Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15397 – Zur demokratischen Beteiligung von Verbänden, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nicht nur zahlreiche Gewerkschaften sowie Wirtschafts- und Umweltverbände haben die Beteiligung von Verbänden an Gesetzgebungsverfahren durch die Bundesregierung jüngst per gemeinsamen Brandbrief harsch kritisiert. Die Unterzeichner verweisen dabei auf eine Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen . Eine den demokratischen Verfahren der Bundesrepublik Deutschland angemessene Durchführung von Gesetzgebungsverfahren sei aus ihrer Sicht nicht mehr gewährleistet (s. Meldung der dpa „Verbände kritisieren kurze Anhörungsfristen – Beschwerde an Regierung“ vom 22. Oktober 2019). Der Bundesverband der Deutschen Industrie (nur beispielsweise) formuliert diese Kritik in seiner Stellungnahme zum besagten Referentenentwurf wie folgt: „Es bleibt allerdings unverständlich, wieso ein weiterer Gesetzentwurf dieser enormen Tragweite extrem kurzfristig verschickt wird und das mit einer Frist von einem Werktag. Soll nicht nur die Energiewende, sondern auch die Klimapolitik erfolgreich sein, so werden jährlich Milliarden zusätzlicher Investitionen benötigt. Den gesellschaftlichen Akteuren aus Wirtschaft, Gewerkschaft und Politik einen Arbeitstag zur Analyse und Bewertung zu geben ist nicht hinnehmbar. Zudem sollte sich die Bundesregierung in angemessener Art und Weise mit den Stellungnahmen der Verbändeanhörung befassen, bevor der Ref-E BEHG im Kabinett diskutiert wird. 24 Stunden scheinen dabei nicht ausreichend zu sein!“ (www.bmu.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_ PDF/Glaeserne_Gesetze/19._Lp/behg_refe/Stellungnahmen/behg_stn_bdi .pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16162 19. Wahlperiode 19.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucher schutz vom 16. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Tatsächlich handelt es sich aus Sicht der Fragesteller weder bei der Verbändeanhörung zu dem Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen um einen Einzelfall, noch legt ausschließlich das in diesem Fall verantwortliche Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit diese irritierende Praxis an den Tag. Selbiges gilt für den Entwurf eines Gesetzes über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen aus dem Bundesministerium für Umwelt , Naturschutz und nukleare Sicherheit, versendet am Samstag, den 19. Oktober 2019 gegen 20:00 Uhr mit Frist bis Montag, den 21. Oktober 2019 gegen 18:00 Uhr. Ein weiteres Beispiel ist der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Bundes-Klimaschutzgesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften aus dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit, versendet am Samstag, den 5. Oktober 2019 mit Frist bis Dienstag, den 8. Oktober 2019 um 10:00 Uhr. Auch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht aus dem Bundesministerium der Finanzen, versendet am Donnerstag, den 10. Oktober 2019 mittags mit Frist bis Freitag, den 11. Oktober 2019 um 13:00 Uhr ist der Reigen der äußerst kurzfristigen Einladungen der Bundesregierung zur Stellungnahme sicher nicht abschließend aufgeführt. Die Bundesregierung vermittelt nach Ansicht der Fragesteller auch nach Versendung des oben benannten Brandbriefs den Eindruck, dass ihr die über Verbände, Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NGOs) transportierten Argumente und praktischen Erfahrungen aus der Wirtschaft, der Arbeitnehmerschaft und der Zivilgesellschaft bestenfalls egal sind. Das vermittelt nach Ansicht der Fragesteller jedenfalls die Einladung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Stellungnahme zur Novelle des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes an lediglich zehn nach Gutdünken ausgewählte Verbände, die am Donnerstag, den 31. November 2019 gegen 15:40 Uhr aus dem Bundesministerium versendet wurde – mit Stellungnahmefrist bis um 11:00 Uhr am Montag, den 1. November 2019 (überdies einem gesetzlichen Feiertag in zahlreichen Bundesländern). Aus Sicht der FDP scheint es den Bürgerinnen und Bürgern nicht vermittelbar, dass es den Bundesministerien oder den verantwortlichen Bundesministerinnen und Bundesministern hier tatsächlich in irgendeiner Weise auf die inhaltlichen Antworten der sachverständigen Verbände ankommt. Auch der Normenkontrollrat als unabhängige Beratungsinstanz der Bundesregierung bemängelt in seinem Jahresgutachten 2019 das Vorgehen der Bundesministerien (www.normenkontrollrat.bund.de/resource/blob/72494/168050 6/031c2177c968abf4b7e12dff189d219c/2019-10-22-nkr-jahresbericht-2019-d es-nationalen-normenkontrollrates-data.pdf). Auf Seite 44 des Gutachtens heißt es: „Länder und Verbände werden in der Regel viel zu spät und teilweise mit sehr kurzen Fristen beteiligt.“ Das sei problematisch, weil „im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens zwar das Wissen über den Regelungsgegenstand und Alternativen an[steige], grundsätzliche Änderungen am Gesetzentwurf […] aber immer schwieriger umsetzbar und unwahrscheinlicher [würden]“. Das Bundeskabinett hat Ende 2018 das „Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau 2018“ beschlossen (www.bundesregierung.de/re source/blob/975232/1560386/a5004f6046edb6a8ce916b411c8c3e43/2018-12- 12-arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1). Der Normenkontrollrat begrüßt nicht nur Teile dieses Arbeitsprogramms, sondern mahnt in seinem Jahresgutachten 2019 auch an, aus dem Programm konkrete Maßnahmen umzusetzen (s. S. 45). Drucksache 19/16162 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung ist bestrebt, Regierungshandeln transparent und damit für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar zu gestalten. Daher hat sich die Bundesrepublik im Dezember 2016 der internationalen Initiative „Open Government Partnership“ angeschlossen, um die Transparenz des Regierungshandelns für die Bürger weiter zu erhöhen. Das Bundeskabinett hat am 15. November 2018 eine „Vereinbarung zur Erhöhung der Transparenz in Gesetzgebungsverfahren “ getroffen. Hierdurch soll die bereits in der 18. Legislaturperiode erprobte Praxis fortgesetzt werden, Gesetzes- und Verordnungsentwürfe in der Form, in der sie in eine etwaige Verbändebeteiligung gegangen sind sowie den von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Die Vereinbarung ist unter folgendem Link abrufbar : www.bundesregierung.de/resource/blob/975226/1557560/3eb272d7adece1 680649212178782fdb/2018-11-15-transparenz-gesetzgebungsverfahren-data.pd f?download=1. Daneben ist vereinbart, zusätzlich die Stellungnahmen aus der Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) zu veröffentlichen. Bis zur Errichtung einer zentralen Plattform wird die Veröffentlichung über die Internetseiten der jeweiligen Ressorts erfolgen, auf die auch vom zentralen Internetauftritt der Bundesregierung aus verlinkt wird. Darüber hinaus weist die Bundesregierung darauf hin, dass der weitere Verlauf des jeweiligen Rechtsetzungsvorhabens auf der Internetseite des Gemeinsamen Dokumentations- und Informationssystems von Bundestag und Bundesrat recherchiert werden kann. Öffentlich bereit gestellte Informationen machen Regierungshandeln besser nachvollziehbar. Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auch darauf hin, dass es nicht Bestandteil der parlamentarischen Kontrollfunktion ist, frei verfügbare Informationen durch die Bundesregierung zusammentragen und anschaulich aufbereiten zu lassen. Gleichwohl wurden, soweit dies innerhalb der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit möglich war, die angefragten Informationen beschafft. Soweit dies nicht möglich war, wird darauf hingewiesen, dass eine – zur abschließenden Beantwortung der Fragen 5 und 7 erforderliche – vollständige Durchsicht aller in Betracht kommender Akten innerhalb der Bundesregierung nicht zu ermöglichen war. So wären beispielsweise allein innerhalb einer einzigen Arbeitseinheit eines Ressorts 64 Aktenbände händisch zu überprüfen gewesen. Allein das Heraussuchen der die aktuelle Legislaturperiode betreffenden Aktenbestandteile hätte mehrere Beschäftigte gebunden, die anschließende Durchsicht ebenfalls und wäre in Anbetracht des Umfangs und der zur Verfügung stehenden Zeit bereits rechnerisch nicht zu realisieren gewesen. Dies wäre flächendeckend in allen Ressorts und Arbeitseinheiten der Bundesregierung erforderlich gewesen, um sicherzustellen , dass alle Stellungnahmen von Verbänden, ohne Bezug zu einem konkreten Gesetzgebungsverfahren, erfasst werden. Selbst dann wäre der ermittelte Zahlenwert ohne Nutzen gewesen, da Doppelzählungen nicht ausgeschlossen gewesen wären, so dass ein händischer Abgleich der Stellungnahmen erforderlich gewesen wäre. Es wird deshalb auch darauf hingewiesen, dass bei den nun benannten Zahlen nicht ausgeschlossen werden kann, dass einzelne Stellungnahmen nicht erfasst oder durch die Abfrage aller Ressorts doppelt erfasst worden sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16162 1. Wie viele Referentenentwürfe der Bundesministerien sind von der bzw. dem jeweils federführenden Bundesministerin bzw. Bundesminister in dieser Legislatur veröffentlicht worden? Ressort Anzahl AA 7 BMAS 18 BMBF 4 BMEL 11 BMFSFJ 7 BMF 41 BMG 20 BMI 26 BMJV 49 BMU 12 BMVI 25 BMVg 1 BMWi 19 BMZ 0 BKM 2 2. Was setzt die Anerkennung durch die Bundesregierung als Verband gemäß § 47 Absatz 3 GGO voraus? 3. Bestehen in den einzelnen Bundesministerien feststehende Voraussetzungen gemäß § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO), um als Verband anerkannt zu werden, und gegebenenfalls welche sind das jeweils? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 2 und 3 zusammen beantwortet . Bei dem Entwurf einer Gesetzesvorlage zielt die Beteiligung von Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und berührten Fachkreisen und Verbänden darauf ab, ihre Perspektiven zu den geplanten Regelungen in die Gesetzesvorlagen einfließen zu lassen, um ihre Belange angemessen zu berücksichtigen. § 47 Absatz 3 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) überlässt es dem Ermessen des federführenden Bundesministeriums, Zeitpunkt, Umfang und Auswahl der Beteiligung von Zentral- und Gesamtverbänden sowie von Fachkreisen, die auf Bundesebene bestehen, zu bestimmen, da nur hier eine adäquate Verbändebeteiligung festgestellt werden kann. Die Auswahl der Beteiligung für die sogenannte Verbändeanhörung (§ 47 Absatz 3 GGO) erfolgt auf Grundlage der angenommenen Betroffenheit vom Inhalt des Referentenentwurfs. Die betroffenen Verbände werden beteiligt, wobei die Auswahl der Verbände durch die Ressorts nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Hinzuziehung der öffentlichen Liste beim Deutschen Bundestag über die Registrierung von Verbänden und deren Vertretern erfolgt. 4. Bestehen in den einzelnen Bundesministerien feststehende Voraussetzungen gemäß § 47 Absatz 3 GGO, um als auf Bundesebene bestehender „Fachkreis“ anerkannt zu werden, und gegebenenfalls welche sind das jeweils? Feststehende Voraussetzungen zur Anerkennung gemäß § 47 Absatz 3 GGO bestehen in den einzelnen Bundesministerien nicht. Sie erfolgt im pflicht- Drucksache 19/16162 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gemäßen Ermessen der einzelnen Bundesministerien (vgl. auch Antwort zu den Fragen 2 und 3). Vorbemerkung zu den Fragen 5 bis 8: Die Fragen 5 bis 8 werden so verstanden, dass nach der Zahl der Stellungnahmen gefragt ist (nicht nach der Zahl der Verbände). Daher wurden Verbände , die zu mehreren Gesetzgebungsvorhaben Stellung genommen haben, auch mehrfach erfasst. Für diese Auslegung der Frage spricht zum einen der Kontext (Fragen 9 ff., die auf Fragen 6 und 8 verweisen, beziehen sich auf die Fristen im Hinblick auf einzelne Gesetzgebungsvorhaben). Zum anderen wäre eine Doppelerfassung einzelner Verbände bei der erforderlichen Abstimmung aller Ressorts nicht zu vermeiden gewesen, so dass kein verwertbarer Wert herausgekommen wäre. Das Zusammenspiel der Fragen wurde zwar so verstanden, dass bei den Fragen 5 und 7 nach allen Stellungnahmen – mit oder ohne Bezug zu konkreten Gesetzgebungsverfahren – bei den Fragen 6 und 8 nur Stellungnahmen mit Bezug zu konkreten Gesetzgebungsverfahren gefragt wurde. Dennoch wurden zur Vermeidung von Doppelungen und aufgrund der Notwendigkeit zum Teil Mindestangaben auszuweisen, die bei den Fragen 6 und 8 ermittelten Zahlen nicht zusätzlich bei den Antworten zu den Fragen 5 und 7 ausgewiesen. Die Zahlenwerte der Antworten zu den Fragen 5 und 7 sind daher für eine Gesamtzahl der (Mindest-)Stellungnahmen hinzuzurechnen. Hinsichtlich der Fragen 5 und 7 sei auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Soweit dies ohne Durchsicht aller Akten möglich war, konnten hier zum Teil Mindestanzahlen von Stellungnahmen erfasst werden. Hinsichtlich der Fragen 5 und 6 wird darauf hingewiesen, dass unter „Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO“ nur die kommunalen Spitzenverbände verstanden wurden. 5. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMAS Ca. 33 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMBF Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMEL Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMFSFJ Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMF Mindestens 125 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMG Mindestens 1 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMI Mindestens 10 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMJV Mindestens 68 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMU Mindestens 2 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMVI Mindestens 12 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMVg 0 BMWi Mindestens 10 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMZ Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BKM Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien erforderlich gewesen wäre. 6. