Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Anke Domscheit- Berg, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15367 – Risiken und Chancen der Digitalisierung in der Landwirtschaft für Gesellschaft und Gemeinwohl V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r 60 Mio. Euro waren im letzten Haushaltsplan der Bundesregierung im Bereich Ernährung und Landwirtschaft bis zum Jahr 2022 für Forschung zu digitaler Technik inklusive eigener Digitalisierungsabteilung geplant, zusätzlich 29 Mio. Euro für Big-Data-Forschung (vgl. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL –, „Die Digitalisierung kann Lösungen entwickeln, die Landwirtschaft weltweit produktiver und nachhaltiger zu machen“, Januar 2019). Die Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft Julia Klöckner kündigte zum aktuellen Haushaltsentwurf an, man würde mehr Geld „für digitale Lösungen bereit[stellen], explizit auch für Projekte im Bereich der künstlichen Intelligenz“ (BMEL-Pressemitteilung Nummer 139 vom 26. Juni 2019). Ein Fachgespräch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft (AfEL) am 11. Februar 2019 sowie die vermehrte Schwerpunktsetzung auf den Bereich der Digitalisierung durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gehen vor allem von vielen Hoffnungen für den Bereich Landwirtschaft aus, z. B. um bislang aus Sicht der Fragesteller sträflich vernachlässigte Probleme beim Schutz von Boden , Arten, Wasser, Umwelt, Tieren und Insekten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern durch technische Lösungen zu beheben oder verringern. Nachweisbare Effekte dieser Hoffnungen sind nach Auffassung der Fragesteller bislang allerdings nur partiell vorhanden. Unterbelichtete Risiken unter anderem in den Bereichen Datenhoheit, Monopolisierung und Strukturwandel müssen stärker in den Fokus gerückt werden. Zusammen mit Fusionen und Übernahmen wird die Konsolidierung und Monopolbildung im Bereich der Landwirtschaft vorangetrieben. Der Maschinenhersteller AGCO erwartet bei Farmmanagement-Systemen die Herausbildung von nur zwei Konsortien (vgl. www.zeit.de, „Wenn der Bauer das will …“, Grefe, Februar 2016). Die Initiative „Konzernmacht beschränken“ hat ebenso bei der Fusion von Bayer und Monsanto vor der Entstehung eines digitalen Oligopols gewarnt (vgl. Pressemitteilung Forum Umwelt und Entwicklung, „Zivilgesellschaft warnt: Bayer-Monsanto-Fusion könnte zum digitalem Oligopol führen“, Wiggerthale, März 2018). Diese Entwicklung birgt nach Ansicht der Fragesteller ebenfalls das Potenzial, die Form der Arbeit in der Land- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16229 19. Wahlperiode 23.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 19. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wirtschaft als wichtiges Element des ländlichen Raums dahin gehend zu verändern , dass eine zusätzliche Entfremdung durch weitere Anonymisierung und Vertechnisierung mit reduziertem Personal stattfindet. Auch das Risiko der möglichen Datenvielfalt zur Überwachung der Arbeitsplätze ist nach Ansicht der Fragesteller eine Stellschraube für veränderte Arbeitsbedingungen, vor denen Politik präventiv schützen muss. In der Strategie zu Künstlicher Intelligenz (KI) der Bundesregierung wird ausgeführt , dass digitale Technologien dazu beitragen können, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz voranzubringen, die Artenvielfalt zu erhalten sowie Luft, Böden und Wasser sauberer zu machen. Dem Sektor Landwirtschaft kommt diesbezüglich eine wichtige Rolle zu. Ohne eine gesetzliche Regelung haben die Unternehmen einen uneingeschränkten Zugriff auf die Daten der Landwirtinnen und Landwirte (www.deutschlandfunk.de/digitalisierungder -landwirtschaft-daten-saeen-daten-ernten.740.de.html?dram:article_id=46 2957; www.schaumann-stiftung.de/cps/schaumann-stiftung/ds_doc/27_ huelsenberger_gespraeche_broschuere.pdf). Es ist für Landwirtinnen und Landwirte als Nutzerinnen und Nutzer sowie Betroffene oft weder nachvollziehbar noch transparent, wie technologische Systeme zu Entscheidungen oder Ergebnissen kommen; dies gilt für auf Algorithmen basierende Systeme zur Entscheidungsvorbereitung und erst recht für autonom arbeitende und entscheidende Systeme. Durch die Digitalisierung wächst der Umfang der Daten, die landwirtschaftliche Betriebe an die Unternehmen bereitstellen sollen. Dabei geht es nicht nur um personenbezogene, sondern auch betriebsbezogene Daten. Welche Daten im Bereich der Landwirtschaft als personenbezogene Daten gelten und ob betriebsbezogene Daten als Geschäftsgeheimnis gelten, ist bislang ungeklärt (www.heise.de/newsticker/meldung/Finger-weg-vondeinem -eigenen-Traktor-John-Deere-wehrt-sich-gegen-Traktor-Modding-261 6920.html). Für Landwirtinnen und Landwirte ist es essenziell, ihre Landmaschinen selbst reparieren zu können, um Probleme zügig selbst beheben zu können. Dieses „Recht auf Reparieren“ ist in den USA mittlerweile in mehreren Bundesstaaten gesetzlich verankert. Es verpflichtet Elektronikherstellerinnen und Elektronikhersteller einschließlich Landmaschinenherstellerinnen und Landmaschinenhersteller Reparaturguides anzufertigen und Reparaturteile verfügbar zu machen (vgl. www.hardware.slashdot.org, „California Becomes 18th State To Consider Right To Repair Legislation“, März 2018). Die Digitalisierung ist ein Transformationsprozess, dessen Wirkkraft in den Vorhersagen kaum Superlative auslässt, weshalb auch die Verantwortung sehr hoch ist für die gesetzliche Rahmensetzung, die mit Weitsicht für die Folgenschwere kommender Entwicklungen und