Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Zaklin Nastic, Fabio De Masi, Dr. Diether Dehm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15539 – Munitions- und Rüstungsexporte über den Hamburger Hafen im dritten Quartal 2019 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Aus Hamburg werden Munitions- und Rüstungsladungen in Häfen von Ländern geliefert, in denen nach Ansicht der Fragesteller Bürgerkrieg herrscht (beispielsweise Cartagena in Kolumbien) sowie an direkt beteiligte Länder des Jemenkrieges (Jebel Ali in den Vereinigten Arabischen Emiraten). Selbst in Staaten, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine offiziellen diplomatischen Beziehungen hat, wird Munition geliefert (Kaohsiung auf Taiwan). Über das Transparenzportal der Stadt Hamburg (transparenz.hamburg.de) stellt die Wasserschutzpolizei Hamburg quartalsweise eine Übersicht über die Zahl der Container, die Bruttomassezahlen sowie die Nettoexplosivmassezahlen der in jedem Quartal im Hamburger Hafen umgeschlagenen Waffen- und Munitionstransporte ein (beispielsweise daten.transparenz.hamburg.de/Data port.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/825bf41 f-2a34-4049-a478-18c6b276b376/Akte_HmbTG_-_zu_veroeffentlichende_D okumente.pdf). Angaben über den Wertumfang der umgeschlagenen Waffen werden auf dem Transparenzportal nicht gemacht. Besonders fragwürdig sind nach Ansicht der Fragesteller die Waffenexporte über Hamburg in die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE). Laut dem Internationalen Konversionszentrum Bonn wäre „[o]hne die massive Aufrüstung insbesondere Saudi-Arabiens und der Vereinigten Arabischen Emirate durch westliche Militärtechnologie […] der Krieg im Jemen von Seiten der sunnitisch-arabischen Kriegskoalition nicht möglich“ (bicc.de/uploads/tx_bicc tools/BICC_Policy_Brief_2_2019_d.pdf). Über die VAE gelangen laut Berichten auch Waffen an lokale jemenitische bewaffnete Gruppen, darunter das MG3 von Rheinmetall (bicc.de/uploads/tx_bicctools/BICC_Policy_Brief_2_2 019_d.pdf). Sogar Gruppen wie „Al-Kaida auf der Arabischen Halbinsel“ sind nach Recherchen der Gruppe „Arab Reporters for Investigative Journalism“ mit deutschen Gewehren des Typs G3, G36, MG3 und MG4 ausgerüstet (d w.com/en/yemen-the-devastating-war-waged-with-european-weapons/a-4651 5199). Recherchen der britischen Tageszeitung „The Guardian“ haben ergeben , dass man im Jemen sogar „brandneue deutsche Waffen“ vor Ort kaufen kann (theguardian.com/global-development/2018/nov/28/arms-yemen-militiawere -supplied-by-west-find-analysts). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16251 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 20. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Unter anderem die Waffen- und Munitionsexporte in die Republik China (Taiwan ) scheinen nach Ansicht der Fragesteller auch fragwürdig. Wie in den frühen 1990er Jahren bekannt wurde, soll der Bundesnachrichtendienst im Jahrzehnt zuvor Kampfflugzeuge des Typs Lockheed F-104 an Taiwans Streitkräfte verkauft haben (german-foreign-policy.com/news/detail/8027/). In den 1990er Jahren hatte eine deutsche Werft im Geheimen Minenabwehrfahrzeuge an die Marine der Republik China (Taiwan) verkauft, stellte jedoch die Lieferung von Zusatzteilen ein, als dies öffentlich bekannt wurde (taipeitimes.com/ News/local/archives/2002/02/06/0000122986). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die nachfolgende Antwort beruht auf von der Generalzolldirektion vorgenommenen Auswertungen von Ausfuhranmeldungen im IT-System der Zollverwaltung . Es kann in Ausnahmefällen vorkommen, dass elektronisch übermittelte Daten für die Anzahl der Packstücke nicht durchgehend vorliegen und bei der Auswertung mit dem Wert „0“ wiedergegeben werden. In Fällen unentgeltlicher Lieferungen oder wenn der Rechnungsbetrag in Ausnahmefällen nicht vorliegt, wird bei der Auswertung der Wert „0“ wiedergegeben . Die Angaben zum Endverbleibsort beruhen ausschließlich auf den im IT- System der Zollverwaltung enthaltenen Daten. Die mitgeteilte „Anzahl der Prüfungen“ beinhaltete Warenprüfungen, bei denen die Waren angehalten und einer Prüfung unterzogen worden sind. Nach erfolgter Prüfung wurden die Waren endgültig ausgeführt. Eine Auswertung „am Ausgang gestoppt“, d. h., dass kein Ausgang der Ware erfolgte, führte zu keinem Treffer. Bei der Antwort zu den Fragen 1 und 7 wurde auf den Versuch der Auflistung möglicher Dual-Use-Güter aus folgenden Gründen verzichtet: Dual-Use-Güter sind im Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 (ABl. EU L 134 vom 29. Mai 2009) aufgelistet. Die Liste besteht aus Warenkategorien sowie Unterkategorien mit über 1.000 Einträgen wie z. B. Chemikalien, Kraftfahrzeugen, Elektronik oder Maschinenteilen. Die Auswertung dieser Listenpositionen über einen Zeitraum von sechs Jahren würde bereits zu über 40.000 Datensätzen führen. Diese müssten in einem weiteren Schritt in aufwändiger Einzelauswertung mit entsprechenden Abgrenzungsfragen weiter gesichtet und geordnet werden, damit ihnen einige Aussagekraft zukommen könnte. Aus Sicht der Bundesregierung würde die zuvor beschriebene Verfahrensweise das funktionsverträgliche Maß bei der Beantwortung des Teiles der Fragen 1 und 7 in Bezug auf die Dual-Use-Güter überschreiten (entsprechend BVerfGE 143, 101,138 und BVerfGE 110, 199 <219>; 124, 78 <122>; 137, 185 <250 Rn. 169>). Im Übrigen tragen die Antworten der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Oktober 2014 – 2 BvE 5/11 – (BVerfGE, 137, 185) Rechnung. In Bezug auf Angaben, die über die Genehmigungsentscheidung des Bundessicherheitsrates und die Grunddaten des Kriegswaffenausfuhrgeschäfts hinausgehen , fällt die hier vorgenommene Abwägung zwischen den konfligierenden Rechtsgütern zugunsten der Unternehmen aus, deren Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vor der Kenntnisnahme durch Wettbewerber zu schützen sind. Unverhältnismäßig wäre insoweit die Offenlegung von Angaben, die Rückschlüsse auf Spezifikationen des Rüstungsguts oder auf die Preisgestaltung sowie auf Drucksache 19/16251 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode die handelnden Personen der an dem Geschäft beteiligten Unternehmen zuließen . Bezüglich der Bestimmungsländer erhobene Daten unterliegen einer besonderen Vertraulichkeit, da diese Einzelheiten über besonders sensible Warenbewegungen offenlegen und damit Rückschlüsse auf bestimmte Handelsströme und unter Umständen beteiligte Unternehmen erlauben würden. Zudem würde die Auswertung auch Daten von Ausfuhrvorgängen anderer Mitgliedstaaten beinhalten , die ebenfalls vertraulich zu behandeln sind. 1. Welche Waffen, welche Munition und welche Dual-Use-Güter in jeweils welchem geldwerten Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 über den Hamburger Hafen exportiert (bitte nach Waffensystem bzw. Munitionstyp, Empfängerstaat bzw. Zielregion, Jahr und Summe in Euro auflisten)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterposition (HS) Bezeichnung Jahr Rechnungsbetrag 8710 00 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon 2013 549,5 Mio. Euro 2014 496 Mio. Euro 2015 547 Mio. Euro 2016 534,5 Mio. Euro 2017 666 Mio. Euro 2018 753 Mio. Euro 8906 10 Kriegsschiffe (auch Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt , sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge, wenn die Wasserfahrzeuggattung nicht zweifelhaft ist) 2013 986 Mio. Euro 2014 931 Mio. Euro 2015 1.265,5 Mio. Euro 2016 781 Mio. Euro 2017 222,5 Mio. Euro 2018 430,5 Mio. Euro 9301 90 andere als zuvor genannt 2013 6 Mio. Euro 2014 13 Mio. Euro 2015 1 Mio. Euro 2016 0 Euro 2017 0 Euro 2018 2 Mio. Euro 9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Positionen 9303 oder 9304 2013 11 Mio. Euro 2014 5 Mio. Euro 2015 7,5 Mio. Euro 2016 0,5 Mio. Euro 2017 0,5 Mio. Euro 2018 5 Mio. Euro 9303 20 andere Jagd- und Sportgewehre mit mindestens einem glatten Lauf 2013 19 Mio. Euro 2014 0,5 Mio. Euro 2015 7 Mio. Euro 2016 0 Euro 2017 1 Mio. Euro 2018 1,5 Mio. Euro Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16251 9303 30 andere Jagd- und Sportgewehre 2013 47 Mio. Euro 2014 12 Mio. Euro 2015 13,5 Mio. Euro 2016 10 Mio. Euro 2017 3 Mio. Euro 2018 52 Mio. Euro 9303 90 andere als Vorderlader und Jagd- und Sportgeräte 2013 11 Mio. Euro 2014 6 Mio. Euro 2015 1 Mio. Euro 2016 0 Euro 2017 5 Mio. Euro 2018 0,5 Mio. Euro 9304 00 andere Waffen (z. B. Feder-, Luft- und Gasdruckgewehre, -büchsen und -pistolen und Schlag-stöcke), ausgenommen Waffen der Position 9307 2013 0 Euro 2014 83.000 Euro 2015-2018 0 Euro 9305 10 Teile und Zubehör für Revolver und Pistolen 2013 28,5 Mio. Euro 2014 0,5 Mio. Euro 2015 3 Mio. Euro 2016 0,3 Mio. Euro 2017 0,1 Mio. Euro 2018 6,5 Mio. Euro 9305 20 Teile und Zubehör für Gewehre der Position 9303 2013 38 Mio. Euro 2014 4 Mio. Euro 2015 6 Mio. Euro 2016 1 Mio. Euro 2017 2 Mio. Euro 2018 23,5 Mio. Euro 9305 91 Teile und Zubehör für Kriegswaffen der Position 9301 2013 3,5 Mio. Euro 2014 5 Mio. Euro 2015 141 Mio. Euro 2016 149 Mio. Euro 2017 203 Mio. Euro 2018 197 Mio. Euro 9305 99 andere Waffenteile, anderes Waffenzubehör 2013 0 Euro 2014 9,5 Mio. Euro 2015 3 Mio. Euro 2016 0,5 Mio. Euro 2017 5 Mio. Euro 2018 8,5 Mio. Euro 9306 21 Patronen für Gewehre mit glattem Lauf 2013 16 Mio. Euro 2014 12 Mio. Euro 2015 3 Mio. Euro 2016 4,5 Mio. Euro 2017 2 Mio. Euro 2018 2 Mio. Euro 9306 29 Geschosse für Luft-gewehre und -pistolen; Teile davon 2013 50.000 Euro 2014 50.000 Euro 2015 0 Euro 2016 200.000 Euro 2017 50.000 Euro 2018 0 Euro Drucksache 19/16251 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9306 30 andere Patronen und Teile davon 2013 310 Mio. Euro 2014 175 Mio. Euro 2015 48 Mio. Euro 2016 90 Mio. Euro 2017 18 Mio. Euro 2018 13 Mio. Euro 9306 90 andere als zuvor genannt 2013 230 Mio. Euro 2014 168 Mio. Euro 2015 62 Mio. Euro 2016 59 Mio. Euro 2017 89 Mio. Euro 2018 49 Mio. Euro 2. In welche Länder (diplomatisch von der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und nicht anerkannt) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 über den Hamburger Hafen Waffen und Munition geliefert (bitte nach Ländern und Jahren auflisten)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung bezüglich der Zielländer wird verwiesen . 