Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rüdiger Lucassen, Jan Ralf Nolte, Gerold Otten, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/14055 – Ausstattung der Bundeswehr mit geschützten Fahrzeugen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Soldaten der Bundeswehr leisten ihren Dienst im Grundbetrieb, in den Auslandseinsätzen und in einsatzgleichen Verpflichtungen unter widrigen Bedingungen . Sie bewähren sich dabei überall hervorragend (vgl. u. a.: Rede der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel beim Empfang für Angehörige von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr […] im Auslandseinsatz am 11. Dezember 2018 in Berlin; „Die dunkle Seite des Soldatentums“, in: Welt vom 1. August 2013). Für ihren Dienst für Deutschland haben sie dabei Anspruch auf geeignetes Material, das den Anforderungen des Auftrages, der Lage und den Bedingungen vor Ort entspricht. Dies ergibt sich u. a. aus dem im § 1 des Soldatengesetzes kodifizierten gegenseitigen Treueverhältnis zwischen der Bundesrepublik Deutschland und ihren Soldaten. In ganz besonderem Maße gilt das für jene, welche im Auftrag von Bundesregierung und Parlament gemäß § 7 des Soldatengesetzes „tapfer“ und unter Gefahr für Leib und Leben in den Auslandseinsätzen ihre Pflicht tun. Nach Auffassung der Fragesteller zu Recht hält Deutschland an dem – bereits in der Konzeption der Bundeswehr von 2004 angelegten – Grundsatz fest, dass seine Soldaten im Einsatz, wann immer erforderlich, nur mit gepanzerten oder geschützten Fahrzeugen operieren. Der Anspruch wurde beispielsweise in der Teilkonzeption „Schutz von Kräften und Einrichtungen im Einsatz“ operationalisiert. Der genuine Auftrag von Streitkräften ist die Bewahrung und nötigenfalls Verteidigung des Vaterlandes und im Rahmen der NATO die Abwehr von Angriffen auf unsere Bündnispartner. An dieser anspruchsvollsten Aufgabe hat sich der Umfang, die Struktur, die Ausbildung, die Erziehung und auch die Ausstattung der Bundeswehr zu orientieren (vgl.: Konzeption der Bundeswehr vom 20. Juli 2018, S. 5, 38: „LV/BV […] ist der bestimmende Parameter für die Grundaufstellung der Bundeswehr.“). Damit sind nach Ansicht der Fragesteller die im Weißbuch 2006 gemachten Vorgaben, aus denen „sich eine strikt einsatzorientierte Ausrichtung der Bundeswehr“ (Weißbuch der Bundesregierung 2006, S. 76) ergab, hinfällig (Weißbuch der Bundesregierung 2016, S. 88). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16173 19. Wahlperiode 19.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 17. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welcher Bedarf an geschützten und gepanzerten Fahrzeugen, aufgeschlüsselt nach Schutzklasse, Zuordnung (Gefechtsfahrzeug, Waffenträger, Führungs- und Funktionsfahrzeug – GFF, Geschütztes Transportfahrzeug – GTF usw.) und Modell, wurde in der auf dem Weißbuch 2006 basierenden Struktur der Bundeswehr für eine Vollausstattung der Struktur der einzelnen Teilstreitkräfte (TSK) und Organisationsbereiche (OrgBer) ermittelt? Die Ausstattungsumfänge wurden vom Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) damals im Konzept Geschützte/Ungeschützte Fahrzeuge für Einsätze vom 23. August 2007 abgeleitet und bezogen sich ausschließlich auf die damaligen Bedarfe für die Einsätze. Details sind in den nachfolgenden Tabellen 1 und 2 anhand der Aktenlage angegeben . Die sich aus Tabelle 1 und 2 ergebende Differenz der im Jahr 2007 geplanten Stückzahlen in Höhe von fünf Fahrzeugen kann heute nicht mehr nachvollzogen werden. Für geschützte Fahrzeuge ergaben sich, aufbauend auf dem inzwischen ersetzten Weißbuch 2006, folgende Gesamtbedarfe für die Teilstreitkräfte (TSK) und Organisationsbereiche (OrgBer): TSK Bedarf an Fahrzeugen Heer 8.921 Luftwaffe 1.978 Marine 117 Streitkräftebasis 6.887 Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr 1.658 Gesamt 19.561 Tabelle 1: Ausstattungsumfänge nach dem Konzept Geschützte/Ungeschützte