Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 9. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1621 19. Wahlperiode 10.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1418 – Ausbau von Europol zur Terrorismusbekämpfung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Aufgabenbereiche und Fähigkeiten von EU-Agenturen zur Terrorismusbekämpfung werden ausgebaut (http://gleft.de/29G). Zum Informationsaustausch und zur operativen Unterstützung hat Europol hierzu im Januar 2016 das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung (ECTC) gestartet (Bundestagsdrucksache 18/5048). Als ECTC-Lenkungsmechanismus zur Festlegung des Handlungsbereichs für das künftige Vorgehen wurde 2017 ein Programmausschuss für Terrorismusbekämpfung (CTPB) eingesetzt (Bundestagsdrucksache 18/11577). Neben spezifischen Analysedateien betreibt Europol außerdem eine Meldestelle für Internetinhalte (IRU) zur Entfernung von als extremistisch oder terroristisch erkannter Postings (Bundestagsdrucksache 18/6591). Mit den USA unterhält Europol das Programm zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP, siehe Bundestagsdrucksache 17/5133). Nach den Anschlägen in Paris und Brüssel hat Europol eine „Task Force Fraternité“ eingesetzt, die Mitgliedstaaten bei Terrorlagen unterstützt und mit gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Terrorismusbekämpfung zusammenarbeitet (Bundestagsdrucksache 18/8170). Seit 2016 arbeitet bei Europol ein gemeinsames Verbindungsteam für Terrorismusbekämpfung (CT-JLT), an dem sich Mitgliedstaaten und Drittländer beteiligen (Bundestagsdrucksache 18/11577). Die Plattform unterstützt Operationen und hält direkten Kontakt zu Ermittlungsbehörden der Mitgliedstaaten . Europol führt außerdem in Hotspots in Italien und Griechenland Zweitkontrollen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen durch. Europol wird zudem die PNR-Zentralstellen (PIU) der Mitgliedstaaten bei der Verarbeitung und Nutzung von Fluggastdatensätzen unterstützen (Bundestagsdrucksache 18/11661). Auf dem Gebiet der Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung und der Geldwäsche beherbergt Europol seit Anfang 2016 das System FIU.NET für den Informationsaustausch zwischen Zentralstellen für Geldwäscheverdachtsanzeigen (Financial Intelligence Units ̶ FIU) der Mitgliedstaaten (Bundestagsdrucksache 18/8170). Im Dezember 2017 hat Europol eine Öffentlich-private Partnerschaft von Polizei, Zoll, Regelungsbehörden, FIU und „größeren europäischen Bankinstituten“ zu Finanzerkenntnissen (EFIPPP) ins Leben gerufen, um verdächtige Finanztransaktionen besser zu erkennen (http://gleft.de/29G). Nach dem Austausch strategischer Informationen steht der Austausch operativer Daten bevor. Seit zwei Jahren prüfen Europol und die geheimdienstliche Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1621 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „Gruppe für Terrorismusbekämpfung“ (CTG) Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit , Ergebnisse liegen angeblich nicht vor (Bundestagsdrucksachen 19/489, 18/10641, 18/8170, 18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048). Europol hat auch die Zusammenarbeit mit Drittstaaten intensiviert, insbesondere mit den Vereinigten Staaten, zu denen ein Verbindungsbeamter in das U.S. Immigration and Customs Enforcement und zum Geheimdienstprojekt „Gallant Phoenix“ entsandt wurde (Bundestagsdrucksache 19/647). Mit acht Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas verhandelt die Kommission über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den dortigen Behörden. Mit weiteren „vorrangigen Partnern“ sollen Arbeitsvereinbarungen für die Zusammenarbeit auf strategischer Ebene festgelegt werden. 1. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, für welche Agenturen bzw. Maßnahmen die Haushaltsmittel zur Terrorismusbekämpfung im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen sowie in den Haushaltsplänen für 2018 und für 2019 erhöht werden müssen? Die Bundesregierung hat sich zu einer Reihe qualitativer Aspekte zum zukünftigen Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) positioniert. Zur Mittelausstattung einzelner Instrumente und Programme können Festlegungen nur im Gesamtkontext des MFR getroffen werden. Sollten Erhöhungen notwendig werden, geschieht dies im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten des MFR, des Jahreshaushalts und der Haushaltsordnung der Europäischen Union. 2. Durch welche noch nicht beschlossenen Maßnahmen der JI-Agenturen, die an der Terrorismusbekämpfung beteiligt sind, könnten aus Sicht der Bundesregierung Synergieeffekte gefördert werden? Die Gründungsrechtsakte der EU-Agenturen sehen die Möglichkeit vor, Kooperationsbeziehungen zu anderen Unionseinrichtungen herzustellen und zu unterhalten . Auf dieser Grundlage haben die EU-Agenturen im Bereich Justiz und Inneres untereinander bereits eine Reihe von Vereinbarungen und Abkommen zur Zusammenarbeit geschlossen, welche etwa gegenseitige Unterrichtungen, gemeinsame Treffen und Aktivitäten sowie einen Informationsaustausch oder die Entsendung von Verbindungsbeamten vorsehen. Aus Sicht der Bundesregierung liegt es in der Verantwortung der jeweiligen EU-Agentur zu prüfen, inwieweit hier noch Potential für eine vertiefte Beziehung zur Zusammenarbeit im Rahmen des geltenden Rechts mit einzelnen Unionseinrichtungen zur Terrorismusbekämpfung besteht. 3. Inwiefern könnte hierzu auch das 2006 eingerichtete Netz der JI-Agenturen (CEPOL, EASO, EIGE, EBDD, eu-LISA, Eurojust, Europol, FRA und Frontex) genutzt werden? Das Netzwerk der JI-Agenturen und die von diesem organisierten Aktivitäten und Treffen der teilnehmenden Agenturen sind grundsätzlich geeignet, Synergieeffekte zwischen den teilnehmenden Agenturen zu fördern. Dabei legt die EU- Agentur, welche den Vorsitz im jeweiligen Jahr führt, den thematischen Schwerpunkt fest. Im Jahr 2018 liegt der Vorsitz beim Europäischen Institut für Gleichstellungsfragen (EIGE), das angekündigt hat, den Fokus auf die Gleichstellung von Männern und Frauen legen zu wollen (u. a. durch entsprechende Indikatoren bei der Erhebung statistischer Daten des EU-Politikzyklus). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1621 4. Mit welchen Drittländern sollten JI-Agenturen, die an der Terrorismusbekämpfung beteiligt sind, aus Sicht der Bundesregierung vorrangig zusammenarbeiten ? Zu den Drittstaaten, mit denen EU-Agenturen im Rahmen des geltenden Rechts im Bereich der Terrorismusbekämpfung zusammenarbeiten sollten, gehören insbesondere Staaten aus Nordafrika und dem Nahen Osten, dem Westbalkan und der Sahel-Zone sowie strategische Partner wie die Vereinigten Staaten, Kanada und Australien. 5. Auf welche Weise beteiligt sich die Bundesregierung am neuen Programmausschuss für Terrorismusbekämpfung (CTPB) bei Europol? Das BKA ist im „Europol Counter Terrorism Programme Board“ (CTPB) durch den Leiter der Abteilung Polizeilicher Staatsschutz im BKA vertreten. 