahmen dauert noch an. 12. In welchen Bundesländern gelten nach Kenntnis der Bundesregierung Gesetze, die den Leerstand von Wohnungen als Zweckentfremdung einordnen ? Ein Gesamtüberblick darüber, in welchen Ländern Regelungen bestehen, die den Leerstand von Wohnungen als Zweckentfremdung qualifizieren, liegt nicht vor. 13. In wie vielen Kommunen gelten nach Kenntnis der Bundesregierung Satzungen, die den Leerstand von Wohnungen als Zweckentfremdung einordnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. In wie vielen der in Frage 13 genannten Städten besitzt der Bund Immobilien , die zur Wohnnutzung geeignet sind? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 15. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren die Kosten für Genehmigungsgebühren für den Leerstand von zur Wohnnutzung geeigneten bundeseigenen Immobilien (bitte wenn möglich nach Bundesländern aufgeschlüsseln)? Im nachgefragten Zeitraum sind in Berlin und Baden-Württemberg Kosten für Genehmigungsgebühren für den Leerstand von bundeseigenen Wohnungen angefallen . Diese belaufen sich in Berlin auf 1.198 Euro aus 21 Fällen und in Baden-Württemberg in einem Fall (Freiburg) auf 351,62 Euro. 16. Wurde der Bund in den vergangenen zehn Jahren mit Geldbußen belegt, weil die erforderliche Genehmigung für den Leerstand von bundeseigenen Immobilien nicht vorlag, und falls ja, a) in welchen Städten war dies der Fall, b) wie oft wurde der Bund aufgrund dieser Ordnungswidrigkeit belangt, c) wie hoch waren die Geldbußen insgesamt, Drucksache 19/16111 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode d) wie hoch waren die Geldbußen aufgeschlüsselt auf die einzelnen Fälle? Geldbußen für das Fehlen erforderlicher Genehmigungen für den Leerstand von bundeseigenen Immobilien sind nicht angefallen. 17. Welche Anstrengungen unternimmt die Bundesregierung, um leerstehende bundeseigene Immobilien wieder einer Wohnnutzung zuzuführen? Der Abbau von Leerständen hatte und hat bei der BImA höchste Priorität und ist kontinuierliches Ziel der BImA. Aufgrund des heterogenen Liegenschaftsbestandes der Bundesanstalt gestalten sich die Leerstandsentwicklung und die Gründe für den Leerstand höchst unterschiedlich. Vor diesem Hintergrund werden leerstehende BImA-eigene Wohnungen in Abhängigkeit vom jeweiligen Leerstandsgrund unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, der jeweiligen Bedarfssituation sowie gegebenenfalls weiterer regionaler Besonderheiten sukzessive durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen an die jeweils üblichen Marktstandards herangeführt, wodurch eine Anschlussvermietung gewährleistet wird. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16111 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333