Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Marie-Agnes Strack-Zimmermann, Alexander Graf Lambsdorff, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15303 – Überprüfung der Missionen in Mali als Chance für vernetztes Handeln V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Sahelzone ist eine strategische Priorität der EU und ein Schwerpunkt deutscher Außen-, Sicherheits- und Entwicklungspolitik. Die Bundesregierung folgt dabei nach eigenen Angaben dem Prinzip des kohärenten Ansatzes: Deutschland beteiligt sich an den internationalen Missionen MINUSMA, EUTM Mali, EUCAP Sahel Mali und EUCAP Niger. Das Auswärtige Amt stellt Mittel zur Stabilisierung der G 5-Staaten zur Verfügung und unterstützt zusammen mit dem Bundesministerium der Verteidigung bilaterale Initiativen zur Ertüchtigung, u. a. im Sicherheitssektor und Migrationsmanagement. Zudem unterstützt die Bundesregierung die grenzüberschreitende Sahel G 5- Initiative der Sahelländer Burkina Faso, Mali, Mauretanien, Niger und Tschad und ist Mitglied der Gebergruppe Sahel Allianz (www.auswaertiges-amt.de/de /newsroom/maas-unterstuetzung-sahel-staaten/2167986; www.bmvg.de/de/the men/dossiers/engagement-in-afrika/einsaetze-in-afrika/mali; https://eeas.europ a.eu/csdp-missions-operations/eucap-sahel-niger/4099/european-union%E2% 80%99s-partnership-g5-sahel-countries_en). Auf dem G 7-Gipfel in Biarritz (August 2019) hat Deutschland darüber hinaus zusammen mit Frankreich eine Initiative zur internationalen Partnerschaft für Stabilität und Sicherheit in der Sahelzone begründet, die von allen G 7-Ländern unterstützt wird. Diese Initiative soll die UN Mission MINUSMA und die Sahel G 5-Initiative ergänzen. Das Ziel dabei ist es, die Sicherheit in der Region zu stärken und dafür die nationalen Sicherheitskräfte der fünf Sahelländer finanziell, mit Ausrüstung und Ausbildung bedarfsorientiert zu unterstützen . Noch liegen dem Deutschen Bundestag keine weiteren Informationen über die finanzielle Ausstattung und konkrete Umsetzung dieser Initiative vor www.frient.de/news/details/sicherheit-fragilitaet-und-praevention-im-fokus-de s-g7-gipfels-2019. Die Sicherheitslage verschlechtert sich in der Sahelregion und vor allem in Mali zunehmend. Für das Jahr 2018 verzeichnet das Africa Center for Strategic Studies in der Sahelregion 1.110 Todesfälle, die im Zusammenhang mit militanten islamistischen Gruppen stehen und damit doppelt so viele wie im Jahr 2017. 34 Prozent der Gewaltvorkommnisse richten sich gegen Zivilisten. Mehr als zehn militante Islamistische Gruppen sind in Mali, Burkina Faso und Deutscher Bundestag Drucksache 19/16164 19. Wahlperiode 19.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 17. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Niger aktiv. Besonders kritisch ist die Sicherheitslage im Norden und im Zentrum Malis. Dort kommt es regelmäßig zu Anschlägen, militärischen Kampfhandlungen und ethnisch motivierten gewaltsamen Übergriffen und Massakern . Der UN-Sicherheitsrat hat mit der Annahme der Resolution 2480 (2019) das Mandat der UN-Stabilisierungsmission MINUSMA bis Ende Juni 2020 verlängert und auf die Sicherheitslage reagierend den Schutz der Zivilbevölkerung in Zentralmali als Priorität aufgenommen https://africacenter.org/spot light/the-complex-and-growing-threat-of-militant-islamist-groups-in-the-sa hel/. Im Anbetracht der Sicherheitssituation hat die deutsche Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, während ihres Truppenbesuches in Niger und Mali eine grundlegende Überarbeitung der Missionen in Aussicht gestellt: Die Missionen und bilateralen