6. Inwiefern bzw. aus welchen Erwägungen sollten aus Sicht der Bundesregierung die Zahl der zu Europol zur Terrorismusbekämpfung abgeordneten nationalen Sachverständigen erhöht werden? Aus Sicht der Bundesregierung bringen abgeordnete nationale Sachverständige ein für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit bei der Bewältigung aktueller Lageentwicklungen und mittelfristig zur Unterstützung Europols bei der Erfüllung strategisch bedeutsamer Aufgabe förderliches Wissen zu den nationalen Rahmenbedingungen und handelnden Personen mit. Über Abordnungen nationaler Sachverständiger zu Europol zur Terrorismusbekämpfung wird anlass- und projektbezogen entschieden. a) Inwiefern bzw. auf welche Weise sollte aus Sicht der Bundesregierung die direkte Verbindung von Strafverfolgungsbehörden der Mitgliedstaaten , die in der Terrorismusbekämpfung tätig sind, mit den Dienststellen von Europol gefördert werden? Die Bundesregierung betrachtet es als wichtige Aufgabe, den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten und zwischen den Mitgliedstaaten und Europol im Bereich der Terrorismusbekämpfung im Rahmen des geltenden Rechts so effektiv wie möglich zu gestalten. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Direktanschluss der Staatschutzdienststellen von Mitgliedstaaten an SIENA. Darüber hinaus wurde durch die Schaffung des gemeinsamen Verbindungsteam für Terrorismusbekämpfung (CT-JLT) und die Entsendung von Verbindungsbeamten der Informationsaustausch bereits wesentlich befördert. b) Welche EU-Mitgliedstaaten oder Drittstaaten haben welche ihrer Geheimdienste (oder Polizeien mit Geheimdienstvollmachten) an Europol angeschlossen (etwa über das Europol-Verbindungsbüro in Den Haag oder das Informationssystem SIENA)? Die Bundesregierung hat keine Übersicht, welche Mitgliedstaaten oder Drittstaaten Nachrichtendienste oder Polizeien mit nach deutschem Verständnis nachrichtendienstlichen Befugnissen an Europol angeschlossen haben. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1621 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 7. Welche Operationen, an denen deutsche Behörden beteiligt waren, hat das gemeinsame Verbindungsteam für Terrorismusbekämpfung (CT-JLT) von Europol seit seiner Gründung unterstützt, und mit welchen deutschen Ermittlungsbehörden stand die Abteilung dazu im direkten Kontakt? Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das gemeinsame Verbindungsteam für Terrorismusbekämpfung elf Operationen im Sinne der Fragestellung unterstützt und stand hierfür in Kontakt mit dem Bundeskriminalamt, in einem Fall mit dem Landeskriminalamt Baden-Württemberg. 8. Welche Behörden der Polizei und des Zolls aus welchen Mitgliedstaaten, welche Regelungsbehörden und welche Bankinstitute sind nach Kenntnis der Bundesregierung an der im Dezember 2017 gestarteten Öffentlich-privaten Europol-Partnerschaft zu Finanzerkenntnissen (EFIPPP) beteiligt, und wann könnte ein Austausch operativer Daten im Rahmen der EFIPPP nach gegenwärtigem Stand frühestens beginnen? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind FIUs, Aufsichts- und Polizeibehörden aus den Ländern Belgien, Frankreich, Niederlande, Spanien, Schweiz, Großbritannien und Deutschland an der Europol-Partnerschaft zu Finanzerkenntnissen (Europol Financial Intelligence Public Private Partnership Initiative – EFIPPP) sowie 13 Großbanken beteiligt. Aus Deutschland beteiligen sich derzeit das BKA, der deutsche Zoll mit der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen (FIU), die Deutsche Bank und die Commerzbank an einer Arbeitsgruppe der EFIPPP. Ob und wann ein Austausch operativer Daten im Rahmen der EFIPPP erfolgen kann, ist derzeit noch nicht absehbar. 9. Welche gemeinsamen Ermittlungsgruppen zur Terrorismusbekämpfung werden nach Kenntnis der Bundesregierung von Europol derzeit unterstützt? Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt Europol neben der Europol-Task Force „Fraternité“, die nach den Anschlägen in Paris und Brüssel mit der gemeinsamen Ermittlungsgruppe „Vendredi 13“ zur Unterstützung der Ermittlungen eingesetzt wurde, fünf weitere gemeinsame Ermittlungsgruppen zur Terrorismusbekämpfung . 