entsprechenden Vorsorgen erfolgen muss. Die Landtechnik ermöglicht die Digitalisierung und damit die nächste Welle der Industrialisierung und Automatisierung der Landwirtschaft mit weltweiten Folgen für die Arbeit der Landwirtinnen und Landwirte, Lohnunternehmerinnen und Lohnunternehmer sowie Landarbeiterinnen und Landarbeiter (vgl. „Digitalisierung im Maschinenbau“, Working Paper Forschungsförderung Nummer 094, Dispan und Schwarz-Kocher, September 2018). Um einen sozialökologischen Fortschritt für die Bereiche Landwirtschaft, Forst und Gartenbau zu erzielen, werden nach Ansicht der Fragesteller politische Zielvorgaben gebraucht, anhand derer ihre Erfüllung geprüft werden kann hinsichtlich einer weiteren Beschleunigung der aktuellen Tendenzen in den Problembereichen Klimaschutz, Bodenbesitz, Bodendegradierung, Marktmachtmonopolisierung , Einfluss landwirtschaftsfremder Investorinnen und Investoren, Grundwasserqualität, Artenvielfalt, Insektenschutz et cetera. Mit den vielfältigen Chancen der KI-basierten Technologien sind gleichzeitig Risiken, wie zum Beispiel Reboundeffekte, durch den wachsenden Energieverbrauch oder Einsatz seltener Rohstoffe verbunden. Drucksache 19/16229 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 1. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Einsparpotenziale bei der Anwendung von synthetischen Düngemitteln und Pestiziden durch sogenannte Präzisionslandwirtschaft ein (bitte Angabe in Prozenten unter Hinweis auf die zugrundeliegende wissenschaftliche Untersuchung)? Welche Projekte und Anwendungen unterstützt die Bundesregierung in diesem Bereich (seit 2015, bitte Höhe und Empfängerinnen und Empfänger benennen)? Die Einsparpotenziale von Düngemitteln bei der Nutzung von Techniken der Präzisionslandwirtschaft hängen sehr stark von den lokalen Gegebenheiten ab. Auf Standorten mit einer hohen Variabilität sind höhere Einsparpotenziale zu erwarten als auf homogenen Flächen, dies zeigt sich auch in den teilweise erheblichen Unterschieden zu Einsparpotentialen in den wissenschaftlichen Veröffentlichungen . In einem Review Artikel zum Thema Präzisionsmanagement von Stickstoff in Winterweizen (Diacono et al. 2013) wurden Stickstoff- Einsparungspotenziale von 10 bis 80 Prozent in weltweiten Untersuchungen aufgezeigt. Unter den deutschen Verhältnissen sind nach aktuellem Kenntnisstand aber eher 10 Prozent als realistisch zu betrachten (Schnug & Haneklaus, 2014; Ehlert et al., 2004). Die Einsparungsraten von Pflanzenschutzmitteln können in den derzeit praktizierten konventionellen Anbausystemen nach gegenwärtigem Kenntnisstand je nach spezifischem Schaderregervorkommen bei etwa 30 bis 70 Prozent gegenüber einer Ganzflächenapplikation liegen. Dabei ist zu beachten, dass dies immer von der Kultur und der entsprechenden Kulturpflanze auf der Fläche abhängt , also sehr vom jeweiligen Einzelfall abhängig ist. Rösch und Dusseldorp (2007) ermittelten bei der Unkrautbekämpfung mit Offlineverfahren eine Reduktion der applizierten Herbizidmenge um durchschnittlich rund 50 Prozent. Nach einer Studie konnten Befürchtungen, dass eine Reduktion der Aufwandmenge von Herbiziden durch eine teilflächenspezifische Applikation zu erhöhtem Unkrautdruck mit daraus resultierenden erhöhten Pflanzenschutzmittel- Aufwendungen in den Folgejahren führt, bisher nicht bestätigt werden (Nordmeyer et al., 2003). Lettner et al. (2001) haben durch die teilflächenspezifische Unkrautbekämpfung eine Herbizid-Reduktion um 30 bis 70 Prozent gegenüber einer Ganzflächenapplikation z. B. im Getreideanbau erzielt. Gerhards (1997) hat eine Reduktion des Herbizideinsatzes von 40 bis 50 Prozent ermittelt, Timmermann et al. (2003) erzielten Einsparungen von Herbiziden zwischen 50 bis 70 Prozent. Barroso et al. (2003) kamen zu dem Ergebnis, dass eine teilflächenspezifische Behandlung nur sinnvoll war, wenn mehr als ein Drittel des Schlages nicht behandelt wurde. Veröffentlichungen zur Düngung: • Ehlert D; Schmerler J; Voelker U (2004) Variable rate nitrogen fertilisation of winter wheat based on a crop density sensor. Precis Agric 5:263-273. • Diacono, M; Rubino, P; Montemurro F (2013) Precision nitrogen management of wheat. A review. Agron. Sustain. Dev. (2013) 33: 219-241. • Schnug, E; Haneklaus S (2014) Tomorrow's challenges for fertilizers and fertilization. – 16th World fertilizer Congress of CIEC – Technological innovation for a sustainable tropical agri-culture.- Rio de Janeiro, Brazil (20. bis 24.10.2014). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16229 Veröffentlichungen zum Pflanzenschutz: • Barroso, J., C. Fernandez-Quintanilla, B. Maxwell, L. REW, 2003: Using site specific weed management for control of wild oats in Spain: An economic evaluation. Precision Agriculture 4, 47-52. • Gerhards, R., Christensen, S., 2002: Real-time weed detection, decision making and patch spraying in maize, sugarbeet, winter wheat and winter barley . Weed Research 2003 43, 385–392. • Lettner, J., K. Hank, P. Wagnerr, 2001: Ökonomische Potenziale der teilschlagspezifischen Unkrautbekämpfung. Berichte über Landwirtschaft 79, 107-139. • Nordmeyer, H., A. Zuk, A. Häusler, 2003: Experiences of site specific weed control in winter cereals. Precision Agriculture 4, 457-462. • Nordmeyer, H., 2006: Reduktionsprogramm chemischer Pflanzenschutz – Beitrag der teilflächenspezifischen Unkrautbekämpfung. Nachrichtenbl . Deut. Pflanzenschutzd., 58 (12), S. 317–322. • Nordmeyer, H., Gerhards, R., 1997: Das System schlägt gezielt zurück. In: DLZ-agrarmagazin, Sonderheft 10, 35-37. • Rösch, C., M. Dusseldorp, 2007: Precision Agriculture: was innovative Technik zur nachhaltigeren Landwirtschaft beitragen kann. GAIA 16 (4), 272-279. • Timmermann, C., R. Gerhards, W. Kühbauch, 2003: The economic impact of site-specific weed control. Precision Agriculture 4, 249-260. Die von der Bundesregierung unterstützen Projekte sind in der Anlage tabellarisch aufgeführt.