Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Daniela Wagner, Stefan Gelbhaar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15920 – Unfallkosten im Straßenverkehr und Übernahme durch Versicherungen 1. Wie viele Unfälle mit Personenschaden gab es nach Kenntnis der Bundesregierung im Straßen-, Schienen-, Luft- und Binnenschiffsverkehr jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 in Deutschland (bitte für die einzelnen Verkehrsträger und Jahre aufschlüsseln)? 2016 2017 2018 Straßenverkehr 308.145 302.656 308.721 Schienenverkehr 447 508 459 Luftverkehr 64 51 66 Quelle: Statistisches Bundesamt Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine eigenen Informationen vor. 2. Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2016, 2017 und 2018 den Krankenkassen, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherungen, Berufsgenossenschaften sowie Sozialversicherungen durch Unfälle im Straßenverkehr entstanden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. Zwischen Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherern (KH-Versicherern) und Sozialversicherungsträgern /privaten Krankenkassen bestehen so genannte Teilungsabkommen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 5 bis 8 verwiesen. 3. Werden Straßenverkehrsunfallkosten bei den gesetzlichen Krankenkassen separat erfasst und ausgewiesen? Wenn ja, wie hoch waren die durch Straßenverkehrsteilnehmer verursachten Unfallkosten in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Nein. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16252 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 4. Werden Straßenverkehrsunfallkosten nach Kenntnis der Bundesregierung bei den privaten Krankenkassen separat erfasst und ausgewiesen? Wenn ja, wie hoch waren die durch Straßenverkehrsteilnehmer verursachten Unfallkosten in den Jahren 2016, 2017 und 2018? Nein. 5. Zahlen die Kfz-Versicherer den gesetzlichen Krankenkassen die bei ihnen durch Verkehrsunfälle mit Personenschäden anfallenden Kosten vollumfänglich , anteilig oder pauschal? 6. Zahlen die Kfz-Versicherer nach Kenntnis der Bundesregierung den privaten Krankenkassen die bei ihnen durch Verkehrsunfälle mit Personenschäden anfallenden Kosten vollumfänglich, anteilig oder pauschal? 7. Kommen die Kfz-Versicherer nach Kenntnis der Bundesregierung auch für durch verkehrsbedingte Personenunfälle entstehende Kosten in der Renten- und Pflegeversicherung sowie anfallende Kosten bei den Berufsgenossenschaften und Sozialversicherungen auf? 8. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Geldfluss zwischen Kfz- Versicherern und Krankenkassen bei Verschuldens- und Gefährdungshaftung hinsichtlich des Eigenschadens und des Schadens eines Dritten geregelt ? Die Fragen 5 bis 8 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die KH-Versicherer haften bei Personenschäden für die Behandlungskosten der verletzten Person in vollem Umfang, außer es besteht ein Teilungsabkommen. Teilungsabkommen werden zwischen KH-Versicherern und Sozialversicherungsträgern abgeschlossen, um unabhängig von Haftungs- und Verschuldensfragen eine unkomplizierte Abwicklung zu gewährleisten. Zwischen KH- Versicherern und privaten Krankenversicherern können ebenfalls Teilungsabkommen abgeschlossen werden. Der Bundesregierung liegen keine eigenen Erkenntnisse vor, wie die einzelnen Teilungsabkommen ausgestaltet sind. Den Versicherten entsteht durch die Vereinbarungen kein Nachteil. 9. Beabsichtigt die Bundesregierung, bei der im Klimapaket angekündigten Novelle der EU-Wegekostenrichtlinie (CO2-Aufschlag auf die Lkw-Maut) auch die nicht durch Versicherungen gedeckten Unfallkosten als Differenzierungskriterium bei der Lkw-Maut zu ermöglichen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Unfallkosten sind selten fahrzeugbezogen. Drucksache 19/16252 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Welches quantitative Ziel zur Reduktion der Zahl der Getöteten im Straßenverkehr setzt sich die Bundesregierung für die Jahre 2025 und 2030 vor dem Hintergrund, dass der Zielhorizont ihres aktuellen Verkehrssicherheitsziels mit dem Jahr 2020 endet? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur will mit einer umfassenden gemeinsamen Verkehrssicherheitsstrategie aller beteiligten Akteure (Bund, Länder, Kommunen etc.) höhere Rückgänge der Anzahl der Getöteten im Straßenverkehr erreichen. Einen maßgeblichen Teil dieser Strategie wird das nächste Verkehrssicherheitsprogramm des Bundes für den Zeitraum 2021 bis 2030 bilden als Beitrag des Bundes zur Vision Zero. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16252 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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