Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15644 – G7-Bericht zu Stablecoins V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die G7-Finanzministerien und Zentralbanken haben in einem Bericht („G7 Working Group on Stablecoins – Investigating the impact of global stablecoins“) ausgeführt, dass die Einführung sogenannter Stablecoins wie Libra zwar Verbesserungen des Zahlungsverkehrs herbeiführen könnte, aber auch zahlreiche Risiken mit sich bringt. Gefährdungen bestünden unter anderem hinsichtlich der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung sowie für die Geldpolitik und die Finanzstabilität. 1. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber wie viele Unternehmen bereits Mitglied der Libra Association sind bzw. vorhaben, dies zu werden? Einer öffentlich zugänglichen Pressemitteilung der Libra Association vom 15. Oktober 2019 ist zu entnehmen, dass diese derzeit 21 Gründungsmitglieder hat. Weiterhin ist öffentlich zugänglichen Quellen zu entnehmen, dass die Libra Association eine Anzahl von 100 Mitgliedern anstrebt. 2. Wie viele Personen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits Kunden bei den Mitgliedsunternehmen der Libra Association? Sowohl die Mitglieder der Libra Association als auch die Kundenanzahl eines Großteils der Mitglieder sind aus öffentlich zugänglichen Quellen ermittelbar (u. a. www.heise.de/newsticker/meldung/Ueber-100-Millionen-Kunden-besche ren-Uber-Rekordverlust-4577295.html, https://de.statista.com/statistik/daten/st udie/222135/umfrage/taeglich-aktive-facebook-nutzer-weltweit/). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16113 19. Wahlperiode 18.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der jährlichen grenzüberschreitenden Zahlungen weltweit, und wenn ja, welche? a) Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Kosten, die dabei den Kunden entstehen? Die Fragen 3 und 3a werden zusammen beantwortet. Informationen zum grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr sind aus öffentlichen Quellen verfügbar. Naturgemäß weisen die Daten bestimmte Lücken auf, etwa bezogen auf Zahlungen über informelle Netzwerke. Auf internationaler Ebene werden von der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich (Committee on Payments and Markets Infrastructures) monatliche Zahlungsnachrichtendaten ausgewertet und veröffentlicht (vgl. www.bis.org/cpmi/paysysinfo/corr_b ank_data.htm). Im Bereich Remittances veröffentlicht die Weltbank regelmäßig Daten und Berichte u. a. zur Höhe und den Kosten: www.worldbank.org/en/topic/migrati onremittancesdiasporaissues/brief/migration-and-remittances-publications. b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der G7, dass Stablecoins die Effizienz des Zahlungsverkehrs erhöhen könnten („stablecoin arrangements may increase efficiency of Payments“)? Die Bundesregierung war durch das Bundesministerium der Finanzen in der G7-Arbeitsgruppe zu „Stablecoins“ vertreten. Der am 17. Oktober 2019 veröffentlichte Bericht der G7 Arbeitsgruppe zu „Stablecoins“ „Investigating the impact of global stablecoins“ (vgl. www.bis.org/cpmi/publ/d187.pdf, S. 12 ff.) spiegelt die gemeinsame Einschätzung der in der Arbeitsgruppe vertretenen Institutionen wider. 4. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der G7, dass Stablecoins Risiken bergen, die derzeit nicht von bestehenden Gesetzen abgedeckt werden („Stablecoin arrangements may also pose risks that fall outside existing legal or regulatory frameworks“)? a) Welche Risiken wären dies nach Ansicht der Bundesregierung in Deutschland? Die Fragen 4 und 4a werden zusammen beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3b wird verwiesen. b) Hat die Bundesregierung auch für Deutschland Gesetzeslücken hinsichtlich Stablecoins identifiziert? Wenn ja, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, etwaige Gesetzeslücken zu adressieren? c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der G7, dass bei Stablecoins derzeit nicht ausreichende Rechtssicherheit („Legal certainty“) besteht? Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um dieses Risiko zu adressieren? Die Fragen 4b bis 4c werden zusammen beantwortet. Mit dem zum 1. Januar 2020 in Kraft tretenden Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten Geldwäscherichtlinie hat die Bundesregierung bereits erste Maßnahmen ergriffen, um Risiken von „Stablecoins“ zu adressieren, die als Kryptowerte zu qualifizieren sind. Derzeit wirkt die Bundesregierung Drucksache 19/16113 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode auf ein europäisches abgestimmtes Vorgehen im Umgang mit „Stablecoins“ hin. Ergebnis dieser Arbeiten ist unter anderem die gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und des Rats der Europäischen Union vom 5. Dezember 2019 zu „Stablecoins“. Weiterhin hat der Vizepräsident der EU- Kommission Valdis Dombrovskis am 8. Oktober 2019 im Rahmen seiner Anhörung vor dem EU-Parlament erklärt, dass er eine Regulierung für Crypto- Assets vorlegen will. Die Präsidentin der EU- Kommission Ursula von der Leyen hat ihm im „Mission Letter“ vom 1. Dezember 2019 einen entsprechenden Auftrag erteilt (vgl. https://ec.europa.eu/commission/commissioners/sites/c omm-cwt2019/files/commissioner_mission_letters/mission-letter-valdis-dombr ovskis-2019_en.pdf). 5. Hat die Bundesregierung Kenntnisse über den Wert des Währungskorbes, welcher von der Libra Association in Zukunft verwaltet werden soll? Wenn ja, welche? Der Wert des von der Libra Association gegebenenfalls zu verwaltenden Reservefonds hängt von vielen in der Zukunft liegenden Faktoren ab, wie z. B. dem nachfrageabhängigen Umfang der im Umlauf befindlichen Libra, und ist daher derzeit nicht sicher abschätzbar. 