* 2. Ist der Bundesregierung die umfassende Untersuchung der Wissenschaftlichen Dienste des Europaparlaments zur Präzisionslandwirtschaft (Wissenschaftliche Vorausschau der Wissenschaftlichen Dienste des Europäischen Parlaments, „Präzisionslandwirtschaft und die Zukunft der Landwirtschaft in Europa“, Schrijver, Dezember 2016) bekannt, die zu dem Schluss kommen , dass der gesellschaftliche Nutzen, wie zum Beispiel der Klimaschutz , die Ernährungssicherung, die höhere Nachhaltigkeit und der geringere ökologische Fußabdruck, vielfach in Dokumenten nicht durch wissenschaftliche Studien qualitativ belegt ist, sondern nur als Narrativ erwähnt wird? Teilt die Bundesregierung diese Einschätzung (bitte begründen)? Inwieweit das Ergebnis der in der Frage genannten Untersuchung des Europaparlamentes , z. B. wie in der Antwort zu Frage 1 genannten Studien, angewandt und wissenschaftlich korrekt zitiert oder nur als narrativ verwendet werden , hängt von den jeweiligen Urhebern ab. Die Bundesregierung fördert aktuell 14 digitale Experimentierfelder, auf denen unter anderem untersucht werden soll, wie digitale Techniken optimal zum Schutz der Umwelt, zur Steigerung des Tierwohls und der Biodiversität sowie zur Arbeitserleichterung eingesetzt werden können. Dabei wird auch ermittelt, welche Vorteile bei der Anwendung digitaler Techniken erzielt werden. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16229 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16229 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die direkten oder indirekten Arbeitsplatzverluste in der Landwirtschaft sowie der Agrar- und Ernährungswirtschaft infolge der Digitalisierung ein (bitte getrennt angeben für Deutschland und Entwicklungsländer angeben)? Mit welchen Maßnahmen gedenkt die Bundesregierung, den potenziellen negativen Beschäftigungseffekten in den ländlichen Räumen entgegenzuwirken ? Aufgrund der Digitalisierung sind viele neue Technologien inzwischen marktreif geworden oder werden es in absehbarer Zeit werden, dies gilt auch für die Agrar- und Ernährungswirtschaft. So sind zum Beispiel Melkroboter, Satelliten-assistierte Traktorlenksysteme und Mähdrescher mit teilflächenspezifischer Ernteerfassung schon seit längerem im Einsatz (King A (2017): The future of agriculture. Nature 544, 21-23). Die Automatisierung von Arbeit und damit einhergehende Arbeitsplatzverluste stehen deshalb wieder im Fokus der Diskussion. Digitalisierung ist allerdings nur ein Aspekt des Wandels. Zu den tiefgreifenden Transformationsprozessen von Arbeitsmarkt und Arbeitswelt gehören auch ein globaler Wettbewerb und ein zunehmend spürbarer demografischer Wandel. Inwiefern technische Möglichkeiten überhaupt ausgeschöpft werden, hängt außerdem von vielen weiteren Faktoren ab. Wenn Tätigkeiten tatsächlich ersetzt werden, bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass ein ganzer Beruf verschwindet. Es ist daher empirisch nicht möglich von den Substituierbarkeitspotenzialen innerhalb eines Berufes auf die konkrete Beschäftigungsentwicklung oder auf einen Minderbedarf an Fachkräften durch Digitalisierung in der Zukunft zu schließen. Die Bundesregierung teilt die Auffassung des Fragestellers nicht, dass es Arbeitsplatzverluste in den ländlichen Räumen geben wird. Aus Sicht der Bundesregierung wird das Gegenteil erwartet. Eine bessere digitale Infrastruktur unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die momentan noch unter schlechter Erreichbarkeit oder geringen Datenflussmengen leiden. Bessere digitale Anbindung kann auch die Ansiedlung weiterer Unternehmen zur Folge haben . Gewerbegebiete werden attraktiver. Die Menschen in den ländlichen Räumen erhalten auch die Möglichkeit, beispielsweise Beschäftigungsformen wie Telearbeit nachzugehen. Durch neue Technologien können für bestehende landwirtschaftliche Betriebe neue Betätigungsfelder entstehen. Zu Arbeitsplatzverlusten als Folge der Digitalisierung in der Agrar- und Ernährungswirtschaft in Entwicklungsländern liegen der Bundesregierung keine detaillierten Informationen vor. 4. In welchen Bereichen innerhalb der Landwirtschaft kann nach Einschätzung der Bundesregierung KI einen Beitrag zum Gemeinwohl leisten, und wie sieht dieser konkret aus? Welche Kriterien des Gemeinwohls stehen dahinter, und welche gesetzlichen Rahmensetzungen sind aus Sicht der Bundesregierung dafür notwendig? Auch in der Landwirtschaft kann künstliche Intelligenz (KI) genutzt werden, um Ressourcen effizienter einzusetzen, tiergerechter zu wirtschaften, die Biodiversität zu schützen, hochwertige Lebensmittel nachhaltig zu produzieren und Arbeitsprozesse zu erleichtern. KI kann den Entscheidungsprozess des Landwirts bei der Bewirtschaftung des Betriebs erleichtern und die Wirtschaftlichkeit erhöhen. Es ist davon auszugehen, dass der Einsatz von KI einen Beitrag Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16229 zu mehr Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Artenvielfalt leisten kann. Dies wird unabhängig von neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen erwartet. 5. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ausgestaltung der zugrunde liegenden KI-Rechenvorschriften in einer Weise erfolgt, dass dieser gemeinwohlorientierte Beitrag erreicht wird? Zu diesem Zweck wurde u. a. eine Expertengruppe von der Europäischen Kommission eingesetzt, die aus 52 unabhängigen Vertretern aus Wissenschaft, Industrie und Zivilgesellschaft besteht und „Ethik-Leitlinien für eine vertrauenswürdige KI“ erarbeitet. Diese Leitlinien werden auch von der Bundesregierung unterstützt. In diesen wird ausgeführt, dass eine vertrauenswürdige KI alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten muss und eine Reihe von Anforderungen zu erfüllen habe. So legen die Leitlinien sieben Kernanforderungen für eine vertrauenswürdige KI zu Grunde. Spezifische Bewertungslisten („Checklisten “) sollen dazu beitragen, die Erfüllung der einzelnen Kernanforderungen zu überprüfen. 6. Welche Risiken sieht die Bundesregierung bei der Anwendung von KI im Allgemeinen sowie autonom entscheidender und auf Algorithmen basierender Systeme im Speziellen in der Landwirtschaft, und welche rechtlichen Anforderungen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung daraus? Die KI-Strategie der Bundesregierung fördert die sogenannte schwache KI. Die schwache KI ist im Gegensatz zur starken KI wenig dimensioniert und birgt damit überschaubare Risiken. Nichtsdestotrotz ist der Bundesregierung bewusst, dass KI neue Herausforderungen in Bezug auf die Mensch-Maschine- Interaktion stellt. Dabei sind die Risiken im Bereich der Landwirtschaft vergleichbar mit denen in anderen Bereichen. Die Regierungsparteien haben in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, dass Verbraucherinnen und Verbraucher bei Entscheidungen, Dienstleistungen und Produkten, die auf Algorithmen und künstlicher Intelligenz basieren, einen besonderen Schutz bekommen sollen. Die im April 2018 veröffentlichte Europäische KI-Strategie verfolgt – im Einklang mit der nationalen KI-Strategie der Bundesregierung – eine menschenzentrierte KI. Diese sieht unter anderem den Ansatz der Gewährleistung eines geeigneten ethischen und rechtlichen Rahmens vor. Hinsichtlich der landwirtschaftlichen Anwendung von KI, bzw. autonom entscheidenden und auf Algorithmen basierenden Systemen, sind keine spezifischen oder speziellen, über die allgemein mit diesen Technologien verbundenen rechtliche Fragestellungen hinausgehenden Anforderungen erkennbar. 7. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Maßnahmen anderer EU-Mitgliedstaaten im Bereich KI in der Landwirtschaft? Bei mehreren Forschungsvorhaben arbeiten eine Reihe von EU-Mitgliedstaaten an Fragen zu Künstlicher Intelligenz in der Landwirtschaft. Kompetenzzentren gibt es beispielsweise in England, Dänemark, Frankreich, Griechenland. Zum Teil arbeiten die Mitgliedstaaten auch anhand länderübergreifender Kooperationen gemeinsam. So befasst sich u. a. das European Research Area- Network (ERA-NET) zu Information and Communication Technologies in Agriculture and Food (ICT-AGRI-FOOD) mit Fragen der Digitalisierung in der Landwirtschaft und dem Ernährungssektor. Dies ist ein europäisches Forschungsnetz- Drucksache 19/16229 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode werk zur Förderung digital unterstützter, nachhaltiger Ernährungssysteme. In dem Netzwerk arbeiten 29 Förderorganisationen aus 22 Mitgliedstaaten und drei europäischen Regionen gemeinsam daran, den Forschungsbedarf für Digitalisierung im Agri-Food Sektor zu identifizieren und zu koordinieren. Das Netzwerk wird von deutscher Seite koordiniert. In der European Federation for Information, Technology in Agriculture, Food and the Environment (EFITA) haben sich die nationalen Netzwerke aus dem Bereich der Agrarinformatik zusammengeschlossen . Die deutsche Gesellschaft für Informatik in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft (GIL) ist mit 200 Mitgliedern die größte Mitgliedsorganisation . Im Rahmen der europäischen Ratspräsidentschaft ist zudem ein Austausch zu diesem Thema auf politischer Ebene geplant. 8. Wie wird die Bundesregierung sicherstellen, dass die Ziele, Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz voranzubringen, die Artenvielfalt zu erhalten sowie Luft, Böden und Wasser sauberer zu machen, in KI-Systeme integriert und der ökologische Netto-Effekt in der Landwirtschaft positiv sein wird? Wie soll das dokumentiert und kontrolliert werden? Die Bundesregierung misst KI als Schlüsseltechnologie für die Bearbeitung und Lösung ökologischer Herausforderungen eine grundlegende Bedeutung und ein hohes Potenzial bei. Es ist davon auszugehen, dass durch den Einsatz von KI-Systemen, viele positive Effekte hinsichtlich der Ziele Umwelt-, Ressourcen- und Klimaschutz erreicht werden können. Als konkretes Umsetzungsinstrument hat z. B. das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit am 21. August 2019 die Förderinformation „KI-Leuchttürme für Umwelt, Klima, Natur und Ressourcen“ veröffentlicht. Gesucht wurden Projekte, die mittels Künstlicher Intelligenz einen Beitrag zur Lösung ökologischer Herausforderungen leisten – dazu zählen mitunter Projekte, die mittels KI zu einer umweltgerechten Landwirtschaft beitragen. Durch verschiedene Forschungsprojekte – unter anderem die digitalen Experimentierfelder – fördert die Bundesregierung die weitere Entwicklung in diesem Bereich. Im Rahmen der dort durchgeführten Arbeiten werden auch die Auswirkungen dokumentiert und quantifiziert. 