Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Heike Hänsel, Michel Brandt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15694 – Erste Frontex-Operation in einem Drittstaat (Albanien) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vor sechs Monaten hat die Europäische Grenzagentur Frontex in Albanien ihre erste „vollständige gemeinsame Operation“ außerhalb der Europäischen Union gestartet („Frontex launches first operation in Western Balkans“, Pressemitteilung vom 21. Mai 2019). Ihr Hauptziel ist die „Kontrolle der Migrationsströme , die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität, einschließlich Schlepperkriminalität, Menschenhandel und Terrorismus, und die Stärkung der europäischen Zusammenarbeit an der Landgrenze zwischen Albanien und Griechenland“. Ebenfalls geplant sind Ausbildungsmaßnahmen „zum Aufbau regionaler Grenzkontrollkapazitäten“ und der Austausch von operativen Informationen und „bewährten Verfahren“. Die Operation basiert auf einem Statusabkommen über die Grenzzusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und Albanien, das kurz zuvor in Kraft getreten war. Es ist die erste Vereinbarung dieser Art mit einem Nicht-EU- Staat. Laut Frontex haben die Regierungen in Österreich, Kroatien, Tschechien , Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Lettland, den Niederlanden, Rumänien, Polen und Slowenien Beamtinnen und Beamte entsandt, außerdem 16 Streifenfahrzeuge und einen Thermovisionswagen. Gemäß dem Einsatzplan, der laut Frontex mit der Regierung in Griechenland abgesprochen ist, findet die Operation entlang der gesamten „grünen“ Grenze statt und umfasst neben der Grenzüberwachung in den Abschnitten Sopik, Çarçovë, Leskovik, Shtikë, Kapshticë und Livadhja auch die Grenzkontrolle an den albanisch-griechischen Übergangsstellen Kakavija, Tre Urat (Çarçovë), Kapshticë, Rips und Qafe Bote (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 13). Für die Koordinierung des Einsatzes hat Frontex Unterstützungsbüros in den Orten Gjirokaster, Kakavija und Kapshticë eingerichtet. Nach Angaben der Bundesregierung ist die Operation mittlerweile auf 66 Einsatzkräfte angewachsen, davon elf deutsche Beamtinnen und Beamte der Bundespolizei (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 14). Mit welchen ausländischen Einheiten und welchen Frontex-Bediensteten die Bundespolizei in Albanien zusammenarbeitet, weiß die Bundesregierung allerdings nach eigenen Angaben nicht. Auch welche technischen Mittel diese vor Ort einsetzen, ist ihr nicht bekannt. Von den geplanten 16 Streifenfahrzeugen seien jedoch nur zwölf im Einsatz, davon stammen sechs von der Bundespolizei. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16206 19. Wahlperiode 20.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 19. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Die Beamtinnen und Beamten der Frontex-Mission in Albanien dürfen erstmalig in einem Drittstaat auch hoheitliche Befugnisse anwenden, dies soll jedoch in Anwesenheit und „nach Anweisung“ der zuständigen albanischen Behörden geschehen (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 13). Gemäß Artikel 6 der Statusvereinbarung zwischen der Europäischen Union und Albanien genießen die Angehörigen der europäischen Grenz- und Küstenwachteams Immunität vor albanischen Strafverfolgungsbehörden für alle Handlungen im Zusammenhang mit ihrem dienstlichen Auftrag gemäß den Vorgaben des Einsatzplans. Eine strafrechtliche Verfolgung kann nur im Entsendestaat vorgenommen werden. Dimitris Avramopoulos, der Kommissar für Migration, Innenpolitik und Unionsbürgerschaft, bezeichnet die Operation in Albanien als einen „Wendepunkt und ein[en] wahrhaft historischen Schritt“. Am 7. Oktober 2019 hat der Rat der Europäischen Union ein gleichlautendes Abkommen mit Montenegro geschlossen („Border management: EU signs agreement with Montenegro on European Border and Coast Guard cooperation“, Pressemitteilung des Rates vom 7. Oktober 2019). Weitere Abkommen mit Serbien, Mazedonien und Bosnien sind bereits verhandelt und müssen noch die nationalen Gesetzgebungsverfahren durchlaufen. 