Fahrzeuge vom 23. August 2007 Bei einer Betrachtung nach Schutzklasse, Zuordnung und Modell ergibt sich für die Fahrzeugkonzeptklassen folgendes Bild: Fahrzeugkonzeptklasse Bedarf an Fahrzeugen Geschützte Führungs- und Funktionsfahrzeuge (GFF) 1 1.656 GFF 2 3.938 GFF 3 3.472 GFF 4 24 GFF Andere 956 Geschütztes Transport Kraftfahrzeug (GTK) 264 Geschützte Transportfahrzeuge (GTF) 1 2t 1.575 GTF 2 5t 2.908 GTF 3 9t 1.409 GTF 4 15t 396 GTF 5 25t 178 GTF Andere 717 Wechselladefahrzeug, Mechanisierte Umschlag-, Lager- und Transport-Integration (MULTI) 1.752 Bergekran 82 Straßentankwagen (STW) 144 Sattelzugmaschine (SaZgM) 2 89 Geschützte Sonderfahrzeuge (GSF) 6 Gesamt 19.566 Tabelle 2: Verteilung der im Jahr 2007 vorgesehenen Ausstattungsumfänge auf die einzelnen Fahrzeugkonzeptklassen Drucksache 19/16173 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode a) Welcher Ausstattungsumfang wurde in dieser Struktur den TSK und OrgBer vor dem Hintergrund der verfügbaren und prognostizierten Haushaltsmittel zugebilligt? Das oben angesprochene Konzept bildete ausschließlich die konzeptionelle Herleitung des entsprechenden Bedarfs an geschützten und ungeschützten Fahrzeugen ab. Entscheidungen zum tatsächlich zu realisierenden Beschaffungsumfang wurden unter Berücksichtigung auch anderer Parameter (z. B. Finanzausstattung , Sachstand BwFuhrparkService GmbH etc.) getroffen. Die detaillierte Aufbereitung der im einzelnen darzustellenden projektspezifischen Entscheidungssituationen zum Ausstattungsumfang ist auch mit einem hohen Aufwand kaum möglich. b) Wann wäre nach den Plänen der Bundesregierung die Ausstattung der Bundeswehr mit diesen geschützten und gepanzerten Fahrzeugen realisiert worden (Erreichen des zugebilligten bzw. geplanten Ausstattungsumfangs )? Das auf der Grundlage des Weißbuches 2006 erstellte und damals planungsleitende und den konzeptionellen Bedarf begründende Konzept hat keine zeitlichen Vorgaben für die Erreichung der konzeptionell abgeleiteten Ausstattungsumfänge gemacht. Gemäß dem Konzept zur Ausstattung mit geschützten Rad- und Kettenfahrzeugen für die Aufgaben der Bundeswehr vom 27. Juni 2011 war die langfristige Ausrüstungsplanung darauf auszurichten, die künftig wahrscheinlichen Einsätze und dauerhaft zu leistenden Aufgaben materiell abzudecken. Damit wurde die konzeptionelle Abkehr von der Vollausstattung der Streitkräfte mit Fahrzeugen vollzogen. Im Folgenden ermittelte Mindestbedarfe an geschützten (rund 21.000) und ungeschützten Fahrzeugen einschließlich Anhänger (rund 18.000) entsprachen 70 bis 80 Prozent des Strukturbedarfs. In Anerkennung der damals bestehenden und erkennbar auf weitere Sicht bestehenden haushalterischen Beschränkungen erging schließlich die Weisung des BMVg zur Festlegung von Stückzahlobergrenzen und Entwicklung von Optimierungsmaßnahmen für geschützte und ungeschützte Fahrzeuge in den Streitkräften vom 17. Dezember 2012. Für die eigenbewirtschafteten geschützten Fahrzeuge – einschließlich aller gepanzerten Rad- und Kettenfahrzeuge – wurde damit eine Stückzahlobergrenze von 7.000 Fahrzeugen festgelegt. Planerisch wäre diese Stückzahlobergrenze bis zum Jahr 2025 zu erreichen gewesen. 2. Wie viele geschützte und gepanzerte Fahrzeuge der Bundeswehr sind seit 1995 durch Unfälle, Anschläge, Abgaben an andere Streitkräfte usw. als dauerhafter Abgang zu betrachten (bitte Anzahl und Typ nach Jahr des Abganges aufschlüsseln)? Dauerhafte Abgänge aus der Nutzung erfolgen durch Aussonderung von Bundeswehrmaterial . Aussonderung ist das belegmäßige Herauslösen von Material der Bundeswehr aus der bisherigen Zweckbestimmung bzw. Nutzung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16173 Wesentliche Aussonderungsgründe sind mangelhafte Beschaffenheit, Ausphasung aufgrund geänderter Planungsvorgaben, Verlust, rechtliche Vorgaben oder Ende der Nutzungsdauer. Anschließend kann dann im Rahmen der Verwertung auch eine Länderabgabe erfolgen. Die erfragten