Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Petra Pau, Dr. André Hahn, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15214 – Global vernetzter Online-Rechtsextremismus – Sicherheitsarchitektur und Prävention V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen Anschlag von Halle am 9. Oktober 2019 auf eine Synagoge und einen Dönerimbiss wird nun öffentlich über eine vermeintlich neue Art rechtsterroristischer bzw. rechtsextremer Täter gesprochen. Doch das Phänomen eines online aktiven Rechtsterroristen ist keineswegs neu. Der Täter von Halle Stephan B. war auf internationalen Chan-Boards (8-chan) und innerhalb rechtsextremer Foren von Gaming- Plattformen aktiv, postete Pläne zur Herstellung seiner selbstgebauten Schusswaffen , kündigte seine Tat kurze Zeit zuvor online an (meguca.org) und verbreitete diese schließlich live auf einer Streamingplattform (twitch.tv). Expertinnen und Experten sprechen in diesem Zusammenhang von einer „Gamification of Terror“ (www.tagesspiegel.de/politik/tatverdaechtiger-aus-halle-mensc hen-toeten-und-sich-selbst-leidtun/25104378.html), welche mit einem sogenannten copycat-Terrorismus (www.t-online.de/nachrichten/ausland/id_86622 742/anschlag-in-halle-der-taeter-war-eingebettet-in-groessere-netzwerke- .html) eng verbunden ist. Chan-Foren wurden in diesem Jahr bereits zur Ankündigung der rechtsextremen Terroranschläge von Christchurch (Neuseeland), Poway (USA) und El Paso (USA) genutzt. Alle Rechtsterroristen bezogen sich dabei glorifizierend auf den Terroranschlag von Anders Breivik in Oslo/Utøya (Norwegen) im Jahr 2011, bei dem 77 Menschen systematisch getötet wurden. Seine terroristischen Vorbereitungen und ideologischen Gedanken wurden minutiös online dokumentiert . Bereits der Attentäter vom Münchener Olympia-Einkaufszentrum (2016) hatte Breivik zum Vorbild und vernetzte sich online auf der Gaming-Plattform „Steam“ mit anderen Rechtsterroristen wie dem US-amerikanische William Atchison, in denen vielfach zu Nachahmungstaten aufgerufen wurde (www.an tifainfoblatt.de/artikel/virtuell-vernetzter-rechtsterrorismus). Die Täter sind meist weltweit vernetzt und haben wie Stephan B. auch außerhalb der digitalen Community ideologische Anknüpfungspunkte. So soll der Täter von Halle 2014 bei einer Parteiveranstaltung der NPD in Leipzig gesehen worden sein (www.zdf.de/politik/frontal-21/neue-spuren-vom-halle-attent Deutscher Bundestag Drucksache 19/16170 19. Wahlperiode 19.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 17. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. aeter-100.html). Beim global vernetzten Online-Rechtsextremismus kann man in Bezug auf die deutschen Sicherheitsbehörden daher von einem „doppelten blinden Fleck“ (www.taz.de/Behoerden-und-Rechtsextremismus/!5629673/) sprechen – zwei Entwicklungen kommen hier zusammen, die nach Ansicht der Fragestellenden viel zu lange vernachlässigt wurden: der Rechtsterrorismus und die vernetzte rechtsextreme Online-Szene. Nach dem Anschlag von Halle wurden nun vom Bundesministerium des Innern , für Bau und Heimat die Aufstockung von Personalstellen beim Bundeskriminalamt (BKA) und Verfassungsschutz gefordert. Auch aus der Koalition werden die Forderungen nach weitreichender Kompetenzerweiterung und umfangreichen Überwachungsbefugnissen immer lauter. Vor dem Hintergrund, dass im Internet, in den sozialen Netzwerken, auf Plattformen usw. Neonazis massiv Hasskriminalität verbreiteten, wurde bereits im März 2012 die Koordinierte Internetauswertung – Rechtsextremismus (KIA-R) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt (BKA), dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesamt für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) eingerichtet. Die Sicherheitsbehörden wollen die Nutzung des Internets durch politisch rechts motivierte Straftäter, Gefährder oder auch sonstige relevante Personen beobachten und auswerten. Bis zum jetzigen Zeitpunkt beteiligte sich das BKA bei der KIA-R mit lediglich 8,3 Planstellen (Bundestagsdrucksache 19/11908). 1. Welche konkreten Aufgabenprofile und Arbeitsschwerpunkte definiert das Bundesinnenministerium für die 440 neu geforderten Planstellen im Bereich „Aufspüren rechter Netzwerke“ und „Hasskriminalität im Internet“ beim BKA? Das Bundeskriminalamt (BKA) wird seine Aktivitäten in einem Drei-Ebenen- Modell intensivieren. Diese drei Ebenen bilden der personenbezogene Ansatz, die Netzwerkerkennung sowie die Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet . Durch den personenbezogenen Ansatz wird unter Berücksichtigung von Schnittstellen zur Allgemeinkriminalität u. a. durch die Intensivierung der operativen Informationserhebung und der ermittlungsinitiierenden und -begleitenden Auswertung ein ganzheitlicher Bekämpfungsansatz gebildet. In Anlehnung an das Risikobewertungsinstrument RADAR-iTE für den Bereich des islamistischen Terrorismus wird ein Risikobewertungsinstrument „RADAR-rechts“ zur Risikobewertung von Personen des rechten Spektrums entwickelt. Darüber hinaus werden vermehrt umfangreiche Ermittlungsverfahren zur Erhöhung des Verfolgungsdrucks initiiert sowie der Informationsaustausch sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene verstärkt. Im Bereich der Netzwerkerkennung wird ein Ausbau der Zentralstellen PMKrechts mit Fokus auf personen- und netzwerkbezogene Früherkennung einschließlich Risikobewertung und Kategorisierung im Rahmen der durchgeführten Auswertungen erfolgen. Durch eine Ausweitung des internationalen Austausches soll eine Informationsverdichtung zu grenzüberschreitend