Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, Petr Bystron, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/10492 – Ergebnisse der deutschen Aufbau- und Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan 2002 bis 2018 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Deutschland beteiligt sich seit 2002 an der internationalen Entwicklungszusammenarbeit in Afghanistan. Vertragliche Grundlage sind das Petersberger Abkommen vom 5. Dezember 2001 sowie die entsprechenden Nachfolgevereinbarungen , wie beispielsweise der Afghanistan Compact vom 1. Februar 2006 oder der Kabul-Prozess vom 20. Juli 2010. Hinzu kommen in jüngerer Zeit insbesondere die Brüsseler Ministerkonferenz im Oktober 2016 („SMAF“ – Self-Reliance through Mutual Accountability Framework) und die Genfer Ministerkonferenz im November 2018 („GMAF“ – Geneva Mutual Accountability Framework). Als besondere Verpflichtung hat Deutschland am 22. Januar 2002 bei der Geberkonferenz in Tokio die Verpflichtung übernommen, die Koordination des Aufbaus der Afghanischen Nationalpolizei (ANP) und der ihr unterstellten Afghanischen Grenzpolizei (ABP) zu übernehmen. Zudem war Deutschland verantwortlich für die Sicherheit (gemäß ISAF- Mandat der Vereinten Nationen, 2002) und die Entwicklung der afghanischen Nordprovinzen („Deutschland übernimmt in den Nordprovinzen Kunduz, Takhar , Badakhshan, Baghlan und Balkh und Samangan besondere Verantwortung […]“ ; www.giz.de/de/weltweit/358.html). Unter anderem wurden im Afghanistan Compact vom 1. Februar 2006 folgende Ziele vereinbart, die bis Ende 2010 erreicht werden sollten (www.diploma tie.gouv.fr/IMG/pdf/afghanistan_compact.pdf): – 65 Prozent der Haushalte in Großstadtregionen mit Strom versorgen. – 25 Prozent der Haushalte auf dem Lande mit Strom versorgen. – 50 Prozent der Haushalte der Stadt Kabul mit Leitungswasser versorgen. – 30 Prozent der Haushalte in den übrigen Großstädten mit Leitungswasser versorgen. – 75 Prozent der Jungen in Schulen aufnehmen. – 60 Prozent der Mädchen in Schulen aufnehmen. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16274 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 11. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. – 90 Prozent der Bevölkerung Zugang zu medizinischer Grundversorgung verschaffen. – Den Regierungsapparat so verschlanken und modernisieren, dass eine finanziell günstige und rational arbeitende öffentliche Verwaltung geschaffen wird. – Im Rahmen eines „Nationalen Plans für Frauen in Afghanistan“ afghanischen Frauen Chancen geben, mehr als bisher in Regierung und öffentlichen Dienst aufgenommen zu werden. – Den Anbau von Schlafmohn beenden. – Die Afghanische Nationalpolizei und Grenzpolizei mit einer Gesamtstärke von 62 000 Polizisten aufzubauen („fully constituted, professional, functional and ethnically balanced“). Genau zum Zeitpunkt dieser Zielsetzungen und der damit verbundenen Schwierigkeiten der Zielerreichung hat die Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. in ihrem Beitrag ‚Zwischen „Compact“ und Karikaturen – Afghanistans mühevoller Weg zur Demokratie‘ (http://library.fes.de/pdf-files/iez/50208.pdf) zum Aufbau der Polizei bereits im Februar 2006 festgestellt: ‚Der Aufbau der „Afghan National Police“ (ANP) gestaltet sich ungleich schwieriger. Aus Rekruten mit einer Analphabetenrate von 70 % und bei geringem Sold schlagkräftige , nicht korrumpierbare Einheiten einer Nationalen Polizei, Grenzpolizei, Überland-Polizei und Anti-Drogen-Polizei zu schaffen, ist bisher nicht gelungen . Mit einer von der Bevölkerung als korrupt angesehenen Polizei aber haben weder Justizreform noch Drogenbekämpfung Aussichten auf Erfolg […]“. Diese Lage war der Bundesregierung nach Auffassung der Fragesteller demnach bekannt, als sie sich zur Erreichung dieser Ziele mit verpflichtete. Im Übrigen hatte sie bis 2006 ca. vier Jahre Zeit, um sich ein eigenes Bild über die Lage im Land zu machen. Nach Auffassung der Fragesteller hat sich die Situation in Afghanistan seit 2002 kontinuierlich verschlechtert. Dies macht sich z. B. fest an: – der „Afghanisierung“ des Konflikts analog der „Vietnamisierung“ des Vietnamkrieges , – der zeitweiligen Einstellung der Hilfsaktivitäten des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) im Jahr 2017 nach fast 30 Jahren Präsenz in Afghanistan, – steigenden Flüchtlingszahlen, insbesondere von „Kollaborateuren“, nach Europa und – der Verringerung der diplomatischen Präsenz Deutschlands in Afghanistan nach den verheerenden Anschlägen auf die deutschen diplomatischen Vertretungen in Kabul und Mazar-i-Sharif. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) beschreibt in seinem Positionspapier „Afghanische Verantwortung stärken“ vom Juli 2018 die Lage der afghanischen Regierung wie folgt: „Die Regierung hat die Kontrolle über Teile ihres Territoriums verloren.“ Deshalb hält das BMZ „[…] eine Fortsetzung oder Ausweitung der bewaffneten Auseinandersetzungen “ für wahrscheinlicher als einen dauerhaften Frieden (www.b mz.de/de/mediathek/publikationen/reihen/strategiepapiere/Strategiepapier450 _05_2018.pdf). Dieses Schlüsseldokument enthält keine quantifizierbaren Ziele. Bei dem Thema Korruptionsbekämpfung wäre es nach Ansicht der Fragesteller beispielsweise möglich gewesen, ein Ziel zu formulieren, welches sich am internationalen Korruptionswahrnehmungsindex CPI von Transparency International Deutschland e. V.“ hätte orientieren können. In einem Inputpapier an den Deutschen Bundestag vom Februar 2018 schreibt das Auswärtige Amt, dass die Führung der afghanischen Taliban-Bewegung die ‚afghanische Regierung als illegitime Erfüllungsgehilfin des Auslands oh- Drucksache 19/16274 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ne eigene Entscheidungsmöglichkeiten betrachtet. Sie geriert sich als im Jahr 2001 zu Unrecht entmachtete, aber große Landesteile de facto verwaltende Regierung des „Islamischen Emirates Afghanistan“ und erklärt sich bisher nur zu Verhandlungen mit den USA bereit. Hierzu hat sie ihr inoffizielles „Politisches Büro“ ermächtigt, das aus mehreren in Doha (Katar) ansässigen Angehörigen des früheren Taliban-Regimes besteht […].“ Die „landesweit durchgesetzte Waffenruhe nach dem Ramadan 2018 […] [hat] gezeigt, dass der bei weitem größte Teil der Gruppe den Weisungen der Führung […] Folge leistet“ (www.auswaertiges-amt.de/blob/2189142/9f7f331b680d571710a4fb07d0a8af ef/190213-inputpapier-breg-an-bt-data.pdf). Immerhin hatte die Bundesregierung nunmehr zwölf Jahre Zeit, um sich dieser Aufgabe zu stellen und sie zu lösen. Hierbei ist nach Ansicht der Fragesteller zu berücksichtigen, dass alle Polizisten in der Landessprache lesen und schreiben können müssen, um die gültigen Gesetze und Verordnungen lesen und verstehen zu können. In Deutschland dauert die Polizeiausbildung bei wesentlich höherer Einstiegsqualifikation i. d. R. drei Jahre. Hinzu kommt, dass die afghanischen Landessprachen sowie das arabische Schriftsystem und das afghanische , islamisch geprägte Rechtssystem westlichen Ausbildern im Normalfall nicht bekannt sein dürften. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung e. V. (DIW Berlin) kam in seiner Studie „Eine erste Schätzung der wirtschaftlichen Kosten der deutschen Beteiligung am Krieg in Afghanistan“ im Jahr 2010 zu dem Schluss, „dass die Gesamtkosten des Krieges […] weit über den offiziellen, von der Bundesregierung herausgegebenen Zahlen zu den staatlichen Ausgaben liegen“ (www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.356890.de/10-21-1.pdf). Die DIW-Forscher berücksichtigten im Unterschied zur Bundesregierung nicht nur die zusätzlichen Ausgaben des Bundesministeriums der Verteidigung , sondern auch indirekte Kosten, wie die Ausgaben anderer Ressorts, Finanzierungskosten , die gesellschaftlichen Kosten durch gefallene und verwundete Soldaten sowie die Opportunitätskosten durch unterbliebene Investitionen in anderen Bereichen. Sie berechneten, dass die Bundesregierung mit dem Geld, welches sie für den Afghanistankonflikt ausgibt, z. B. das Elterngeld um 44 Prozent hätte erhöhen können. In der Zeitschrift „DIE ZEIT“ vom 30. Januar 2019 stellen die Autoren in ihrem Artikel „Afghanistan – Der bittere Frieden“ fest: ,[…] Nicht nur Amerikas Anti-Terror-Krieg, sondern auch der „umfassende Ansatz“, der Afghanistan nachhaltig transformieren sollte, muss heute als gescheitert gelten‘ (www. zeit.de/2019/06/afghanistan-usa-taliban-abkommen-verhandlung-krieg). Seit dem Jahr 2015 geht das Auswärtige Amt mit einer Informationskampagne „gegen die Vielzahl von Gerüchten und Lügen vor, die insbesondere in den sozialen Medien über die Flucht nach Deutschland verbreitet werden“ (www.aus waertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/migration/-/204638). In Afghanistan wurden hierzu seit Ende 2015 u. a. Plakate in den Landessprachen Dari und Paschtu aufgehängt. Auch die Internetseite https://rumoursaboutgermany.i nfo/ wird in diesem Zusammenhang betrieben. Das Auswärtige Amt sieht „Schleuser“, die ihr kriminelles Geschäft beleben wollen, als Urheber der Desinformationen (www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/themen/migration/ -/204638). Wir bitten die Bundesregierung zu den nachfolgenden Fragen, in den Fällen, bei denen Angaben zu einzelnen Provinzen nicht flächendeckend für ganz Afghanistan ermittelt werden können, als Minimum den Stand in den Nordprovinzen Kunduz, Takhar, Badakhshan, Baghlan und Balkh und Samangan anzugeben , für welche Deutschland die Federführung in der Entwicklungszusammenarbeit übernommen hat (www.giz.de/de/weltweit/358.html). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16274 V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung unterrichtete den Deutschen Bundestag bis zum Ende des Einsatzes der „International Security Assistance Force“ (ISAF) 2014 mit jährlichen Fortschrittsberichten. Im Jahr 2018 legte die Bundesregierung zudem den Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements (Bundestagsdrucksache 19/1120) vor, in dem auch die Ziele und das Vorgehen der Bundesregierung in Afghanistan beschrieben und erläutert werden. Der Bericht informiert über die im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Afghanistan erzielten Fortschritte. Im Frühjahr 2019 unterrichtete die Bundesregierung den Deutschen Bundestag zudem über eine mögliche deutsche Rolle beim innerafghanischen Verhandlungsprozess. Zudem dient die wöchentliche Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr der stetigen und zeitnahen Information der Abgeordneten. Eine Vielzahl der in dieser Großen Anfrage gestellten Fragen wurde bereits in den genannten Formaten erläutert, weshalb an gegebener Stelle darauf verwiesen wird. 1. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungquote der Haushalte von Großstadtregionen mit a) sporadisch verfügbarem Strom in den Jahren 2002 bis 2018 b) permanent verfügbarem Strom in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte nach einzelnen Großstadtregionen aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungquote der Haushalte auf dem Lande mit a) sporadisch verfügbarem und b) permanent verfügbarem Strom jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte jeweils nach einzelnen Provinzen aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden zusammen beantwortet. Die Weltbank veröffentlicht Daten zum Zugang zur Stromversorgung sowohl für die ländliche als auch die urbane Bevölkerung ab dem Jahr 2005 (einsehbar unter https://data.worldbank.org/ indicator/EG. ELC.ACCS.ZS?locations=AF). Zudem veröffentlicht die zentrale Statistikbehörde Afghanistans seit 2005 im „Afghanistan Living Conditions Survey“ Statistiken zur Stromversorgung (abrufbar unter https://nsia.gov.af/). Auch die seit 2004 regelmäßig von der Asia Foundation durchgeführte Meinungsumfrage „Survey of the Afghan People“ enthält Daten zur Stromversorgung in Afghanistan (Bericht für das Jahr 2018 einsehbar unter https://asia-foundation.org/wp-content/uploads/2018/12/2018_ Afghan-Survey_fullReport-12.4.18.pdf, Berichte aus Vorjahren können unter https://asiafoundation.org/publications/all/ abgerufen werden). 3. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Versorgungquote der Haushalte von Großstadtregionen mit a) uneingeschränkt trinkbarem Leitungswasser b) nach Aufbereitung (Abkochen etc.) trinkbarem Leitungswasser jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte nach einzelnen Großstadtregionen aufschlüsseln)? Im Auftrag der Vereinten Nationen überwachen der United Nations International Children’s Emergency Fund (UNICEF) und die Weltgesundheitsorganisati- Drucksache 19/16274 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode on (WHO) im Rahmen eines gemeinsamen Monitoring-Programms (Joint Monitoring Programme) die Fortschritte im Bereich Wasser, Sanitär und Hygiene in Afghanistan. Unter https://washdata.org/data können Informationen zur Wasserversorgung in Afghanistan aus verschiedenen Datenquellen abgerufen werden . Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 4. Wie viele Grundschulen sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit (Stand: 1. März 2019) in Afghanistan in Betrieb? a) Wie viele Lehrer mit abgeschlossener Lehrerausbildung, und wie viele Hilfslehrer unterrichten an ihnen (bitte nach Provinzen aufschlüsseln)? b) Wie viele Jungen und wie viele Mädchen werden durch diese unterrichtet (bitte nach Provinzen aufschlüsseln)? 5. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Beschulungsquote der 6- bis 12-jährigen Jungen und der 6- bis 12-jährigen Mädchen jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte nach Provinzen aufschlüsseln)? 6. Wie viele der Grundschulen aus Frage 4 wurden nach Kenntnis der Bundesregierung durch deutsche Finanzmittel gegründet und betrieben (ggf. prozentualen Anteil an den Betriebskosten angeben)? 7. Wie viele Lehrer wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 Jahr mit welcher Qualifikation ausgebildet (bitte nach Grundschule, Sek I, Sek II, Berufsschule und nach Geschlecht aufschlüsseln )? Die Fragen 4 bis 7 werden zusammen beantwortet. Die Gründung und der Betrieb von Grundschulen in Afghanistan sind hoheitliche Verwaltungsakte der afghanischen Regierung. Daten des zum afghanischen Bildungssektor veröffentlichen das UNESCO Institute for Statistics und die Weltbank unter http://uis.unesco.org/en/country/af?theme=education-and-lite racy und https://data.worldbank.org/topic/education?end=2017&locations=AF &start=2002&view=chart. Die Bundesregierung verweist außerdem auf die Informationen der zentralen Statistikbehörde Afghanistans unter „Afghanistan Living Conditions Survey“ (abrufbar unter https://nsia.gov.af/) sowie das afghanische Bildungsministerium (abrufbar unter http://emis.af/). Die Bundesregierung hat keine darüber hinausgehenden Erkenntnisse. Die Bundesregierung fördert den Bau von Grundschulen und hat von 2009 bis 2018 insgesamt 284 Grundschulprojekte gefördert. 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Prozentsatz der Bevölkerung , der Zugang zu medizinischer Grundversorgung hatte, jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte nach Provinzen aufschlüsseln)? 9. Wie viele ausgebildete Ärzte pro Einwohner standen nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Provinzen jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 der Bevölkerung zur Verfügung? Die Fragen 8 und 9 werden zusammen beantwortet. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) veröffentlicht Statistiken zum Zugang zur Gesundheitsversorgung und der Ärztedichte in Afghanistan (einsehbar unter www.who.int/countries/afg/en/). Zudem enthalten die regelmäßig von der zentralen Statistikbehörde Afghanistans veröffentlichten Berichte „Afghanistan Living Conditions Survey“ (abrufbar unter https://nsia.gov.af/) und der „Afgha- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16274 nistan National Health Workforce Plan 2012-16“ (abrufbar unter www.who.int/ workforcealliance/countries/Afghanistan_HRHplan_2012_draft_wlogos.pdf? ua=1) Statistiken zum Zugang zur Gesundheitsversorgung in Afghanistan. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse. 10. An welchen Erfolgen im Sinne der Fragen 1 bis 9 (Steigerungsraten) hatte die Bundesregierung welchen (prozentualen) Anteil? Die in den Fragen 1 bis 9 thematisierten Dienstleistungen sind hoheitliche Aufgaben der afghanischen Regierung. Da neben der Bundesregierung zahlreiche bilaterale und multilaterale Akteure in Afghanistan tätig sind, mit denen die Bundesregierung zudem zusammenarbeitet, ist eine genaue prozentuale Zuordnung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung die Effizienz der Provinzverwaltungen und ihrer nachgeordneten Verwaltungen jeweils in den Provinzen und jeweils in den Jahren 2002 bis 2018, gemessen nach dem Prozessreifegrad (im Sinne des ISO/IEC 15504 Part 7 oder einem vergleichbaren gängigen Maßstab)? 12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung der Frauenanteil in den Provinzverwaltungen und ihren nachgeordneten Verwaltungen jeweils pro Provinz jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte nach einfachem , mittlerem, gehobenem und höherem Dienst oder den entsprechenden Äquivalenten aufschlüsseln)? 13. Wie viele afghanische Frauen haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren von 2002 bis 2018 erfolgreich ein Hochschulstudium an afghanischen Hochschulen abgeschlossen? 