Mengengerüste sind in den Anlagen 1 und 21 enthalten. a) Welche Maßnahmen wurden durch die Bundesregierung ergriffen, um diese zusätzlichen Abgänge zu kompensieren? Die geschützten und gepanzerten Fahrzeugsysteme werden auf der Grundlage des gebilligten Umfanges durch das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) beschafft. Nach Aussonderungen werden diese Abgänge aus der Nutzung über eine Nachbeschaffung gemäß dem Beschaffungsprozess der Bundeswehr bis zu dem gebilligten Umfang wieder ersetzt. Dieses Vorgehen ist der Regelfall und findet in den einzelnen Projekten Anwendung. Abgaben an andere Streitkräfte können grundsätzlich nur dann durchgeführt werden, wenn die Bundeswehr das Material nicht mehr benötigt und das Material ausgesondert wurde. b) Welchen Einfluss hatten diese Abgänge auf die Realisierbarkeit des in Frage 1b erfragten Zeitpunkts der damals geplanten Ausstattung? Aufgrund der insgesamt relativ geringen Anzahl von Aussonderungen gab es keinen relevanten Einfluss auf die Realisierbarkeit der damals geplanten Ausstattung . 3. Wie lange wird der Schutz der Fahrzeuge (Schutzklasse) durch die jeweiligen Hersteller für gepanzerte und geschützte Fahrzeuge garantiert (bitte ggf. nach Fahrzeugtyp aufschlüsseln, wenn eine grundsätzliche Aussage nicht möglich ist)? Herstellerseitig werden geschützte und gepanzerte Fahrzeugsysteme konstruktiv auf die auftraggeberseitig geforderte Leistung über die gesamte Nutzungsdauer ausgelegt. Vor der Freigabe aller ballistischen Schutzaufbauten wird auf den wehrtechnischen Dienststellen ein intensiver Qualifizierungsprozess durchgeführt . Materialien, welche aufgrund von Umwelteinflüssen stärker beansprucht werden, müssen einer gesonderten Umweltprüfung in einem Umweltsimulationszentrum der Bundeswehr unterzogen und anschließend nochmals gegen die geforderten Bedrohungen beschossen/angesprengt bzw. getestet werden . Es werden von Seiten der Projektleitung alle notwendigen Maßnahmen ergriffen , um den Schutz der Fahrzeuginsassen wie gefordert über die gesamte Nutzungsdauer sicherzustellen. Im Rahmen von vorgeschriebenen Materialerhaltungsmaßnahmen sind daher für einige Komponenten turnusmäßige Austauschmaßnahmen vorzunehmen. Besondere Garantieleistungen für den Fahrzeugschutz , welche über die gesetzlich festgelegte Gewährleistung hinausgehen , wurden grundsätzlich vertraglich nicht vereinbart. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16173 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 4. Wie alt sind die vorhandenen Fahrzeuge (bitte gepanzerte Fahrzeuge und geschützte Fahrzeuge nach Typ und Anzahl sowie dem Jahr der Übernahme durch die Bundeswehr zuordnen)? Das Alter der betrachteten Fahrzeuge ergibt sich aus den Zulaufzeiträumen. Dabei werden alle Industrielieferungen angegeben. Diese Fahrzeuge sind teilweise in der Truppe, aber auch in der Industrie (Instandsetzung, Upgrade), an Dienststellen oder für Aufgaben der Weiterentwicklung verteilt. Die Angaben für geschützte Fahrzeuge sind in der Anlage 21 und die für gepanzerte Fahrzeuge in der Anlage 31 enthalten. 5. Welche technisch oder wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse zu dem Nachlassen des Schutzes durch Zeitablauf oder andere Wirkungen (z. B. mechanische Belastungen, Nutzung im Gelände, Temperatur- und UV- Einwirkung usw.) liegen der Bundesregierung vor (bitte auch auf den Aspekt Schutzglas eingehen)? Grundsätzlich unterliegen Materialien der Alterung. Ein mögliches Nachlassen der Schutzwirkung liegt daher auch im Fokus der Integrierten Projektteams und der Hersteller. Eine generelle Auswirkung alterungsbedingter Effekte auf gesamte Fahrzeugsysteme der Bundeswehr konnte bisher nicht festgestellt werden . Jedoch unterliegen die Fahrzeugsysteme einer kontinuierlichen Beobachtung und werden wo möglich verbessert. Dabei sind auch Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit beschädigter und gealterter transparenter Schutzelemente (Schutzgläser) angestoßen worden. Als Ergebnis wurde für die untersuchten Bauteile jeweils eine zuvor nicht berücksichtigte Lebensdauergrenze ermittelt; diese unterliegen seitdem einem fristen- oder anlassbezogenen Austausch. Damit wird die erforderliche Schutzwirkung der Gesamtsysteme während der gesamten Nutzungsdauer auf dem geforderten Niveau gehalten. 