agierenden Tätern und Gruppierungen erzielt werden. Darüber hinaus wird eine Übernahme komplexer Struktur- und Ermittlungsverfahren , auch zur Unterstützung der Bundesländer, forciert. Die dritte Ebene der Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet umfasst die Stärkung des operativen Internet-Monitorings sowohl auf der Plattform der Ko- Drucksache 19/16170 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ordinierten Internetauswertung (KIA) als auch durch Intensivierung eigener OSINT-Recherchen und Internetermittlungen. Im Kontext der Internetauswertung soll eine nationale Zentralstelle im BKA eingerichtet werden. Diese soll die Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet u. a. durch die Identifizierung von Verursachern und Verantwortlichen von Internetinhalten mit strafrechtlicher Relevanz, die Entgegennahme von Meldungen der Anbieter von Telemediendiensten zur Durchführung einer standardisierten Strafbarkeitsprüfung (auf Basis einer noch einzuführenden Meldepflicht für die Diensteanbieter) sowie durch die Veranlassung von Löschanregungen an Diensteanbieter im Ausland weiter verstärken. Die in diesem Kontext geforderten Planstellen sind zur Erfüllung der bevorstehenden Aufgaben des Drei-Ebenen-Modells vorgesehen. a) Welchen Kompetenzen und Qualifikationen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, bzw. wie werden die perspektivischen Stellenprofile ausgestaltet? b) Sind zu den in der Frage 1 benannten Bereichen eigenständige Ausbildungen beim BKA geplant? Die Fragen 1a und 1b werden gemeinsam beantwortet. Für die kriminalpolizeilichen Kernaufgaben werden die im BKA ausgebildeten Kriminalbeamtinnen und -beamten eingesetzt. Derzeit befinden sich zudem erste Studierende in einem neuen Ausbildungsgang zu „Cyberkriminalisten“ im BKA. Die Gewinnung soll intensiv fortgeführt werden. Ein späterer Einsatz zur Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet ist vorgesehen. c) Sollen externe Fachexpertinnen und Fachexperten geworben werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Zur Zielerreichung einer schnellen Gewinnung von qualifiziertem Personal werden neben Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten auch Bachelorabsolventinnen und -absolventen mit fachdienlichen Studiengängen für Auswertungs - und Analyseaufgaben eingesetzt/gewonnen. d) Wie hoch sind die benötigten Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen sowie Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen bestehender Mitarbeiter? Das BKA geht im Rahmen der Einrichtung von Arbeitsplätzen von folgenden allgemein gültigen Pauschalsätzen bei den benötigten Sachmitteln aus: Erstausstattung der Arbeitsplätze: – Standard IT-Gerät (APC + Zubehör + Monitor + Drucker + Lizenzkosten): 2.000 Euro einmalig pro Planstelle/Stelle – Büromöbel: 2.000 Euro einmalig pro Planstelle/Stelle – Miete für Büroraum: 6.000 Euro jährlich pro Planstelle/Stelle – Nebenkosten für Büromiete: 2.500 Euro jährlich pro Planstelle/Stelle Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16170 – Allgemeine polizeiliche persönliche Ausstattung: 1.400 Euro einmalig pro Planstelle Qualifizierungsmaßnahmen werden bedarfsgerecht auf der Grundlage jährlicher Erhebungen entsprechend der Anzahl der zu beschulenden Mitarbeiter/ innen und der zu vermittelnden Inhalte angeboten. Die entsprechenden Kennzahlen für das Jahr 2020 liegen noch nicht vor. e) Mit welchen wissenschaftlichen Einrichtungen wird derzeit zusammengearbeitet ? Im Rahmen der Erarbeitung und Entwicklung des Risikobewertungsinstruments „RADAR-rechts-“ wird mit der Kriminologischen Zentralstelle e.V. (KrimZ) in Wiesbaden sowie der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt als wissenschaftlichen Projektpartnern zusammengearbeitet, um sicherzustellen, dass bei der Entwicklung wissenschaftlich etablierte Methoden eingehalten werden. Darüber hinaus werden die Arbeitsprozesse unter juristischen und rechtssoziologischen Aspekten begleitet. f) Wie viele Planstellen im Bereich Rechtsextremismus sind derzeit unbesetzt? Derzeit sind in den Organisationseinheiten, die sich ausschließlich mit der Bekämpfung der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- befassen, 14 Dienstposten bzw. Arbeitsplätze nicht besetzt. Dazu kommen 36 nicht besetzte Stellen in Ermittlungsreferaten, die anlassbezogen für Aufgaben aus den Phänomenbereichen -rechts- und / oder -links- zuständig sind. 2. Welche konkreten Aufgabenprofilen und Arbeitsschwerpunkten definiert das Bundesinnenministerium für die geforderten 300 Planstellen beim BfV? a) Welchen Kompetenzen und Qualifikationen müssen Bewerberinnen und Bewerber erfüllen, bzw. wie werden die perspektivischen Stellenprofile ausgestaltet? Die Fragen 2 und 2a werden im Sachzusammenhang gemeinsam beantwortet. Die geforderten 300 Planstellen umfassen eine Vielzahl von unterschiedlichen Stellenprofilen, u. a. für die Bereiche der Auswertung, der operativen Bearbeitung des Internets, der Finanzauswertung sowie von Aufgaben in den Bereichen Technische Analyseunterstützung und der nachrichtendienstlichen Datengewinnung : Eine konkrete Beschreibung und Veröffentlichung der Stellenprofile kann erst nach der entsprechenden Ausbringung der zusätzlichen Planstellen durch den Deutschen Bundestag erfolgen. b) Sollen externe Fachexpertinnen und Fachexperten geworben werden, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen? Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wirbt durch verschiedene Marketingmaßnahmen um Fachpersonal im Bereich Rechtsextremismus. In der Vergangenheit hat das BfV die entsprechenden Stellenanzeigen beispielsweise auf Online-Portalen veröffentlicht. Ferner werden potentielle Bewerber/innen auch über zahlreiche Karriereveranstaltungen angesprochen, welche über das Jahr verteilt durchgeführt werden. Dies geschieht in Form von Fachvorträgen und Standbetreuung in verschiedenen Messeformaten. Drucksache 19/16170 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wie hoch sind die benötigten Haushaltsmittel für zusätzliche Stellen sowie Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen bestehender Mitarbeiter? Zur Finanzierung der zusätzlichen 300 Planstellen benötigt das BfV eine Erhöhung des Zuschussbetrages aus dem Bundeshaushalt – anteilig für das Jahr 2020 – in Höhe von insgesamt 16,125 Mio. Euro. Des Weiteren ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung , dass die weitere Beantwortung aus Gründen des Staatswohls nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte zu Ausgaben im Bereich Qualifikations- und Weiterbildungsmaßnahmen bestehender Mitarbeiter betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung , Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich wäre. Daher ist ein weiterer Antwortteil als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung , VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Vertraulich“ eingestuft und wird in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.1 d) Mit welchen wissenschaftlichen Einrichtungen wird hier zusammengearbeitet ? Das BfV arbeitet in diesem Zusammenhang mit keinen wissenschaftlichen Einrichtungen zusammen. e) Wie viele Planstellen im Bereich Rechtsextremismus sind derzeit unbesetzt? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass eine Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Insbesondere durch die Auskunft über die Größenordnung des eingesetzten Personals können Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Die erbetenen Auskünfte zu Personalzahlen betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nicht-staatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit gefährden und den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen könnte. Daher ist ein weiterer Antwortteil als Verschlusssache gemäß VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft und wird in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt.2 1 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. 2 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16170 3. Wie war die Gefahreneinschätzung der Bundesregierung und der bundesdeutschen Sicherheitsbehörden nach den verschiedenen terroristischen Attentaten in Oslo/Utøya (2011), München (2016), New Mexico (2017), Christchurch (März 2019), Poway (April 2019), El Paso (August 2019) und Halle (Oktober 2019) (bitte nach Bundesregierung, BKA, BfV, Bundesnachrichtendienst – BND – und Militärischem Abschirmdienst – MAD – auflisten)? Im BKA werden derartige Ereignisse unter Gefährdungsgesichtspunkten insbesondere im Hinblick auf die Sicherheitslage in Deutschland, aber auch hinsichtlich deutscher Interessen im Ausland berücksichtigt und bewertet. Die in der Fragestellung genannten Ereignisse waren von der Gefährdungsbewertung des BKA umfasst und stellten keine lageverändernden bzw. verschärfenden Momente dar. Das BfV stellt im Rechtsextremismus seit einiger Zeit eine Lageverschärfung fest, die eine Intensivierung der Beobachtung erforderlich macht. Ein Indikator hierfür ist nicht nur der anhaltend hohe Anteil gewaltorientierter Rechtsextremisten am gesamten Personenpotenzial, auch regelmäßige Waffenfunde bei Rechtsextremisten belegen diese Einschätzung. Grundsätzlich kann auch weiterhin eine Gefahr der Entwicklung rechtsterroristischer Ansätze nicht ausgeschlossen werden. Auch schwerste Straftaten von radikalisierten Einzeltätern, die keiner Organisation zugehörig sind, bleiben weiterhin ein – teils schwer zu kalkulierendes – Risiko und bilden ein hohes Gefährdungsmoment im Rechtsextremismus. Für den Bundesnachrichtendienst (BND) ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort zu Frage 3 nicht offen erfolgen kann. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der VSA sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zu der Personalentwicklung, dem Modus Operandi sowie den Fähigkeiten und Methoden des BND einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Eine solche Veröffentlichung von Einzelheiten ist daher geeignet, zu einer wesentlichen Verschlechterung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Informationsgewinnung zu führen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und damit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt .3 Aus Sicht des Bundesamts für den Militärischen Abschirmdienst (BAMAD) war allen genannten Gewalttaten gemein, dass eine Betroffenheit von Einrichtungen / Dienststellen der Bundeswehr nicht gegeben war. Aus den vorliegenden Informationen ergab sich demnach keine Notwendigkeit für die Anpassung der Sicherheitslage von Einrichtungen/Dienststellen der Bundeswehr. 