Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15188 – Auslieferung der ersten NATO-Drohne „Global Hawk“ und Ausbildung deutscher Drohnenpiloten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Rahmen des Programms „Alliance Ground Surveillance“ (AGS) stationiert die NATO fünf hochfliegende Drohnen des Typs „Global Hawk“ auf dem Stützpunkt der italienischen Luftwaffe in Sigonella/Sizilien. Die Übergabe des ersten „Global Hawk“ durch den US-amerikanischen Hersteller Northrop Grumman hätte eigentlich bereits im Jahr 2016 erfolgen sollen und war nach mehreren Verzögerungen für das dritte Quartal 2019 geplant, die weiteren vier Systeme sollen „kurz darauf im Jahr 2019 übergeben werden“ (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 3). Zu der Verspätung schreibt die Bundesregierung von „Verzögerungen bei der Durchführung von Testflügen“ in den USA. Außerdem habe es Probleme mit dem Zulassungsverfahren in Italien gegeben. Dieser jahrelange Prozess sollte im April 2019 abgeschlossen werden. Über eine im Zeitplan erfolgte Auslieferung des ersten „Global Hawk“ ist den Fragestellerinnen und Fragestellern nichts bekannt. Demnach dürfte auch der Erstflug in Italien nicht wie geplant im Sommer 2019 stattgefunden haben, das Gleiche gilt für die Einsatzprüfung, bei der auch die Bodenstationen zur Steuerung und Auswertung einbezogen werden sollten. Ende Oktober 2019 hat die NATO Ground Support Management Agency (NAGSMA) die Lufttüchtigkeitszertifizierung (Military Type Certification) für die „Global Hawk“ erhalten (https://theaviationist.com/2019/10/27/natos-r q-4d-global-hawk-remotely-piloted-aircraft-gets-military-type-certification-an d-official-callsign-magma). Dieses Zertifikat, das unter Mithilfe der US- Luftwaffe erstellt wurde, ist notwendig, um die Drohnen im zivilen und militärischen Luftraum zu fliegen. Die italienische Nationale Zivilluftfahrtbehörde (ENAC) und die italienische Luftwaffe haben dafür gesorgt, dass die Drohnen auch in nicht gesperrten Lufträumen operieren können. Die Drohnen des AGS-Programms haben hierfür von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) ein offizielles Funkrufzeichen erhalten („MAGMA“). Über U/ VHF-Funkgeräte kommunizieren die „Global Hawk“ mit zivilen und militärischen Flugsicherungsbehörden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16171 19. Wahlperiode 19.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 18. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Bundesregierung gehört zu den größten Beitragszahlern des NATO AGS (USA: 42 Prozent, Deutschland: 33 Prozent, Italien: 15 Prozent) und hat bisher Zahlungen in Höhe von rund 323 Mio. Euro sowie rund 207 Mio. US- Dollar getätigt (Bundestagsdrucksache 19/2318, Antwort zu Frage 9). Nach bisherigem Planungsstand setzt die deutsche Bundeswehr 132 Soldatinnen und Soldaten für die „Global Hawk“ ein, von denen 122 in Sizilien stationiert werden sollen (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 14). Mit Stand Februar 2019 sind bereits 76 deutsche Militärangehörige in Sigonella. Das Personal wird auf Dienstposten mit „technisch/logistischen Aufgaben“, im militärischen Geheimdienstwesen oder als Drohnenpiloten verwendet. Perspektivisch sollen 14 Bundeswehrsoldaten die „Global Hawk“ fliegen dürfen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung nimmt die Vorbemerkung der Fragesteller zur Kenntnis. Sie stimmt weder den darin enthaltenen Wertungen zu, noch bestätigt sie die darin enthaltenen Feststellungen oder dargestellten Sachverhalte. 1. Wann erfolgte bzw. erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Übergabe der einzelnen NATO-Drohnen „Global Hawk“ (bitte das Datum angeben )? Der Überführungsflug des ersten unbemannten NATO-Alliance-Ground-Surveillance (AGS)-Luftfahrzeugs wurde am 21. November 2019 durchgeführt. Die Überführung der weiteren Luftfahrzeuge wird voraussichtlich im ersten Halbjahr 2020 erfolgen. Die Übergabe der ersten unbemannten Luftfahrzeuge an den Nutzer ist nach Abschluss der Test- und Nachweisführung für das erste Halbjahr 2020 geplant. 