9. Welche Studien sind der Bundesregierung zu Reboundeffekten der Digitalen Landwirtschaft bekannt (www.santarius.de/wp-content/uploads/2017/ 04/Die-dunkle-Seite-von-smart-everything-Agora-2017.pdf)? Grundsätzlich wird angenommen, dass eine Effizienzsteigerung in der Produktion zu einem geringeren Ressourcenverbrauch führt und damit die Umwelt entlastet. Paulsen et al. (2019) haben einen Literaturreview (33 wissenschaftliche Artikel) zum Rebound-Effekt in der Landwirtschaft durchgeführt. Darin kommen sie zu folgenden Kernaussagen: • Insgesamt sei die Diskussion um Rebound-Effekte in der Landwirtschaft ein relativ neues Forschungsfeld, dies zeige sich auch daran, dass 30 Prozent der berücksichtigten Artikel im Jahr 2019 und 84 Prozent der Artikel in den letzten fünf Jahren veröffentlicht wurden. • Auch in der Landwirtschaft ergäben sich relevante Rebound-Effekte, da die Effizienzsteigerungen häufig zu einer geringeren Ressourceneinsparung geführt haben, als zunächst erwartet wurde. Besonders relevant und nachweisbar seien die Rebound-Effekte im Bereich der Flächenproduktivität und Be- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16229 wässerungseffizienz. Hinsichtlich der Effizienz von Düngung, Pflanzenschutz und Energiebedarf fehlten bisher empirische Nachweise zum Rebound-Effekt. Es sei sehr schwierig, die Rebound-Effekte zu quantifizieren. In bisherigen Arbeiten zum Rebound-Effekt im Bereich Effizienz der Energieversorgung schwanken die Werte zur Stärke der Rebound-Effekte von 5 bis 40 Prozent (Gillingham et al. 2016). Literatur: • Gillingham K; Rapson D; Wagner G (2016): The rebound effect and energy efficiency policy. Rev. Evironn. Econ. Pol. 10, 68-88. • Schiefer J; Dillon C (2015): The economic and environmental impacts of precision agriculture and interactions with agro-environmental policy. In: Precision Agriculture 16 (1), S. 46-61. • Weller von Ahlefeld P J (2019): Rebound Effekte in der Präzisionslandwirtschaft – Ein Kommentar; Berichte über die Landwirtschaft, Zeitschrift für Agrarpolitik und Landwirtschaft Bd. 97, Ausgabe 3. • Paul C; Techen A-K; Robinson J S; Helming K (2019): Rebound effects in agricultural land and soil management: Review and analytical framework. In: Journal of Cleaner Production 229 (2019) 1054-1067. 10. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Ergebnis einer Studie des Thünen-Instituts, dass in einem Vergleich von Szenarien von autonomer Groß- und Kleintechnik („Mit autonomen Landmaschinen zu neuen Pflanzenbausystemen“ (2017)) die Vorteile für eine autonome Großtechnik vergleichsweise gering sind, beispielsweise aus Gründen der geringfügig niedrigeren Gesamtkosten und des höheren Haftungsrisikos ? 11. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem im Ergebnis derselben Studie benannten Potenzial der Nutzung von Kleintechnik , und mit welchen konkreten Maßnahmen wird dies unterstützt? Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Ziel der genannten Studie war es, grundsätzliche Entwicklungslinien für autonome Groß- und Kleinmaschinen durch eine Forschungseinrichtung vorzudenken und ökologische und ökonomische Potenziale abzuschätzen. Viele der ersten Einschätzungen basieren auf Annahmen, die naturgemäß mit Unsicherheiten behaftet sind. Vor diesem Hintergrund wird hier weiterhin Forschungsbedarf gesehen, bevor konkrete Schlussfolgerungen gezogen werden können. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert deshalb Forschungsprojekte, die sich unter anderem mit entsprechenden Fragenstellungen befassen. 12. Wie schätzt die Bundesregierung die Möglichkeit ein, dass digitale Technologien in der Landwirtschaft mehrgliedrige Fruchtfolgen, Mischkultursysteme , Agroforstsysteme, Futter- und Körnerleguminosen sowie den Anbau tiefwurzelnder, humusmehrender Zwischenfrüchte möglich machen bzw. fördern? Durch digitale Techniken ergeben sich neue Möglichkeiten – auch in den genannten Bereichen. Unter anderem vor diesem Hintergrund fördert die Bundes- Drucksache 19/16229 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode regierung entsprechende Forschungsvorhaben. Insbesondere durch die Förderung der bundesweit verteilten digitalen Experimentierfelder werden neue Kenntnisse zu diesen Möglichkeiten erwartet. 13. Welche Anforderungen ergeben sich nach Kenntnis der Bundesregierung für die autonome Kleintechnik, um eine bestmögliche Auslastung der Maschinen bei Anwendung vielfältiger Kulturkombinationen zu ermöglichen ? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 10 wird verwiesen. Insofern sind zum jetzigen Zeitpunkt daher bislang keine Vorgaben durch die Bundesregierung geplant. 14. Welche kartellrechtlichen Reformvorschläge hält die Bundesregierung für geeignet, um einer Monopolbildung in digitalen Sektoren entgegenzuwirken ? Ein Schwerpunkt der anstehenden Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wird es sein, das Kartellrecht in Bezug auf die Digitalisierung und Globalisierung der Wirtschaftswelt zu modernisieren und für digitale Geschäftsmodelle zu ergänzen. Dabei soll der Bedeutung von Daten als Wertschöpfungs- und Wettbewerbsfaktor und der Wichtigkeit des Zugangs zu Daten Rechnung getragen werden. Der Referentenentwurf des BMWi befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. 15. Wie gedenkt die Bundesregierung, negativen Effekten wie einer eingeschränkten Wahlfreiheit für Landwirtinnen und Landwirte und einem erschwerten Wechsel der Anbieterin bzw. des Anbieters bei fortschreitender Oligopolisierung und Monopolisierung im Sektor entgegenzuwirken ( w w w . l a n d - c o n f l i c t s . f u - b e r l i n . d e / p u b l i k a t i o n e n / p o l i c y - papers/policy-paper_blocking-the-chain/index.html; www.kritischeragrarbericht .de/fileadmin/Daten-KAB/KAB-2018/KAB_2018_112_118_ Tanzmann_Voss.pdf)? Die Änderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen dient unter anderem dazu, negative Effekte bei digitalen Geschäftsmodellen zu vermeiden. Ob zukünftig weiterer Handlungsbedarf besteht, wird die Bundesregierung intensiv beobachten. 