Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Christian Jung, Frank Sitta, Torsten Herbst, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15408 – Umsetzung des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Erhaltung und der Ausbau der Infrastruktur in Deutschland ist Grundlage für eine prosperierende Wirtschaft und eine freie und individuelle Mobilität. Um flächendeckend und übergreifend Projekte durchzuführen, wurde 2016 der Bundesverkehrswegeplan 2030 eingeführt. Mit einem Gesamtvolumen von 269,6 Mrd. Euro soll bis 2030 die Infrastruktur modernisiert werden. Bayern ist nicht nur Wirtschaftsstandort, sondern auch Nadelöhr der Mobilität. Europäische Schienenwege wie der Brennernordzulauf oder wichtige Fernstraßen wie die Autobahn 9 queren das Land. Die Umsetzung der geplanten Projekte hat somit aus Sicht der Fragesteller höchste Priorität. 1. Wie hoch ist die Summe, welche für die Umsetzung der Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern eingeplant ist (bitte nach einzelnen Verkehrsträgern und Jahren angeben)? 2. In welchem Verhältnis stehen hierbei Erhaltungsmaßnahmen zu Neubauten ? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet. Die nachfolgend aufgeführten Beträge beziehen sich für Neu- und Ausbau jeweils auf die in den Bedarfsplänen enthaltenen laufenden und fest disponierten (FD) Maßnahmen sowie auf die Maßnahmen im Vordringlichen Bedarf (VB, VB-E). Jahresspezifische Zahlen liegen nicht vor. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16231 19. Wahlperiode 23.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 19. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Verkehrsträger Ersatz und Erhaltung (in Mio. Euro) Aus- und Neubau (in Mio. Euro) Summe (in Mio. Euro) Verhältnis zwischen Erhalt/ Ersatz sowie Aus- und Neubau Schiene (Preisstand 2015 bzw. Ist-Kosten) k. A.1 20.100*2 Straße (Preisstand 2014) 3.986 8.214 12.200 1 : 2,1 Wasserstraße3 (Preisstand 2014) 11,4 303,1 314,5 1 : 26,6 * Der Betrag bezieht sich auf alle Bayern tangierenden Projekte. 1 Für den Verkehrsträger Schiene liegen keine länderspezifischen und der Frage entsprechenden Daten vor. 2 Der Betrag enthält auch die über den Bedarfsplan finanzierten anteiligen Ersatzinvestitionen. 3 Die BVWP-Projekte in Bayern sind fast ausschließlich reine Ausbauprojekte (Streckenausbau zur Erhöhung der Fahrrinnentiefe), der Ersatzinvestitionsanteil ist dabei äußerst gering. Bei den Ersatzneubauten von Schleusen ist das Verhältnis Ersatz/Ausbau genau umgekehrt und der Ersatzinvestitionsanteil überwiegt deutlich. 3. In welcher Höhe unterstützt die Bundesregierung unabhängig vom Verkehrswegeplan 2030 mit finanziellen Mitteln im Zeitraum 2016 bis 2030 den Neu- und den Ausbau von Verkehrswegen in Bayern? Verkehrsträger Straße: Neben den Mitteln für Maßnahmen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen (Neu- und Ausbau) hat der Bund für den nicht kapazitätserweiternden Um- und Ausbau von Bundesfernstraßen in Bayern (z. B. 3-streifige Erweiterungen oder Kreuzungsumbauten) in den Jahren 2016 bis 2018 rund 238 Mio. Euro investiert . Nach dem aktuellen Verfügungsrahmen sind dafür in den Jahren 2019 und 2020 insgesamt rund 159 Mio. Euro vorgesehen. Für den Zeitraum bis zum Jahr 2030 liegen noch keine Haushaltsplanungen vor. Verkehrsträger Schiene: Aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG)-Bundesprogramm können Infrastrukturinvestitionen des Neu- und Ausbaus von Schienenverkehrswegen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) anteilig