Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Ulrike Schielke-Ziesing, Jürgen Pohl, Jörg Schneider und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15742 – Leistungen und Maßnahmen im deutschen Sozialsystem – eine Bestandsaufnahme V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemäß einer aktuellen Studie des ifo Instituts existieren im deutschen Sozialsystem derzeit mehr als 150 steuer- und beitragsfinanzierte Sozialleistungen, die von einer Vielzahl von Behörden administriert werden (vgl. https://bit.ly/2 Nt39Zk). Aufgrund der jeweiligen Zuständigkeit verschiedener Bundesministerien sind bestimmte Einzelleistungen nicht ausreichend aufeinander abgestimmt . Hieraus resultieren Funktionsstörungen und eine mangelnde Wirksamkeit einiger Sozialleistungen (vgl. ebd.). In Anbetracht der gewachsenen Komplexität und Inkonsistenz des deutschen Sozialstaates sowie einer enormen Bürokratielast sind nach Ansicht der Fragesteller tiefgreifende Reformen im Sinne eines integrierten und aufeinander abgestimmten Gesamtsystems notwendig (vgl. www.bit.ly/2WRlaDD). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine umfassende Übersicht über die Sozialleistungen in Deutschland sowie die in diesem Kontext ergriffenen Maßnahmen liefert die Bundesregierung regelmäßig zum Ende einer Legislaturperiode mit dem Sozialbericht. Der Sozialbericht wurde zuletzt im Jahr 2017 vorgelegt (Bundestagsdrucksache 18/13260). Eine Bestandsaufnahme der Ausgaben für soziale Leistungen und ihrer Finanzierung liefert das jährlich veröffentlichte Sozialbudget des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Unter Verwendung der Rechnungsergebnisse der einzelnen Zweige der Sozialversicherung, von Daten der amtlichen Statistik und der Haushaltspläne der zuständigen Bundesministerien werden Sozialleistungen nach vorgegebener Systematik und dem sich daraus ergebenden Aggregationsniveau zusammengestellt. Die Vorgaben entstammen dem europäischen Standard zur Bereitstellung von Informationen über Einnahmen und Ausgaben des Sozialschutzes entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 10/2008 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 458/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Europäische System integrierter Sozialschutzstatistiken (ESSOSS). Diese Systematik ermöglicht eine europäische Deutscher Bundestag Drucksache 19/16259 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Vergleichbarkeit der Sozialschutzausgaben. Nach dieser Systematik werden alle Leistungen öffentlicher und privater Stellen, die beim Eintreten bestimmter sozialer Tatbestände, Risiken oder Bedürfnisse (der entsprechende europäische Katalog nennt hier Krankheit, Invalidität, Alter, Hinterbliebene, Kinder, Ehegatten , Mutterschaft, Arbeitslosigkeit, Wohnen und allgemeine Lebenshilfen) auf individueller Basis oder auf Haushaltsebene erbracht werden, erfasst. 1. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt in Bundeszuständigkeit? Wie lauten diese, und was ist jeweils die gesetzliche Grundlage? Das Sozialbudget liefert vielfältige Informationen über Umfang, Struktur, Entwicklung und Finanzierung der Sozialleistungen und stellt den Sozialschutz in Deutschland entsprechend der Systematik der europäischen Sozialschutzstatistik transparent und anschaulich dar. Die Anzahl der einzelnen Sozialleistungen gehört nicht zum Anforderungskatalog an dieses Rechenwerk und ist deshalb nicht verfügbar. Die Antwort zu den Fragen 2 bis 18 liefert über 100 Positionen , die im Kontext des Sozialbudgets eine konsistente und umfassende Auflistung der Sozialleistungen in Deutschland im weiten Sinne darstellt. Die Bedeutung des Bundes bei der Finanzierung wird dort ebenfalls aufgezeigt. Im Sozialbudget werden (aggregierte) Sozialleistungen einzelnen Sicherungssystemen , den eigentlichen Leistungserbringern, zugeordnet. Diese können zusammen mit der jeweiligen einschlägigen Rechtsgrundlage in Bundeszuständigkeit der folgenden Liste entnommen werden: • Gesetzliche Rentenversicherung (Sechstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB VI), • Gesetzliche Krankenversicherung (SGB V, Zweites Gesetz über die Krankenversicherung der Landwirte (KVLG 1989)), • Soziale Pflegeversicherung (SGB XI), • Unfallversicherung (SGB VII), • Arbeitslosenversicherung (SGB III), • Alterssicherung der Landwirte (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (ALG)), • Berufsständische Versorgungswerke (landesrechtliche Grundlage), • private Altersvorsorge (Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorgeund Basisrentenverträgen, Einkommensteuergesetz), • private Krankenversicherung (SGB V, Versicherungsvertragsgesetz), • private Pflegeversicherung (SGB XI, Versicherungsvertragsgesetz), • Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen (Beamtenversorgungsgesetz, Bundes-beamtengesetz, Bundesbesoldungsgesetz), • Arbeitgebersysteme: Entgeltfortzahlung, betriebliche Altersversorgung einschließlich