Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Luksic, Frank Sitta, Daniela Kluckert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15679 – Internationale Arbeit der Bundesregierung für die Mobilität der Zukunft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Autonomes Fahren, Vernetzung und Datensicherheit sind bereits heute von wachsender Bedeutung im Verkehr und werden die Mobilität der Zukunft entscheidend prägen. Viele der technischen und regulatorischen Grundlagen und Normen entstehen dabei heute nicht auf der Ebene der Nationalstaaten sondern auf supranationaler Ebene, insbesondere innerhalb der Europäischen Union und der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE). In den verschiedenen Gremien, die sich mit Fragen rund um Automatisierung , Vernetzung und weiteren Aspekten rund um die Mobilität der Zukunft beschäftigen, ist die Bundesrepublik Deutschland direkt vertreten und verfügt damit über die Möglichkeit, europäische und internationale Standards zu formen und selbst Akzente zu setzen. 1. Welche Aspekte zu den Themen Fahrzeugdaten, Cyber Security und Autonomes Fahren wurden in den letzten zwei Jahren von Vertretern der Bundesregierung auf Ebene der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) sowie der EU behandelt, und welche Positionen hat Deutschland jeweils in Abstimmungen vertreten? In den Gremien und Arbeitsgruppen der UN-Wirtschaftskommission für Europa arbeiten Vertreter der Bundesregierung an der Entwicklung von UN- Regelungen zur technischen Umsetzung von Automatisierten Lenkfunktionen sowie Cyber Security und Software Updates für automatisierte, autonome und vernetzte Fahrzeuge. Auf Ebene der Europäischen Union werden die Themen Fahrzeugdaten, Cyber Security sowie Automatisiertes und Autonomes Fahren im Verordnungsentwurf zur Verbesserung der allgemeinen Sicherheit (Änderung der Verordnung (EG) Nr. 661/2009) adressiert. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur setzt sich für die stetige Weiterentwicklung der technischen Anforderungen an Fahrzeuge ein, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dabei gilt es ebenso, die Anforderungen an die Cyber Security und den Datenschutz einzubringen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16114 19. Wahlperiode 18.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Welche Verpflichtungen ist die Bundesregierung in den Bereichen Fahrzeugdaten , Cyber Security und Autonomes Fahren im Rahmen der UNECE oder der EU in den letzten vier Jahren eingegangen, und inwieweit wurden diese Verpflichtungen bisher erfüllt (bitte nach Verpflichtungen und Stand der Umsetzung auflisten)? Die Bundesregierung ist in diesen Bereichen keine Verpflichtungen eingegangen . 3. Wie positioniert sich die Bundesregierung auf Ebene der UNECE oder der EU zum Thema Überprüfung der Softwareidentifikation und Softwareintegrität ? 4. Wie stellt die Bundesregierung auf Ebene der UNECE oder der EU sicher, dass die in der nationalen Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren (AVF) erarbeiteten Handlungsempfehlungen zum Thema Softwareidentifikation und Softwareintegrität erreicht werden? Die Fragen 3 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. In der Arbeitsgruppe der UN zu Cyber Security und Software Updates werden mehrere technische Möglichkeiten der Softwareidentifikation und zur Sicherstellung der Softwareintegrität diskutiert. Die Beratungen dazu innerhalb der Bundesregierung sind noch nicht abgeschlossen. Die Bundesregierung beteiligt bei diesen Beratungen die entsprechenden Behörden des Bundes. 5. Wie stellt die Bundesregierung auf Ebene der UNECE oder der EU sicher, dass durch eine gesetzliche Grundlage der Rahmen für einen fairen, wettbewerbsoffenen Zugang zum Kraftfahrzeug über eine offene Daten- und Kundenschnittstelle gewährleistet ist? 7. Wie positioniert sich die Bundesregierung auf Ebene der UNECE oder der EU zum Thema Zugang zu Fahrzeugdaten für Anbieter auf dem automobilen Aftermarket? 8. Wie stellt die Bundesregierung auf Ebene der UNECE oder EU sicher, dass der Austausch von generierten Daten zwischen Beteiligten zu fairen Konditionen und im Rahmen des „Level Playing Fields“ erfolgen? Die Fragen 5, 7 und 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf Ebene der UN wird die Harmonisierung technischer Anforderungen geregelt . Der Umgang mit Daten im/aus dem Kraftfahrzeug hinsichtlich möglicher Zugriffsrechte ist gegebenenfalls national bzw. in der Europäischen Union zu regeln. 6. Wie positioniert sich die Bundesregierung bei den Diskussionen auf Ebene der UNECE oder EU bezüglich der Gewährleistung der Fahrzeugsicherheit beim externen Zugriff auf Fahrzeugdaten? In der Arbeitsgruppe der UN zu Cyber Security und Software Updates werden derzeit mehrere technische Möglichkeiten diskutiert, welche die Fahrzeugsicherheit beim externen Zugriff auf Fahrzeugdaten gewährleisten. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass neben der Sicherheit auch Aspekte des Verbraucher- und Datenschutzes berücksichtigt werden. Drucksache 19/16114 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie stellt die Bundesregierung auf Ebene der EU sicher, dass die Versorgung mit Echtzeitdaten auch im grenzüberschreitenden Verkehr gewährleistet sein wird? Der „High Level Structural Dialogue“ der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), der EU-Kommission und Industrievertreter zum automatisierten und vernetzten Fahren hat im Mai 2017 eine öffentlich-private Data Task Force (DTA) eingesetzt, die sich mit der Frage auseinandersetzen soll, wie sicherheitsrelevante Verkehrsdaten gemeinsam genutzt werden können. Die DTA soll bestimmte Ziele, Grundsätze und Restriktionen auf strategischer Ebene für alle beteiligten Mitgliedstaaten und die Industrie festlegen. Sie erarbeitet Vorschläge zum Austausch und Fluss von sicherheitsrelevanten Verkehrsinformationen gemäß delegierter Verordnung (EU) Nr. 886 / 2013. Dazu führt sie einen Machbarkeitsnachweis (Proof of Concept, PoC) unter Beteiligung verschiedener EU-Mitgliedstaaten sowie der Industrie durch. Im Rahmen dessen soll eine Prozesskette erarbeitet werden, welche fahrzeuggenerierte, sicherheitsrelevante Daten zugänglich macht, aufbereitet und als sicherheitsrelevante Verkehrsinformation zur Verfügung stellt. Hierbei sollen allgemeine Grundsätze eines Datenverbundes , des gegenseitigen Zugangs zu Daten sowie deren Nutzung zur Herstellung von sicherheitsrelevanten Verkehrsinformationen geprüft werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16114 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333