1. Unter welchem Titel ist der Bundesregierung die Frontex-Operation in Albanien bekannt? Die Frontex-Operation in Albanien wird unter dem Namen „Joint Operation Flexible Operational Activities – Western Balkans 2019 in Albania“ durchgeführt . 2. Wer leitet die Operation, und wie ist Frontex hierin eingebunden? Die albanischen Behörden sind für alle grenzpolizeilichen Aktivitäten innerhalb ihres Staatsgebietes verantwortlich. Gemäß Einsatzplan koordiniert Frontex die Maßnahmen. a) Welche EU-Mitgliedstaaten waren nach Kenntnis der Bundesregierung an der Erarbeitung des Einsatzplans der Operation beteiligt? Nach Kenntnis der Bundesregierung waren hieran die Mitgliedstaaten Estland, Finnland, Frankreich, Lettland, Kroatien, Niederlande, Österreich, Polen, Rumänien , Slowenien, Tschechische Republik und die Bundesrepublik Deutschland beteiligt. b) Auf welche Weise wurde der Einsatzplan nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Regierung in Griechenland entwickelt, und welche Bedingungen hat diese gestellt? Bei Frontex-Einsätzen in einem Drittstaat, der an einen oder mehrere Mitgliedstaaten grenzt, ist es notwendig, dass der Einsatzplan im Einvernehmen mit dem oder den angrenzenden Mitgliedstaaten vereinbart wird. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/16206 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Welche Regierungen welcher Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit wie viel Personal und Ausrüstung zu der Operation entsandt, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/11678 ergeben? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 16. Juli 2019 zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 19/11678 verwiesen. Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 4. Welche Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung Personal in die Frontex-Unterstützungsbüros in den Orten Gjirokaster, Kakavija und Kapshticë entsandt, und welche Tätigkeiten werden von diesen übernommen ? Das in den Unterstützungsbüros eingesetzte Personal nimmt Koordinierungsaufgaben wahr. Weitere Informationen im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. 5. Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht darüber informiert, mit welchen ausländischen Einheiten und welchen Frontex-Bediensteten die elf deutschen Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Albanien zusammenarbeiten (Bundestagsdrucksache 19/11678, Antwort zu Frage 14)? Frontex stellt den Mitgliedstaaten den Einsatzplan der Operation zur Verfügung . Daraus können lediglich die teilnehmenden Mitgliedstaaten entnommen werden. 6. Aus welchen Gründen sind von den 16 angekündigten Streifenfahrzeugen nach Kenntnis der Bundesregierung nur zwölf im Einsatz? Die Bundespolizei beteiligt sich an dem Einsatz aktuell mit fünf Streifenfahrzeugen , die alle zum Einsatz kommen. Zu den weiteren Fahrzeugen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7. An welchen albanisch-griechischen Grenzabschnitten bzw. Übergängen finden nach Kenntnis der Bundesregierung die Einsätze der Operation statt, bzw. welche Änderungen haben sich zur Bundestagsdrucksache 19/11678 ergeben? Über die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13b auf Bundestagsdrucksache 19/11678 hinausgehende Informationen oder Änderungen liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Auf welche Weise werden griechische Behörden in die täglichen operativen Einsätze eingebunden? Die griechischen Behörden sind wie die anderen an dem Einsatz beteiligten Mitgliedstaaten, in den täglichen von Frontex koordinierten Informations- und Lagebildaustausch eingebunden. Die Einsatzmaßnahmen auf der griechischen Seite der Grenze werden im Rahmen dieses Austausches eng mit den albanischen Behörden abgestimmt und bei Bedarf angepasst. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16206 b) Welche Absprachen existieren im Rahmen der Frontex-Operation mit griechischen Behörden, festgenommene Personen (etwa wegen irregulärer Migration) nach Griechenland abzuschieben? Eine Durchführung oder Unterstützung von Abschiebungen nach Griechenland ist gemäß Einsatzplan nicht vorgesehen. 