Ansätze müssten stärker zusammengedacht und angepasst werden. Dazu gehörten auch politische und zivilgesellschaftliche Komponenten (https://augengeradeaus.net/2019/10/bei-den-e u-ausbildern-in-mali-akk-will-debatte-ueber-veraenderung-des-deutschen-mali -engagements-anschieben/). Am 31. Mai 2020 laufen die Bundeswehrmandate für MINUSMA und EUTM Mali aus. Aus Sicht der Fragesteller ist es daher höchste Zeit, dass sich die Bundesregierung zusammen mit internationalen Partnern intensiv mit den Zielen, Aufgaben und bisherigen Resultaten der Missionen, internationalen und bilateralen Initiativen auseinandersetzt und eine ressortübergreifende Strategie für die Sahelregion entwickelt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Beantwortung der Fragen 9, 17, 30, 31 und 32 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind besonders schutzwürdig, da die der Bundesregierung vorliegenden Informationen als Verschlusssache eingestuft wurden, weshalb entsprechend dem Grundsatz der Vertraulichkeit die weitere Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Diese Informationen werden daher gemäß § 3 Nr. 4 VSA als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und separat übermittelt.* 1. War die Aussage der Bundesverteidigungsministerin, die Missionen in Mali grundlegend zu überarbeiten, vorher im eigenen Haus und mit anderen Ressorts abgestimmt? Wenn ja, mit welchen Ressorts? Alle Reisen der Bundesministerin der Verteidigung werden grundsätzlich innerhalb des Bundeministeriums der Verteidigung (BMVg) vorbereitet und erforderlichenfalls unter Beteiligung der weiteren inhaltlich betroffenen Ressorts der Bundesregierung, wie etwa dem Auswärtigen Amt (AA) und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), abgestimmt . Aufgrund der kontinuierlichen Analyse und Bewertung der Auslandseinsätze der Bundeswehr sowie der regelmäßigen und anlassbezogenen Ressortbesprechungen auf verschiedenen Ebenen sind die grundsätzlichen Positionen zu MINUSMA und EUTM Mali jeweils den anderen Ressorts bekannt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 7, 16 und 17 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13251 verwiesen. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16164 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 2. Welche konkreten Pläne und Zeitlinien verfolgt die Bundesregierung, um die bilateralen Initiativen (z. B. Ertüchtigungs- und Militärhilfen) und Missionen a) in Mali und b) der gesamten Sahel G 5-Region zu analysieren und zu überarbeiten? Die Planung für die Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung erfolgt für das kommende Jahr jeweils zum Ende des Vorjahres. Evaluierungen und Erfahrungen der Vorjahre fließen in diesen Prozess der Projektauswahl kontinuierlich ein. Anfang 2020 werden die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses wie in den Vorjahren (zuletzt am 26. Februar 2019) schriftlich zu den geplanten Maßnahmen im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative informiert werden. Die Planungen für das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte (AH-P) beziehen sich auf einen Planungszeitraum von jeweils vier Jahren. Der nächste Planungszeitraum deckt die Periode 2021 bis 2024 ab. Die nächste Mandatsverlängerung für EUTM Mali auf Ebene der EU steht im Mai 2020 an. Ab Januar 2019 soll die durch den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) durchgeführte Strategische Überprüfung der Mission in den EU- Ratsgremien in Brüssel besprochen werden. Die nächste Mandatsverlängerung der VN-Mission MINUSMA durch den VN- Sicherheitsrat steht im Juni 2020 an. Das aktuelle EU-Mandat für EUCAP Sahel Niger läuft bis 30. September 2020, mit der Abstimmung der Strategischen Überprüfung der Mission in den Brüsseler Gremien ist ungefähr sechs Monate vorher zu rechnen. Das aktuelle EU- Mandat für EUCAP Sahel Mali läuft bis Januar 2021. 