6. Wie viele geschützte und gepanzerte Fahrzeuge sind nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundeswehr in Nutzung, bei denen der ursprüngliche Schutz durch den Hersteller nicht mehr garantiert wird oder bei denen aufgrund anderer Erkenntnisse von einem Nachlassen der Schutzwirkung ausgegangen werden muss (bitte nach Typ und Anzahl aufschlüsseln)? Für alle betrachteten geschützten und gepanzerten Fahrzeuge besteht grundsätzlich keine herstellerseitige Garantie der Schutzwirkung nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistung. Für kein Fahrzeug der Bundeswehr kann von einem Nachlassen der Schutzwirkung ausgegangen werden, weil periodische oder ereignisbezogene Prüfungen und Maßnahmen vom Projektleiter festgelegt und darauf ausgelegt sind, dies effektiv zu verhindern. 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16173 7. Wie wirkt sich der Verlust des garantierten Schutzes auf die Nutzung der Fahrzeuge aus (z. B. nur noch in der Ausbildung)? Werden diese Fahrzeuge unter Bedrohung im Einsatz weiter genutzt? Es kann weder von einer Garantie des Schutzes gesprochen werden, noch von einem Verlust des geforderten Schutzes für Bundeswehrfahrzeuge ausgegangen werden. Die von den einzelnen Projektleitern vorgegebenen Maßnahmen zur Überwachung und zum Erhalt der Einsatzreife des Materials sichern grundsätzlich ab, dass das Schutzniveau kontinuierlich den Anforderungen entspricht und das Material daher volle Einsatzbereitschaft aufweist. 8. Wie viele geschützte und gepanzerte Fahrzeuge, aufgeschlüsselt nach Schutzklasse, Zuordnung (Gefechtsfahrzeug, Waffenträger, Führungs- und Funktionsfahrzeug – GFF, Geschütztes Transportfahrzeug – GTF usw.) und soweit ausgeplant Modell, stehen der Bundeswehr gegenwärtig zur Verfügung? Auf die Anlagen 2, 2-1 und 4 wird verwiesen. Die Anlage 2-1 ist aufgrund der erfragten Informationen zur Schutzeinstufung der Fahrzeuge als „VS – Vertraulich“ eingestuft.2 Die Einstufung begründet sich unter anderem auf der Tatsache, dass die Kenntnisnahme der angefragten Informationen zum Bestand und Schutzniveau von Landfahrzeugen der Bundeswehr in der angefragten Dichte durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein könnte. Erläuterung der Schutzklassen: Für geschützte Radfahrzeuge können in der Regel die Schutzklassen nach STANAG3 4569 – PROTECTION LEVELS FOR OCCUPANTS OF AR- MOURED VEHICLES für die Klassifizierung der Schutzwirkung verwendet werden. Für gepanzerte (Gefechts-)Fahrzeuge wird ein spezielles, auf die jeweilige Bedrohung angepasstes höchstes Schutzkonzept spezifiziert, umgesetzt und qualifiziert. Dieses kann jedoch nicht sinnvoll nach Schutzklassen der STANAG 4569 beschrieben werden, da die dort aufgestellten Klassen für Kampffahrzeuge überwiegend nicht bedrohungsgerecht sind. Für die relevanten geschützten Fahrzeugsysteme werden die Schutzangaben in der Anlage 2-1 dargestellt. Für die Gefechtsfahrzeuge gilt, dass die jeweilige Schutzwirkung nachgewiesen und als den Anforderungen gerecht qualifiziert wurde. Erläuterung Anzahl: In den Tabellen der Anlage 21 und Anlage 41 sind die von der Industrie ausgelieferten Fahrzeuge aufgelistet, die in der Truppe, in der Industrie (Instandhaltungsmaßnahmen oder Umbau), bei den wehrtechnischen Dienststellen oder zur Wahrnehmung anderer Aufgaben vorhanden sind. 2 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 3 STANAG: Standardization Agreement; ein Standardisierungsübereinkommen der NATO-Vertragsstaaten über die An- wendung standardisierter Verfahren oder ähnlicher Ausrüstung. Drucksache 19/16173 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1 Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. 