10. Welche Unterstützung von Europol haben deutsche Behörden nach dem Anschlag auf dem Berliner Breitscheidplatz im Dezember 2016 in Anspruch genommen (etwa Ersuchen um Abgleiche, mobiles Büro vor Ort, Nutzung des Programms zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP), forensische Unterstützung, Entschlüsselung, Koordinierung gemeinsamer Verbindungsteams)? Europol unterstützte die deutschen Ermittlungen durch den Abgleich von Daten über ein sogenanntes Mobile Office, durch forensische Unterstützung und bei Finanzermittlungen . Am 27. Januar 2017 gab es ein Europol-Treffen zur Unterrichtung der Mitgliedstaaten in Den Haag. 11. Was ist der Bundesregierung über die Höhe der während eines Zeitraums von neun Jahren (2019 bis 2027) erforderlichen Haushaltsmittel für Europol zur Modernisierung der IT-Systeme bekannt? Der Bundesregierung ist die Höhe der erforderlichen Haushaltsmittel zur Modernisierung aller IT-Systeme von Europol während des Zeitraums 2019 bis 2027 nicht bekannt. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/1621 Der Finanzbogen zu den Vorschlägen für zwei Verordnungen des Europäischen Parlaments und des Rates zur Errichtung eines Rahmens für die Interoperabilität zwischen EU-Informationssystemen KOM(2017) 793 und 794, sieht für Europol für die Jahre 2019 bis 2027 einen Finanzbedarf von 48 860 000 Euro vor (10 952 000 Euro Kosten für zusätzliches IKT-Personal und 37 908 000 Euro Kosten der für den Ausbau der Informationssysteme von Europol benötigten Hard- und Software). Allerdings dienen die dort geschätzten Auswirkungen auf die Ausgaben und den Personalbedarf für das Jahre 2021 und die Jahre danach ausdrücklich nur der Veranschaulichung und greifen nicht dem nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen vor. a) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern die Haushaltsmittel weiter erhöht werden müssen, um die IT-Systeme Europols für die Interoperabilität zu modernisieren? Aus Sicht der Bundesregierung sollten Europol die zur Umsetzung der in der Antwort zu Frage 11 bezeichneten Verordnungsvorschläge zur Interoperabilität erforderlichen Haushaltsmittel gewährt werden. b) Welche Defizite sieht die Bundesregierung hinsichtlich der Terrorismusbekämpfung in der Informationsverarbeitung im Europol-Informationssystem (EIS)? Aus Sicht der Bundesregierung wären weitergehende Informationen aus anderen Mitgliedstaaten möglich. Zudem ist das Antwort-Zeit-Verhalten beim Nachfolgeschriftverkehr aufgrund von Treffern im EIS zum Teil verbesserungsfähig. c) Inwiefern sollten deshalb auch „Kontextinformationen und die Informationsqualität “ verbessert und verstärkt werden, und worum könnte es sich dabei handeln (Ratsdokument 5635/1/18)? Mit Blick auf das EIS könnten im Rahmen des geltenden Rechts sofern erforderlich neben Objektdaten (Name, Geburtsdatum etc.) zusätzliche Angaben zum Sachverhalt und etwa Fingerabdruckdaten und Lichtbildern aktiver eingestellt werden. d) Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, inwiefern zum Ausbau der Fähigkeiten Europols zur Unterstützung von Ermittlungen zu Cyberkriminalität und der digitalen Terrorismusbekämpfung (Umgehen von Verschlüsselung, Analyse des „Dark Web“) polizeiexterne IT-Experten „zu Marktgehältern“ eingestellt werden müssten, und wie könnte dies erreicht werden (http://gleft.de/29G)? Die Bundesregierung sieht keinen Anlass, Einzelfragen der Vergütung von Mitarbeitern von Europol zu kommentieren. e) Was ist der Bundesregierung über den Zeitpunkt und die Inhalte eines Workshops bei Europol zur „Datenvorratsspeicherung“ bekannt, in dem „eine Matrix der Datenkategorien, die gespeichert werden müssen, entwickelt wird“ (http://gleft.de/29G)? Der