gefördert werden. Gefördert werden können einerseits kommunale ÖPNV-Vorhaben, andererseits auch Vorhaben des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) der Eisenbahnen des Bundes, wenn die Länder gemäß § 11 Absatz 2 GVFG zustimmen. Die Bundesfinanzhilfen sind nicht quotiert, daher kann nicht vorhergesehen werden, welche Anteile für den Neu- und Ausbau von Verkehrswegen in Bayern verwendet werden. Im Rahmen des GVFG-Bundesprogramms wurden Bundesfinanzhilfen für Infrastrukturinvestitionen des Neu- und Ausbaus der ÖPNV-Schienenverkehrswege in Bayern im Jahr 2016 in Höhe von rund 30,5 Mio. Euro, im Jahr 2017 rund 38,2 Euro und im Jahr 2018 rund 45,6 Mio. Euro verwendet. Für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen in die Schienenwege der Eisenbahninvestitionsunternehmen (EIU), die auch dem Schienenpersonennahverkehr dienen, sind, neben den Ersatzinvestitionen, im Rahmen Anlage 8.7 der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) Bundesmittel vorgesehen. Diese betragen für Bayern im Zeitraum der LuFV II 2015 bis 2019 jährlich 187,275 Mio. Euro und für den Zeitraum der LuFV III 2020 bis 2029 jährlich 436,234 Mio. Euro. Drucksache 19/16231 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Verkehrsträger Wasserstraße: Der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) umfasst alle Aus- und Neubauvorhaben . Darüber hinausgehende Infrastrukturmaßnahmen bewegen sich im Bereich Erhaltung/Ersatz. 4. Welche Projekte im Rahmen des Bundesverkehrswegeplans 2030 und unabhängig davon laufen im Rahmen einer Public-private-Partnership (PPP)? A 3: AK Fürth/Erlangen – AK Biebelried (Vergabeverfahren) A 8: Ulm/Elchingen – Augsburg-West (für den Verkehr freigegeben, Finanzierungsphase ) A 8: Augsburg-West – München Allach (für den Verkehr freigegeben (Finanzierungsphase ) A 94: Forstinning – Marktl (für den Verkehr freigegeben, Finanzierungsphase) 5. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern wurden bereits abgeschlossen (bitte nach Jahr der Fertigstellung auflisten)? 6. Inwiefern wurden die bezifferten Kosten, der in Frage 5 genannten Projekte eingehalten (bitte die Abweichungen pro Einzelprojekt in Euro angeben )? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Verkehrsträger Straße: Straße Projektbezeichnung Fertigstellung / Freigabe Kosten BVWP 2030 [Mio. Euro] aktuelle Projektkosten [Mio. Euro] Dringlichkeit: Laufende und fest disponierte Projekte Hinweis: Die bei der Aufstellung des BVWP 2030 bereits in Bau befindlichen Maßnahmen dieser Dringlichkeitsstufe sind im BVWP 2030 nicht mit deren Investitionssumme, sondern mit der zur Fertigstellung erforderlichen Restfinanzierungsumme erfasst. Der Vergleich der aktuellen Gesamtkosten des Vorhabens mit den im BVWP 2030 enthaltenen Restfinanzierungsanteilen entfällt daher. A 8 AS Augsburg-West –AD München-Allach 2011 597,70 843,06 A 8 AS Ulm-Elchingen –AS Augsburg-West 2016 817,70 1.344,60 B 16 OU Dillingen 2016 3,30 40,93 B 23 OU Saulgrub 2016 4,80 34,13 B 2 Ortsumgehung Dettenheim 2017 7,40 20,40 B 85 4-streifiger Ausbau westl.Wetterfeld – Untertraubenbach 2018 10,30 44,34 B 300 AS Dasing (A 8) – Aichach 2018 17,60 30,24 A 94 AS Forstinning – AS Marktl 2019 774,50 1.166,52 A 99 8-streifiger Ausbau zw. AK München-Nord und AS Aschheim/ Ismaning 2019 99,00 183,41 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16231 Straße Projektbezeichnung Fertigstellung / Freigabe Kosten BVWP 2030 [Mio. Euro] aktuelle