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 1 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG): 1 BMAS Qualifizierungschancengesetz: 2 Teilhabechancengesetz: 3 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen: 1 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit: 1 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit: 1 Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung : 1 SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz: 1 Angehörigen-Entlastungsgesetz: 3 3. AsylbLG: 3 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen: 3 7. SGB-IV-Änderungsgesetz: 1 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts: 1 Drucksache 19/16162 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMBF Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26. BAföGÄndG): 1 BMEL Stellungnahme zum Ersten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches : 1 Stellungnahme zum Gesetz zur Einführung eines Tierwohlkennzeichens: 1 Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: 1 BMFSFJ Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres: 3 Gesetzgebungsverfahren zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt: 25; Änderung des BEEG 2018 im Wege eines Omnibus-Gesetzes des BMI (2. DSchAnpG): 1 Gute-Kita-Gesetz: 3 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes: 3 BMF Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften: 2 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch: 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c): 3 Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“: 3 Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021: 3 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 2 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 1 Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur: 2 BMG Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: 1 Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken: 2 Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD): 1 MDK-Reformgesetz: 1 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG): 1 GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG): 12 GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG): 7 Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende: 1 Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung: 2 Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten: 1 Hebammenreformgesetz: 3 Masernschutzgesetz: 2 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz–PpSG: 1 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMI Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Europäische Bürgerinitiative – EBIGÄndG: 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 4. StaÄndG: 1 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021: 2 Gesetz zur Änderung des Zensusvorbereitungsgesetzes 2021: 1 3. WaffRÄndG: 1 Verbände Wohngeldstärkungsgesetz: 2 Verband WohngeldCO2Bepreisungsentlastungsgesetz: 1 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes: 5 Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einschließlich der Regelungen eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: 2 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes: 1 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: 1 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: 4 BMJV Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz: 3 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts: 1 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien: 1 Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedene Aspekte des internationalen Adoptionsrechts: 3 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung: 2 Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG): 2 Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: 1 Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete : 2 Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren: 1 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehung: 1 BMU Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG): 1 Gesetz zur Änderung des VerpackG: 1 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: 1 Gesetzentwurf für ein 2. Gesetz zur Änderung des BNatSchG: 1 BMVI 5. TKG-ÄndG: 1 Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/3930): 1 9. Gesetz zur Änderung des StVG: 3 EUCARIS Ratifikation: 3 8. FStrÄndG: 1 Gesetz zur Beschleunigung v. Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich : 2 Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich: 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: 2 Regionalisierungsgesetz: 2 BMVg 0 Drucksache 19/16162 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMWi Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit zur Optimierung der Vergabestatistik: 2 NABEG-Novelle: 4 6. TKGÄndG: 1 Gebäudeenergiegesetz: 1 Energiesammelgesetz: 1 BMZ 0 BKM 0 7. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMAS Ca. 488 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMBF Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMEL Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BMFSFJ Mindestens 1 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMF Mindestens 2900 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMG Mindestens 221 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMI Mindestens 80 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMJV Mindestens 923 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMU Mindestens 161 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMVI Mindestens 464 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMVg 12 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMWi Mindestens 380 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums zu beantworten gewesen) BMZ Die Frage könnte nur mit unverhältnismäßigem Verwaltungsaufwand beantwortet werden, da eine Durchsicht sämtlicher Akten der laufenden Legislaturperiode des Ministeriums erforderlich gewesen wäre. BKM Mindestens 1 (im Übrigen wäre die Frage nur mit unverhältnismäßigem Aufwand, unter Durchsicht aller Akten der laufenden Legislaturperiode der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien zu beantworten gewesen) 8. Wie viele Verbände gemäß § 47 Absatz 3 GGO haben sich in dieser Legislaturperiode per schriftlicher Stellungnahme mit Bezug auf konkrete Gesetzgebungsverfahren an die Bundesregierung gewendet (bitte nach Bundesministerium und Gesetzgebungsverfahren aufschlüsseln)? Ressort Anzahl AA Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG): 2 Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes: 3 BMAS Qualifizierungschancengesetz: 12 Teilhabechancengesetz: 15 Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz: 13 Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes : 9 Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen: 17 Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes: 3 (Federführung BMVI) Gesetz für bessere Löhne in der Pflege (Pflegelöhneverbesserungsgesetz): 8 Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung vor Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt: 2 Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit: 25 7. SGB-IV-Änderungsgesetz: 27 Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit : 2 Paketboten-Schutz-Gesetz: 10 Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung: 29 SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz: 15 Angehörigen-Entlastungsgesetz: 23 3. AsylbLG: 14 Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen: 