Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 11. April 2018 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 19/1624 19. Wahlperiode 10.04.2018 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/1448 – Umstände der Abweisung von Frauen an Frauenhäusern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2012 wurden laut einem Bericht der Zeitschrift „Emma“ (www.emma. de/artikel/frauenhaeuser-muessen-9000-frauen-abweisen-313095) an Frauenhäusern bundesweit mehr als 9 000 Frauen abgewiesen. Im Onlineportal des NDR (www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Frauenhaeuser-voll-Tausende-Frauenabgewiesen ,frauenhaeuser132.html) stand am 18. Februar 2018, dass allein in Niedersachsen im Jahr 2017 mehr als 2 600 Frauen an den Pforten der 40 Frauenhäuser abgewiesen wurden. Das Frauenhaus der Stadt Bremen antwortet auf eine Anfrage der Fraktion „Die Linken“ bezüglich einer Ergänzungsfinanzierung , dass das Frauenhaus sehr stark von geflüchteten Frauen, angefragt wurde. Außerdem hatte das Frauenhaus im Jahr 2017 kaum Anfragen von Frauen, welche keine Sozialleistungsansprüche vorweisen konnten (http://linksfraktion bochum.de/wp-content/uploads/2017/12/Antwort_Anfrage_Der_Linken_Nov_ 2017.pdf). Die „NEUE OSNABRÜCKER ZEITUNG“ (www.noz.de/lokalesdk /delmenhorst/artikel/1022731/frauenhaeuser-vor-ort-muessen-frauen-ausplatzmangel -abweisen) berichtet am 20. Februar 2018 von Abweisungen in Delmenhorst und weist darauf hin, dass das Problem der Abweisungen kein lokales, sondern ein bundesweites Problem sei. 1. Wie viele Frauen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2012 bundesweit an Frauenhäusern abgewiesen (bitte nach Jahren und Bundesländern aufschlüsseln)? 2. Aus welchen Altersgruppen (bis 21 Jahre, 21 bis 45 Jahre, 55 Jahre und älter) stammen nach Kenntnis der Bundesregierung die Frauen prozentual (bitte ab 2012 nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)? 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung prozentual der Anteil von Frauen mit Migrationshintergrund und davon wiederum der Anteil von asylsuchenden Frauen (bitte nach Jahren und Bundesland aufschlüsseln)? Die Fragen 1 bis 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet . Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Drucksache 19/1624 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Bundesregierung hat dazu keine Erkenntnisse, da diese Zahlen nicht systematisch erhoben werden. 4. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für asylsuchende Frauen zur Hilfesuche bei Frauenhäusern? Asylsuchende Frauen sind wie andere Frauen auch grundsätzlich von allen Formen körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt betroffen und suchen aus den gleichen Gründen Schutz in Frauenhäusern. Aus Praxisberichten des Frauenunterstützungssystems ist daneben bekannt, dass sexuelle und körperliche Übergriffe auf Frauen in Gemeinschaftsunterkünften häufig der Anlass dafür sind, dass asylsuchende Frauen Schutz in Frauenhäusern suchen. Oftmals haben diese Frauen und ihre Kinder bereits Gewalt im Herkunftsland erfahren. 5. Welche Gründe sind (neben Kapazitätsmangel) nach Kenntnis der Bundesregierung ursächlich für die Abweisung schutzsuchender Frauen (bitte nach Häufigkeit auflisten)? Nach dem Bericht der Bundesregierung zur Situation der Frauenhäuser, Fachberatungsstellen und anderer Unterstützungsangebote für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder (Bundestagsdrucksache 17/10500) von 2012 sind neben Platzmangel folgende weitere Gründe ursächlich für die Nichtaufnahme schutzsuchender Frauen: fehlende Eignung der Einrichtung für psychisch kranke oder suchtkranke Frauen fehlende räumliche Ausstattung der Einrichtung für Frauen, die einen Sohn oberhalb der von der Einrichtung gesetzten Altersgrenze mitbringen fehlende barrierefreie Ausstattung der Einrichtung für Frauen mit Behinderungen und pflegebedürftige Frauen. Fragen des Aufenthaltsstatus waren nur in wenigen Fällen der Grund für eine Nichtaufnahme im Frauenhaus. Aus aktuellen Praxisberichten des Frauenunterstützungssystems ist bekannt geworden , dass gewaltbetroffene Frauen, die in einer Erstaufnahmeeinrichtung leben , vereinzelt keine Aufnahme in einem Frauenhaus finden, weil sie der sogenannten Residenzpflicht unterliegen und eine Erlaubnis brauchen, außerhalb der Unterkunft zu wohnen, und der jeweilige Kostenträger zustimmen muss, dass er die Kostenerstattung für das Frauenhaus übernimmt. Diese Zustimmung wird aus Kostengründen teilweise versagt. 6. Ist der Bundesregierung das Problem der Abweisung bekannt, und wenn ja, existiert ein Lösungskonzept? Grundsätzlich fällt die Bereitstellung und finanzielle Absicherung eines angemessenen Hilfesystems aus Schutz- und Beratungsangeboten für gewaltbetroffene Frauen in erster Linie in die Verantwortung der Länder. Die in der Antwort zu Frage 5 genannten Gründe für die Nichtaufnahme von Frauen in Frauenhäusern bieten aus Sicht der Bundesregierung eine Grundlage für Überlegungen, welche Hilfen zur Verfügung gestellt werden können, damit die Suche nach einer geeigneten Schutzeinrichtung einfacher und zielgenauer erfolgen kann. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/1624 Um von Gewalt betroffenen Frauen und Kindern den gesicherten Zugang zu Schutz und Beratung in Frauenhäusern zu ermöglichen, plant die Bundesregierung in Umsetzung des Koalitionsvertrages die Einberufung eines Runden Tisches von Bund, Ländern und Kommunen. Ziel der Beratungen ist der bedarfsgerechte Ausbau und die adäquate finanzielle Absicherung der Arbeit von Frauenhäusern und entsprechenden ambulanten Hilfs- und Betreuungsmaßnahmen. Der Frage, wie eine bedarfsgerechte Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt aussehen muss, geht auch das derzeit vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderte Modellprojekt Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt nach. In dem Modellprojekt geht es darum, gemeinsam mit den Ländern Instrumente zu entwickeln und in der Praxis zu erproben, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser den Bedarfen der von Gewalt betroffenen Frauen anpassen können. In die Beratungen des Runden Tisches sollen die Ergebnisse aus dem Modellprojekt mit einfließen. Vorabfassung - w ird durch die lektorierte Version ersetzt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333