Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bernd Reuther, Frank Sitta, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15798 – Interner Bürokratieabbau im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und seinen nachgeordneten Behörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD gibt es einen eigenen Absatz zum Thema Bürokratieabbau. Darin heißt es: „Wir treiben den Abbau von Bürokratie weiter voran und stärken damit die Wirtschaft.“ Außerdem soll die Digitalisierung der Verwaltung vorangetrieben werden. Damit wird eine schnellere Verarbeitung von Verwaltungsprozessen angestrebt. Ein wichtiger Aspekt des Bürokratieabbaus sind nach Ansicht der Fragesteller allerdings auch die internen Verwaltungsprozesse von Bundesministerien und deren nachgeordneten Behörden. Wenn Beamte weniger Zeit für Berichtspflichten oder anderweitige interne Verwaltungsarbeit aufwenden, bleibt ihnen mehr Zeit sich um das Planen und Bauen von wichtigen Infrastrukturprojekten oder auch deren Ausschreibung zu kümmern. Angesichts des Fachkräftemangels ist es nach Ansicht der Fragesteller von enormer Bedeutung unnötig lange Prozesse in der Verwaltung zu verhindern. Dadurch werden Kapazitäten für dringlichere Aufgaben frei. Zusätzliche Verordnungen oder Verwaltungsvorschriften und Berichtspflichten haben das Potenzial, Beamten zusätzliche Arbeit aufzuerlegen. Aus Sicht der Fragesteller werden diese Aspekte nicht ausreichend im Koalitionsvertrag berücksichtigt . Unter dem Schlagwort „Bürokratieabbau“ erhält man auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nur zwei Treffer, wobei einer aus dem Jahr 2014 stammt (www.bmv i.de/SiteGlobals/Forms/Suche/DE/Expertensuche_Formular.html?pageLoca le=de&templateQueryStringSearch=b%C3%BCrokratieabbau&submit=Su chen). Daher stellen sich Fragen, wie stark sich das BMVI mit dem Thema Bürokratieabbau im eigenen Haus befasst. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16254 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infra struktur vom 20. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Welchen Stellenwert hat das Thema Bürokratieabbau im BMVI? Das Bundeskabinett hat am 12. Dezember 2018 das Arbeitsprogramm Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau beschlossen (www.bundesregierung.de/reso urce/blob/975232/1560386/a5004f6046edb6a8ce916b411c8c3e43/2018-12-12- arbeitsprogramm-bessere-rechtsetzung-data.pdf?download=1 ). Das Programm hat einen hohen Stellenwert für die Bundesregierung insgesamt. Die Bundesregierung informiert über den Bürokratieabbau unter der Seite www.bundes regierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau. 2. Gibt es im BMVI eine eigens für Bürokratieabbau eingerichtete Stelle, an die sich Mitarbeiter des BMVI und der nachgeordneten Behörden richten können, um Verwaltungsprozesse von unnötiger Bürokratie zu befreien? Im Rahmen der Umsetzung des Programms können sich die Fachreferate und der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einbringen. In den einzelnen Abteilungen gibt es zusätzliche Ansprechpartner . 3. Wonach richten sich die Berichtspflichten bei Mehrausgaben der nachgeordneten Behörden des BMVI? 4. Wann wurden die Berichtspflichten bei Mehrausgaben der nachgeordneten Behörden das letzte Mal überarbeitet? 5. Werden Berichtspflichten bei Mehrausgaben der nachgeordneten Behörden an das BMVI in regelmäßigen Abständen überprüft? 6. Wie viele berichtspflichtige Meldungen bei Mehrausgaben der nachgeordneten Behörden des BMVI sind in den letzten fünf Jahren eingegangen (bitte nach Jahren aufschlüsseln), und wie vielen dieser Mehrausgaben hat das BMVI widersprochen? 7. In welchem Zeitraum werden die berichtspflichtigen Meldungen bei Mehrausgaben der nachgeordneten Behörden des BMVI in der Regel beantwortet ? 9. Plant die Bundesregierung Berichtspflichten bei Mehrausgaben an die Inflationsrate zu koppeln, und wenn nein, warum nicht? Die Fragen 3 bis 7 und 9 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aus dem Programm ergeben sich keine Berichtspflichten der nachgeordneten Behörden bei Mehrausgaben. Ziel und Gegenstand des Bürokratieabbaus ist keine Haushaltskontrolle. Im Übrigen gelten die Vorschriften des Haushaltsrechts. 8. Wie schätzt die Bundesregierung das Potenzial beim BMVI und seinen nachgeordneten Behörden ein, durch effizientere Verwaltungsprozesse mehr Freiräume für Beamte zu schaffen? Das Programm trägt zur Effizienz der Bundesverwaltung bei. Drucksache 19/16254 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viele Verwaltungsvorschriften hat das BMVI in der laufenden Legislaturperiode bereits erlassen? 11. Wie viele Verwaltungsvorschriften hat das BMVI in der laufenden Legislaturperiode bereits geändert? 12. Wie viele Verwaltungsvorschriften hat das BMVI in der laufenden Legislaturperiode bereits abgeschafft? Die Fragen 10 bis 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die geltenden Verwaltungsvorschriften des BMVI sind unter folgendem Link abrufbar: www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/Teilliste_Bundesminis terium_f_r_Verkehr_und_digitale_Infrastruktur.html. 13. Wie schätzt die Bundesregierung den Verwaltungsaufwand der Mitarbeiter heute im Vergleich zu vor fünf Jahren ein, und wie begründet sie ihre Einschätzung? 14. Welche Strategie verfolgt das BMVI, um Verwaltungsprozesse von unnötiger Bürokratie zu befreien? Die Fragen 13 und 14 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung passt sich wandelnden Aufgaben an. Das Programm trägt im Bereich der Digitalisierung der Verwaltung zur Modernisierung und Verwaltungseffizienz bei. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16254 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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