9. Bewertet die Bundesregierung die für den Schwerpunkt Auslandseinsätze geplanten Bedarfszahlen vor dem Hintergrund der strukturbestimmenden Aufgabe der Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) für ausreichend? Die für die Refokussierung auf die Landes- und Bündnisverteidigung (LV/BV) benötigten Ressourcen wurden erstmals im vorläufigen Fähigkeitsprofil der Bundeswehr (FPBw) abgeleitet und lassen bereits jetzt erkennen, dass im Hinblick auf die Erreichung des Zwischenschritts (ZS) 2 des FPBw bis zum Jahr 2027 ein weiterer Aufwuchs von geschützten und gepanzerten Fahrzeugen zu realisieren ist. a) Wenn nein, welche Bedarfszahlen wurden für eine an der Aufgabe LV/BV orientierten Struktur der Bundeswehr ermittelt? Die Bedarfszahlen für das künftige System Landmobilität werden erst mit dem FPBw 2020 belastbar für die gesamte Bundeswehr vorliegen und stehen unter dem Billligungsvorbehalt der militärischen Führung und politischen Leitung. b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um diese Ausstattungsumfänge zu erreichen (bitte gepanzerte und geschützte Fahrzeuge nach Typ und Anzahl dem Jahr der vorgesehenen Übernahme durch die Bundeswehr zuordnen)? Es ist beabsichtigt, bis zum Ende des ersten Quartals 2020 die Billigung der Bedarfszahlen für das künftige System Landmobilität herbeizuführen. Bereits angestoßene Maßnahmen im Bereich Ausrüstungsinvestitionen (Rü/Invest) (Produktverbesserungen, Ergänzungs- und Ersatzbeschaffungen) werden fortgeführt und dienen in erster Linie dem Fähigkeitserhalt. Für einen weiteren Aufwuchs ist unter der Annahme der Verfügbarkeit ausreichender Ausgabemittel der jährliche finanzplanerische Vorhalt für geschützte und gepanzerte Fahrzeuge so zu erweitern und zu verstetigen (auf rund 600 Mio. Euro pro Jahr), dass neben der stets notwendigen Regeneration von Bestandsfahrzeugen zunächst der qualitative Zuwachs, das heißt das Mehr an geschützten und gepanzerten Fahrzeugen zur Erreichung der Bedarfe für den ZS 2 des FPBw im Jahr 2027, realisiert werden kann. 10. Wie bewertet die Bundesregierung die Zweckmäßigkeit der für die Auslandseinsätze eingeführten Fahrzeuge für die Wahrnehmung von Aufgaben der LV/BV (z. B. „Patrouillenfahrzeug“ DINGO hinsichtlich Absitzstärke oder Eignung als Waffenträger)? Für das Patrouillenfahrzeug vom Typ DINGO werden in der Abschließenden Forderung/Realisierungsgenehmigung (AF/ReG) aus dem Jahr 2005 als Hauptund Nebenaufgabe genannt: – Mit dem Fahrzeug werden im Rahmen von Einsätzen Sicherungs-, Überwachungs -, Kontroll- und Dokumentationsaufgaben (letztere überwiegend im Fahrzeugstandbetrieb) durchgeführt. Das Fahrzeug wird ohne konstruktive Änderungen für die Aufgaben Erkundung und Verbindung eingesetzt werden. – Mit dem Fahrzeug wird als Nebenaufgabe die geschützte Personenbeförderung durchgeführt. Die Zweckmäßigkeit aller verfügbaren geschützten Fahrzeuge der Bundeswehr ist grundsätzlich auch für das Szenar LV/BV gegeben, weil die zum Beschaffungszeitpunkt für diese Fahrzeuge vorgegebenen Aufgaben auch Bestandteil der Einsatzaufgaben in der LV/BV sind. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16173 11. Wie sehen die Planungen der Bundesregierung hinsichtlich der Neubzw . Weiterentwicklung von geschützten Fahrzeugen aus, und welche Finanzmittel werden für Forschung und Entwicklung zur Verfügung gestellt (bitte für die Jahre 2015 ff. und Planung bis 2025 angeben)? Im Zuge der Zielerreichung des FPBw 2020 und seinen ZS 2 (2027) und 3 (2031) geht es im Segment der geschützten Fahrzeuge im Wesentlichen darum, eine qualitative und quantitative Verbesserung zu erreichen. Die dabei zukünftig zu beschaffenden geschützten Fahrzeuge werden grundsätzlich marktverfügbare, militärspezifische Produkte sein, die eine evolutionäre Weiterentwicklung der bereits eingeführten geschützten Fahrzeuge darstellen . Im Rahmen der