16. Sieht die Bundesregierung juristische Regelungslücken, zum Beispiel bei der nach Ansicht der Fragesteller bisher ungeklärten Haftungsfrage unter anderem beim Verlust von Daten, für die eine Dokumentationspflicht besteht , oder andere Schäden durch Technikversagen? Das deutsche Zivilrecht mit seinem ausgeprägten Abstraktionsniveau war bisher sehr gut in der Lage, sich aus sich heraus veränderten wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten anzupassen. Insofern bleibt die sich entwickelnde Judikatur zu den aufgeworfenen Fragen abzuwarten, um etwaige Regelungslücken zu identifizieren und im vorhandenen Rechtsschutzsystem sinnvoll einbetten und schließen zu können. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16229 17. Welche rechtlichen Veränderungen wären nach Einschätzung der Bundesregierung notwendig, damit die Herstellerinnen und Hersteller und Dritt-technologie-Anbieterinnen und Dritttechnologie-Anbieter in Haftung für ihre eigenen digitalen Angebote genommen werden können? Auf die Antwort zu Frage 16 wird verwiesen. Ergänzend hierzu ist anzumerken , dass für die Hersteller von Dienstleistungen und Produkten bereits ein umfassendes Haftungssystem existent ist, das auch für digitale Angebote gilt, so dass sich hier die Frage nach etwaigen Regelungslücken erkennbar weniger dringlich stellt. 18. Welche Maßnahmen sind aus Sicht der Bundesregierung notwendig und geeignet, um die Daten der Landwirtinnen und Landwirte zu schützen, welche Maßnahmen plant sie diesbezüglich, und welche Konsequenzen drohen aktuell bei Missbrauch der Datenhoheit der Landwirtin bzw. des Landwirts durch ein Unternehmen? 19. Welche Möglichkeiten bestehen aus Sicht der Bundesregierung zur Kontrolle der Datenhoheit, und wie werden diese aktuell genutzt, und was hält die Bundesregierung zukünftig für notwendig? Die Fragen 18 und 19 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher, sowie der Landwirte bzgl. ihrer Hoheit über die eigenen Daten sollte geschärft werden. Die Bundesregierung prüft intensiv, ob weitere Maßnahmen als notwendig erachtet werden . Die Bundesregierung hat eine Machbarkeitsstudie unter anderem zu diesem Thema in Auftrag gegeben. Auch auf Basis dieser Ergebnisse wird zu prüfen sein, ob weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. Der Schutz von personenbezogenen Daten ist umfassend auf europäischer Ebene durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewährleistet. Diese gilt selbstverständlich auch für Landwirtinnen und Landwirte. Der Schutz nicht personenbezogener Daten regelt sich über die zivilrechtlichen Rechtsinstitute. Hier kristallisiert sich in der Rechtsprechung ein Schutz der Datenhoheit über das Institut des virtuellen Hausrechts heraus, aus dem heraus den Landwirtinnen und Landwirten die bekannten zivilrechtlichen Abwehrmechanismen zustehen. 20. Welche aktuellen Vorgaben gelten nach Kenntnis der Bundesregierung zur Einordnung von „personenbezogenen“ und „betriebsbezogenen“ Daten im Bereich der Landwirtschaft, und welche Daten sind als „Betriebsgeheimnisse “ definiert? Hält die Bundesregierung diese Definitionen für geeignet, oder sieht sie Handlungsbedarf? Wenn ja, welchen, und warum? Der Begriff des personenbezogenen Datums ergibt sich bindend aus Artikel 4 Absatz 1 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Das Geschäftsgeheimnis ist in § 2 des am 26. April 2019 in Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung in Kraft getretenen Geschäftsgeheimnisgesetz (GeschGehG) legal definiert und hat § 17 des Gesetzes gegen den unlauteren Drucksache 19/16229 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Wettbewerb (UWG) insoweit abgelöst. Die Bundesregierung erachtet diese gesetzlichen Definitionen für geeignet. 21. Plant die Bundesregierung sicherzustellen, dass Herstellerinnen und Hersteller sowie Händlerinnen und Händler von Elektronikgeräten und Landtechnik einen kostenfreien Zugang zu Reparaturcodes bzw. Reparaturmöglichkeiten für Nutzerinnen und Nutzer sowie Landwirtinnen und Landwirte bereitstellen, wie es in den USA mittlerweile in mehreren Bundesstaaten gesetzliche Pflicht ist? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Aktuell gibt es keine konkreten Planungen, die Bundesregierung beobachtet jedoch die weitere Marktentwicklung. 22. Wie wird aus Sicht der Bundesregierung dafür Sorge getragen, dass der flächendeckende Ausbau der 5G-kompatiblen Infrastruktur in den ländlichen Räumen in gleichem Maße und in gleicher Geschwindigkeit vorangetrieben wird wie in den Ballungszentren? Das Bundeskabinett hat am 18. November 2019 die Mobilfunkstrategie der Bundesregierung verabschiedet. Ziel der Mobilfunkstrategie ist es, eine flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datendiensten (LTE/4G) zu gewährleisten, und so die Grundlagen für den 5G-Ausbau zu legen. In der Mobilfunkstrategie werden die ländlichen Räume in den Fokus gerückt. Die Mobilfunkstrategie enthält ein Bündel an Maßnahmen, mit dem für die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse Sorge getragen wird. Zur Schließung weißer Flecken soll beispielsweise ein Förderprogramm aufgelegt werden. Zudem sieht die Mobilfunkstrategie Maßnahmen vor, welche die Genehmigungsverfahren für die Errichtung neuer Mobilfunkmasten beschleunigen und die Akzeptanz für den Mobilfunkausbau vor Ort stärken. Im ländlichen Raum wird ein ergänzendes Förderprogramm in Höhe von 60 Mio. Euro aufgelegt, um weiße Flecken im Bereich land- und forstwirtschaftlicher Flächen zu schließen. Dazu werden leistungsstarke Frequenzen für eigene, lokale Netze bereitgestellt. 