2. Welche Gründe kennt die Bundesregierung zur Verspätung der Auslieferung , die eigentlich 52 Monate bzw. 58 Monate nach Vertragsschluss, mithin für 2016 vorgesehen war und schließlich im dritten Quartal 2019 erfolgen sollte (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 3)? Die Verzögerungen sind hauptsächlich auf die umfangreichen Arbeiten zur Erteilung der Musterzulassung zurückzuführen. 3. Wann soll nach derzeitigem Stand mit der planmäßigen Durchführung eines Erstfluges in Italien begonnen werden? Im Rahmen der Test- und Nachweisführung ist ein erster Flug für das erste Quartal 2020 geplant. 4. Welche Funkrufzeichen erhalten die einzelnen Luftfahrzeuge? Die Luftfahrzeuge werden das Rufzeichen „MAGMA“ erhalten. Drucksache 19/16171 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wann genau erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsatzprüfung durch die NATO AGS Force, und wann sollen die fünf „Global Hawk“ einsatzbereit sein? Die Einsatzprüfung beginnt nach dem Abschluss der Test- und Nachweisführung des ersten Luftfahrzeugs und soll rund drei Monate dauern. Zur Beantwortung des Anteils Einsatzbereitschaft wird zu Antwort der Bundesregierung zu Frage 15a auf Bundestagsdrucksache 19/8411 verwiesen, wonach die volle Einsatzbereitschaft im Jahr 2022 erreicht werden soll. 6. Welche Mobile General Ground Stations (MGGS), Transportable General Ground Stations (TGGS) und Deployable UAV Control Elements (DUCE) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bereits ausgeliefert, und wann treffen die übrigen Systeme ein? Bis auf ein Deployable UAV Control Element (DUCE) wurden alle Bodensegmente bereits ausgeliefert. Das verbleibende DUCE wird spätestens nach dem letzten Überführungsflug ausgeliefert. 7. Welche Änderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der NATO AGS-Infrastrukturentwicklung am Stationierungsort in Sigonella ergeben (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 13)? Die Infrastrukturmaßnahmen verlaufen nach Kenntnis der Bundesregierung planmäßig. a) Wie viele Soldatinnen und Soldaten wird die Bundeswehr nach bisherigem Planungsstand im NATO AGS einsetzen, und wie viele werden nach Sigonella verlegt? Die Bundeswehr plant insgesamt 129 Dienstposten, davon 122 Dienstposten in Sigonella/Italien, zu besetzen. b) Wie viele deutsche Soldatinnen und Soldaten sind auf welchen Dienstposten in Deutschland oder Italien mit dem NATO AGS befasst, und worin besteht deren jeweilige Aufgabe? In Deutschland und Italien werden derzeit insgesamt 79 Soldatinnen und Soldaten im Rahmen NATO AGS eingesetzt. Ihr Aufgabenspektrum umfasst Stabsfunktionen , Ausbildungs- und Flugmanagement, technische Erprobungen, Luftraumordnung , Flugbetriebsaufgaben, technisch-logistische Aufgaben sowie Datenanalyse. c) Welche weiteren militärischen und zivilen Bundeswehrangehörigen sind derzeit in Sigonella stationiert, und welche Aufgaben nehmen diese wahr? Am Standort Sigonella werden 15 zivile Bundeswehrangehörige in der dortigen Bundeswehrverwaltungsstelle Italien eingesetzt. Sie sind zuständig für die Betreuung aller Truppenteile, Dienststellen und sonstigen Einrichtungen der Bundeswehr in Italien, Griechenland und der Türkei in Verwaltungs- und Wirtschaftsangelegenheiten . Dazu kommen zwei Angehörige des evangelischen Militärpfarramtes, die Aufgaben im Rahmen der Militärseelsorge wahrnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16171 8. Was ist der Bundesregierung über den Stand bzw. Zeitplan des italienischen Zulassungsprozesses der „Global Hawk“ bekannt? Die Musterzulassung wurde am 25. Oktober 2019 erteilt. 9. Sofern der Zulassungsprozess nunmehr abgeschlossen wurde, welche Details kennt die Bundesregierung zu dessen Ergebnis bzw. zur Erteilung einer Musterzulassung? Der Zulassungsprozess erfolgt durch die italienischen Zulassungsbehörden und beinhaltet neben der Musterzulassung auch die Verkehrszulassung. Der Bundesregierung liegen zur Verkehrszulassung gegenwärtig keine Erkenntnisse vor. 10. Wo, und mit welchen Einschränkungen dürfen die Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß der Musterzulassung in italienischen Lufträumen verkehren? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. a) Mit welchen technischen Verfahren kommunizieren die „Global Hawk“ mit zivilen und militärischen Flugsicherungsbehörden? Die unbemannten Luftfahrzeuge sind mit Transpondern ausgerüstet, deren Signale auch von zivilen und militärischen Flugsicherungsstellen empfangen werden . b) Inwiefern werden dabei auch sogenannte Text-to-Speech-Verfahren eingesetzt, um mit Fluglotsen zu kommunizieren? Die Nutzung dieser Verfahren ist nicht vorgesehen. 11. Welche Ergebnisse sind der Bundesregierung zur Arbeit des „RPAS Airspace Integration Integrated Project Team“ der NATO bekannt (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 5)? a) Welche standardisierten Verfahren zum Betrieb der NATO-Drohnen wurden von der Gruppe betrachtet? b) Welche Verfahren zum Betrieb der NATO-Drohnen in nationalen und internationalen Lufträumen wurden entwickelt? Die Fragen 11 bis11b werden zusammen beantwortet. Das Remotely Piloted Aircraft System Airspace Integration Integrated Poject Team erarbeitet standardisierte Durchführungsverfahren. Die Verfahren richten sich nach den Vorgaben der International Civil Aviation Organization (ICAO). Die Erarbeitung ist noch nicht abgeschlossen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen über den weiteren Verlauf vor. Die Federführung liegt beim NATO Aviation Committee. Drucksache 19/16171 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 12. Wo, und mit welchen Einschränkungen können die NATO-Drohnen nach Kenntnis der Bundesregierung in nationalen und internationalen Lufträumen verkehren? Für Flüge im internationalen Luftraum gelten grundsätzlich die Regeln der ICAO. Abweichungen davon liegen in nationalem Ermessen. Über der Bundesrepublik Deutschland nutzen NATO-AGS-Flüge denselben, von der Bundesregierung eingerichteten Korridor, den bislang auch schon die „Global Hawk“ der U. S. Air Force nutzen. Der Korridor befindet sich in einer Höhe von 15 km bis 20 km. Darüber hinaus ist die gleichzeitige Nutzung dieses Korridors auf ein unbemanntes Luftfahrzeug limitiert. 13. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin zu, dass die NATO-Drohnen ohne ein Ausweichsystem („Sense and Avoid“) oder Assistenzsystem („Traffic Alert and Collision Avoidance Systems“) eingesetzt wird (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 2)? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/8411, wonach diese Luftfahrzeuge nicht mit derartigen Systemen ausgestattet sind, hat weiterhin Gültigkeit. 14. In welchen italienischen oder internationalen Lufträumen werden die 14 deutschen Pilotinnen und Piloten, die für die „Global Hawk“ vorgesehen sind (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 15), nach Kenntnis der Bundesregierung trainieren? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über bereits zugewiesene, spezifische Trainingslufträume für die NATO-AGS-Luftfahrzeuge vor. a) Welche Drohnenflüge auf welchen Luftfahrzeugen haben die deutschen Pilotinnen und Piloten im Rahmen ihrer Ausbildung in Sigonella bereits absolviert? Die deutschen Pilotinnen und Piloten haben im Rahmen ihrer Ausbildung in Sigonella keine Flüge mit unbemannten Luftfahrzeugen durchgeführt. b) Welche technischen Anlagen nutzen die deutschen Pilotinnen und Piloten , um mit zivilen oder militärischen Fluglotsen zu kommunizieren (vgl. Frage 10)? Die Kommunikation des NATO-AGS-Bedienpersonals mit zivilen und militärischen Flugsicherungsstellen erfolgt durch VHF/UHF-Flugfunkgeräte und Telefon. 15. Welche Änderungen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Gesamtkosten für das NATO AGS und der deutschen Beiträgen hierfür ergeben (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu den Fragen 7 und 8)? Die Laufzeit des Programms wird sich gegenüber der ursprünglichen Planung um rund drei Jahre verlängern. Das dem NATO-AGS-Programm zugrundeliegende „Programme Memorandum of Understanding“ zwischen den Beschaffungsnationen begrenzt die Beiträge für die Beschaffung und den Betrieb der Beschaffungsagentur auf rund 1.294 Mio. Euro zum Preisstand des Jahres 2007. An dieser Obergrenze ändert Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16171 sich nichts, der längere Programmverlauf hat aber Auswirkungen auf die Preisfortschreibung der in ihrem Rahmen zu zahlenden Beiträge der Nationen. Die NATO-Mitgliedstaaten haben im Jahr 2012 beschlossen, die AGS-Betriebskosten auf rund 76 Mio. Euro pro Jahr (mit Preisstand des Jahres 2011) zu begrenzen. Nachdem der Betrieb der NATO AGS Force in den letzten Jahren angelaufen ist, wurden von der NATO erste Berechnungen zur inflationsbedingten Preisfortschreibung dieses Betrages für die nächsten Jahre vorgelegt. Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/8411 (Antworten zu den Fragen 7 und 8) sind bis zum 28. November 2019 zusätzliche Zahlungen in Höhe von insgesamt 6.722.464,46 Euro für Materialerhaltung geleistet worden. Zahlungen zum Beschaffungs- und Verwaltungshaushalt der NAGSMA in Höhe von rund 5 Mio. Euro werden noch vor Jahresende angewiesen . 16. Was ist der Bundesregierung zur Umsetzung einer „Beistellung nationaler Systeme“ („contribution in kind“) durch Großbritannien und Frankreich bekannt bzw. wann sollen die Verhandlungen der NATO über deren Art und Umfang abgeschlossen sein (Bundestagsdrucksache 19/8411, Antwort zu Frage 9)? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind die Verhandlungen weiterhin noch nicht abgeschlossen. 17. Welche Flüge mit Drohnen des Typs „Global Hawk“ hat die US-Luftwaffe im Rahmen der „European Reassurance Initiative“, mit der die USA mehr Truppenpräsenz gegenüber Russland demonstrieren wollen, von Sigonella kommend (nach Beantwortung der Bundestagsdrucksache 19/8411) in einem Korridor im deutschen Luftraum durchgeführt? Seit der Beantwortung der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/7534 wurden am 26. Februar 2019, am 6. April 2019 und am 28. Mai 2019 Flüge unbemannter Luftfahrzeuge des Typs „Global Hawk“ im Rahmen der „European Reassurance Initiative“ in einem Korridor im deutschen Luftraum durchgeführt . 18. Haben Bundesbehörden für eigene militärische oder zivile Luftfahrzeuge eine Blockierung der Echtzeit-Positionsdarstellung bei entsprechenden Online-Diensten verlangt, wie es etwa die US-Regierung im Rahmen des „ASDI Block Program“ durchführt (www.fly.faa.gov/ASDI/asdi.html), und welche Firmen oder sonstige Einrichtungen wurden hierzu angeschrieben ? Der Bundespolizei-Flugdienst hatte am 3. März 2016 beim Online-Dienstleister Flightradar24.com beantragt, für alle Polizeihubschrauber der Bundespolizei eine Blockierung der Echtzeit-Positionsdarstellung zu veranlassen, was auch so umgesetzt wurde. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/16171 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wann genau soll nach derzeitigem Stand der Zulauf der Drohnen „Heron TP“ für die Bundeswehr erfolgen, der zwei Jahre nach Vertragsabschluss anvisiert war, bzw. wann stehen die Luftfahrzeuge mit deutscher Kennung zur Verfügung (Bundestagsdrucksache 19/9560)? Der Zulauf der Luftfahrzeuge wird ab dem 17. November 2020 erfolgen. a) Wann beginnt die vorgesehene Systemerprobung? Die Systemerprobung beginnt im September 2020 im Rahmen der integrierten Nachweisführung mit der Systemdemonstration. b) Welche Beiträge erbringt das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt in diesem Verfahren? Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt ist nicht in die Systemerprobung involviert. 20. Welchen Stand kann die Bundesregierung zu der für 2020 geplanten Beschaffung des Systems „PEGASUS“ mitteilen, und wann soll nach jetziger Planung der Zulauf der ersten von insgesamt drei Drohnen des Typs „Triton“ erfolgen (Bundestagsdrucksache 19/2199)? a) Wann wurden oder werden welche Stellen zur Einreichung eines Angebotes aufgefordert, und wann endet diese Frist? b) In welchem Zeitraum soll das Angebot geprüft werden? c) Wann soll der Vertrag im Jahr 2020 unterzeichnet werden? Die Fragen 20 bis 20c werden zusammen beantwortet. Das Projekt PEGASUS verfügt derzeit über keine Finanzierungszusage. Eine Aufforderung zur Angebotsabgabe ist daher noch nicht erfolgt. Insofern können derzeit zum weiteren Fortgang des Projekts keine Angaben gemacht werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16171 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333