Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Martina Renner, Dr. André Hahn, Gökay Akbulut, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15719 – Die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A. (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11846) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im März und April 2019 meldeten Medien, dass die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A. eingestellt wurde. A. gehört zu den wichtigsten Personen des deutschen Rechtsterrorismus. Der überzeugte Antikommunist und Antisemit beging seit den 1950er Jahren immer wieder schwere Straftaten, konnte sich immer wieder durch Flucht der Strafverfolgung entziehen und unter Nutzung falscher Identitäten untertauchen (sämtliche Fragen beziehen sich daher auch auf alle von A. genutzten Tarnidentitäten). A. rekrutierte junge Deutsche, darunter viele Bundeswehrsoldaten für den bewaffneten Kampf gegen Israel, vermittelte den Kontakt zwischen deutschen Neonazis und der palästinensischen Fatah und unterstützte in verschiedenen Weisen den antiisraelischen Terrorismus. A. soll für das Ministerium für Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik, möglicherweise auch für den Bundesnachrichtendienst der Bundesrepublik Deutschland tätig gewesen sein (vgl. www.mdr.de/thuerin gen/kultur/zeitgeschehen/udo-albrecht-einleitung-100.html, www.welt.de/gesc hichte/article191275807/Das-Phantom-Udo-Albrecht-Schwerverbrecher-Terro rist-und-Arafats-General.html sowie Förster, Andreas: „Zielobjekt Rechts“, S. 155 bis 163). Im Juli 2019 beantwortete die Bundesregierung die Kleine Anfrage „Die Suche nach dem Rechtsterroristen U. A.“ (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11846). Leider wurden einige Fragen ungenau beantwortet. Diese Fragen werden deshalb erneut gestellt. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung stellt fest, dass keine Fragen erneut gestellt werden, vielmehr konkretisieren die Fragesteller einige der Fragen der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11080. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort der Bundesregie- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16256 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 20. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11846 verwiesen. 1. Welchen Tatvorwurf hatte das zunächst beim Generalbundesanwalt geführte Verfahren (Az. 1 BJs 54/76), das am 15. Oktober 1977 an die Staatsanwaltschaft beim Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf abgegeben wurde? Das gegen den ehemaligen Beschuldigten U. A. zunächst beim Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) anhängige Ermittlungsverfahren (1 BJs 54/76) wurde in dessen Zuständigkeit wegen des Vorwurfs der Bildung einer terroristischen Vereinigung in der damals gültigen Fassung des § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) geführt. Nach Abgabe an die damalige Staatsanwaltschaft beim OLG Düsseldorf fällt das Verfahren in die Zuständigkeit der Landesjustiz . Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung daher zu dieser Frage keine weitere Stellung. 2. Welche Tatvorwürfe hatten die zwei zunächst beim Bundeskriminalamt geführten Ermittlungsverfahren gegen U. A. aus den 1980er Jahren, die später an das Bayerische Landeskriminalamt zum dortigen Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Unbekannt (Sprengstoffanschlag auf das Oktoberfest in München am 26. September 1980) abgegeben wurden (vgl. Bundestagsdrucksache 19/11846)? Bei dem einen in Frage 2 benannten Ermittlungsverfahren handelt es sich um das in der Antwort zu Frage 1 bereits benannte Ermittlungsverfahren des GBA mit dem dortigen Aktenzeichen 1 BJs 54/76. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 Bezug genommen. Das zweite Ermittlungsverfahren fällt ausschließlich in die Zuständigkeit der Landesjustiz. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz vorgegebenen Kompetenzordnung daher zu dieser Frage insoweit keine Stellung. 3. Mit welchen Behörden welcher Bundesländer und welcher Staaten standen bundesdeutsche Behörden nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Suche nach U. A. im Kontakt (bitte die konkreten Behörden, Bundesländer und Staaten sowie die jeweiligen Zeiträume nennen)? Ergänzend zur Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11846 teilt die Bundesregierung mit, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz bei der Suche nach U. A. im überwiegend schriftlichen Kontakt zu folgenden Behörden im In- und Ausland stand: Behörde Zeitraum der Kontakte 1. Auswärtiges Amt 1985 2. Botschaft Frankreichs 1981, 1983, 1984 3. Botschaft der USA 1981, 1985, 1986 4. Botschaft des Vereinigten Königreichs 1984 5. Bundeskriminalamt 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1986, 1987, 1988 6. Bundesministerium des Innern 1990 7. Bundesnachrichtendienst 1981, 1982, 1983, 1984, 1985, 1987, 1990 8. Federal Bureau of Investigation (USA) 1981 Drucksache 19/16256 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Behörde Zeitraum der Kontakte 9. Kriminalpolizei Düren 1986 10. Landesämter für Verfassungsschutz (LfV), alle 1981, 1985 11. LfV Bayern (separat, unabhängig vom unter Ziffer 10. genannten Kontakt ) 1981, 1982, 1986, 1987 12. LfV Baden-Württemberg (separat, unabhängig vom unter Ziffer 10. genannten Kontakt ) 1985 13. LfV Nordrhein-Westfalen (separat, unabhängig vom unter Ziffer 10. genannten Kontakt ) 1981, 1983 14. Landeskriminalamt (LKA) Baden-Württemberg 1981 15. LKA Bayern 1982 16. Darüber hinaus zu Nachrichtendiensten folgender Staaten: • Belgien 1981, 1983, 1985 • Dänemark 1985 • Frankreich 1981, 1983, 1985 • Griechenland 1985 • Irland 1985 • Israel 1981,1984, 1985 • Italien 1981, 1982, 1985 • Jordanien 1984, 1985 • Kanada 1985 • Luxemburg 1981, 1985 • Niederlande 1985 • Norwegen 1985 • Österreich 1981 • Schweiz 1981, 1985,1999 • Schweden 1985 • Spanien 1985 • Vereinigtes Königreich 1981, 1984, 1985, 1988 Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung in der Vorbemerkung und zu Frage 1 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 19/11846 verwiesen. 4. Welche Unterlagen legen nach Auffassung der Bundesregierung die Vermutung nahe, wonach das Fluchtvorhaben von U. A. „mit dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) abgestimmt war oder aber zumindest mit Duldung des MfS erfolgt ist“ (vgl. Antwort zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 19/11846)? Diese Vermutung geht im Wesentlichen auf Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zurück. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16256 5. Wurden im Zuge der Fahndung nach U. A. Akten des Ministeriums für Staatssicherheit ausgewertet, und falls ja, von wem, und mit welchem Erkenntnisgewinn ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 19/16256 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333