Projektkosten [Mio. Euro] B 15n 4-streifiger Neubau zw. Ergolds-bach (LA9) und Essenbach (A92) 2019 151,60 175,36 A 6 AS Roth (B 2n) – AK Nürnberg-O(AK N-S – AK N-O) 2019 45,70 91,0 B 472 Ortsumgehung Hohenpeißenberg 2017 6,40 43,11 B 85 OU Neubäu am See 2019 16,00 27,59 Dringlichkeit: Vordringlicher Bedarf A 3 w AS Rohrbrunn – Haseltalbrücke 2019 50,30 89,37 A 3 Haseltalbrücke – w AS Markt-heidenfeld 2019 35,20 86,73 A 3 w AS Marktheidenfeld –w AS Wertheim (LGr. BY/BW) 2019 50,70 80,33 A 3 Kauppenbrücke (o) –w AS Rohrbrunn 2016 69,80 118,09 A 94 4-streifiger Neubau zw. Kühstein und Malching (AS St2116) 2. Fahrbahn 2013 39,20 39,20 B 85 AS Amberg-Ost (A 6) –Pittersberg 2018 8,90 7,61 B 279 OU Wegfurt 2019 3,80 10,29 B 299 OU Mühlhausen/Opf. 2019 24,20 31,72 Verkehrsträger Schiene: Die ABS Nürnberg – Ingolstadt – München ist abgeschlossen. Zu diesem Projekt gab es eine Höchstpreisvereinbarung, wodurch die Kosten für den Bund begrenzt wurden. Eventuelle Mehrkosten hat die DB AG getragen. Verkehrsträger Wasserstraße: Keine Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13544 verwiesen. 7. Bei welchen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern soll bis 2029 mit den Baumaßnahmen begonnen werden? Verkehrsträger Straße: Es wird angestrebt, die im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen 2016 enthaltenen Maßnahmen der Dringlichkeitsstufen „Laufende und fest disponierte Projekte“ sowie „Vordringlicher Bedarf“ konsequent weiterzuführen bzw. mit deren Bau zu beginnen. Verkehrsträger Schiene: Grundsätzlich wird davon ausgegangen, dass ein großer Teil der das Bundesland Bayern tangierenden Vorhaben der Schiene bis 2030 begonnen werden kann. Verkehrsträger Wasserstraße: Ausbau der Donau im Abschnitt Straubing – Vilshofen (Variante A) Drucksache 19/16231 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 8. Bei welchen noch nicht in der Bauphase befindlichen Projekten des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern ist sich die Bundesregierung sicher, dass diese vor 2030 abgeschlossen werden? 9. Inwiefern kann sichergestellt werden, dass im Geltungszeitraum des Bundesverkehrswegeplans bis zum Jahr 2030 alle Vorhaben des VB/VB- E umgesetzt bzw. begonnen werden? 10. Inwieweit genügen die finanziellen Mittel, um alle Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs (VB) bzw. Vordringlichen Bedarfs – Engpassbeseitigung (VB-E) bis 2030 umzusetzen bzw. zu beginnen? Die Fragen 8 bis 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es ist das Ziel, die Projekte, die in den Bedarfsplänen in die Dringlichkeitsstufen „Laufend und fest disponiert“ (FD), „Vordringlicher Bedarf “ (VB) und „Vordringlicher Bedarf – Engpassbeseitigung“ (VB-E) eingeordnet sind, im Geltungszeitraum des BVWP bis zum Jahr 2030 umzusetzen bzw. mit ihrer Realisierung zu beginnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 2 bis 6 und 11 verwiesen. 11. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern haben bereits einen Planfeststellungsbeschluss? Bei welchen ist dieser in Bearbeitung? Verkehrsträger Straße: Straße Projektbezeichnung Planfeststellungs-beschluss A 3 6-streifiger Ausbau AK Regensburg – AS Rosenhof liegt vor A 3 Kauppenbrücke (o) – w AS Rohrbrunn liegt vor A 3 w AS Rohrbrunn – Haseltalbrücke liegt vor A 3 Haseltalbrücke – w AS Marktheidenfeld liegt vor A 3 w AS Marktheidenfeld – w AS Wertheim (LGr. BY/BW) liegt vor A 3 w AS Heidingsfeld – ö AS Randersacker liegt vor A 3 Fuchsberg – ö AS