3 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16170 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Welche konkreten personellen und ermittlungstechnischen Konsequenzen zogen die Sicherheitsbehörden nach den in Frage 3 benannten rechtsextremen Attentaten (bitte nach BKA, BfV, BND und MAD auflisten)? Im BKA wurde nach dem Anschlag in Halle zur umfassenden Aufklärung der Tat eine Besondere Aufbauorganisation (BAO) eingerichtet. Eine weitere offene Beantwortung der Frage für das BKA ist nicht möglich. Soweit parlamentarische Anfragen Umstände betreffen, die aus Gründen des Staatswohls geheimhaltungsbedürftig sind, hat die Bundesregierung zu prüfen, ob und auf welche Weise die Geheimhaltungsbedürftigkeit mit dem parlamentarischen Informationsanspruch in Einklang gebracht werden kann (BVerfGE 124, 161 [189]). Die Einstufung der weiteren Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad ,,VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Absatz 2 Nummer 4 der VSA sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte weitere Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen über die Größenordnung des eingesetzten Personals, zu Arbeitsmethoden und Fähigkeiten des BKA einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Die genannten Einzelheiten sind im Hinblick auf die künftige Auftragserfüllung besonders schutzbedürftig. Die weitere Antwort auf die Frage wird demgemäß mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und gesondert übermittelt.4 Für das BfV ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine Beantwortung der Frage nicht in offener Form erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BfV und insbesondere dessen Aufklärungsaktivitäten und Analysemethoden stehen. Insbesondere durch die Auskunft über die Größenordnung des eingesetzten Personals können Rückschlüsse auf die Arbeitsweise des BfV gezogen werden. Die erbetenen Auskünfte zu Personalzahlen betreffen wesentliche Strukturelemente des BfV. Aus ihrem Bekanntwerden könnten sowohl staatliche als auch nicht-staatliche Akteure Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Modus Operandi , die Fähigkeiten und Methoden des BfV ziehen. Dadurch wird die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste beeinträchtigt, was wiederum die Sicherheit gefährden und den Interessen der Bundesrepublik Deutschland schweren Schaden zufügen könnte. Daher ist ein weiterer Antwortteil als Verschlusssache gemäß VSA mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Geheim“ eingestuft und wird in dieser Form an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt .5 Beim BND wurde ein Beauftragter für Extremistische Bedrohungen bestellt und ein Sonderstab eingerichtet. Im BAMAD hatten die in Frage 3 erwähnten Vorfälle keine der aufgeführten Konsequenzen zur Folge. 4 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 5 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Geheim“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16170 5. Welche Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen der Mitarbeitenden wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits innerhalb des BKA, BfV, BND und des MAD zur Analysefähigkeit des Online-Rechtsextremismus jeweils nach den in Frage 3 benannten Attentaten umgesetzt (bitte chronologisch nach Jahren und Behörde aufschlüsseln)? Im BKA wurden bezogen auf die genannten Attentate – jenseits der ohnehin dauerhaften phänomenfachlichen Ausbildungsmaßnahmen – keine spezifischen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen umgesetzt. Die internen Aus- und Fortbildungsangebote für Mitarbeiter des BKA zur Steigerung der Cyberkompetenz wurden dem gestiegenen Bedarf angepasst, Lehrgänge neu konzipiert und quantitativ ausgeweitet. Seit 2017 werden folgende Lehrgänge angeboten: • Basiskurs zum Erwerb deliktsübergreifender Internetkompetenz • Cybercrime Internetrecherchelehrgang • Cybercrime Ermittlungs- und operative Auswertearbeit im Internet • Cybercrime Vertiefungslehrgang • X-Ways Investigator Im Jahr 2019 wurde zusätzlich der Lehrgang „Ermittlungsbegleitende Internetrecherche “ angeboten. Darüber hinaus werden anlassbezogen Angebote dezentraler Fortbildungsmaßnahmen zu den Themen Cybercrime wahrgenommen. Innerhalb des BfV genießen Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen eine hohe Priorität und sind eine Daueraufgabe. Die Akademie für Verfassungsschutz (AfV) als zentrale Fortbildungsanbieterin für nachrichtendienstliche Themen bietet eine Vielzahl an Fortbildungen zum Thema Analyse und Online- Recherche an. Diese Fortbildungen sind daher nicht auf einen bestimmten Phänomenbereich zugeschnitten. Vielmehr vermitteln sie die notwendigen Fachund Methodenkompetenzen. Darüber hinaus werden an der AfV intensive Grund- und Aufbaulehrgänge zu den Themenfeldern der Phänomenbereiche angeboten . Eine chronologische Auflistung ist entsprechend nicht möglich. Für den BND ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Antwort auf die Frage 5 nicht offen erfolgen kann. Die Einstufung der Antwort als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen, die Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.6 Die fachliche Aus- und Weiterbildung der Mitarbeiter des BAMAD wird an der zentralen Bildungsstätte des Verfassungsschutzverbundes, der AfV, durchgeführt . Für das BAMAD wird daher auf die vorherigen Ausführungen und die Zuständigkeit der insoweit federführenden Behörde (BfV) verwiesen. 