10 Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: 9 Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts: 41 Drucksache 19/16162 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMBF Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (4. AFBGÄndG): 9 Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG): 30 Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8.HRGÄndG): 4 Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26.BAföGÄndG): 7 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (FZulG), Federführung BMF: 7 BMEL Stellungnahmen zum Ersten Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches : 14 Stellungnahmen zum Gesetz zur Einführung eines Tierwohlkennzeichens: 32 Stellungnahmen zum Gesetz zur Änderung des Tiergesundheitsgesetzes, des Bundesjagdgesetzes und des Erneuerbare-Energien-Gesetzes: 4 Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes: 8 Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts: 8 Gesetz zur Änderung der Grundsteuerreform: 2 Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Milch- und Margarinegesetzes sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung : 2 Viertes Gesetzes zur Änderung des Agrarstatistikgesetzes: 3 Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes: 10 BMFSFJ Gesetz zur Einführung einer Teilzeitmöglichkeit in den Jugendfreiwilligendiensten sowie im Bundesfreiwilligendienst für Personen vor Vollendung des 27. Lebensjahres: 27 Änderung des BEEG 2018 im Wege eines Omnibus-Gesetzes des BMI (2. DSchAnpG): 3 Gute-Kita-Gesetz: 29 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMF BMF: Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften: 32 Luftverkehrsteuergesetz: 7 Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch: 17 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c): 13 Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 29 Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus: 14 Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG): 38 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1852 des Rates vom 10. Oktober 2017 über Verfahren zur Beilegung von Besteuerungsstreitigkeiten in der Europäischen Union (EU-Doppelbesteuerungsabkommen-Streitbeilegungsgesetz – EU-DBA-SBG): 4 Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG): 25 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften: 56 Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995: 4 Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen : 17 Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht: 30 Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes: 5 Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur: 7 Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG): 12 Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU ProspektVO und zur Anpassung weiterer FM- Gesetze: 9 Gesetz zur Umsetzung der RL 2016/2341 über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigungen von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EhAV): 13 Gesetz zur Anpassung von FM-Gesetzen an die EU- VO 2017/2401 geänderten EU-VO 575/2013: 7 Gesetz zur weiteren Ausführung der EU Prospekt und zur Änderung von FM- Gesetzen: 6 Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen: 21 Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien: 2 Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL [EU] 2018/843): 51 Drucksache 19/16162 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMG Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (FF BMF): 1 Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung: 51 Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken: 29 PTA-Reformgesetz: 12 Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD): 51 Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG): 46 Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvSchutzG): 18 MDK-Reformgesetz: 77 Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG): 118 GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG): 26 GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG): 14 Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG): 88 Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG): 29 Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung: 68 Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten: 18 Hebammenreformgesetz: 23 Masernschutzgesetz: 48 Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende: 26 Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG): 120 Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG): 58 Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 (BSAG): 10 BMI 3. WaffRÄndG: 33 Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Europäische Bürgerinitiative – EBI- GÄndG: 5 Gesetz zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben: 25 Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU): 55 Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 3. StaÄndG: 1 Viertes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 4. StaÄndG: 6 Gesetz zur Änderung des BeamtStG und des BBG: 3 Gesetz zur Durchführung des Zensus im Jahr 2021: 2 Verbände Wohngeldstärkungsgesetz: 10 Verbände WohngeldCO2Bepreisungsentlastungsgesetz: 6 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Rahmenbedingungen luftsicherheitsrechtlicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen: 7 Novelle SÜG 2017: 3 BDA zum Referentenentwurf 2. Gesetz zur Änderung des THWG: 1 Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz: 5 Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes: 2 Referentenentwurf eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einschließlich der Regelungen eines Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung: 68 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes: 12 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union: 3 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten: 13 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMJV Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen und zur Änderung weiterer Gesetze: 27 Gesetzentwurf zur Einführung einer zivilprozessualen Musterfeststellungsklage: 29 Gesetzentwurf zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer prozessrechtlicher Vorschriften: 17 Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz: 29 Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht: 31 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 vom 18. Juni 2018 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen (Verhältnismäßigkeitsrichtlinie) durch öffentlich-rechtliche Körperschaften: 5 Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (Eckpunktepapier): 13 GE StPO-Modernisierung: 33 GE zur Neuregelung des Rechts der notwendigen Verteidigung: 7 GE zur Stärkung des Rechts des Angeklagten auf Anwesenheit in der Verhandlung : 5 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts: 15 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG vom 26. März 2019 zum Ausschluss der Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien: 23 Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags (in gemeinsamer Federführung mit BMI): 37 Gesetz zur Förderung der Freizügigkeit von