23. Hat die Bundesregierung eine Haltung zum Zugang zur Kommunikationsinfrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge, sollte dieser aus Sicht der Bundesregierung gesetzlich gesichert sein, und wäre dafür eine öffentliche Infrastruktur besser geeignet? Wenn nein, warum nicht? Nach Artikel 87f Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) gewährleistet der Bund im Bereich der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen. Diese Dienstleistungen werden nach Artikel 87f Absatz 2 GG als privatwirtschaftliche Tätigkeiten durch private Anbieter erbracht. Wegen der grundlegenden Bedeutung der Versorgung mit Telekommunikationsdienstleistungen erwartet die Bevölkerung zu Recht vom Staat, dass er dort tätig wird, wo sich der Aufbau von Breitband- und Mobilfunkinfrastrukturen für die Unternehmen nicht rechnet und daher unzureichend erfolgt oder ganz unterbleibt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16229 24. Bis wann wird aus Sicht der Bundesregierung der flächendeckende Ausbau abgeschlossen sein, und wie hoch schätzt die Bundesregierung den Bedarf an natürlichen Ressourcen wie Kupfer, Stahl, Seltene Erden und den Flächenverbrauch in Deutschland ein für den flächendeckenden Ausbau ? Sowohl im Festnetzbereich als auch im Bereich des Mobilfunks unterstützt die Bundesregierung den Auf- und Ausbau von digitalen Infrastrukturen. In den Gebieten, in denen der privatwirtschaftliche Ausbau nicht – oder nicht schnell genug – erfolgt, kommen Förderinstrumente zum Einsatz. Der wettbewerbliche Ausbau hat gerade bei Entwicklung und Aufbau der Mobilfunknetze eine erhebliche Dynamik entfaltet und eine Vielzahl von Innovationen ermöglicht, die man mit einer öffentlich errichteten Infrastruktur nicht erreicht hätte. Bis Ende 2021 müssen 99 Prozent der Haushalte in jedem Bundesland mit Mobilfunk versorgt sein. Zusätzlich enthalten die Versorgungsauflagen der Bundesnetzagentur aus der jüngsten Frequenzversteigerung zeitlich gestufte, weitergehende Versorgungsziele. Der flächendeckende Ausbau mit Gigabitnetzen soll im Jahr 2025 erreicht werden . Zu dem Bedarf an natürlichen Ressourcen wie Kupfer, Stahl, seltenen Erden und zu dem Flächenverbrauch in Deutschland liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 25. In welchen gesetzgeberischen Bereich der Digitalisierung sieht die Bundesregierung den Bedarf einheitlicher Regelungen branchenübergreifend zu initiieren? Wie ist hierbei der aktuelle Stand der Zusammenarbeit mit anderen Bereichen und der Landwirtschaft, und was ist diesbezüglich geplant? 26. Welche rechtlichen Rahmenbedingungen müssten laut Einschätzung der Bundesregierung für eine genossenschaftlich organisierte Datenplattform für den Bereich der Agrarwirtschaft, wie sie unter anderem vom Leibniz- Zentrum für Agrarlandschaftsforschung (ZALF) im Rahmen des Fachgesprächs vorgeschlagen wurde, geschaffen werden, und hält die Bundesregierung diesen Vorschlag für geeignet (www.bundestag.de/dokumente/ textarchiv/2019/kw07-pa-landwirtschaft-digitalisierung-589806; https://d ip21.bundestag.de/dip21/btd/19/101/1910147.pdf)? Wenn nein, warum nicht, und welche anderen Pläne verfolgt sie, um das damit verfolgte Ziel zu erreichen? Die Fragen 25 und 26 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat eine Machbarkeitsstudie beauftragt, in der mehrere Fragen geprüft werden sollen. Zunächst, welche Daten in welcher Form von wem (Staat oder Privatwirtschaft) zur Verfügung gestellt werden sollen. Auch die Vor- und Nachteile unterschiedlicher Datenplattformen und Organisationsformen werden untersucht. Weiter, ob in der Landwirtschaft der Bedarf nach einheitlichen Regelungen vorhanden ist. Erste Ergebnisse werden voraussichtlich Ende 2020 vorliegen. Drucksache 19/16229 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. Sieht die Bundesregierung Gefahren durch die Intervention der Digitalen Big Player wie Google und Amazon in den Bereich der Lebensmittelproduktion (beispielsweise AmazonFresh), und wie wird sie den Schutz wertvoller Daten über das Nahrungsverhalten von Bürgerinnen und Bürgern , sowie Marktpreise von Agrarprodukten und daraus resultierende Rückschlüsse sichern? Wenn ja, welche? Mit der anstehenden 10. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB-Digitalisierungsgesetz) soll das nationale Kartellrecht in Bezug auf die Digitalökonomie geschärft werden. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 wird verwiesen. Der Online-Handel mit Lebensmitteln ist ein Absatzmarkt mit Wachstumspotential , dennoch konnte sich der Online-Handel aufgrund der Gegebenheiten des deutschen Lebensmittelmarktes (hohe Verkaufsstellendichte, harter Preiswettbewerb im Lebensmittelsektor) noch nicht in gleicher Weise etablieren wie in anderen Ländern. 28. Sieht die Bundesregierung Möglichkeiten, um technologische Entwicklungen mit Hintertür einzubauen, damit im Falle einer Störung, eines Hacks oder eines Stromausfalls der normale Betriebsablauf gesichert wird? Die Bundesregierung kann die Frage nicht beantworten, da diese nicht eindeutig formuliert ist. 29. Sollen nach Einschätzung der Bundesregierung weitere zentrale Datenportale mit GovData vereint werden? Wenn nein, mit welcher Begründung? Wenn ja, in welcher Form? Das Datenportal GovData ist das nationale Metadatenportal in Deutschland und bildet den Zugangspunkt für offene Verwaltungsdaten von Bund, Ländern und Kommunen. Neben den Landesportalen, an denen die jeweiligen kommunalen Open-Data-Portale angebunden sind, sind einige Fachportale direkt an GovData angebunden. Im Rahmen der Maßnahme Open-Data-Plattform des IT- Rahmenkonzepts des Bundes wird derzeit an der Umsetzung einer IT- Maßnahme zur einheitlichen Übergabe der Metadaten der Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung an GovData gearbeitet. Die Anbindung weiterer Portale ist nicht geplant. 