3. Welche Fragestellungen liegen der Überarbeitung zugrunde? Ziel der Bundesregierung ist die Verbesserung der humanitären, strukturellen sowie der Sicherheitslage im Sahel, um der Destabilisierung durch Ausbreitung terroristischer und krimineller Strukturen entgegenzuwirken. Die Verantwortung für Sicherheit und Stabilität im Sahel liegt in erster Linie bei den Regierungen der Sahel-G5-Staaten. Die von der Bundesregierung unterstützten Maßnahmen sollen sie zur Bewältigung dieser Aufgaben befähigen. Vor dem Hintergrund der Verschlechterung der Sicherheitslage vor Ort sind Änderungen und Anpassungen stets von der Frage geleitet, wie die Sahel-G5-Staaten bei dieser Aufgabe noch zielgerichteter und effektiver unterstützt werden können. 4. Welche Ressorts, NGOs, unabhängigen Institutionen, Experten etc. werden an der Überarbeitung mitarbeiten? Die Frage der deutschen Beteiligung an VN- und EU-Missionen sowie die Anpassung der jeweiligen Mandate liegt federführend im AA, das sich inhaltlich eng mit dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) sowie dem Bundesministerium der Finanzen und in Einzelfragen mit weiteren beteiligten Ressorts abstimmt. Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13251 verwiesen. Das AA und BMVg teilen sich die Federführung für die Ertüchtigungsinitiative und setzen diese um. Das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16164 ausländische Streitkräfte wird durch das AA finanziert sowie in der grundsätzlichen Ausrichtung gesteuert, die Umsetzung erfolgt durch das BMVg, die Projektbeobachtung und -nachhaltung erfolgt ressortgemeinsam. 5. Inwieweit werden Entwicklungsmaßnahmen in die Überarbeitung einbezogen ? Entwicklungspolitische Maßnahmen der Bundesregierung werden kohärent zu Maßnahmen anderer Ressorts entwickelt. Dabei finden regelmäßige strategische Abstimmungen mit den Partnern vor Ort, im Ressort- und im Geberkreis statt, die in die kontinuierliche Überarbeitung einfließen. 6. Plant die Bundesregierung, den Deutschen Bundestag in die Überarbeitung miteinzubeziehen? Wenn ja, in welcher Form? 7. Plant die Bundesregierung, dem Deutschen Bundestag eine Auswertung der Überarbeitung vorzulegen? Wenn ja, wann? Die Fragen 6 und 7 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung unterrichtet den Bundestag regelmäßig über den Verlauf der Einsätze und über die Entwicklung im Einsatzgebiet gemäß § 6 ParlBtlG. Die Bundesregierung hat den Verteidigungsausschuss am 6. November 2019 über die sich verschlechternde Sicherheitslage in der Sahelregion und in Mali unterrichtet und darauf hingewiesen, dass sie gemeinsam mit Frankreich die Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität (P3S) im Sahel ins Leben gerufen hat, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Die Ertüchtigungsinitiative soll zu den Zielen der Partnerschaft beitragen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag beschlossen, den Haushaltstitel für Ertüchtigung im Einzelplan 60 von 130 Mio. Euro im Jahr 2019 auf 195 Mio. Euro im Jahr 2020 anzuheben. Die Bundesregierung hat darüber hinaus im Verteidigungsausschuss erklärt, dass die EU-Missionen im Rahmen der bevorstehenden Missionsüberprüfungen im EU-Rahmen evaluiert werden. Eine Betrachtung der beiden Missionen EUTM und MINUSMA war zudem Gegenstand einer vertieften Darstellung