Geiselwind liegt vor A 6 LGr. BW/BY – AK Feuchtwangen in Bearbeitung A 6 östl. Triebendorf – AS Schwabach-W in Bearbeitung A 6 AS Schwabach-W – AS Roth liegt vor A 6 AS Roth (B 2n) – AK Nürnberg-O liegt vor A 6 AK Nürnberg-Ost (A 9) liegt vor A 8 6-streifiger Ausbau AS Ulm-West – AK Ulm/Elchingen in Bearbeitung A 8 6-streifiger Ausbau AS Rosenheim – Achenmühle in Bearbeitung A 8 6-streifiger Ausbau Achenmühle – Bernauer Berg in Bearbeitung A 73 AS Nürnberg/Hafen-Ost – AK Nürnberg/Süd liegt vor A 92 6-streifiger Ausbau AD Feldmoching – AK Neufahrn in Bearbeitung A 94 4-streifiger Neubau Kühstein – Malching liegt vor A 94 4-streifiger Neubau Kirchham – Pocking (A3) liegt vor A 94 Simbach – Pocking (A3), 4-streifiger Neubau zw. Malching(AS St2116) und Kirchham liegt vor A 96 6-streifiger Ausbau AS Oberpfaffenhofen – AS Germering-Süd liegt vor A 99 8-streifiger Ausbau AS Aschh./Isman. – AS Kirchheim liegt vor A 99 8-streifiger Ausbau AK München-Nord – AS Aschheim/Ismaning liegt vor B 2 Tunnel Starnberg liegt vor B 2 Ortsumgehung Dettenheim liegt vor B 2 OU Wernsbach (PSL) liegt vor Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16231 Straße Projektbezeichnung Planfeststellungs-beschluss B 10 Neu-Ulm (St 2021) – AS Nersingen (A 7) liegt vor B 11 OU Ruhmannsfelden in Bearbeitung B 11 Verlegung bei Schweinhütt in Bearbeitung B 13 Ortsumgehung Merkendorf in Bearbeitung B 15 Westtangente Rosenheim liegt vor B 16 OU Marktoberdorf mit OU Bertoldshofen (B472) liegt vor B 16 OU Dillingen liegt vor B 16 OU Höchstädt in Bearbeitung B 20 OU Laufen in Bearbeitung B 23 Ortsumgehung Garmisch-Partenkirchen mit Kramertunnel liegt vor B 25 Ortsumgehung Greiselbach liegt vor B 25 Ortsumgehung Dinkelsbühl liegt vor B 85 AS Amberg-Ost (A 6) – Pittersberg liegt vor B 85 4-streifiger Ausbau westl. Wetterfeld – Untertraubenbach liegt vor B 85 4-streifiger Ausbau östl. Altenkreith – westl. Wetterfeld liegt vor B 85 OU Neubäu am See liegt vor B 173 Ortsumgehung Zeyern liegt vor B 173 Lichtenfels – Zettlitz 3. BA liegt vor B 173 Johannisthal – Kronach liegt vor B 279 OU Wegfurt liegt vor B 286 Schweinfurt (A 70) – Schwebheim (St 2277) liegt vor B 289 OU Untersteinach liegt vor B 289 OU Münchberg liegt vor B 299 OU Weihmichl in Bearbeitung B 299 OU Tanzfleck liegt vor B 299 Verl. bei Waldsassen/Kondrau in Bearbeitung B 299 OU Mühlhausen/OPf. liegt vor B 300 Ortsumgehung Weichenried liegt vor B 300 AS Dasing (A 8) – Aichach liegt vor B 301 Nordostumfahrung Freising liegt vor B 303 Verlegung Sonnefeld – Johannisthal 3. BA liegt vor B 303 OU Schirnding 2. Fahrbahn 1. Bauabschnitt liegt vor B 303 OU Stadtsteinach liegt vor B 303 OU Zaubach in Bearbeitung B 304 OU Altenmarkt BA 1 (mit Aubergtunnel) liegt vor B 304 OU Obing liegt vor B 388 OU Taufkirchen (Vils) liegt vor B 472 Ortsumgehung Hohenpeißenberg liegt vor B 472 Nordumfahrung Bad Tölz liegt vor B 15n 4-streifiger Neubau zw. Ergoldsbach (LA9) und Essenbach (A92) liegt vor B 2n 4-streifiger Neubau OU Oberau liegt vor B 2n 4-streifiger Neubau zw. Eschenlohe und Oberau-Nord liegt vor Verkehrsträger Schiene: In Bezug auf die Planfeststellungsbeschlüsse wird auf den Verkehrsinvestitionsplan 2016 verwiesen. Zwischenzeitlich sind folgende Planfeststellungbeschlüsse erfolgt: ABS München – Lindau – Grenze DE/AT – Türkheim-Stetten – Sontheim – Memmingen (allerdings mit Planänderungsverfahren) Drucksache 19/16231 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – Memmingen – Landesgrenze – EÜ BAB 96 – Kißlegg – Kißlegg – Wangen – Wangen – Landesgrenze (allerdings mit Planänderungsverfahren) – Landesgrenze – Heimholz – Heimholz – Bodolz (allerdings mit Planänderungsverfahren) – Bodolz – Aeschacher Kurve – Aeschacher Kurve – Lindau – Reutin Verkehrsträger Wasserstraße: Teilprojekt der Fahrrinnenvertiefung des Mains zwischen Wipfeld und Limbach Ausbau der Donau im Abschnitt Straubing – Deggendorf (Variante A) 12. Welche Projekte des Bundesverkehrswegeplans 2030 in Bayern sehen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit Protesten aus der Bevölkerung (z. B. Bürgerbewegungen) konfrontiert, und wie viele davon sind deshalb von Verzögerungen betroffen? 13. Inwiefern spiegeln nach Kenntnis der Bundesregierung die in Frage 12 genannten Projekte die Teilnahme an der Öffentlichkeitsbeteiligung, die im Vorfeld der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans 2030 deutlich ausgeweitet wurde, wider? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Insgesamt gingen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP 2030 39.000 Stellungnahmen unter anderem auch von Einzelpersonen bzw. Bürgerinitiativen im BMVI ein. Die Prüfung konzentrierte sich auf die Identifizierung von vorgebrachten fachlich-inhaltlich plausiblen und belastbaren Argumenten mit denen möglicherweise Auswirkungen auf den Gesamtplan verbunden sein könnten. Seitens des BMVI können keine Aussagen dazu getroffen werden, ob bzw. wenn ja inwiefern ein Zusammenhang zwischen Stellungnahmen aus der Bevölkerung zu bestimmten Projekten des BVWP 2030 und möglichen Protesten aus der Bevölkerung gegen diese Projekte besteht. Im Zuge des dem BVWP nachgelagerten Planungsprozesses haben von einzelnen Projekten betroffene Bürgerinnen und Bürger verschiedene Möglichkeiten, ihre Belange einzubringen. Dies kann ggf. die Dauer einer Projektplanung beeinflussen . Eine Aussage darüber, welche der bis 2030 geplanten Maßnahmen betroffen sein könnten, ist nicht möglich. 14. Inwiefern wirken sich die zusätzlichen Mittel, die der Deutschen Bahn zugesichert wurden, auf die Realisierung einzelner Projekte aus? Die zusätzlichen Mittel wirken sich nicht auf die Maßnahmen des Bedarfsplans Schiene aus, da die Bundesfinanzierung für die Bundesschienenwege über den Bundeshaushalt, Kapitel 1202 Titel 89101, erfolgt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16231 15. Inwiefern werden die Planungen des ICE-Anschlusses an den Flughafen München verfolgt, obwohl sie nicht im Bundesverkehrswegeplan 2030 integriert sind (vgl. www.airliners.de/csu-ice-anschluss-flughafen-muenc hen/51700)? Im Bedarfsplanprojekt ABS München – Mühldorf – Freilassing sind für eine mögliche ICE-Anbindung an den Flughafen München folgende Maßnahmen vorgesehen: – Neubau der Walpertskirchner Spange, – zweites Gleis von Erding bis Flughafen München, – Neubau der Truderinger Kurve. 16. Welche Gründe lagen vor, um das Vorhaben der Ausbaustrecke (ABS) München – Mühldorf – Freilassing (ABS 38) aufzuwerten (vgl. www.pn p.de/lokales/landkreis_altoetting/altoetting/3209433_Bahnausbau-Mit-bi s-zu-200-Studenkilometern-zum-Flughafen.html)? Dieser Teil der ABS München – Mühldorf – Freilassing war Teil des Potentiellen Bedarfs des Bedarfsplans Schiene und ist im November 2018 automatisch in den Vordringlichen Bedarf des Bedarfsplans Schiene aufgestiegen, da auch für diesen Teil die volkswirtschaftliche Vorteilhaftigkeit nachgewiesen werden konnte. Drucksache 19/16231 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333