6 Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16170 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwiefern die in Frage 3 angeführten Attentate einen Einfluss auf die Personalentwicklung und Schwerpunktsetzung innerhalb der KIA-R hatten (bitte chronologisch nach Jahren aufschlüsseln)? Die Koordinierte Internetauswertung Rechtsextremismus (KIA-R) ist eine Kooperationsplattform von BKA, BAMAD und BfV, welche hier jeweils im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeiten tätig werden. Aus Sicht des BKA hatten die genannten Attentate bislang keinen Einfluss auf die Personalentwicklung des KIA-R. Die internetrelevanten Erkenntnisse aus diesen Fällen fließen in die Schwerpunktsetzung der KIA-R ein. Die Personalentwicklung steht nicht in einem direkten Zusammenhang mit den genannten Attentaten, weil neben der Kriminalitätsentwicklung auch die Aspekte „Stellenzuweisungen “ sowie „personenbezogene Veränderungen“ relevant sind. Die „Koordinierte Internetauswertung“ war zunächst für die Phänomenbereiche -rechts- und -links- zuständig. Seit 2014 wird die Aufgabe KIA-links- eigenständig wahrgenommen. Insgesamt hat es seit Einrichtung der KIA im BKA einen Stellenzuwachs für diesen Aufgabenbereich gegeben. Weiterer Stellenzuwachs für Internetrecherchen ist im Rahmen des Haushalts für 2020 als Teil der 3. Ebene (= Bekämpfung der Hasskriminalität im Internet) des Drei-Ebenen- Modells absehbar (zu Drei-Ebenen-Modell siehe Ausführungen zu Frage 1). Das BfV führt im Sinne seiner Aufgabe gem. § 3 Abs. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 des Gesetzes über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes und über das Bundesamt für Verfassungsschutz (BVerfSchG) eine kontinuierliche Lagebeobachtung und entsprechende Anpassung der eigenen Maßnahmen durch, welche in eine langfristig orientierte Schwerpunktsetzung und einen daran orientierten Personaleinsatz mündet. Die nachrichtendienstlichen Erkenntnisse aus der Aufarbeitung der oben genannten Ereignisse fließen in die Ausrichtung der Arbeit ein. Beim BAMAD hatten die in Frage 3 dargestellten Taten keinen Einfluss auf die Personalentwicklung des bei der KIA-R eingesetzten MAD-Personals oder auf die dortige Schwerpunktsetzung. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung davon, inwiefern die in Frage 3 angeführten Attentate einen Einfluss auf die Personalentwicklung innerhalb des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) hatten (bitte chronologisch nach Jahren aufschlüsseln)? 8. Wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung die angekündigte noch intensivere Zusammenarbeit von Bund und Ländern im GTAZ konkret aus? Die Fragen 7 und 8 werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die Zuständigkeit des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums (GTAZ) beschränkt sich auf Sachverhalte im Phänomenbereich des islamistischen Terrorismus . Die in Frage 3 genannten rechtsterroristischen Anschläge hatten daher keinen Einfluss auf die Entsendung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Sicherheitsbehörden des Bundes in das ausschließlich für islamistischen Terrorismus zuständige GTAZ bzw. keine Wirkung auf die Arbeitsstrukturen und -abläufe im GTAZ. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16170 9. Bewertet die Bundesregierung, unter Berücksichtigung der aufgezeigten Entwicklung des global agierenden Online-Rechtsextremismus (Oslo/ Utøya, München, New Mexico, Christchurch, Poway, El Paso und Halle), die Ausgestaltung der Planstellen des BKA innerhalb der KIA-R, die heute bei 8,3 Planstellen liegt, als angemessene Reaktion auf die jeweils kontextualen Attentate? Das KIA-R ist unter Berücksichtigung der bisherigen Anforderungen personell adäquat ausgestattet. Es wird auf die aktuellen Planungen zur Weiterentwicklung der PMK -rechts- verwiesen, die auch eine Stärkung des KIA-Bereiches umfasst. 10. Wie plant die Bundesregierung eine Umsetzung der geforderten Zentralstelle zur Bekämpfung von Hasskriminalität? a) Wie viele Stellen aus welchen Behörden sollen hier beteiligt werden? b) Wird es hier, aufbauend auf der Struktur der KIA-R, einen Schwerpunktbereich „Koordinierte Internetauswertung – Rechtsextremismus “ geben, und wenn ja, mit wie vielen Planstellen wird dieser ausgestaltet ? Die Fragen 10 bis 10b werden im Sachzusammenhang beantwortet. Die konkrete Umsetzung ist erst noch zu klären und in ihrer Ausgestaltung zudem abhängig von erweiterten rechtlichen Vorgaben, die erst noch vom Gesetzgeber zu verabschieden sind. c) Über welche Tools der Internetauswertung bzw. der Gaming-Plattformenauswertung verfügen die Sicherheitsbehörden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits, und wie sind diese genauer zu beschreiben ? Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt , dass eine Beantwortung der Frage nicht erfolgen kann. Die erbetenen Informationen sind geheimhaltungsbedürftig, da sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit Arbeits- und Analysemethoden von BfV, BND und BA- MAD stehen. Insbesondere durch Auskunft über die verwendeten Tools zur Internetauswertung können Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der genannten Dienste gezogen werden. Der Schutz des Aufklärungsprofils und der einzelnen Aufklärungsfähigkeiten stellen für die Aufgabenerfüllung der Dienste einen wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten zu den Aufklärungsaktivitäten ließe Rückschlüsse auf aktuelle Aufklärungsschwerpunkte und die nachrichtendienstliche Erkenntnislage zu. Eine Beantwortung der vorstehenden Frage – auch in eingestufter Form – könnte somit das Staatswohl gefährden, da die Bekanntgabe unter Wahrung des Geheimschutzes das geringfügige Risiko des Bekanntwerdens birgt, das unter keinen Umständen hingenommen werden kann. d) Wie wird die Ausgestaltung einer Anlauf- und Meldestelle für Hinweise auf rechtsextreme Straftaten auf Online-Plattformen aus der Bevölkerung konkret aussehen, und wann ist eine Umsetzung geplant? Das BfV hat seit dem 28. Oktober 2019 ein Kontakttelefon für Hinweise zu Rechtsextremismus, Rechtsterrorismus, Reichsbürger und Selbstverwalter eingerichtet . Hinweise auch auf Straftaten auf Online-Plattformen werden rund