3. Welche Güter mit den HS-Codes beginnend mit 8710, 9301, 9302 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Anzahl jeweils in den Monaten Juli, August und September 2019 über den Hamburger Hafen ausgeführt – vgl. Schriftliche Frage 29 auf Bundestagsdrucksache 18/4044 (bitte alle spezifischen HS-Codes der Positionen inklusive der Bezeichnung, Wertangabe; bitte auch angeben, wenn in anderen Währungen als Euro, und bitte, wenn nicht alle Wertangaben bekannt sind, diejenigen angeben, die bekannt sind, und Zielländer falls bekannt mit angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterposition (HS) Bezeichnung Monat Anzahl der Packstücke Rechnungsbetrag 8710 00 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon Juli 420 83.513.828 EUR 8 3.782.988 CAD August 310 64.731.000 EUR 2 291.780 CAD September 288 57.758.958 EUR 8 3.183.055 CAD 9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Positionen 9303 oder 9304 Juli 1098 2.758.235 EUR August 1500 932.350 EUR September 1512 1.169.412 EUR Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16251 4. Welche Güter mit dem HS-Code 8906 1000 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in welcher Anzahl jeweils in den Monaten Juli, August und September 2019 über den Hamburger Hafen ausgeführt – vgl. Schriftliche Fragen 29, 30 und 31 auf Bundestagsdrucksache 18/4044 (bitte Bezeichnung , Wertangabe; bitte auch angeben, wenn in anderen Währungen als Euro, und bitte, wenn nicht alle Wertangaben bekannt sind, diejenigen angeben, die bekannt sind, und Zielländer falls bekannt mit angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterposition (KN) Bezeichnung Monat Anzahl der Packstücke Rechnungsbetrag 8906 1000 Kriegsschiffe (auch Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge , auch zerlegt , sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge , wenn die Wasserfahrzeuggattung nicht zweifelhaft ist) Juli 324 9.156.344 EUR August 288 11.907.970 EUR September 354 6.577.758 EUR 5. Wie viele Güter, die unter die in den Fragen 4 und 5 erfragten HS-Codes fallen, wurden in den Monaten Juli, August und September 2019 nach Kenntnis der Bundesregierung vor der Ausfuhr im Hamburger Hafen einer weitergehenden Überprüfung durch den Zoll unterzogen bzw. wurden gestoppt bzw. ausgeführt – vgl. Schriftliche Frage 32 auf Bundestagsdrucksache 18/4044 (bitte die einzelnen Fälle inklusive HS-Codes, Bezeichnung , geplante Zielländer und betreffenden Monat angeben)? Die Antwort ist der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen. Unterposition (HS) Bezeichnung Monat Anzahl der Prüfungen am Ausgang gestoppt 8710 00 Panzerkampfwagen und andere selbstfahrende gepanzerte Kampffahrzeuge, auch mit Waffen; Teile davon Juli 3 0 August 6 0 September 6 0 8906 10 Kriegsschiffe (auch Rümpfe von Wasserfahrzeugen und unvollständige oder unfertige Wasserfahrzeuge, auch zerlegt, sowie zerlegte vollständige Wasserfahrzeuge , wenn die Wasserfahrzeuggattung nicht zweifelhaft ist) Juli 0 0 August 0 0 September 1 0 9302 00 Revolver und Pistolen, ausgenommen solche der Positionen 9303 oder 9304 Juli 2 0 August 0 0 September 0 0 Drucksache 19/16251 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche sonstigen Güter, die unter Abschnitt XIX Kapitel 93 der Zolltarifnummern des Warenverzeichnisses des Außenhandels fallen, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Monate April, Mai und Juni 2019 jeweils ausgeführt (bitte einzelne HS-Codes und dazugehörige Bezeichnung , Umfang, Wertangabe und Zielländer nennen)? Die Frage wurde bereits mit der Antwort auf die gleichlautende Schriftliche Frage 14 der Abgeordneten Zaklin Nastic auf Bundestagsdrucksache 19/11515 sowie einer Nachfrage zu dieser Frage beantwortet. 