in der wöchentlichen Unterrichtung des Parlamentes (UdP) zur Lage in den Einsatzgebieten der Bundeswehr Nr. 49/2019 vom 6. Dezember 2019. Beschlüsse zur Beteiligung deutscher Soldaten an diesen Auslandseinsätzen bedürfen auch weiterhin der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestags. Hinsichtlich der Planung zur Ertüchtigungsinitiative wird zudem auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Welche konkreten Vorschläge und Pläne hat die Bundesregierung, um die Missionen, bilateralen Initiativen, zivilen und politischen Komponenten effizienter und effektiver miteinander zu vernetzen? Mit welchen internationalen Partnern, NGOs etc. ist Deutschland dazu im Kontakt? In den G5-Sahel-Staaten bestehen lokale Koordinierungsformate unter Einbeziehung der unterschiedlichen Akteure und Durchführungsorganisationen auf deutscher Seite. Darüber hinaus steht die Bundesregierung in engem Austausch mit der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten und weiteren internatio- Drucksache 19/16164 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode nalen Partnern, darunter den G5-Sahel-Staaten, ECOWAS und ECOWAS-Mitgliedstaaten , der Afrikanischen Union, den Vereinten Nationen und den Mitgliedern des VN-Sicherheitsrates sowie den G7-Staaten. Die Bundesregierung steht auch im Kontakt mit in der Region engagierten politischen Stiftungen, weiteren Nichtregierungsorganisationen und Vertretern der Zivilgesellschaft. Um die Koordinierung des umfassenden Engagements der Bundesregierung in der Sahel-Region zu stärken, findet ein regelmäßiger Austausch zwischen den Ressorts statt. Im AA wurde ein „Arbeitsstab Sahel“ eingerichtet, zu dem auch Personal weiterer Ressorts abgeordnet ist. 9. Wie bewertet die Bundesregierung die Sicherheitslage in Mali und der gesamten Sahel-Region? Wie bewertet die Bundesregierung den Einfluss militanter Islamistischer Gruppen in der Sahel-Region? Zur Bewertung der Sicherheitslage in Mali verweist die Bundesregierung auf die ständige Unterrichtung des Parlaments über Auslandseinsätze der Bundeswehr . Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 10. Auf welchem Stand ist die Diskussion über eine mögliche Erweiterung der Schutzobjekte der UNO-Mission, von der die Bundesverteidigungsministerin gesprochen hat (www.spiegel.de/politik/ausland/annegret-kra mp-karrenbauer-verteidigungsministerin-in-mali-und-niger-a-1290575 .html)? Welche Position nimmt die Bundesregierung hinsichtlich einer Erweiterung von Schutzobjekten ein? Das Mandat des Sicherheitsrates für die VN-Mission MINUSMA wird jährlich überprüft mit der Möglichkeit der Anpassung. Als gewähltes Mitglied des VN- Sicherheitsrats für den Zeitraum 2019/2020 hat die Bundesregierung erreicht, dass in der Resolution des VN-Sicherheitsrates 2480 (2019) zur Verlängerung des Mandats für MINUSMA vom 28. Juni 2019 als zweite strategische Priorität der Mission die Unterstützung zur Stabilisierung und Wiederherstellung der staatlichen Autorität im Zentrum Malis aufgenommen wurde, womit nun auch die Wahrnehmung von Schutz- und Unterstützungsaufgaben für die malische Zivilbevölkerung abgedeckt ist. 11. Wie bewertet die Bundesregierung die Resolution 2480 im Hinblick auf den erweiterten Fokus auf Zentralmali und den Schutz der Zivilbevölkerung ? Mit der Resolution 2480 beauftragt der VN-Sicherheitsrat MINUSMA, den malischen Staat bei Anstrengungen zur Stabilisierung der Lage in Zentralmali zu unterstützen. Dies gilt im Rahmen der Resolution vor allem für den Schutz der Zivilbevölkerung. Die Resolution 2480 trägt sowohl der besonderen Gefährdung von Frieden und Sicherheit in Zentralmali wie auch den Gefährdungen für die Zivilbevölkerung Rechnung, weshalb die Bundesregierung im VN- Sicherheitsrat dieser Resolution zugestimmt hat. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16164 12. Wie weit vorangeschritten sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Pläne, in Zentralmali (Mopti) ein Regionalkommando einzurichten? Der derzeitige Oberbefehlshaber („Force Commander“) der Mission MINUSMA optierte aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage im Zentrum Malis im Frühjahr 2019 für die Durchführung einer Sektorreform. Im Zuge dieser Reform wurde in Mopti/Sévaré das Sektorhauptquartier „Center“ aufgestellt. Ziel ist es, die Präsenz militärischer Kräfte der Mission im Zentrum Malis und damit den Schutz der Zivilbevölkerung zu verbessern. Dazu wurden dem Sektorhauptquartier zusätzliche militärische Kräfte mit einer Gesamttruppenstärke von ca. 2.200 Soldaten unterstellt. Die volle Einsatzbereitschaft soll Ende 2019 erreicht sein. 13. Ist Deutschland von den Vereinten Nationen angesprochen worden, einen anderen Beitrag in die UN-Mission MINUSMA einzubringen (z. B. Personal , Ausrüstung, finanzielle Unterstützung)? Entsprechende Anfragen liegen der Bundesregierung nicht vor. 14. Wenn ja, wie hat die Bundesregierung reagiert, welche Fähigkeiten und Leistungen werden in Betracht gezogen? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 15. Hat die Bundesregierung eine Bewertung der Forderung Frankreichs, dass Ausbilder der EU-Mission EUTM zukünftig Operationen als Supervisoren begleiten sollen? Wenn ja, wie lautet diese? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 16. Ist Deutschland von der EU angesprochen worden, einen anderen Beitrag in die EU-Mission EUTM einzubringen (z. B. Personal, Ausrüstung, finanzielle Unterstützung)? Wenn ja, wie hat die Bundesregierung reagiert, welche Fähigkeiten und Leistungen werden in Betracht gezogen? Entsprechende Anfragen liegen der Bundesregierung nicht vor. 17. Wurde Deutschland durch Frankreich um weitergehende Unterstützung für die „Operation Barkhane“ gebeten? Wenn ja, wie sahen diese Bitten aus, und wie beabsichtigt die Bundesregierung , zu reagieren? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Drucksache 19/16164 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. In welcher Höhe soll die G 7-Initiative (Internationale Partnerschaft für Stabilität und Sicherheit) finanziell ausgestattet werden? Welchen finanziellen Beitrag wird Deutschland leisten? 19. Welche Programme sollen durch die G 7-Initiative unterstützt oder initiiert werden? Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 57 des Abgeordneten Andrej Hunko, auf Bundestagsdrucksache 19/14931 verwiesen. 20. Welches Ressort hat die Federführung für den deutschen Beitrag zur G7- Initiative? Welche Ressorts wurden in der Konzeption der G 7-Initiative miteinbezogen ? Welche Ressorts werden an der G 7-Initiative mitwirken? Die Federführung für die Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität im Sahel liegt innerhalb der Bundesregierung beim AA. Die Federführung für mögliche Beiträge zur Partnerschaft liegt je nach Art des Beitrags in den verantwortlichen Ressorts, darunter AA, BMI und BMVg. In die Konzeption der Partnerschaft sind darüber hinaus auch das Bundeskanzleramt und das BMZ einbezogen . 21. Inwiefern unterscheidet sich die G 7-Initiative von den bereits bestehenden Initiativen (G 5, Sahel Allianz etc.)