der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, sonstige Arbeitgeberleistungen (Entgeltfortzahlungsgesetz, Betriebsrentengesetz; Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung), • Entschädigungssysteme: Soziale Entschädigung, Lastenausgleich, Wiedergutmachung , sonstige Entschädigungen (Bundesversorgungsgesetz, Soldatenversorgungsgesetz , Zivildienstgesetz, Häftlingshilfegesetz, Opferentschädigungsgesetz , Infektionsschutzgesetz, Strafrechtliches Rehabilitie- Drucksache 19/16259 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode rungsgesetz, Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz, Gesetz über den Lastenausgleich, Flüchtlingshilfe-gesetz, Unterhaltssicherungsgesetz), • Kindergeld und Familienleistungsausgleich (Bundeskindergeldgesetz, Einkommensteuergesetz ), • Erziehungsgeld/Elterngeld (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz), • Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), • Sonstige Arbeitsförderung (SGB III), • Ausbildungs- und Aufstiegsförderung (Bundesausbildungsförderungsgesetz , Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz), • Sozialhilfe einschließlich der Eingliederungshilfe sowie der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (SGB XII), • Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII), • Wohngeld (Wohngeldgesetz).  2. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Ausbildungsförderung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)?  3. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Arbeitsförderung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)?  4. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)?  5. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zum gleitenden Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)?  6. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)?  7. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der sozialen Pflegeversicherung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16259  8. Wie viele Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)?  9. Wie viele Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der gesetzlichen Rentenversicherung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 10. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Alterssicherung für Landwirte (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 11. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Versorgungsleistungen bei Gesundheitsschäden bzw. Opferentschädigung (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 12. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung bei Schwangerschaftsabbrüchen (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 13. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterstützung von Kindern (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 14. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung zur Unterstützung einkommensschwacher Bürger bei Wohnkosten (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 15. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 16. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Sozialhilfe (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? 17. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Eingliederungshilfe (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? Drucksache 19/16259 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Wie viele einzelne Sozialleistungen existieren nach Kenntnis der Bundesregierung im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (bitte mit Aufzählung aller Einzelsozialleistungen sowie der Darstellung der Kostenentwicklung sowohl für jede einzelne Sozialleistung als auch für den Sozialleistungsbereich insgesamt jeweils für die Jahre 2010 bis 2019)? Die Fragen 2 bis 18 werden gemeinsam beantwortet. Die Sozialleistungen gemäß der Systematik des Sozialbudgets für die Jahre 2010 bis 2018 nach Sicherungssystemen können der Tabelle 1 im Anhang entnommen werden. Daten für das Jahr 2019 liegen noch nicht vor. Diese werden voraussichtlich im Juli 2020 veröffentlicht. Die Finanzierung der Sozialleistungen nach Sicherungszweigen und Finanzierungsquellen für das Jahr 2018 kann der Tabelle 2 im Anhang entnommen werden. 19. Wie viele unterschiedliche Formulare zur Beantragung von Sozialleistungen im Zuständigkeitsbereich des Bundes existieren insgesamt, und welche Bezeichnungen haben diese Antragsformulare jeweils? Die Formulare zur Beantragung von Sozialleistungen werden von den jeweiligen Leistungsträgern bereitgestellt. Der Bundesregierung liegt die Anzahl der unterschiedlichen Formulare und deren Bezeichnung nicht vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16259 Drucksache 19/16259 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16259 Drucksache 19/16259 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16259 Drucksache 19/16259 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16259 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. 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