um die Uhr vertraulich aufgenommen. Drucksache 19/16170 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Welche politischen Initiativen hat die Bundesregierung in der EU nach den in Frage 3 angeführten rechtsterroristischen Attentaten angestoßen (bitte einzeln auflisten), und welche weiteren Schritte beziehungsweise Maßnahmen plant die Bundesregierung zukünftig in der EU im Phänomenbereich des global vernetzten Online-Rechtsextremismus und Online -Rechtsterrorismus? In den beiden EU-Ratsarbeitsgruppen „Terrorismus (TWP)“ und „Terrorismus – Internationale Aspekte (COTER)“ tauschen sich die EU-Mitgliedstaaten regelmäßig zu terroristischen Bedrohungslagen und Sicherheitsvorfällen aus, so auch zu den in Frage 3 aufgeführten Anschlägen. Zuletzt hat die Bundesregierung in der COTER-Sitzung am 22. Oktober 2019 sowie in der TWP-Sitzung am 24. Oktober 2019 die Mitgliedstaaten zum Anschlag in Halle unterrichtet. Es findet zudem ein kontinuierlicher Austausch zu Erfahrungen und bewährten Verfahren zwischen den Mitgliedstaaten statt, an dem sich die Bundesregierung aktiv beteiligt. Dieser Erfahrungsaustausch umfasst unter anderem die Bekämpfung von gewaltbereitem Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus inklusive deren Online-Dimension. Die Bundesregierung beabsichtigt, ihr Engagement auf dem Gebiet der Bekämpfung von gewaltbereitem Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus auch in der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 in beiden oben genannten Ratsarbeitsgruppen fortzuführen und zu intensivieren. 12. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Ulrich Kelber nach einer empirisch fundierten Analyse und Evaluation bestehender Sicherheitsgesetze hinsichtlich ihrer gegenwärtigen Wirksamkeit und eines „Moratoriums für Sicherheitsgesetze“ (vgl. www.zeit.de/news/2019-05/0 8/datenschutzbeauftragter-tritt-fuer-moratorium-bei-sicherheitgesetzen-ei n-20190508-doc-1g99vp)? Die Bundesregierung betrachtet es als eine ihrer permanenten Aufgaben, die Wirksamkeit der bestehenden Sicherheitsgesetze zu analysieren, dabei etwaige Vollzugsdefizite zu identifizieren und zu beheben, bei Bedarf allerdings auch die gesetzlichen Grundlagen an neue gesellschaftliche Entwicklungen und Realitäten anzupassen. Beispielsweise sah sich die Bundesregierung kürzlich veranlasst , nach dem furchtbaren Anschlag in Halle, der Teil einer Reihe von besorgniserregenden Vorfällen in der jüngeren Vergangenheit war, ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität auf den Weg zu bringen. 13. Welche Kenntnisse hatten die bundesdeutschen Sicherheitsbehörden vor der Tat in Halle zu den konkreten (Chat-)Gruppen und Foren, innerhalb derer sich Stephan B. online bewegte? Die Ermittlungen des Generalbundesanwalts haben keine Erkenntnisse über sogenannte „Chatgruppen“ erbracht, innerhalb derer sich der Beschuldigte Stephan B. online bewegte. Der Beschuldigte nutzte sogenannte „Imageboards“, wie „nanochan“, „Julay.World“ und „vch.moe“. Vor dem Anschlag auf die Synagoge in Halle am 9. Oktober 2019 lagen dem Generalbundesanwalt dazu keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16170 14. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, dass Stephan B. gemeinsam mit anderen (internationalen) rechtsterroristischen Täterinnen und Tätern bzw. konkret mit David Sonboly in denselben Online- Gruppen, Foren und Boards aktiv war? a) Welche Seiten betrifft dies konkret? Die Fragen 14 und 14a werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, dass Stephan B. gemeinsam mit anderen rechtsterroristischen Täterinnen und Tätern in denselben Online-Gruppen, Foren und Boards aktiv war. b) Welche Seiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung darüber hinaus als einschlägige Netzwerke des Online-Rechtsextremismus bekannt? Online-Rechtsextremismus lässt sich weder auf einzelne Seiten oder Plattformen noch auf einzelne Netzwerke reduzieren. Rechtsextreme Akteure und Gruppierungen aus unterschiedlichen Spektren nutzen vielmehr die ganze Bandbreite an Social Media und ihren Möglichkeiten. Neben den gängigen Social-Media-Plattformen nutzen Rechtsextreme auch Dienste, die als Ausweichplattformen dienen. Sie gelten als „sichere Häfen“, da Löschungen dort im Vergleich zu den bekannteren Plattformen nur selten erfolgen und der Verfolgungsdruck als geringer empfunden wird. Recherchen und das kontinuierliche Monitoring rechtsextremer Angebote belegen, dass sich dort, wo kaum Moderation und Community-Management vorherrscht und sich Kommunikation ins vermeintliche Dunkelfeld verlagert, drastische Inhalte leichter finden lassen und schnell sogenannte „Echokammern“ entstehen. Ein Beispiel ist hier die russische Plattform VK, die seit Jahren zur Verbreitung expliziter und in Deutschland verbotener Hasspropaganda sowie für die internationale Vernetzung rechtsextremer Akteure genutzt wird. Aber auch Messenger-Dienste und Kommunikationsplattformen aus dem Gaming-Kontext wie Telegram, Discord oder Steam haben stark an Relevanz gewonnen. Auch Imageboards wie 4chan oder das derzeit gelöschte 8chan spielen eine immer gewichtigere Rolle mit Blick auf rechtsextreme Vernetzung. Grundsätzlich können Foren, Websites und Imageboards wie zum Beispiel 8chan und 4chan aufgrund ihrer offenen, unkontrollierten Verfügbarkeit von Personen des rechtsextremistischen Spektrums instrumentalisiert werden. Das BfV sichtet im Rahmen des regelmäßigen Internetmonitorings im Phänomenbereich Rechtsextremismus eine Vielzahl relevanter Internetpräsenzen bzw. Profile und Kanäle der rechtsextremistischen