projektspezifischen Entwicklungsarbeit sind diese an die aktuellen Forderungen der Streitkräfte anzupassen. Ist dieser Realisierungsweg nicht möglich, ist die Neuentwicklung von geschützten Fahrzeugen unumgänglich . Besonderes Augenmerk liegt auf der weiteren Verbesserung des Schutzniveaus der geschützten Fahrzeuge, z. B. durch die Ergänzung des bislang überwiegend passiven Schutzes der Fahrzeuge durch die Integration aktiver Schutzsysteme. Die insgesamt für Forschung und Entwicklung (F&E) (Neu- bzw. Weiterentwicklung ) verausgabten und geplanten Finanzmittel sind in der folgenden Tabelle dargestellt. Kapitel 1404 Wehrforschung, Entwicklung und Erprobung (in Mio. €) 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 Zahlungen 838 822 1.083 959 Soll 2019 1.477 Haushalt 2020 53. Finanzplan 1.493 1.403 1.397 1.400 1.400 1.400 Tabelle 3: F&E-Mittel: Ausgaben und Plan für den Zeitraum 2015 bis 2025. Die Werte für die Jahre 2024 und 2025 sind Fortschreibungen des letzten Finanzplanjahres. 12. Welche Fortschritte auf dem Gebiet des Schutzes konnten durch die Beiträge und Erkenntnisse von Bundeswehrdienststellen (z. B. Wehrtechnische Dienststellen, Wehrwissenschaftliches Institut für Werk- und Betriebsstoffe ), anderen Bundesbehörden oder Dritten (z. B. Joint Deployable Exploitation and Analysis Laboratory, Industrie, Fraunhofer Verbund Verteidigungs- und Sicherheitsforschung etc.) nach Kenntnis der Bundesregierung erreicht werden? Im Rahmen der fachlichen Analyse- und Bewertungsfähigkeit befasst sich die Wehrtechnische Forschung und Technologie (WT F&T) auf dem Gebiet des Schutzes im Wesentlichen mit Beiträgen und Vorgaben zur Auslegung eines für das Gesamtsystem verträglichen Schutzes. Die Auslegung des Schutzes orientiert sich hierbei sowohl an der zu erwartenden Bedrohung als auch an den funktionalen Forderungen der STANAG 4569 – PROTECTION LEVELS FOR OCCUPANTS OF ARMOURED VEHICLES. In diesem Zusammenhang kommen je nach geforderter Schutzstufe passive oder auch reaktive und abstandsaktive Maßnahmen zum Einsatz, die bei der Auslegung entsprechender Waffensysteme Berücksichtigung finden. Drucksache 19/16173 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Durch die Erforschung verschiedener innovativer Schutztechnologien sowie gezielter Schwachstellenanalysen konnten diverse plattformrelevante Parameter positiv beeinflusst werden. Hierzu zählen unter anderem: – Technologiereifmachung eines abstandsaktiven Schutzsystems bis hin zum prototypischen Nachweis der Realisierbarkeit technologischer Leistungsparameter , – erfolgreiche Bekämpfung spezifischer Bedrohungen, – Gewichtsreduzierung des Schutzaufbaus, Verringerung des benötigten Bauraumes und Verbesserung der Schutzwirkung durch konstruktive Vorgaben, – Erforschung leichterer und besserer Panzerglasverbundscheiben und Untersuchungen zur Alterung dieser Panzerglasverbundscheiben, – Untersuchungen zum Insassenschutz (Verstärkung der Sicherheitszelle im Innenraum durch innovative Materialien) sowie – Definition neuer standardisierter Verfahren für die schnelle, insassensichere Integration von Rüstsätzen. Bei den untersuchten Schutztechnologien nimmt die deutsche WT F&T weltweit einen Platz im oberen Spitzenfeld ein. 13. Wie bewertet die Bundesregierung die Bedrohung durch Panzerfäuste/ Rocket Propelled Grenades, z. B. die RPG7, RPG18, RPG29? Aus Sicht der Bundesregierung wird die Bedrohung durch Panzerfäuste bzw. Rocket Propelled Grenades (RPG) sowohl in Szenarien der LV/BV als auch in Stabilisierungsoperationen als hoch bewertet. Aus diesem Grund sind neben herkömmlichen Schutztechnologien von Fahrzeugen teilweise auch ergänzende Schutzsysteme notwendig, sofern dieser Art von Bedrohung begegnet werden muss. 14. Welche Fortschritte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten Jahren im Bereich des „statistischen Schutzes“ gegen diese Bedrohung gemacht, und wie wurden diese Erkenntnisse für die Bundeswehr nutzbar gemacht? In