Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Höchst, Frank Pasemann, Martin Reichardt, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15758 – Alleinerziehende und vorläufige Zwangsmaßnahmen des Jugendamts V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Alleinerziehende sind in Deutschland häufiger von Armut betroffen als Haushalte mit Mutter und Vater (www.bpb.de/apuz/252655/armutsrisiko-alleinerzie hend?p=all#footnode2-2). Dies kann nach Ansicht der Fragesteller zu weiteren Problemen führen. So geht aus einer Statistik des Statistischen Bundesamts hervor, dass im Jahr 2018 vor vorläufigen Schutzmaßnahmen 11.903 Kinder bei einem alleinerziehenden Elternteil gelebt haben, während 11.418 davor bei den Eltern und 7.045 bei einem Elternteil mit neuem Partner lebten (www.destatis.de/DE/ Themen/Gesellschaft-Umwelt/Soziales/Kinderhilfe-Jugendhilfe/Publikatio nen/Downloads-Kinder-und-Jugendhilfe/vorlaeufige-schutzmassnahmen-5225 203187004.pdf?__blob=publicationFile, S. 42). Der Anteil an Kindern, die in eine Schutzmaßnahme kommen und davor ein alleinerziehendes Elternteil hatten, ist nach Ansicht der Fragesteller also deutlich höher als der gesamtgesellschaftliche Anteil von Alleinerziehenden im Jahr 2018 von ca. 20 Prozent (www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft- Umwelt/Bevoelkerung/Haushalte-Familien/Tabellen/2-8-lr-familien.html). 1. Wie verteilen sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschlechter der alleinerziehenden Eltern, deren Kinder in Schutzmaßnahmen kommen (bitte nach Jahren seit 2014 auflisten)? 2. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Geschlechter der Kinder verteilt, die einer vorläufigen Schutzmaßnahme unterzogen wurden und aus einer Familie mit einem alleinerziehenden Elternteil stammen? 4. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Alleinerziehenden mit Migrationshintergrund bezogen auf die Fragen 1 und 2? Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16246 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend vom 27. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Der Bundesregierung liegen keine Daten im Sinne der Fragestellungen vor. Im Rahmen der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik werden hinsichtlich der vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bzw. Inobhutnahmen keine Daten zu der Situation in der Herkunftsfamilie oder deren Familienstatus erhoben. In der Folge kann in diesem Kontext auch die Gruppe der Alleinerziehenden nicht differenziert betrachtet werden. 3. Was sind nach Auffassung der Bundesregierung die Gründe für den höheren Anteil der Alleinerziehenden, welche von Armut betroffen sind? a) Was plant die Bundesregierung gegen das erhöhte Armutsrisiko zu tun? Die Fragen 3 und 3a werden gemeinsam beantwortet. Zur Beantwortung wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 1 auf Bundestagsdrucksache 19/10561 verwiesen. b) Könnte nach Meinung der Bundesregierung, bezugnehmend auf den in der Vorbemerkung der Fragesteller verlinkten Bericht (www.bpb.de/ap uz/252655/armutsrisiko-alleinerziehend?p=all#footnode2-2), nach dem die Familienform „Alleinerziehend“ statistisch besonders armutsgefährdet ist und juristisch die Praktizierung des Wechselmodells keinen Alleinerziehendenstatus darstellt, die Einführung des Wechselmodells in der Erziehung Abhilfe in Bezug auf das Armutsrisiko der Kinder und Elternteile schaffen? In der amtlichen Statistik gilt als alleinerziehend, wer allein mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt lebt. Auch beim Wechselmodell darf das Kind nur bei einem Elternteil gemeldet sein. Daher werden auch einer der beiden Elternteile, die sich die Betreuung paritätisch teilen, statistisch als Alleinerziehende erfasst. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen Betreuungsmodell nach Trennung und Scheidung und Armutsrisiko vor. Zur Bekämpfung von Armut wird auf die Antwort zu Frage 3a verwiesen. Drucksache 19/16246 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333