Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Brandner, Stefan Keuter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15667 – Kandidatur des Bundesministers der Finanzen als Parteivorsitzender der SPD (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/13984) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD mit dem Titel „Kandidatur Scholz zum Parteivorsitz“ (Bundestagsdrucksache 19/13984) ist aus Sicht der Fragesteller unzureichend. So erfolgte keine Beantwortung der einzelnen Fragen, sondern die Bundesregierung antwortete stattdessen mit einer pauschalen Stellungnahme, die auf die einzelnen Fragen in keiner Weise einging. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Auffassung der Fragesteller, wonach die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/13984 unzureichend beantwortet wurde, wird nicht geteilt. Es ist zulässig und sachgemäß , einzelne Fragen einer Kleinen Anfrage aufgrund ihres Sachzusammenhangs zusammen zu beantworten. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16233 19. Wahlperiode 20.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 18. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Sieht die Bundesregierung Anhaltspunkte dafür, dass die Kandidatur für ein politisches Spitzenamt (insbesondere Parteivorsitz) Einschränkungen bei der Durchführung der Aufgaben, a) als Bundesminister und b) als Vizekanzler mit sich bringt, und wie begründet sie ihre Aussage? 2. Inwieweit ist die Bundesregierung der Ansicht, dass die Ausübung eines politischen Spitzenamtes (z. B. Parteivorsitz) die verantwortliche Ausführung eines Bundesministeramtes einschränkt, und wie begründet sie ihre Aussage? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Kandidatur und Ausübung von Parteiämtern ist mit dem öffentlichrechtlichen Amtsverhältnis eines Mitglieds der Bundesregierung vereinbar. 3. Welche nationalen und internationalen Termine, die im Zusammenhang mit seinem Amt als Bundesminister stehen, hat der amtierende Bundesminister der Finanzen und Stellvertreter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Olaf Scholz, zwischen dem 4. September 2019 und dem 12. Oktober 2019 wahrgenommen (bitte Termine einzeln nach Datum und Veranstaltungsort auflisten)? Eine uneingeschränkte Offenlegung jedweder Art von Terminen von Mitgliedern der Bundesregierung beeinträchtigt den grundsätzlich nicht ausforschbaren Initiativ-, Beratungs- und Handlungsbereich der Bundesregierung sowohl bzgl. laufender als auch abgeschlossener Vorgänge. Müssten sämtliche, thematisch in keiner Weise eingegrenzte Termine von Mitgliedern der Bundesregierung offengelegt werden, so könnte dies auch zur Ausforschung des Regierungshandelns genutzt werden. Des Weiteren wird auf die Bundestagsdrucksache 19/13984 verwiesen. 4. An welchen Plenarsitzungen hat der amtierende Bundesminister der Finanzen und Stellvertreter der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Olaf Scholz, zwischen dem 4. September 2019 und dem 12. Oktober 2019 teilgenommen (bitte einzeln nach Datum auflisten)? Die Anwesenheit von Mitgliedern der Bundesregierung während der Plenarsitzungen ist dem Deutschen Bundestag bekannt. 5. Welche Termine des amtierenden Bundesministers der Finanzen und Stellvertreters der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Olaf Scholz, sind im Zeitraum vom 4. September 2019 bis zum 12. Oktober 2019 verschoben worden (bitte einzeln nach altem und neuem Datum auflisten)? Diese Informationen werden nicht systematisch nachgehalten. Es ist weder rechtlich geboten noch im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber zu erstellen oder zu pflegen. Im Übrigen ist die Verschiebung von Terminen in einem Ministerkalender tägliche Routine. Drucksache 19/16233 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333