Szene, unter anderem in sozialen Netzwerken, Kurznachrichtendiensten oder Videoplattformen. Da jedoch seit geraumer Zeit vor allem in sozialen Netzwerken ein hoher Grad an Fluktuation bei einschlägigen Profilen festzustellen ist, unterliegt die Gesamtzahl der gesichteten Internetpräsenzen relativ hohen Schwankungen. Eine Nennung einzelner Seiten kann daher nicht erfolgen. c) Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, dass Stephan B. aus den Online_Netzwerken heraus Bitcoins zur Finanzierung seiner Tat erhalten hat (vgl. www.zdf.de/politik/frontal-21/rechter-terror-in-halle- 100.html), und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung hinsichtlich der Online-Finanzierung von Rechtsterrorismus? Nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen des Generalbundesanwalts erhielt der Beschuldigte Stephan B. eigenen Angaben zufolge zu einem nicht näher ein-grenzbaren Zeitpunkt über das Internet eine Zuwendung in Höhe von 0,1 Bitcoins von einer unbekannten Person. Es liegen keine Erkenntnisse dazu Drucksache 19/16170 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode vor, dass die Zuwendung der Online-Finanzierung von Rechtsterrorismus dienen sollte. Aus dieser Erkenntnislage lassen sich keine Schlussfolgerungen ziehen. 15. Wann, und wie wandte sich das BKA nach der Tat von Halle an den Forenbetreiber der Internetplattform „meguca.org“, auf der Stephan B. seine Tat ankündigte, diese live streamte und sein „Manifest“ veröffentlichte (vgl. www.zdf.de/politik/frontal-21/neue-spuren-vom-halle-attenta eter-100.html)? Das Bundeskriminalamt wandte sich am 16. Oktober 2019 mit einer Bestandsdatenabfrage an den Betreiber des Imageboards „Meguca“. 16. Inwieweit liegen der Bundesregierung Erkenntnisse zu den drei Personen vor, die die Tat von Halle live im Stream verfolgten und nicht die Polizei verständigten (vgl. Spiegel, Nummer 43, 19. Oktober 2019, S. 24)? Aus den Ermittlungen des Generalbundesanwalts gegen Stephan B. liegen Erkenntnisse dazu vor, dass das vom Beschuldigten gefilmte und über einen Live- Stream in Echtzeit im Internet veröffentliche Tatgeschehen über drei IP- Adressen im Ausland teilweise in Ausschnitten mitverfolgt wurde. Die Ermittlungen zu den dahinterstehenden Personen und Hintergründen dauern derzeit noch an. 17. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, wie viele der 12700 gewaltbereiten Rechtsextremen und 43 rechten Gefährdern, die das BfV und BKA mittlerweile als zu geringe Einschätzung bewerten (vgl. www.tagesschau.de/inland/rechte-gefaehrder-101.html) innerhalb der global vernetzen Online-Rechtsextremismus-Szene zu verorten sind? 18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse dazu vor, wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten 497 Neonazis (vgl. Bundestagsdrucksache 19/10886) innerhalb der global vernetzen Online-Rechtsextremismus- Szene zu verorten sind? Die Fragen 17 und 18 werden gemeinsam beantwortet. Eine derartige Aufschlüsselung zu den Bereichen Gefährder und offene Haftbefehle im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität -rechts- wird nicht vorgenommen. 19. Wie viele Tatverdächtige, Hausdurchsuchungen sowie Verstöße gegen das Waffengesetz und Waffen- bzw. Munitionsfunde wurden im Nachgang zu strafrechtlich relevanten Vorfällen innerhalb der Online- Rechtsextremismus-Szene zwischen 2011 und 2019 registriert (bitte nach Jahren aufführen)? Eine technische Auswertung zu Frage 19 ist nicht möglich. Die angefragten Angaben können aus der LAPOS-Auswertedatei des BKA nicht ausgelesen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16170 20. Welche Definition haben die Sicherheitsbehörden des Bundes von sogenannten Einzeltätern und „Einsamen Wölfen“ im Rechtsextremismus vor allem in Bezug auf den virtuellen Raum (bitte nach BKA, BfV und MAD auflisten)? Zu den genannten Begriffen existiert keine einheitliche Definition der Sicherheitsbehörden . Nach Kenntnis des BKA bestehen zu den genannten Begriffen keine festgeschriebenen polizeilichen Definitionen. Aus Sicht des BfV handelt es sich bei Einzeltätern bzw. dem Lone Wolf- Terrorismus um politisch motivierte Akteure: Sie agieren erstens allein als Individuen , sie folgen zweitens keiner Gruppe, und ihre Handlungen sind drittens selbstbestimmt. Ein Einzeltäter kann aber durchaus Angehöriger einer Gruppe oder Mitglied einer Organisation gewesen oder noch sein. Der entscheidende Aspekt besteht darin, dass der Anschlag oder das Attentat als konkrete Handlung von ihm selbst ohne Einwirkung von Hierarchie oder Struktur umgesetzt wurde. Die Bezeichnung „Lone Wolf“-Terrorist steht lediglich für die konkrete Tatplanung. Sie bestreitet weder, dass die Akteure sich beispielsweise von Fremdenfeindlichkeit in der Gesellschaft motiviert fühlen, noch, dass ihre einschlägige Gewalt- und Ideologiefixierung eine Folge der Sozialisation in der rechtsextremistischen Szene und damit auch Folge eines Selbstradikalisierungsprozesses im Internet ist. Diese Selbstradikalisierung ohne Interaktion mit der Außenwelt stellt die Sicherheitsbehörden vor eine besondere Herausforderung. Aus Sicht des BAMAD lässt sich im nachrichtendienstlichen Kontext der Einzeltäter als Person definieren, welche alle Tatbestandsmerkmale der extremistischen Bestrebung im Sinne des § 4 BVerfSchG in sich vereint und diese ohne die Mithilfe anderer verwirklicht hat. Als „Einsamer Wolf“ erscheint – im selben Kontext – eine Person, die Planung, Vorbereitung und Durchführung extremistisch motivierter Taten ohne Auftrag und ohne Beteiligung Dritter klandestin vornimmt. Die fehlende Notwendigkeit zur Absprache mit anderen Personen erschwert in solchen Fällen das Erkennen der Planungshandlungen sowie die Personenidentifikation erheblich. 