Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 10. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1622 19. Wahlperiode 10.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/1421 – Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im Jahr 2017 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Studien über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung verweisen auf negative Einstellungen eines beträchtlichen Teils der Bevölkerung gegenüber Musliminnen und Muslimen (www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/ pdf_14/141120presse-handout.pdf). Dies machen sich nach Einschätzung der Bundeszentrale für politische Bildung rechtspopulistische und rechtsextreme Bewegungen und Parteien zunutze, um mit muslimfeindlichen Kampagnen in die gesellschaftliche Mitte vorzudringen. Die antimuslimische Agitation ist dabei vielfach nichts anderes als ein neu verpackter Hass auf Migrantinnen und Migranten. Aus „den Ausländern“ sind „die Muslime“ geworden (www.bpb.de/ politik/extremismus/rechtsextremismus/180773/muslimfeindlichkeit-alsrechtsextremes -einfallstor; www.bpb.de/politik/extremismus/rechtsextremismus/ 180743/muslimfeindlichkeit). Im Herbst 2014 entstand so in Dresden die Pegida- Bewegung, die sich von ihrem Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Muslimfeindlichkeit äußert sich auch in einer Vielzahl von Übergriffen, Drohungen und Beleidigungen gegen Muslime sowie Anschlägen auf Moscheen, die von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627). Seit Januar 2017 gilt die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) beim Oberthema „Hasskriminalität“ um das Unterthema „Islamfeindlichkeit“ (Bundestagsdrucksache 18/10322). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die endgültige Abstimmung der für das Jahr 2017 erfassten statistischen Angaben zu politisch motivierten Straftaten ist zwischen Bund und Ländern noch nicht abgeschlossen . Insofern kann derzeit nur auf die in den Antworten der Bundesregierung auf die quartalweisen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten“ angegebenen vorläufigen Fallzahlen einschließlich der Nachmeldungen für den vorangegangenen Zeitraum verwiesen werden. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1622 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 statt (bitte einzeln nach Datum, Ort, Teilnehmerzahl , Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. 2. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte Straftaten wurden im Jahr 2017 nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der Straftat und Bundesländern aufschlüsseln und den Tatort Moschee einzeln ausweisen)? Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. 3. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2017 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder islamfeindlicher Motivation a) leicht verletzt, b) schwer verletzt bzw. c) getötet (bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. 4. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im Jahr 2017 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und Bundesländern aufschlüsseln )? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1622 5. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. 6. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 7. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? 8. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im Jahr 2017 zu welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation der Straftaten aufschlüsseln)? Die Fragen 6 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. 9. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben? Auf die Antworten der Bundesregierung zu Frage 12 der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zur „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im ersten bis vierten Quartal 2017“, Bundestagsdrucksache 18/12535 vom 30. Mai 2017, Bundestagsdrucksache 18/13330 vom 16. August 2017, Bundestagsdrucksache 19/148 vom 30. November 2017 und Bundestagsdrucksache 19/987 vom 28. Februar 2018 wird verwiesen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333