8. Welche Ausbildungsmaßnahmen „zum Aufbau regionaler Grenzkontrollkapazitäten “ sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Frontex-Operation geplant? Im Einsatzplan ist die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen enthalten. Diese Fortbildungsmaßnahmen sind schwerpunktmäßig auf die Erlangung von fachspezifischen Sprachkompetenzen (Englisch) sowie Vorbereitungen für die Teilnahme an Frontex koordinierten Einsatzmaßnahmen ausgerichtet. 9. Inwiefern soll die Frontex-Operation nach Kenntnis der Bundesregierung auch den Austausch von operativen Informationen erleichtern, und welche Verfahren werden hierfür entwickelt? Grenzpolizeiliche Sachverhalte werden gemäß dem im Einsatzplan festgelegten Meldewesen mit Hilfe der Datenbankanwendung „Joint Operation Reporting Application“ (JORA) erfasst und an Frontex übermittelt. 10. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der Frontex-Operation festgenommen, und wie viele dieser Festnahmen erfolgten durch deutsche Beamtinnen und Beamte? a) Wegen welcher Delikte wurden die Betroffenen (vorwiegend) festgenommen ? Die Fragen 10 und 10a werden gemeinsam beantwortet. Es wurden keine Festnahmen durch deutsche Polizeivollzugsbeamte durchgeführt . Weitere Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. b) Wohin wurden die Festgenommenen verbracht? Personen, die einer Straftat verdächtig sind, werden unverzüglich den albanischen Behörden übergeben, die für etwaige Folgemaßnahmen zuständig sind. Darüber hinaus gehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. 11. Ist aus Sicht der Bundesregierung ein möglichst schneller Zugang der (unter anderem von der Bundespolizei) an der albanisch-griechischen Grenze Festgenommenen zu Asylverfahren in Albanien gewährleistet? Hindernisse beim Zugang zu Asylverfahren in Albanien für die in der Fragestellung genannte Personengruppe sind der Bundesregierung nicht bekannt. a) Sind bei der Versorgung der festgenommenen Geflüchteten internationale Standards gewährleistet? Verstöße gegen internationale Standards bei der Versorgung der in der Fragestellung genannten Personengruppe sind der Bundesregierung nicht bekannt. Drucksache 19/16206 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Können Nichtregierungsorganisationen die Anstalten oder Lager mit Geflüchteten besuchen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 12. In wie vielen Einsätzen, bzw. in welchen Fällen haben die Beamtinnen und Beamten der Bundespolizei in Albanien bereits hoheitliche Befugnisse angewendet? Hoheitliche Befugnisse werden gemäß Einsatzplan nur nach Weisung und grundsätzlich nur in Anwesenheit eines albanischen Beamten oder sonstigen Fachkräften der Republik Albanien wahrgenommen. Statistische Daten hierzu werden von der Bundespolizei oder Frontex nicht erfasst. 13. Welche Einweisungen und Anweisungen haben die deutschen Beamtinnen und Beamten hierzu von welchen albanischen Behörden erhalten? Alle Teilnehmer der Joint Operation Flexible Operational Activities – Western Balkans 2019 in Albania“ nehmen vor Einsatzbeginn an einer von Frontex und dem Gaststaat Albanien durchgeführten fachlichen Einweisung teil. 14. Inwiefern war die Operation aus Sicht der Bundesregierung bei der „Kontrolle der Migrationsströme“, der „Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität“ oder der „Stärkung der europäischen Zusammenarbeit an der Landgrenze zwischen Albanien und Griechenland“ bereits erfolgreich, und welche Beispiele kann sie hierfür nennen? Laufende Einsatzmaßnahmen anderer Länder werden durch die Bundesregierung grundsätzlich nicht bewertet. 15. Was ist der Bundesregierung zu Überlegungen oder Planungen für eine Ausweitung der Frontex-Operation in Albanien bekannt? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zu einer geplanten Ausweitung des Frontex-Einsatzes in Albanien vor. 16. Würde es die Bundesregierung befürworten, dass albanische Menschenrechtsgruppen oder andere Nichtregierungsorganisationen in die nationale Aufsicht der Frontex-Operation in Bezug auf die Einhaltung von Menschen- und Grundrechten eingebunden werden? Wird sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, hierfür infrage kommende albanische Organisationen anzusprechen? Im Rahmen der Frontex-Grundrechtsstrategie sind umfangreiche Monitoringmechanismen bei operativen Einsätzen vorgesehen. Eine mögliche Beteiligung von Nichtregierungsorganisationen erfolgt über das Konsultationsforum von Frontex. Über die Zusammensetzung wird auf Grundlage eines Vorschlags des Grundrechtsbeauftragten nach Konsultation des Exekutivdirektors im Verwaltungsrat beschlossen. Dieses Verfahren wird von der Bundesregierung als sinnvoll und umfänglich erachtet. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16206 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Projekte Frontex im Rahmen der „Heranführungshilfe“ in Albanien, Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien durchgeführt hat, und welche Projekte in der „Phase 2“ geplant sind (https://frontex.europa.eu/assets/Partners/Third_c ountries/IPA_II_Phase_II.pdf; bitte die Inhalte des „Contract 1“, „Contract 2“ und „Contract 3“ erläutern)? a) Welche Aufgaben werden dabei von Frontex, der Internationalen Organisation für Migration und dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen übernommen? b) Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich mit welchen Aufgaben und Maßnahmen? Die Fragen 17 bis 17b werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine über die im Internet veröffentlichten Informationen hinausgehenden Informationen vor. 18. Wann endet nach Kenntnis der Bundesregierung die Frontex-Operation in Albanien, bzw. nach welchem Verfahren wird über eine Verlängerung entschieden? Gemäß aktuellem Einsatzplan wird die Operation am 29. Januar 2020 beendet. Die Fortführung des Einsatzes wird zwischen Frontex und den Mitgliedstaaten sowie den albanischen Behörden im Rahmen der jährlichen Verhandlungen über die Beteiligung an Frontex koordinierten Einsätzen abgestimmt. Entscheidungsgrundlage bildet die Risikoanalyse von Frontex. 19. In welchen Westbalkanstaaten ist das Aufkommen undokumentierter Grenzübertritte nach Einschätzung der Bundesregierung derzeit hoch? Zu undokumentierten Grenzübertritten liegen der Bundesregierung keine validen Daten vor. Daher ist eine belegbare Einschätzung nicht möglich. 20. Ist der Bundesregierung über Initiativen der griechischen Regierung hinsichtlich der östlichen Mittelmeerroute, die zusammen mit Bulgarien und Zypern durchgeführt werden sollen und die auf dem jüngsten Treffen der EU-Innenministerinnen und EU-Innenminister vorgestellt wurden, tatsächlich nur bekannt, dass diese „Gegenstand der Erörterung in Gremien der Europäischen Union“ gewesen sind (Antwort vom 11. November 2019 auf die Schriftliche Frage 10-565 des Abgeordneten Dr. Diether Dehm), oder hat sie an diesen „Erörterungen“ auch teilgenommen und kann darüber Auskunft geben? Hierzu liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 19/16206 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 21. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Aushandlung und Implementierung von Frontex-Statusvereinbarungen mit den Westbalkan-Staaten Montenegro, Serbien, Mazedonien und Bosnien? Am 7. Oktober 2019 hat die Europäische Union mit Montenegro und am 19. November 2019 mit Serbien eine Statusvereinbarung unterzeichnet. Die Entwürfe werden nunmehr dem Europäischen Parlament mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt. Die Statusvereinbarungen mit Nordmazedonien und Bosnien und Herzegowina sind ausverhandelt, bisher jedoch noch nicht unterzeichnet worden. a) Aus welchem Grund verhandelt Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung kein Statusabkommen mit der Regierung des Kosovo? Die Verhandlungen werden durch die Europäische Kommission geführt und nicht durch die Europäische Grenz- und Küstenwache Frontex. Da der Kosovo nicht an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union grenzt, war der Abschluss einer Statusvereinbarung gemäß der bis 3. Dezember 2019 gültigen VO (EU) 2016/1624 nicht möglich. b) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern Frontex bereits Überlegungen oder Planungen für eine Operation in Montenegro durchführt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16206 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333