den letzten Jahren wurden im Bereich des „statistischen Schutzes“ gegen die Bedrohung durch Panzerfäuste/RPG im Rahmen der WT F&T keine wesentlichen Erkenntnisse gewonnen. Die entsprechenden Technologien des „statistischen Schutzes“, die sich z. B. auf die Störung des Auslösungsmechanismus von RPG-7-Gefechtsköpfen konzentrieren, wurden in den Jahren 2009 bis 2013 hinsichtlich ihres Wirkungsgrades sowie etwaiger Vor-/Nachteile hinreichend analysiert. Die Auswertung dieser Erkenntnisse der WT F&T führte letztlich dazu, dass ein entsprechendes System zum „statistischen Schutz“ bei der Realisierung des Projektes Schützenpanzer PUMA Berücksichtigung fand. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16173 15. Wie bewertet die Bundesregierung die große Typenvielfalt der geschützten und gepanzerten Fahrzeuge und die damit verbundenen Herausforderungen für deren Versorgung und Instandsetzung? Insbesondere Logistik und Ausbildung bedingen, dass stets eine möglichst geringe Typenvielfalt anzustreben ist. Im Bereich der geschützten und gepanzerten Fahrzeuge ist die Typenvielfalt zwar beträchtlich, angesichts der Vielfältigkeit der Aufgaben, die mit diesen Fahrzeugen durchgeführt werden, jedoch als noch akzeptabel zu bewerten. Eine wesentliche Ursache für die Typenvielfalt bei den geschützten Fahrzeugen ist die damalige Neuausrichtung der Streitkräfte auf Einsätze im erweiterten Aufgabenspektrum, die unter den damals herrschenden, erheblichen Restriktionen im Haushalt zu erreichen war. Im Ergebnis kam es wiederholt zur Beschaffung von Produkten – häufig auch im Rahmen von einsatzbedingten Sofortbedarfen – die als militärspezifische Produkte im Wesentlichen marktverfügbar waren, jedoch nicht vollumfänglich an die Forderungslage der Streitkräfte angepasst werden konnten. Grundsätzliche Bedarfsträgerforderungen, wie die größtmögliche Reduzierung der Typenund Ersatzteilvielfalt, konnten so nicht durchgängig umgesetzt werden. Die nachträgliche, vollumfängliche Eingliederung in das logistische System der Bundeswehr gestaltete sich aufwändig. Inzwischen wurde die Einsatzreife der in Rede stehenden Produkte insoweit hergestellt, dass deren Versorgung und Instandsetzung sichergestellt ist. Die Refokussierung auf LV/BV bedingt, dass auch im Bereich der geschützten und gepanzerten Fahrzeuge wieder vermehrt Fahrzeugfamilien anzustreben sind, um den Aufwand an Ausbildung und den logistischen Aufwand möglichst gering halten zu können. 16. Hat die Bundesregierung Überlegungen oder konkrete Maßnahmen zu einer Standardisierung der Fahrzeuge initiiert? Bei der Beschaffung von Rüstungsgütern werden grundsätzlich bestehende Standards und Normen berücksichtigt und ggf. zusätzlich benötigte nationale und internationale Standards entwickelt. 17. Über welche geschützten Fahrzeuge mit zivilem Aussehen verfügt die Bundeswehr? Die Bundeswehr verfügt derzeit über sondergeschützte handelsübliche Fahrzeuge vom Typ Toyota LandCruiser 200 sowie geschützte Fahrzeuge vom Typ Mercedes-Benz G-Klasse (Wolf Sonderschutzausstattung [SSA]) und zivile PKW-Limousinen. 18. Wofür und ggf. wo werden solche geschützten Fahrzeuge der Bundeswehr eingesetzt? Geschützte Fahrzeuge mit zivilem Erscheinungsbild werden durch die Bundeswehr in den verschiedenen Einsatzgebieten zum geschützten Personentransport, zur geschützten Personenbeförderung von Führungspersonal sowie zum Personen - und Begleitschutz überwiegend im urbanen Umfeld eingesetzt. Die zivilen PKW-Limousinen stehen dem Generalinspekteur der Bundeswehr zur Verfügung. Drucksache 19/16173 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Wie bewertet die Bundesregierung das Schutzniveau dieser Fahrzeuge (B6, B7) hinsichtlich ballistischer und IED-Bedrohungen (IED = Unkonventionelle Spreng- oder Brandvorrichtung) im Vergleich mit verfügbaren militärischen geschützten Fahrzeugen (z. B. EAGLE, u. a. gegen sogenannte roadside, underbelly, subsurface IED-Bedrohungen)? Das Schutzniveau dieser Fahrzeuge mit zivilem Erscheinungsbild entspricht den Anforderungen der für das jeweilige Einsatzland im Rahmen einer Gefährdungsanalyse bewerteten Bedrohungslage. Die Fahrzeuge beziehen einen Teil ihrer Schutzwirkung auch aus der äußerlichen Unauffälligkeit im Straßenbild durch ihre handelsübliche Silhouette unter Berücksichtigung der ortsüblichen Verhältnisse. 