EU-Bürgerinnen und -Bürgern sowie zur Neuregelung verschiedene Aspekte des internationalen Adoptionsrechts: 21 Entwurf des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts: 7 Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung: 19 RefE eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten: 10 GE Anhängerhaftung: 6 Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes: 16 Mietrechtsanpassungsgesetz (MietAnpG): 24 Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn: 12 Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete: 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland: 11 (bisher) Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des Persönlichkeitsschutzes von Verstorbenen: 4 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch : 17 Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/1371 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2017 über die strafrechtliche Bekämpfung von gegen die finanziellen Interessen der Union gerichtetem Betrug: 6 Drucksache 19/16162 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren :16 Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen: 14 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings: 9 BMJV Projektgruppe IIB2/VB3 im Rahmen der Mitprüfung zur Kenntnis erhalten , FF BMAS: Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts: 9 Viertes Gesetz zur Änderung des UmwG: 8 Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte: 10 Gesetz zur Umsetzung der Marrakesch-Richtlinie über einen verbesserten Zugang zu urheberrechtlich geschützten Werken zugunsten von Menschen mit einer Sehoder Lesebehinderung: 26 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung : mindestens 30 Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs: mindestens 100 Referentenentwurf eines Sechsten Gesetzes zur Verbesserung rehabiltierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR: 25 Gesetz zur Änderung des EG-Verbraucherschutzdurchsetzungsgesetzes: 3 Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union: 3 BMU 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes: 24 TEHG-Novelle 2018 (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz): 16 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG): 22 Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen: 26 Gesetzentwurf für ein 2. Gesetz zur Änderung des BNatSchG: 19 Referentenentwurf zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umweltauditgesetzes , des Atomgesetzes, des Standortauswahlgesetzes, der Endlagervorausleistungsverordnung und anderer Gesetze und Verordnungen: 4 1. Gesetz zur Änderung des VerpackG: 17 Gesetz zu der Entschließung LP.4(8) vom 18. Oktober 2013 über die Änderung des Londoner Protokolls zur Regelung des Absetzens von Stoffen für Tätigkeiten der Meeresdüngung und andere Tätigkeiten des marinen Geo-Engineerings: 3 Gesetz zur Beschränkung des marinen Geo-Engineerings: 3 RefE der 16. Atomgesetz-Novelle: 5 Vertragsgesetz zur Deutsch-Polnischen Vereinbarung über Umweltprüfungen: 0 Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union: 108 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMVI 5. TKG-ÄndG: 9 Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes (Bundestagsdrucksache 19/3930): 17 Gesetz zur Änderung des Fahrlehrergesetzes: 7 Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften: 6 9. Gesetz zur Änderung des StVG:18 EUCARIS Ratifikation:3 BinSchAbfÜbkAG: 6 Zweite Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetzes: 1 Entwurf eines Gesetzes zu dem Internationalen Übereinkommen von Hongkong von 2009 über das sichere und umweltgerechte Recycling von Schiffen: 1 Vertragsgesetz zu dem Übereinkommen zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs: 1 Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz: 3 Regionalisierungsgesetz: 4 Entwurf Gesetz zur Umsetzung der technischen Säule des vierten Eisenbahnpakets der Europäischen Union: 5 Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2016/2370/EU vom 14. Dezember 2016 zur Änderung der Richtlinie 2012/34/EU bezüglich der Öffnung des Marktes für inländische Schienenpersonenverkehrsdienste und der Verwaltung der Eisenbahninfrastruktur: 6 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Vorschriften im Eisenbahnbereich: 22 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung beförderungsrechtlicher Vorschriften im Eisenbahnbereich: 10 Entwurf Fünftes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes: 8 8. FStrÄndG: 2 Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich: 41 Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich: 18 Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich: 23 BMVg Gesetz zur nachhaltigen Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft der Bundeswehr: 7 Gesetz zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften: 3 Drucksache 19/16162 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Ressort Anzahl BMWi BEG III: 34 Geologiedatengesetz: 21 Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit zur Optimierung der Vergabestatistik: 11 MarkschBergV: 9 NABEG-Novelle: 7 Viertes Gesetz zur Änderung des Telemediengesetzes: 22 Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Gasrichtlinie: 5 Erdölbevorratungsgesetz: 4 4. TKGÄndG: 13 6. TKGÄndG: 14 Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften/ Errichtung Bewacherregister: 3 Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958: 8 Gebäudeenergiegesetz: 108 Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes: 6 Viertes Gesetz zur Änderung der HwO: 70 Strukturstärkungsgesetz: 22 Energiesammelgesetz: 60 Gesetzentwurf zur ergänzenden Regelung der statistischen Verwendung von Verwaltungsdaten und zur Regelung der Übermittlung von Einzelangaben zu multinationalen Unternehmensgruppen an statistische Stellen: 3 Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Preisstatistik: 7 BMZ 0 BKM Novellierung des Filmförderungsgesetzes (FFG): 36 WAStÜG: 1 9. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle hat keine Beteiligung gemäß § 47 GGO stattgefunden? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 1 BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 5 BMG 0 BMI 1 BMJV 0 BMU 0 BMVI 0 BMVg 0 BMWi 0 BMZ 0 BKM 0 Vorbemerkung zu den Fragen 10 bis 15: Die Fragen wurden so verstanden, dass zur Vermeidung von Doppelnennungen jeweils Zeiträume (z. B. bei Frage 11: mehr als 24 Stunden, aber weniger als zwei Tage) gemeint sind. Da innerhalb Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16162 einer Beteiligung eine Vielzahl von Stellungnahmen eingehen können, sind die Zahlen abweichend von den in der Antwort zu den Fragen 6 und 8 erfassten „Fällen“. 10. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei 24 Stunden (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 0 BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 2 (Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht; Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995) BMG 0 BMI 1 (Drittes Gesetz zur Änderung des Asylgesetzes) BMJV 0 BMU 1 (Zweites Gesetz zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes) BMVI 1 (Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz) BMVg 0 BMWi 1 (Strukturstärkungsgesetz) BMZ 0 BKM 0 11. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter zwei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 1 (Gesetz zum Vorschlag für eine Empfehlung des Rates zum Zugang Sozialschutz für Arbeitnehmer und Selbständige) BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 1 (Brexit EU-Haushalt Durchführungs- und Finanzierungsgesetz) BMG 1 (GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz (GKV-BRG)) BMI 1 BMJV 0 BMU 1 (Gesetz über ein nationales Emissionshandelssystem für Brennstoffemissionen) BMVI 1 (Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Maßnahmengesetz im Verkehrsbereich) BMVg 0 BMWi 0 BMZ 0 BKM 0 Drucksache 19/16162 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter drei Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 0 BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 1 (Gesetzentwurf zur Errichtung der Deutschen Stiftung für Engagement und Ehrenamt) BMF 1 (Luftverkehrsteuergesetz) BMG 0 BMI 2 (z. B.: Stellungnahmefrist für den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten lag bei unter drei Tagen) BMJV 1 (Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung der Änderung des Geschlechtseintrags ; gemeinsame Federführung mit BMI) BMU 2 (z. B.: 13. Gesetz zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes; Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) BMVI 0 BMVg 0 BMWi 0 BMZ 0 BKM 0 13. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter sieben Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 3 (Qualifizierungschancengesetz; Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz; 3. AsylbLG) BMBF 0 BMEL 0 BMFSFJ 0 BMF 4 (Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen, Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104c, 104d, 125c); Entwurf eines Gesetzes zur Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen in den Jahren 2020 und 2021, Gesetz zur Errichtung des Sondervermögens Digitale Infrastruktur) BMG 0 BMI 7 (z. B.: Drittes Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 3. StaÄndG; WohngeldCO2Bepreisungsentlastungsgesetz; GRG; Referentenentwurf eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes; Referentenentwurf eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union) BMJV 2 (Gesetzentwurf zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch ; Gesetz zur Stärkung der Rechte von Betroffenen bei Fixierungen im Rahmen von Freiheitsentziehungen) BMU 1 (16. Atomgesetz-Novelle) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMVI 3 (Regionalisierungsgesetz; Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungsund Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich; 9. Gesetz zur Änderung des StVG) BMVg 0 BMWi 1 (BEG III) BMZ 0 BKM 0 14. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter 14 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 0 BMAS 4 (Teilhabechancengesetz; Gesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes; RVBund/KnErG-ÄndG; Pflegelöhneverbesserungsgesetz ) BMBF 1 (Sechsundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (26.BAföGÄndG)) BMEL 0 BMFSFJ 2 (Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes; Änderung des BEEG 2018 im Wege eines Omnibus-Gesetzes des BMI (2. DSchAnpG)) BMF 6 (z. B.: Gesetz zur steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen (Familienentlastungsgesetz – FamEntlastG); Entwurf eines Gesetzes zur fortgesetzten Beteiligung des Bundes an den Integrationskosten der Länder und Kommunen und zur Regelung der Folgen der Abfinanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“; Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus; Gesetz zur Ausübung von Optionen der EU Prospekt- VO und zur Anpassung weiterer FM-Gesetze; Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie (RL [EU] 2018/843) BMG 1 (Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)) BMI 4 (z. B.: Viertes Gesetz zur Änderng des Staatsangehörigkeitsgesetzes – 4. StaÄndG; Referentenentwürfe eines Fachkräfteeinwanderungsgesetzes einschließlich der Regelungen des Gesetzes über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung) BMJV 1 (Referentenentwurfs eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 im Strafverfahren sowie zur Anpassung datenschutzrechtlicher Bestimmungen an die Verordnung (EU) 2016/679, Stellungnahmefrist: 23.04.2018 – 04.05.2018) BMU 1 (Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz BMVI 2 (Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundesfernstraßenmautgesetzes, Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich ) BMVg 0 BMWi 4 (MarkschBergV; Gesetz zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes zur Umsetzung der EU-Gasrichtlinie; 4. TKGÄndG, Viertes Gesetz zur Änderung der HwO) BMZ 0 BKM 0 Drucksache 19/16162 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 15. In wie vielen der in den Fragen 6 bzw. 8 erfragten Fälle lag die seitens der Bundesregierung eingeräumte Beteiligungsfrist bei unter 30 Tagen (bitte konkrete Beispiele nennen)? Ressort Anzahl AA 2 (Gesetz für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Übergangsgesetz – BrexitÜG); Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung eines Bundesamts für Auswärtige Angelegenheiten und zur Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes , des Gesetzes über den Auswärtigen Dienst, des Aufenthaltsgesetzes und des AZR-Gesetzes) BMAS 11 (Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung vor Verordnungen der Europäischen Union zur Bereitstellung von Produkten auf dem Markt; Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung des Teilzeitrechts – Einführung einer Brückenteilzeit ; Entwurf eines Gesetzes zu Übergangsregelungen in den Bereichen Arbeit, Bildung, Gesundheit, Soziales und Staatsangehörigkeit nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union; Gesetz zu dem Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 28. Juni 1930 über Zwangs- oder Pflichtarbeit; Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung; 7. SGB IV Änderungsgesetz (Anm. es wurden zwei Beteiligungsrunden durchgeführt); Paketboten Schutzgesetz; SGB IX/SGB XII-Änderungsgesetz; Angehörigen-Entlastungsgesetz; Entwurf eines Gesetzes zur Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen; Gesetz zur Verlängerung befristeter Regelungen im Arbeitsförderungsrecht und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen) BMBF 3 (Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (BBiMoG); Achtes Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes (8.HRGÄndG); Viertes Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (4. AFBGÄndG)) BMEL 6 (Gesetz zur Einführung eines Tierwohlkennzeichens; Erstes Gesetz zur Änderung des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuches; Zweites Gesetz zur Änderung des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes; Gesetz zur Neuordnung des Tierzuchtrechts; Gesetz zur Änderung des Rindfleischetikettierungsgesetzes und des Milch- und Margarinegesetzes sowie zur Aufhebung der Rindfleischetikettierungs-Strafverordnung; Erstes Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes) BMFSFJ 3 (z. B. Gute-KiTa-Gesetz) BMF 10 (z. B. Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften, Gesetz zur Neustrukturierung des Zollfahndungsdienstgesetzes , Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften , Gesetz über steuerliche und weitere Begleitregelungen zum Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union (Brexit-Steuerbegleitgesetz – Brexit-StBG), Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG), Gesetz zur Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes, Gesetz zur Umsetzung der RL 2016/2341über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigungen von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EhAV), Gesetz zur weiteren Ausführung der EU Prospekt und zur Änderung von FM-Gesetzen, Gesetz zur Deckelung der Abschlussprovision von Lebensversicherungen und von Restschuldversicherungen) Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16162 Ressort Anzahl BMG 16 (Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung; Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken; PTA-Reformgesetz; Implantateregister-Errichtungsgesetz (EIRD); Medizinprodukte-EU-Anpassungsgesetz (MPEUAnpG); Gesetz zum Schutz vor Konversionsbehandlungen (KonvSchutzG); Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG); GKV-Versichertenentlastungsgesetz (GKV-VEG); ; Reha- und Intensivpflege-Stärkungsgesetz (RISG); Fairer-Kassenwettbewerb- Gesetz (GKV-FKG); Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetz – Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende; Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung; Gesetz über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten; Hebammenreformgesetz; Digitale- Versorgung-Gesetz (DVG); Pflegeversicherungs-Beitragssatzanpassungsgesetz 2019 (BSAG)) BMI 14 (z. B.: Gesetz zur Änderung der europäischen Bürgerinitiative –EBIGÄndG; Zweites Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU – 2. DSAnpUG-EU); Gesetz zur Änderung des BeamtStG und des BBG; WohngeldStärkungsgesetz; Novelle SÜG 2017; Zweites Datenaustauschverbesserungsgesetz; Referentenentwürfe eines Gesetzes zur Entfristung des Integrationsgesetzes sowie eines Gesetzes zur Überleitung von Freizügigkeitsrechten in das Aufenthaltsrecht infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union) BMJV 15 (z. B. Entwurf des Gesetzes zum Internationalen Güterrecht und zur Änderung von Vorschriften des Internationalen Privatrechts wurde den Verbänden am 12. Juni 2018 zugeleitet mit der Gelegenheit zur Stellungnahme bis zum 6. Juli 2018; Gesetz zur Anpassung der Betreuer- und Vormündervergütung: Stellungnahmefrist 23. Januar 2019 bis 8. Februar 2019 (16 Tage); RefE eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser 15 Tage (17.09.-02.10.19); Gesetzentwurf zur Verlängerung und Verbesserung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn (17 Tage); Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete (18 Tage); Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs (24 Tage); Gesetzes zur Verbesserung rehabiltierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR (25 Tage)) BMU 2 (Gesetzentwurf zur Änderung des Umweltauditgesetzes; 1. Gesetz zur Änderung des VerpackG) BMVI 11 (z. B. Zweites Gesetz zur Änderung des Seearbeitsgesetz) BMVg 0 BMWi 7 (Gesetz zur beschleunigten Beschaffung im Bereich der Verteidigung und Sicherheit zur Optimierung der Vergabestatistik; NABEG-Novelle; Erdölbevorratungsgesetz ; 6. TKGÄndG; Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften/ Errichtung Bewacherregister; Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958; Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/821 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten sowie zur Änderung des Bundesberggesetzes) BMZ 0 BKM 1 (WAStÜG) Drucksache 19/16162 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Welchen Zeitplan hat sich die Bundesregierung für die im Arbeitsprogramm angekündigte Weiterbildungsstrategie für die Beschäftigten, die mit der Vorbereitung von Rechtsetzungs- oder Politikinitiativen befasst sind, gesetzt, und welche Fortschritte hat sie bei der Umsetzung bislang machen können? Die Umsetzung der Weiterbildungsstrategie hat begonnen. Erste Inhalte wurden in den Weiterbildungskatalog aufgenommen und werden angeboten. Weitere Angebote sind in Vorbereitung. Über Inhalte sowie Zeitplan wird zwischen den Ressorts noch beraten. 17. Gibt es Vorbilder für diese Weiterbildungsstrategien international oder in Deutschland unterhalb der Bundesebene, und inwiefern lehnt sich die Bundesregierung bei dem eigenen Vorhaben an diese an? Der Beschluss im Arbeitsprogramm orientiert sich am Bedarf der Bundesregierung und beruht auch auf der Erfahrung befreundeter Staaten. 18. Auf welcher Rechtsgrundlage wird das im Arbeitsprogramm erwähnte „Zentrum für Rechtsetzung“ der Bundesregierung errichtet oder ist errichtet worden? a) Handelt es sich dabei um eine neue physische Einrichtung mit neuem Personal oder lediglich um eine Zuständigkeitsbeschreibung, die durch vorhandenes Personal in einer bestehenden Institution ausgefüllt wird? b) Was hat das Zentrum für Rechtsetzung bisher geplant, und was ist umgesetzt worden? c) Welche Institution hat gegebenenfalls bislang an das Zentrum für Rechtsetzung welche Aufgaben oder Aufträge erteilt? Die Fragen 18 bis 18c werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das „Zentrum für Rechtsetzung“ befindet sich gegenwärtig noch im Planungsstadium . Es geht zurück auf den Kabinettbeschluss vom 22. Juni 2016. Ziel ist es, die wirkungsvolle Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten, die für das Gesetzgebungsverfahren relevant sind, an Verfasserinnen und Verfassern von Gesetztexten zu stärken. 19. Welche Beispiele aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz gibt es bislang für die Anwendung der im Arbeitsprogramm unter Nummer 7 als Methode beschlossenen praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen? 20. Für welche Gesetzgebungsvorhaben plant die Bundesregierung den Einsatz von praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz ? 21. Nach welchen Kriterien und welchem Verfahren wählt die Bundesregierung betroffene Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger der Selbstverwaltung aus für die Beteiligung an den praktischen Erprobungen von Regelungsalternativen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16162 Die Fragen 19 bis 21 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Das Arbeitsprogramm sieht die praktische Erprobung von Regelungsalternativen nicht generell, sondern nur in geeigneten Fällen vor. Innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurden bisher keine solchen praktischen Erprobungen durchgeführt und es gibt bisher auch keine konkreten Planungen diesbezüglich. Daher wurden auch noch keine Kriterien und Verfahrensgrundsätze zur Auswahl betroffener Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Behörden und Träger der Selbstverwaltung erarbeitet . 22. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand der Bundesregierung für das unter Nummer I 8 des Arbeitsprogramms angekündigte „Handbuch Reallabore“ sowie die ebenda angekündigte Kommunikationsplattform ? Das Handbuch Reallabore wurde am 23. Juli 2019 unter dem Titel „Freiräume für Innovationen: Das Handbuch für Reallabore“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht (www.bmwi.de/Redaktion/D E/Dossier/reallabore-testraeume-fuer-innovation-und-regulierung.html). Zur Kommunikation wurde ein Netzwerk mit mittlerweile fast 500 Mitgliedern gegründet . Auf Basis einer zeitnah startenden Konsultation zur Weiterentwicklung im Netzwerk wird die Rolle des Netzwerks als Kommunikationsplattform zum Thema Reallabore als Testräume für Innovation und Regulierung weiter gestärkt. 23. Wie viele der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung sind seit Beginn der Legislaturperiode vor dem Versand eines Entwurfs an andere Ressorts sowie an Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände eng mit dem Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt worden (bitte prozentual und in absoluten Zahlen darstellen)? Seit dem Beginn der 19. Legislaturperiode am 24. Oktober 2017 wurde die Gesetzesredaktion (Redaktionsstab für Ressortentwürfe und Sprachbüro IVA6 für BMJV-Entwürfe) bis heute 569-mal zu insgesamt 227 Gesetzgebungsvorhaben beteiligt (nur Gesetze, ohne Verordnungen), zu den meisten Vorhaben also mehrfach. 106 Vorhaben wurden vor der Beteiligung anderer Ressorts und somit auch vor der Beteiligung von Ländern, Fachkreisen und Verbänden geprüft. Eine prozentuale Darstellung ist nicht möglich, da die Gesamtzahl der laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht gesondert statistisch erfasst wird. 24. Wie viele der Gesetzgebungsvorhaben der Bundesregierung sind nach dem Beschluss des Arbeitsprogramms vor dem Versand eines Entwurfs an andere Ressorts sowie an Länder, kommunale Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände eng mit dem Redaktionsstab Rechtssprache beim Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegt worden (bitte prozentual und in absoluten Zahlen darstellen)? Der Beschluss über das Arbeitsprogramm der Bundesregierung wurde am 12. Dezember 2018 gefasst. Nach diesem Zeitpunkt wurde die Gesetzesredaktion (Redaktionsstab für Ressortentwürfe und Sprachbüro IVA6 für BMJV-Entwürfe ) bis heute 216-mal zu insgesamt 146 Gesetzgebungsvorhaben beteiligt (nur Gesetze, ohne Verordnungen), zu den meisten Vorhaben also wieder mehrfach . 61 Vorhaben wurden vor der Beteiligung anderer Ressorts und somit auch Drucksache 19/16162 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vor der Beteiligung von Ländern, Fachkreisen und Verbänden geprüft. Eine prozentuale Darstellung ist leider nicht möglich, da die Gesamtzahl der laufenden Gesetzgebungsverfahren nicht gesondert statistisch erfasst wird. 25. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer I 11 des Arbeitsprogramms angekündigte einheitliche Beteiligungsplattform für alle veröffentlichten Gesetzentwürfe der Bundesregierung ? Die Ressorts veröffentlichen ohnehin alle Gesetzentwürfe und im Rahmen der Verbändebeteiligung eingehenden Stellungnahmen auf ihren Internetpräsenzen. Eine Unterseite auf Bundesregierung.de (siehe www.bundesregierung.de/bregde /service/gesetzesvorhaben) verweist auf die entsprechenden Unterseiten der Ressorts, die der Verpflichtung gemäß Nr. 8 des 2. Nationalen Aktionsplans im Rahmen der Teilnahme an der Open Government Partnership entsprechen. (siehe www.open-government-deutschland.de). Bezüglich weitergehender Schritte ist die Entscheidungsfindung innerhalb der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen. 26. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer I 12 des Arbeitsprogramms angekündigte Schaffung eines durchgängig digitalen, interoperablen und barrierefreien Prozesses zur Bearbeitung von Regelungsvorhaben auf Bundesebene im Rahmen des Projekts eGesetzgebung? Die Maßnahme E-Gesetzgebung verfolgt das Ziel der Schaffung eines digitalen , interoperablen und barrierefreien Rechtsetzungsverfahrens des Bundes: vom ersten Textentwurf über die interne und externe Abstimmung und die parlamentarische Beratung bis zur Verkündung und Übermittlung an die Dokumentationsstelle . Die Initialisierungs- und Definitionsphase der Maßnahme sind abgeschlossen. Es ist geplant, die Umsetzungsstufe 1.0 der E-Gesetzgebung bis 12/2020 mit einer Reihe von ersten Funktionalitäten (Login, Prozesssteuerung , Modul Arbeitshilfen, Anbindung an das Verfahren PKP) produktiv zu setzen. Im Anschluss daran sollen kontinuierlich weitere Anwendungen in darauffolgenden Umsetzungsstufen zur Verfügung gestellt werden. Bis zum Abschluss der Endausbaustufe in 06/2023 werden ein ressort- und verfassungsorganübergreifend vereinbartes Datenaustauschformat, die eGFA sowie ein barrierefreier Editor zur Erstellung und Abstimmung von Regelungsentwürfen bereitgestellt. 27. Bis wann plant die Bundesregierung, das Bundesgesetzblatt wie unter Nummer I 14 angekündigt, künftig vollständig elektronisch zu veröffentlichen ? Nach aktuellem Planungsstand strebt die Bundesregierung an, das Bundesgesetzblatt ab dem 1. Januar 2022 elektronisch zu veröffentlichen. 28. Plant die Bundesregierung, das Bundesgesetzblatt wie unter Nummer I 14 angekündigt, künftig ausschließlich elektronisch zu veröffentlichen, und gegebenenfalls ab wann? Die Bundesregierung plant, die Papierfassung des Bundesgesetzblattes mit Erscheinen der ersten elektronischen Ausgabe (s. Antwort zu Frage. 27) einzustellen . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16162 29. Wie ist der zeitliche und inhaltliche Planungs- bzw. Umsetzungsstand für die unter Nummer II 12 des Arbeitsprogramms für einen digitalen Portalverbund , der Bürgern und Unternehmen einen einfachen, sicheren und auch mobilen Zugang zu allen Verwaltungsdienstleistungen ermöglicht? Die Umsetzung des Portalverbundes folgt dem Beschluss 2018/40 des IT- Planungsrates. Die Länder errichten, soweit noch nicht vorhanden, je ein eigenes Verwaltungsportal und verknüpfen dieses mit den Kommunal- und Fachportalen zu Portalverbünden auf Landesebene. Dies umfasst auch die Bereitstellung von Basisdiensten, wie Nutzerkonten, elektronischen Bezahlmöglichkeiten und Antragsmanagern, für eine elektronische Abwicklung der Verwaltungsleistungen . Der Bund wird 2020 mit dem Verwaltungsportal Bund eine eigene Digitalisierungsplattform bereitstellen. Diese wird über eine Fertigungsstraße zur maschinellen Digitalisierung der Verwaltungsleistungen des Bundes verfügen und den Nutzern einen einheitlichen Zugang zu allen Leistungen des Bundes ermöglichen . Im Rahmen des Pilotprojekts „Online-Gateway Portalverbund“ wird aktuell die Basisinfrastruktur für die Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern aufgebaut. In der gemeinsamen Testumgebung wurde im Sommer 2019 die vollständige Anbindung der Verwaltungsleistungen und Online- Dienste des Bundes und der Länder Berlin, Hamburg sowie Hessen realisiert. Derzeit werden die Abstimmungen mit den Nicht-Pilotländern über deren Anbindung an den Portalverbund vorgenommen, die im Jahr 2020 erfolgen wird. Drucksache 19/16162 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333