7. Welche Waffen, welche Munition und welche Dual-Use-Güter in jeweils welchem geldwerten Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2013 bis 2018 über den Hamburger Hafen in die Republik China (Taiwan) geliefert (bitte auflisten nach Waffensystem bzw. Munitionstyp , Empfängerstaat bzw. Zielregion, Jahr und Summe in Euro)? Da die Daten neben den Ausfuhren der Bundesrepublik Deutschland auch Ausfuhrvorgänge anderer Mitgliedstaaten enthalten, welche ggf. Rückschlüsse auf die Geschäftsbeziehungen und die Handelspolitik zuließen und somit zu Belastungen der bilateralen Beziehungen Deutschlands zu den ausführenden EU-Staaten wie auch zum Empfänger führen könnte, kann die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten. a) War die Republik China (Taiwan) in diesen Fällen nach Kenntnis der Bundesregierung der Endverbleibsort für die gelieferten Waffen und die gelieferte Munition? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung zu den im IT-System der Zollverwaltung enthaltenen Angaben wird verwiesen. Es liegen keine Erkenntnisse über einen anderen Endverbleibsort vor. b) Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass Munitions- und Waffenlieferungen in die Republik China (Taiwan) mit dem Außenwirtschaftsgesetz vereinbar sind (german-foreign-policy.com/news/detail/ 8027/)? Die Bundesregierung verfolgt eine restriktive und verantwortungsvolle Rüstungsexportpolitik. Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen. Grundlage hierfür sind die rechtlichen Vorgaben des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen (KrWaffKontrG), des Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) und der Außenwirtschaftsverordnung (AWV) sowie die am 26. Juni 2019 in geschärfter Form verabschiedeten „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ in der Fassung vom 16. September 2019 und der Vertrag über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Die Beachtung der Menschenrechte spielt bei der Entscheidungsfindung eine hervorgehobene Rolle. Gegenüber Taiwan besteht kein Waffenembargo . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16251 c) Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rüstungsexport gelten bei Munitions- und Waffenlieferungen in Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen hat? Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Rüstungsexportentscheidungen unterscheiden nicht nach Status der diplomatischen Beziehungen. d) Welche gesetzlichen Rahmenbedingungen für den Rüstungsexport gelten bei Munitions- und Waffenlieferungen in Länder, mit denen die Bundesrepublik Deutschland keine diplomatischen Beziehungen hat, nicht? Auf die Antwort zu Frage 7c wird verwiesen. e) Welche Vorkehrungen hat die Bundesregierung getroffen, damit Waffen , die an die Republik China (Taiwan) geliefert werden, nicht weiterexportiert werden? Nach den Politischen Grundsätzen der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern werden Genehmigungen für die Ausfuhr von Rüstungsgütern nur erteilt, wenn der Endverbleib der Rüstungsgüter nach der Prüfung im Genehmigungsverfahren sichergestellt ist. Die Endverbleibserklärung (EVE) enthält u. a. auch einen Reexportvorbehalt. Mit dem Reexportvorbehalt verpflichtet sich der Aussteller der EVE, vor einer Weiterlieferung in Drittländer die Zustimmung von Deutschland einzuholen. Drucksache 19/16251 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333