20. Können die in diesen Fahrzeugen eingesetzten Soldaten nach Kenntnis der Bundesregierung im Falle einer Bedrohung (z. B. Hinterhalt) aus diesen Fahrzeugen gegen die Angreifer wirken oder muss dazu der Schutz der Fahrzeuge verlassen werden? Ein Wirken aus den Fahrzeugen heraus ist nicht Bestandteil der Forderungslage und des Einsatzzwecks für diese Fahrzeugart. 21. Woraus resultiert die besondere Eilbedürftigkeit der Ausschreibung Q/ U2BP/HA146/HZ059 vom 17. September 2017, bei der zur Schließung der Fähigkeitslücke „Sondergeschützte handelsübliche Fahrzeuge“ im beschleunigten Behandlungsverfahren die Herstellung und Lieferung von zehn sondergeschützten handelsüblichen Fahrzeugen (Variante Personaltransport – PersTrsp) sowie weiterer 30 sondergeschützter handelsüblicher Fahrzeuge als Option in den Varianten: Personaltransport (26 Stück); und Sanitätskraftfahrzeug (vier Stück) mit Liefertermin 15. November 2018 für die Auslieferung der ersten zehn Fahrzeuge ausgeschrieben wurde? Es handelte sich um eine Sofortinitiative für den Einsatz, für die eine Anmietung von Fahrzeugen mit dem geforderten Schutzniveau in den Einsatzländern nicht möglich war. a) Wann wurden die Fahrzeuge durch die beauftragte Firma geliefert, und seit wann stehen sie der Truppe zur Verfügung? Die Fahrzeuge befinden sich in der Auslieferung. Erste Fahrzeuge stehen der Truppe zur Verfügung. b) Erfolgte die Lieferung durch den Vertragsnehmer oder Unterauftragnehmer , und war dies der Bundesregierung bei Vertragsabschluss bekannt ? Die Lieferung erfolgt durch den Auftragnehmer. c) Wurde im Falle eines Lieferverzuges die vertraglich vereinbarte Vertragsstrafe i. H. v. 0,5 Prozent pro Woche für den rückständigen Teil der Leistung einbehalten oder anderweitig eingefordert? Es ist keine Vertragsstrafe angefallen. Die verzögerte Lieferung war nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16173 d) Entsprach das vorgestellte Musterexemplar den Ausschreibungsbedingungen , und erfüllte dieses im Vergabeverfahren vollumfänglich die geforderten Spezifikationen? Für die Nachweismuster war die vollumfängliche Erfüllung der gesamten Spezifikation /Leistungsbeschreibung für die später zu liefernden Fahrzeuge nicht gefordert. Die Nachweisführung konnte mit den Musterexemplaren ordnungsgemäß durchgeführt werden. e) Wurden nachträglich am Musterexemplar des Ausschreibungsgewinners konstruktive Änderungen, weitere Ein- oder Umbauten erforderlich bzw. vorgenommen? Von allen Bietern wurden im Rahmen der Nachweisführung Nachbesserungen an den Musterfahrzeugen vorgenommen. f) Wenn nachträgliche konstruktive Änderungen, Ein- oder Umbauten erforderlich wurden, sind durch diese Änderungen zusätzliche Kosten entstanden, und wer trägt diese Zusatzkosten? Die Kosten für die Nachbesserungen wurden vom jeweiligen Bieter getragen. g) Wurden die in der Ausschreibung als Option aufgeführten weiteren 30 Fahrzeuge beim gleichen Hersteller beauftragt? Die weiteren 30 Fahrzeuge wurden als Option in den Beschaffungsvertrag über die ersten zehn Fahrzeuge aufgenommen und bei demselben Hersteller beauftragt . h) Wenn die weiteren 30 Fahrzeuge beim gleichen Hersteller beauftragt wurden, erfolgt bzw. erfolgte die Lieferung dieser Fahrzeuge fristgemäß und vollumfänglich gemäß den Ausschreibungsbedingungen? Aufgrund der Lieferverzögerung beim ersten Fahrzeug mussten die Liefertermine für die weiteren 30 Fahrzeuge angepasst werden. Die Anpassung der Liefertermine hat der Auftragnehmer nicht zu vertreten. Drucksache 19/16173 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333