? Welchen Mehrwert erwartet die Bundesregierung? Die Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität soll einen Rahmen bilden, innerhalb dessen das internationale Engagement gestärkt und koordiniert wird sowie bestehende Lücken identifiziert und geschlossen werden. Mit ihrem sicherheitsund stabilitätsbezogenen Schwerpunkt unterscheidet sich die Partnerschaft von der Sahel-Allianz, deren Fokus im Bereich Entwicklung liegt. Mit der Partnerschaft soll ein neuer politischer Impuls gegeben werden, um zusätzliche internationale Unterstützung zu erreichen und weitere Partner für ein Engagement im Sahel zu gewinnen. Gleichzeitig sollen die G5-Sahel-Staaten dabei unterstützt werden, notwendige Reformen im Sicherheitssektor zielgerichtet und effektiv umzusetzen. 22. Wie hoch sind die Mittel, die die Bundesregierung insgesamt für die Sahel-Region seit 2015 zur Verfügung stellt (bitte nach Jahr, Land, Haushaltstiteln , Programmen, Projekten, Empfänger-/Durchführungsorganisationen aufschlüsseln)? Es wird auf bestehende, dem Bundestag zugängliche Auskünfte über das deutsche Engagement verwiesen, etwa der Haushaltsmittelverwendungsbericht für die Maßnahmen des Ausstattungshilfeprogramms der Bundesregierung für ausländische Streitkräfte, der jährlich den Bundestagsausschüssen für Auswärtiges, Haushalt und Verteidigung zugeht. Für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA) wurden für die Jahre 2015 bis zum 30. November 2019 aus Ein- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16164 zelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bisher insgesamt 867,2 Mio. Euro verausgabt : MINUSMA Angaben in Mio. € 2015 2016 2017 2018 2019* Kapitel/Titel (*Stand: 30.11.) 1401 423 81 Personalausgaben 0,2 12,1 36,0 43,6 34,6 1401 547 81 Sächliche Verwaltungsausgaben 1,9 70,5 112,5 157,7 132,1 1401 553 81 Erhaltung Wehrmaterial 7,1 11,1 31,2 40,2 49,9 1401 554 81 Militärische Beschaffungen 19,3 20,4 34,1 8,0 1401 558 81 Militärische Anlagen 3,4 6,0 10,3 25,0 1401 687 81 Beiträge EU-/NATO Gesamt 9,2 116,4 206,1 285,9 249,6 Die geplanten Ausgaben bis zum Ende des Bundestagsmandates am 31. Mai 2020 sind der Bundestagdrucksache 19/8972 vom 3. April 2019 unter Nummer 9. „Finanzierung“ zu entnehmen. Für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union (EUTM Mali) als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte wurden für die Jahre 2015 bis zum 30. November 2019 aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bisher insgesamt 127,5 Mio. Euro verausgabt: EUTM Mali Angaben in Mio. € 2015 2016 2017 2018 2019 * Kapitel/Titel (*Stand: 30.11.) 1401 423 81 Personalausgaben 5,1 6,3 11,2 7,6 9,5 1401 547 81 Sächliche Verwaltungsausgaben 6,7 12,4 12,8 11,6 11,3 1401 553 81 Erhaltung Wehrmaterial 1,2 1,3 1,5 3,3 1,7 1401 554 81 Militärische Beschaffungen 1,6 0,1 1,4 1,3 1,5 1401 558 81 Militärische Anlagen 1401 687 81 Beiträge EU-/NATO 2,6 1,9 3,7 5,6 4,3 Gesamt 17,2 22,0 30,6 29,4 28,3 Die geplanten Ausgaben bis zum Ende des Bundestagsmandates am 31. Mai 2020 sind der Bundestagdrucksache 19/8971 unter Nummer 9. „Finanzierung“ zu entnehmen. Für die Berichterstattung zur deutschen Entwicklungszusammenarbeit (EZ) wird auf die öffentlich zugänglichen Daten des „Creditor Reporting Systems“ (CRS) der OECD und die dort hinterlegten ausführlichen Projektdaten verwiesen , die für die Jahre 2015 bis 2017 vorliegen (https://stats.oecd.org/ Index. aspx?DataSetCode=CRS1). Die Daten für 2018 werden Ende 2019 an gleicher Stelle veröffentlicht. Aus Mitteln der deutschen EZ wurden im Zeitraum 2015 bis 2017 insgesamt 1,027 Mrd. Euro für die G5-Sahel-Staaten bereitgestellt. Gefördert wurden im Rahmen der staatlichen und nichtstaatlichen Entwicklungszusammenarbeit vornehmlich Projekte