6. Hat die Bundesregierung Kenntnisse darüber, ab wann Libra vertrieben werden soll? Die Libra Association hat bisher kein konkretes Datum für eine Einführung von Libra benannt. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über etwaige Finanzmarktrisiken durch Libra bzw. andere Stablecoins? a) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der G7, dass Stablecoins sogenannte Bankruns erleichtern könnten („GSCs may exacerbate bank runs in times when confidence in one or more banks erodes“)? b) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der G7, dass Stablecoins die Profibilität von Banken weiter senken könnten („this could further reduce bank profitability, potentially leading banks to take on more risks“)? c) Plant die Bundesregierung Maßnahmen, um etwaige Finanzmarktrisiken durch Libra bzw. andere Stablecoins zu adressieren? Wenn ja, welche? Die Fragen 7 bis 7c werden zusammen beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 3b, 4b und 4c wird verwiesen. 8. Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland bzw. der Eurozone derzeit eine E-Geld-Institut-Lizenz? In Deutschland verfügen derzeit acht Institute über eine Erlaubnis nach § 11 Absatz 1 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) zum Betreiben des E-Geld- Geschäfts. Ein aktueller Stand über die erteilten Erlaubnisse kann auf der Webseite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht über das Zahlungsinstituts - und E-Geld-Instituts-Register nach §§ 43, 44 ZAG abgerufen werden (vgl. https://portal.mvp.bafin.de/database/ZahlInstInfo/). Die Anzahl aller in Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16113 der Eurozone mit einer entsprechenden Erlaubnis tätigen E-Geld-Institute kann der Website der European Banking Authority (EBA) entnommen werden (vgl. https://eba.europa.eu/risk-analysis-and-data/register-payment-electronic-money -institutions-under-PSD2). Danach sind aktuell 377 E-Geld-Institute zugelassen . 9. Wie viele Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland, der Eurozone bzw. der Schweiz ein Konto bei der Zentralbank ? Das Leistungsangebot der Deutschen Bundesbank umfasst keine Kontoführung für Wirtschaftsunternehmen des nichtfinanziellen Sektors. Zahlen zu Konten von Wirtschaftsunternehmen des nichtfinanziellen Sektors bei einer Zentralbank in der Eurozone bzw. der Schweiz liegen der Bundesregierung nicht vor. 10. In welchen Ländern der Eurozone besteht nach Kenntnis der Bundesregierung die Möglichkeit, dass E-Geld-Institute ein Konto bei der Zentralbank eröffnen? Die Deutsche Bundesbank bietet unter anderem auch für E-Geld-Institute eine Girokontoführung zur Abwicklung des Überweisungsverkehrs an (vgl. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Deutschen Bundesbank, IV.A.1). a) Besteht diese Möglichkeit nach Kenntnis der Bundesregierung auch in der Schweiz? b) Wie viele E-Geld-Institute in der Eurozone bzw. der Schweiz haben nach Kenntnis der Bundesregierung ein Konto bei der Zentralbank? Die Fragen 10a und 10b werden zusammen beantwortet. Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. c) Wäre es nach Einschätzung der Bundesregierung für Libra möglich (als E-Geld-Institut), ein Konto bei der Zentralbank einzurichten? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. d) Plant die Bundesregierung, dass die E-Geld-Richtlinie angepasst wird? Wenn ja, in welcher Weise? Die Bundesregierung setzt sich, wie in der Antwort zu den Fragen 4b und 4c dargestellt, auf europäischer Ebene für ein abgestimmtes Vorgehen im Umgang mit „Stablecoins“ ein. Ein derartiges Vorgehen könnte u. a. auch Änderungen der E-Geld Richtlinie 2009/110/EG umfassen. 11. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag einen Gesetzentwurf vorzulegen, der ein Verbot von Libra bzw. anderer Stablecoins beinhaltet? Auf die Antwort zu den Fragen 4b und 4c wird verwiesen, insbesondere auf die dort aufgeführte gemeinsame Erklärung der Europäischen Kommission und des Rats der Europäischen Union. Drucksache 19/16113 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wie viele Personen arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den verschiedenen Ministerien bzw. der BaFin derzeit an der Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung? a) Wie viele Personen arbeiten speziell am Thema Stablecoins? b) Wer vertritt Deutschland international zum Thema Stablecoins? Die Fragen 12 bis 12b werden zusammen beantwortet. Mitarbeiter in der Bundesverwaltung beschäftigen sich mit der Umsetzung der Blockchain-Strategie bzw. „Stablecoins“ soweit davon ihre Zuständigkeiten berührt sind. Eine konkrete Bezifferung von Personenzahlen und eine Aufschlüsselung nach Ministerien und ihrer nachgeordneten Behörden ist nicht durchgängig darstellbar. In den federführenden Ressorts (Bundesministerium der Finanzen und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie) arbeiten derzeit knapp 20 Personen mit variierenden Anteilen ihrer Arbeitszeit an der Umsetzung der Blockchain-Strategie der Bundesregierung. 9 Personen in den federführenden Ressorts sind mit variierenden Anteilen ihrer Arbeitszeit mit dem Thema „Stablecoins“ befasst. Die Bundesrepublik Deutschland wird in internationalen Arbeitsgruppen zum Thema „Stablecoins“ unter anderem von Vertretern des Bundesministeriums der Finanzen, seinen nachgeordneten Behörden und der Deutschen Bundesbank vertreten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16113 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333