JI-Rat hat Europol im Dezember 2017 aufgefordert, Vorarbeiten für die Prüfung der Frage anzustoßen, ob mit einer auf bestimmte Datenkategorien beschränkten Pflicht zur Speicherung von Verkehrsdaten die Anforderungen des Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1621 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode EuGH im Urteil vom 21. Dezember 2016 („Tele2“) erfüllt werden könnten. Hierfür soll eine Matrix verschiedener, technisch unterscheidbarer Datenkategorien erstellt werden, auf deren Basis dann etwaige Beschränkungsmöglichkeiten untersucht werden können. Die Workshops bei Europol befassen sich mit der Erstellung dieser Matrix. Der erste Workshop fand am 20. März 2018 statt; ein weiterer Workshop ist für den 14. Mai 2018 geplant. 12. Welche Pilotländer sind nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen für die Umsetzung des SIS II-AFIS gemeldet, und welche davon nehmen aktiv daran teil (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 13a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/1261)? Nach Kenntnis der Bundesregierung beteiligen sich in Phase 1 neun der 30 an das SIS II angeschlossenen Staaten. Neben Deutschland handelt es sich dabei um Lettland, Liechtenstein, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal und Schweiz. Deutschland nutzt bereits aktiv die Abfragefunktion gegen den Gesamtbestand der Fingerabdrücke im SIS II-AFIS. Zum Umsetzungsstand und der Aktivität der übrigen teilnehmenden Staaten liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. a) Welche neuen Spezifikationen des AFIS sollen in der zweiten Pilotphase vorgenommen werden? Die Weiterentwicklung des SIS II-AFIS und die Implementierung neuer Anforderungen in weiteren Ausbaustufen sind abhängig von den Ergebnissen der Pilotphase sowie den Entwicklungen der künftigen rechtlichen Rahmenbedingungen und sind der Bundesregierung somit nicht bekannt. b) Wann könnte nach gegenwärtigem Stand die Gesichtserkennung im AFIS umgesetzt werden? Die Umsetzung oder Implementierung einer Gesichtserkennung in einem AFIS (Automatisierten Fingerabdruck Identifizierungssystem) ist nicht möglich. Die Nutzung von Lichtbildern im Kontext SIS richtet sich aktuell nach Art 22 b) der SIS II – Ratsverordnung (1987/2006) bzw. des SIS II – Ratsbeschlusses (2007/533/JI). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/1621 13. Wie viele Personen waren nach Kenntnis der Bundesregierung zum Stichtag 1. Januar 2018 nach Artikel 36 Absatz 2 oder Artikel 36 Absatz 3 des SIS II- Ratsbeschlusses im Schengener Informationssystem ausgeschrieben (bitte wie in der Antwort zu Frage 1 auf Bundestagsdrucksache 19/1261 darstellen und die Zahlen für deutsche Behörden sowie Ausschreibungen zur unverzüglichen Meldung getrennt ausweisen)? Stichtag Art. 36, Abs. 2 (SIS gesamt) davon „zur unverzüglichen Meldung“ Art. 36, Abs. 2 (deutsche Fahndungen ) davon „zur unverzüglichen Meldung“ 01.01.2018 118.174 753 2.703 377 Stichtag Art. 36, Abs. 3 (SIS gesamt) davon „zur unverzüglichen Meldung“ Art. 36, Abs. 3 (deutsche Fahndungen ) davon „zur unverzüglichen Meldung“ 01.01.2018 11.238 5.856 1.652 399 14. Was ist der Bundesregierung über eine Initiative des bulgarischen Vorsitzes zur Nutzung „systematischer Metadaten von SIS-Treffern“ bekannt, um eine systematischere Übersicht über Reisebewegungen Verdächtiger an den Außengrenzen der EU zu erlangen, und welche „Metadaten“ sind damit gemeint ? Auf Initiative der bulgarischen Ratspräsidentschaft werden derzeit auf Arbeitsebene mit den Mitgliedstaaten Möglichkeiten diskutiert, die Nutzung des SIS II im bestehendem Rechtsrahmen zu verbessern in Bezug auf terroristische Personen oder solche, die terrorismusbezogenen