21. Wie bewertet die Bundesregierung die Rolle des Antifeminismus im global vernetzten Online-Rechtsextremismus und im speziellen bei der Tat in Halle, und inwieweit wird der Antifeminismus bei der Bewertung als Analyse- und Erfassungsmerkmal bei rechtsmotivierten Straftaten herangezogen ? Der Feminismus wird im Rechtsextremismus allgemein und nicht nur im Bezug zum Internet als Gefahr gesehen. Feminismus führt nach Auffassung vieler Rechtsextremisten zur Zerstörung der klassischen Familie und damit zu einer Degeneration des europäischen Kulturraums. Nach dieser Sichtweise bedinge der Feminismus eine niedrige Geburtenrate bei den europäischen Frauen und führe dadurch zu einer Überalterung der einheimischen Bevölkerung. Demgegenüber stehe eine hohe Geburtenrate bei muslimischen Frauen. Dieser sog. „Große Austausch“ ist ein Leitthema im Rechtsextremismus und findet daher in der Bewertung entsprechend Berücksichtigung . Drucksache 19/16170 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 22. Welche konkreten Pläne hat die Bundesregierung zur Förderung und Umsetzung von De-Radikalisierungs-, von Präventions- und Interventionsprogrammen gegen global vernetzten Online-Rechtsextremismus? Die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund des Anschlags in Halle ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität verabschiedet. Dieses sieht unter anderem vor, die Präventionsarbeit auszuweiten und zu verstetigen. Die Bundesregierung prüft derzeit, wo und wie eine Nachjustierung der Präventionsprogramme und weiterer Maßnahmen erforderlich ist. Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ bildet eine zentrale Säule der Strategie der Bundesregierung zur Extremismusprävention und Demokratieförderung . So ist in der zweiten Förderperiode des Bundesprogramms ab 2020 geplant , jugendschutz.net im Handlungsbereich „Bund“ als Kompetenzzentrum „Netz“ zu fördern. Aufgabe des Kompetenzzentrums „Netz“ wird es sein, die inhaltliche Expertise in diesem Themenfeld weiterzuentwickeln und bundesweit zur Verfügung zu stellen. Hierfür ist eine mehrdimensionale Strategie vorgesehen , die zum einen extremistische Entwicklungen im Netz beobachtet und analysiert, gewonnene Erkenntnisse aufbereitet und zielgruppengerecht an die bundesweite Fachpraxis vermittelt und schließlich die Expertise rund um das Thema mit Unterstützung weiterer relevanter Akteure aus dem Themenfeld im In- und Ausland teilt. Im Bereich des Rechtsextremismus haben sich die Propagandamittel und -strategien in den letzten Jahren verändert. Deshalb ist die regelmäßige Sichtung und Inhaltsanalyse von relevanten rechtsextremen Profilen, Kanälen und Seiten auf allen gängigen und themenrelevanten Plattformen (auch Ausweichplattformen oder Imageboards) wichtig, um frühzeitig auf neue Entwicklungen und Trends reagieren zu können. Die aktuellen Erkenntnisse sollen durch analoge wie digitale Formate kommuniziert werden und so in die Fachpraxis zur Prävention und zur Medienkompetenzförderung einfließen. Weiterhin wird in der nächsten Förderperiode des Bundesprogramms ein Kompetenznetzwerk im Themenfeld Rechtsextremismus gefördert und etabliert. Hier wird ein Zusammenschluss an erfahrenen Trägern die fachliche Weiterentwicklung des Themenfeldes vorantreiben, Informationen bundesweit bündeln, fachliche Beratung bereitstellen und einen Transfer von erfolgreichen Präventionsansätzen in Bundes-, Landes- und kommunale Strukturen gewährleisten. Im Projektkontext werden Online-Entwicklungen rechtsextremer und rechtsalternativer Szenen und Strategien gesammelt. Zudem werden ab 2020 weiterhin Modellprojekte zur Prävention von Rechtsextremismus gefördert, deren Fokus unter anderem in der Entwicklung und Erprobung von Ansätzen liegt, die Online- und Offline-Arbeit mit Jugendlichen mit Affinität zu neu-rechten und rechtsextremen Haltungen und Gruppen verbinden . Weiterhin umfassen die Modellprojekte innovative Ansätze zur Fortund Weiterbildung von pädagogischen Fachkräften, die in ihrer Arbeit mit rechtsextremen oder rechtsaffinen Jugendlichen konfrontiert sind oder Ansätze zur Bearbeitung spezifischer Handlungsfelder mit aktueller Relevanz wie etwa Rechtsextremismus und Naturschutz oder Rechtsextremismus im Gaming- Kontext. Im Geschäftsbereich des BMI setzt sich ferner die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) als Regelaufgabe gezielt mit aktuellen Formen des Rechtsextremismus auseinander. Im Online-Bereich gewinnt die bpb bereits seit Jahrzehnten Erfahrungen aus der Arbeit an der Schnittstelle von Medienpädagogik und politischer Bildung und entwickelt auf dieser Basis passgenaue, zielgruppengerechte Maßnahmen und Formate zur nachhaltigen Stärkung der Prävention im Netz. Weitere Angebote insbesondere auch für junge, netzaffine Zielgruppen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16170 sollen geschaffen werden. Mit der Sensibilisierung und Qualifizierung von Moderatoren und anderen Verantwortlichen in Onlineforen soll für mehr Aufklärung gesorgt werden. Mit der Weiterentwicklung medienpädagogischer Orientierungsangebote soll Eltern und pädagogischem Personal Wissen über problematische Inhalte im Netz und von Computerspielen vermittelt werden. Zudem soll das im Hinblick auf Prävention im Netz bewährte Format der Webvideo- Reihen weitergeführt und ausgebaut werden. Drucksache 19/16170 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333