in den Bereichen Landwirtschaft, Dezentralisierung, Wasserversorgung und Sanitär. Die Umsetzung erfolgte über die Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe sowie multilaterale Organisationen, private Träger, Stiftungen und kirchliche Organisationen. Im Hinblick auf Mittel der Polizeilichen Aufbauhilfe im Zuständigkeitsbereich des BMI wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung zu den regelmäßig wiederkehrenden Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, zuletzt auf Bundestagsdrucksache 19/12554. Zu den Mitteln, die im Rahmen der Ertüchtigungsinitiative aufgewendet werden, verweist die Bundesregierung auf die Information des jähr- Drucksache 19/16164 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode lichen Schreibens an die Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses und des Verteidigungsausschusses, zuletzt am 26. Februar 2019 und der zugehörigen als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuften Anlage sowie auf die Antwort der Bundesregierung auf die Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/14665. Eine weitergehende Aufschlüsselung im Sinne der Fragestellung ist angesichts des überregionalen und überjährigen Engagements nicht möglich. 23. Gibt es eine ressortübergreifende Strategie für Deutschlands Engagement in der Sahel-Region? Das deutsche Engagement in der Sahel-Region orientiert sich an den Leitlinien „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ vom September 2017 sowie den Afrikapolitischen Leitlinien der Bundesregierung „Eine vertiefte Partnerschaft mit Afrika“ vom März 2019. Das Engagement der Bundesregierung unterliegt einer engen Koordinierung zwischen allen beteiligten Bundesressorts . 24. Wie überprüft die Bundesregierung die Wirksamkeit ihres gesamtstaatlichen Engagements in der Sahel-Region? Welche Programme, Initiativen etc. wurden bisher evaluiert? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 16 und 17 und 160 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13251 verwiesen. 25. Wie evaluiert die Bundesregierung den Erfolg der Trainingskonzepte und -maßnahmen der Trainingsmission EUTM und der bilateralen Ertüchtigungsinitiativen ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 160 der Großen Anfrage der Fraktion der FDP auf Bundestagsdrucksache 19/13251 verwiesen. 26. In welcher Form (Ausbildungshilfe, Ausrüstung, Logistik usw.) und mit welchen finanziellen Mitteln unterstützt Deutschland die Gemeinsame Truppe Force conjointe du G 5 Sahel seit 2017? Die Bundesregierung unterstützt die Gemeinsame Eingreiftruppe Force Conjointe der G5-Sahel mit Mitteln für Infrastruktur, Ausrüstung und Ausbildung. Für Mittel aus der Ertüchtigungsinitiative der Bundesregierung wie auch der EU wird dabei auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/14665 verwiesen. 27. In welcher Form unterstützen MINUSMA und EUTM die Programme von Sahel 5 und die gemeinsame Truppe? Wie sieht die konkrete Unterstützung aus? Welchen Beitrag leistet Deutschland dazu? Es wird auf den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16164 Union als Beitrag zur Ausbildung der malischen Streitkräfte (EUTM Mali), Bundestagsdrucksache 19/8971, sowie auf den Antrag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Multidimensionalen Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen in Mali (MINUSMA), Bundestagsdrucksache 19/8972 verwiesen. 