Aktivitäten zuzurechnen sind. Die Präsidentschaft schlägt in diesem Zusammenhang unter anderem vor, solche Metadaten aus SIS II-Treffern oder SIRENE-Formularen zu verwenden, anhand derer sich Bewegungen von Personen feststellen lassen, die dem Phänomen sogenannter „Ausländischer Kämpfer“ bzw. „rückkehrende Ausländische Kämpfer“ zuzurechnen sind. Die Beratungen auf Fachebene dauern noch an. 15. Welche einzelnen Operationen sowie „Aktionstage“, an denen deutsche Behörden beteiligt waren, hat die Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU) bei Europol unterstützt? Die am 31. August 2016 und 1. September 2016 von der EU-IRU durchgeführten „Joint Action Days“ zur Reduzierung von Internetpropaganda bzw. radikalisierenden Internetinhalten im militant islamistischen Bereich wurden durch das BKA unterstützt. 16. Was ist der Bundesregierung über Vorschläge oder Pläne zur „Modernisierung der IRU-bezogenen Software“ bekannt, über die ein Datenaustausch „zwischen einschlägigen Stellen“ in Echtzeit ermöglicht werden könnte? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/1493 vom 29. März 2018 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1621 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 17. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, zu welchen Terrorismusfällen bzw. -phänomenen Eurojust Ermittlungsgruppen und Koordinierungstreffen betreibt? In den Jahren 2014 bis 2017 unterstützte Eurojust insgesamt folgende Anzahl von gemeinsamen Ermittlungsgruppen mit dem Kriminalitätsbereich Terrorismus: 2014: zwei; 2015: drei; 2016: vier; 2017: acht. In den Jahren 2014 bis 2017 fanden bei Eurojust insgesamt folgende Anzahl von Koordinierungstreffen mit dem Kriminalitätsbereich Terrorismus statt: 2014: vier; 2015: 15; 2016: 18; 2017: 14. Weitere Erkenntnisse zu diesen liegen der Bundesregierung nicht vor. a) Inwiefern bzw. nach welcher Maßgabe sollten aus Sicht der Bundesregierung Informationen zu allen Ermittlungen, strafrechtlichen Verfolgungen und Verurteilungen hinsichtlich Terrorismus, die für zwei oder mehr EU- Mitgliedstaaten relevant sein könnten, mit Eurojust ausgetauscht werden? Die Übermittlung von Informationen betreffend terroristischer Straftaten durch die EU-Mitgliedstaaten an Eurojust erfolgt auf der Grundlage des Beschlusses 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. EU Nr. L 253 S. 22). Ferner sind im deutschen Recht Unterrichtungspflichten der zuständigen deutschen Behörden an Eurojust in § 6 des Gesetzes zur Umsetzung des Beschlusses (2002/187/JI) des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (Eurojust-Gesetz) vorgesehen. Darüber hinaus können die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden Eurojust auf der Grundlage von § 4 Eurojust-Gesetz über Fälle informieren, wenn dies zur Wahrnehmung der Aufgaben von Eurojust erforderlich ist. b) Welche deutsche Stelle ist bei Eurojust für das Netz nationaler Anlaufstellen für Terrorismusfragen gemeldet? Gemäß § 1 der Verordnung über die Benennung und Einrichtung der nationalen Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen ist der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof nationale Eurojust-Anlaufstelle für Terrorismusfragen nach Artikel 12 Absatz 1 des Beschlusses 2002/187/JI des Rates vom 28. Februar 2002 über die Errichtung von Eurojust zur Verstärkung der Bekämpfung der schweren Kriminalität (ABl. L 63 vom 6. März 2002, S. 1), der durch den Beschluss 2009/426/JI (ABl. L 138 vom 4. Juni 2009, S. 14) geändert worden ist, und Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses 2005/671/JI des Rates vom 20. September 2005 über den Informationsaustausch und die Zusammenarbeit betreffend terroristische Straftaten (ABl. EU Nr. L 253 S. 22) (nationale Anlaufstelle). Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/1621 18. Was ist der Bundesregierung über eine Risikoanalyse-Gemeinschaft von Frontex mit der Türkei bekannt, und welche Behörden oder sonstigen Einrichtungen sind daran beteiligt? Im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung nach Artikel 11 der Verordnung (EU) 2016/1624 hat die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (FRONTEX) zur Überwachung der Migrationsströme und für die Erstellung von Risikoanalyseprodukten eine Risikoanalyseeinheit mit geografisch ausgerichteten Analysenetzwerken eingerichtet, wo Informationen und statistische Daten zu migrationsrelevanten Indikatoren ausgetauscht und ausgewertet werden. Mit Blick auf die Migrationsströme aus der Türkei über die Land- und Seeaußengrenzen der EU hat FRONTEX das Turkey-FRONTEX Risk Analysis Network (TURAN) gegründet. Diesem gehören neben FRONTEX auf Expertenebene Vertreter der mit Grenzschutzaufgaben betrauten Behörden aus der Türkei sowie den Anrainerstaaten Griechenland, Bulgarien, Rumänien und Zypern an. Durch den Austausch nationaler Erkenntnisse zu relevanten Migrationsindikatoren soll ein Überblick zur Migrationssituation in dieser Region gewonnen werden. Als Ergebnis fließen diese Informationen in gemeinsame Analyseprodukte ein. Deutschland ist an diesem Netzwerk nicht beteiligt. 19. Wie viele Treffen zwischen der geheimdienstlichen „Gruppe für Terrorismusbekämpfung “ (CTG) und Europol bzw. dem dortigen Antiterrorzentrum (ECTC) hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gegeben, um Möglichkeiten für eine Zusammenarbeit auszuloten (vgl. Bundestagsdrucksachen 19/489, 18/10641, 18/8170, 18/9323, 18/9974, 18/7930, 18/5048)? Mehrere Treffen zum Thema haben auf verschiedenen Ebenen zwischen der Counter Terrorism Group (CTG) und Europol stattgefunden. Die Anzahl der Treffen zwischen Vertretern der CTG und Europol ist der Bundesregierung nicht bekannt. 20. Was ist der Bundesregierung über Fortschritte einer Frontex-Arbeitsgruppe „Vorabinformationen“ bekannt, die den Mitgliedstaaten „Leitlinien an die Hand“ geben soll, wie sie „taktische Risikoprofile entwickeln und die Fähigkeit gezielter Ermittlung aufbauen können“? Ziel der FRONTEX-Arbeitsgruppe „Vorabinformationen“ ist die Entwicklung von speziellen Fähigkeiten und erforderlichen Arbeitsprozessen für eine flächendeckende Einführung von Reiseanalysen für das Grenzmanagement der EU. Die Analyse von Reisedaten betrachtet alle rechtlich zulässigen Erkenntnisquellen, die von Grenzschutzbehörden genutzt werden können. Die Arbeitsgruppe hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung bisher sieben Mal getroffen. Zu konkreten Fortschritten liegen keine Erkenntnisse vor. a) Welche Rückmeldungen erhält Frontex nach Kenntnis der Bundesregierung von den Mitgliedstaaten und Stellen der EU wie Europol und INTCEN nach Sicherheitsüberprüfungen, nachdem Personen im Rahmen von Sicherheitsüberprüfungen zu Zweitkontrollen gemeldet wurden, und welche Defizite ergeben sich diesbezüglich? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1621 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode b) Wie viele Kommunikationsmittel (mobile Geräte, E-Mail usw.) haben deutsche Behörden, die in Hotspots in Italien und Griechenland Kontrollen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen durchführten, für Zweitkontrollen gemeldet? Die im Rahmen der FRONTEX-Operationen eingesetzten deutschen Polizeivollzugsbeamten sind in den Hotspots nicht an Kontrollen von Kommunikationsmitteln im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen beteiligt. Daher liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333