30. In welcher Höhe wurden Bundesmittel in den letzten fünf Jahren in das Datenportal GovData investiert, und welche Mittel sind dafür zukünftig notwendig und vorgesehen? Grundlage für die Finanzierung ist die Verwaltungsvereinbarung GovData. Danach finanzieren die Vereinbarungspartner – Bund und Länder – den Regelbetrieb von GovData gemeinsam auf der Grundlage des Beschlusses des IT- Planungsrats. Gegenwärtig sind noch nicht alle Länder der Verwaltungsvereinbarung beigetreten. Der Bund beteiligt sich jährlich mit einem Finanzierungsanteil in Höhe von 17,79 Prozent an GovData. Dies entspricht 106.740 Euro pro Jahr. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16229 31. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die ministerienübergreifende Koordination der Plattform GovData? Wie plant die Bundesregierung, die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und Rates über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (Neufassung)“ (COM(2018) 234 final) in deutsches Recht umzusetzen, und welche über die Mindestanforderung hinausgehende Regelungen hält die Bundesregierung für erforderlich, um auch den Sektor Landwirtschaft hinsichtlich OpenData verbessern zu können? Gemäß § 3 der Verwaltungsvereinbarung GovData ist für den gemeinschaftlichen Betrieb, die Pflege und Weiterentwicklung von GovData die Fachgruppe GovData eingerichtet worden. Der Bund ist durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) in der Fachgruppe GovData vertreten. Nach § 12 a EGovG sind die Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung verpflichtet , offene Daten bereit zu stellen. Die Richtlinie über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors wurde am 20. Juni 2019 verabschiedet. Die Bundesregierung prüft derzeit den Umsetzungsbedarf . 32. Plant die Bundesregierung, das Deutsche Wetterdienstgesetz (DWD- Gesetz) von der Pflicht zur Gewinnerzielung zu entheben (§ 6 Vergütungen DWD-Gesetz) und so anzupassen, dass Wetterdaten für OpenData- Anwendungen und Entwicklung grundsätzlich kostenlos genutzt werden können? Wenn ja, bis wann, und wenn nein, warum nicht? Eine Pflicht zur Gewinnerzielung ist in § 6 des DWD-Gesetzes nicht gegeben. Die Änderung des DWD-Gesetzes vom 25. Juli 2017 realisierte die entgeltfreie Bereitstellung der Geodaten und der Geodatendienste des DWD. 33. Mit welchen Herausforderungsbereichen wird sich das Kompetenznetzwerk „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ nach Einschätzung der Bundesregierung beschäftigen, und wie wird sie diesen Prozess begleiten und mit dem Ausschuss teilen? Das Kompetenznetzwerk „Digitalisierung in der Landwirtschaft“ hat die Aufgabe , die Aktivitäten der vom BMEL geförderten „Experimentierfelder zur Digitalisierung in der Landwirtschaft“ übergeordnet zu unterstützen, zu vernetzen und wissenschaftlich zu begleiten. Das Kompetenznetzwerk soll die Nutzung von Synergien zwischen den Projekten stärken und das Fachwissen aus den einzelnen Experimentierfeldern bündeln. Dazu sollen Ergebnisse zusammengefasst , bewertet und Maßnahmenvorschläge für die strategische Weiterentwicklung von Fördermaßnahmen erarbeitet werden. Aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen aus allen Bereichen der Digitalisierung in der Landwirtschaft sollen analysiert und Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Neben der Bereitstellung eines aktuellen Wissensstandes zur Digitalisierung in der Landwirtschaft für die Bereiche Forschung, Wirtschaft, landwirtschaftliche Praxis und Gesellschaft soll das Kompetenznetzwerk dazu dienen, weiteren Handlungsbedarf zu identifizieren. Die Begleitung des Kompetenznetzwerkes durch das BMEL wird sichergestellt , indem die regelmäßigen Sitzungen des Kompetenznetzwerkes durch die Digitalisierungsbeauftragte des BMEL geleitet werden. Außerdem ist zur Unterstützung des Kompetenznetzwerkes eine Geschäftsstelle in der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingerichtet worden. Die Forschungsergebnisse der Experimentierfelder werden veröffentlicht und sind so- Drucksache 19/16229 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode mit allgemein zugänglich. Die Informationsweitergabe und Demonstration der Ergebnisse ist ein wesentlicher Bestandteil der Förderung auf den Experimentierfelder . Diese stehen deshalb der interessierten Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung. Veranstaltung auf den Experimentierfeldern für die Öffentlichkeit sind vorgesehen. Sollte in einem Bundestagsausschuss weiterer Informationsbedarf bestehen, ist das BMEL jederzeit bereit, über erzielte Ergebnisse oder Aktivitäten zu informieren. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 42 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 43 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 44 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 45 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 46 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 47 – Drucksache 19/16229 Drucksache 19/16229 – 48 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333