28. Welche Aufgaben erfüllt der zivil-militärische Berater (CIVAD) in den Missionen in Mali, und mit welchen personellen und materiellen Ressourcen ist der CIVAD ausgestattet? Die zivile Beraterin (CIVAD) des AA trägt durch ihre Tätigkeit zur Operationalisierung des vernetzten Ansatzes der Bundesregierung bei. Sie berät das Deutsche Einsatzkontingent der Integrierten Stabilisierungsmission der Vereinten Nationen Mali (MINUSMA) in Gao und das AA einschließlich seiner Vertretung in Bamako sowie weitere Ressorts. Diese Tätigkeit dient der Herstellung eines gemeinsamen Lagebildes ziviler und militärischer Akteure und der verbesserten Steuerung und dem Monitoring des zivilen Engagements der Bundesregierung in Nordmali. Die Stelle ist nicht mit spezifisch zur Verfügung stehenden Ressourcen ausgestattet. Durch eine Ressortvereinbarung zwischen dem AA und dem Bundesministerium der Verteidigung ist die CIVAD den Kontingentangehörigen der Bundeswehr gleichgestellt. 29. Plant die Bundesregierung, zusätzliche zivil-militärische Berater in den Missionen in Mali einzusetzen? Derzeit sind keine weiteren Stellen für zivil-militärische Berater in Auslandseinsätzen der Bundeswehr vorgesehen. 30. Beabsichtigt die Bundesregierung den Einsatz von Spezialkräften für die Aufgabe „Military Assistance“ in Afrika über die bereits laufenden Initiativen hinaus? Wenn ja, wo, wann, und mit welcher Zielsetzung? 31. Existiert eine Einschätzung der Bundesregierung bzgl. der Leistungsfähigkeit /der Wirksamkeit im Einsatz der malischen Sicherheitskräfte? Wenn ja, wie lautet diese? 32. Wie schätzt die Bundesregierung die Leistungsfähigkeit/die Wirksamkeit im Einsatz der gemeinsamen Truppe Force conjointe du G 5 Sahel ein? Die Fragen 30 bis 32 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Wie bewertet die Bundesregierung die Einbindung der nationalen Parlamente der fünf Sahel-Länder in die parlamentarische und haushälterische Kontrolle der G 5-Initiative? Es obliegt den Regierungen der Mitgliedstaaten der G5-Sahel, innerstaatliche Beteiligungsprozesse sicherzustellen. Drucksache 19/16164 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 34. Stellt die Bundesregierung sicher, dass die Aktivitäten der Sahel-Allianz und G 7-Initiative nicht nur innerhalb der Allianzmitglieder abgestimmt werden, sondern auch mit regionalen Organisation wie AU und ECOWAS (bitte konkret darstellen)? Die Partnerschaft für Sicherheit und Stabilität im Sahel (P3S) wurde gemeinsam mit dem derzeitigen Vorsitzenden der G5-Sahel, dem Präsidenten Burkina Fasos, Roch Marc Kaboré, auf dem G7-Gipfel in Biarritz und dem G5/ ECOWAS-Sondergipfel in Ouagadougou vorgestellt und von den anwesenden Staats- und Regierungschefs begrüßt. Es ist geplant, P3S eng mit der Sahel- Allianz und den Initiativen von ECOWAS zur Bekämpfung von Terrorismus in der Region zu koordinieren. Darüber hinaus steht den Regionalorganisationen die Mitgliedschaft bei P3S offen. Die Sahel-Allianz, deren Steuerungsausschuss derzeit vom BMZ geleitet wird, tauscht sich mit den anderen Regionalorganisationen regelmäßig aus und hat mit dem Regionalbündnis G5-Sahel eine enge Zusammenarbeit vereinbart. Die Bundesregierung ist bestrebt, ihre Aktivitäten bestmöglich mit den Partnerländern sowie regionalen Organisationen abzustimmen. Das Engagement der Bundesregierung im Sahel ist Gegenstand regelmäßig stattfindender Gespräche mit afrikanischen Partnerländern und Regionalorganisationen. 35. Setzt sich Regierung dafür ein, dass der Aufbau von Parallelstrukturen in Konkurrenz zur Sicherheitsarchitektur der westafrikanischen Wirtschaftsgemeinschaft (ECOWAS) aufgebaut werden? Wenn ja, wie? Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16164 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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