14. Wie viele Richterinnen, Staatsanwältinnen und Anwältinnen mit Hochschulabschluss befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 im Staatsdienst bzw. waren zugelassen? Die Fragen 11 bis 14 werden zusammengefasst beantwortet. Der Bundesregierung liegen keine über öffentlich zugängliche Informationen hinausgehenden Erkenntnisse vor. 15. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die (geschätzten) Produktionsmengen an Rohopium jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 (bitte nach Provinzen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist zu Opium-Produktionsmengen von 2002 bis 2018 auf den „Afghanistan Opium Survey 2018“ des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC) unter www.unodc.org/documents/crop-monito ring/Afghanistan/Afghanistan_opium_survey_2018.pdf. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. Drucksache 19/16274 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 16. Gibt es Erkenntnisse der Bundesregierung darüber, welche ausländischen Akteure ein Interesse an einer fortgesetzten Opiumproduktion in Afghanistan haben, z. B. um über schwarzen Kassen verdeckte Operationen zu finanzieren oder Ländern zu schaden, von deren Bevölkerung die Drogen konsumiert werden? Akteure im Sinne der Fragestellung sind nach Kenntnis der Bundesregierung Personen, Gruppen und Netzwerke der internationalen, organisierten Drogenkriminalität . 17. Wie viele deutsche Polizeiausbilder sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt jeweils der Jahre 2002 bis 2018 zur Ausbildung afghanischer Polizeianwärter in Afghanistan eingesetzt worden (ohne Dolmetscher und allgemeinbildende Lehrer), um an der Aufgabe mitzuwirken , 62 000 Polizisten zzgl. Drogenbekämpfung auszubilden? Der Bundesregierung liegen für die Jahre 2002 bis 2006 keine Zahlen im Sinne der Fragestellung vor. Ein Jahresdurchschnitt ist rechnerisch nicht ermittelbar, weshalb die nachstehenden Werte jeweils die Personalstärke am 1. Juni des entsprechenden Jahres abbilden. Dienstreisen sind hierbei nicht berücksichtigt. Zum Stichtag 1. Juni der Jahre 2007 bis 2018 wurde die nachstehende Anzahl von Polizeibeamten sowie ihnen gleichgestellte Angestellte als Ausbilder in Afghanistan eingesetzt: 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 11 34 46 112 134 217 213 134 48 40 44 52 18. Wie viele nichtdeutsche Polizeiausbilder sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der deutschen Koordinationsverantwortung im Jahresdurchschnitt jeweils der Jahre 2002 bis 2018 zur Ausbildung afghanischer Polizeianwärter in Afghanistan eingesetzt worden (ohne Dolmetscher und allgemeinbildende Lehrer), um an der Aufgabe mitzuwirken, 62 000 Polizisten zzgl. Drogenbekämpfung auszubilden? 19. Wie viele lese- und schreibkundige Polizisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan durch deutsche Ausbilder jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 im Rahmen einer mindestens dreijährigen Polizeiausbildung erfolgreich ausgebildet? Die Fragen 18 und 19 werden zusammengefasst beantwortet. Die Polizeiausbildung liegt in der Verantwortung der afghanischen Regierung. Es können seitens der Bundesregierung daher keine statistischen Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden. Zudem wurden in den letzten Jahren durch das „German Police Project Team“ (GPPT) grundsätzlich keine vollumfängliche Ausbildung angeboten. Vielmehr finden konkrete Maßnahmen für Polizeikräfte entweder nur modul- oder kursweise statt, verdichten sich auf Multiplikatoren („train the trainer“) oder konzentrieren sich auf Beratungstätigkeiten . 20. Wie viele lese- und schreibkundige Polizisten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan durch deutsche Ausbilder jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 im Rahmen einer mindestens einjährigen Polizeiausbildung zu Hilfspolizisten erfolgreich ausgebildet? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16274 21. Wie viele Analphabeten (Eingangsqualifizierung) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan durch deutsche Ausbilder jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 im Rahmen einer mindestens einjährigen Polizeiausbildung zu Hilfspolizisten erfolgreich ausgebildet? 22. Wie viele Anwärter, unabhängig von ihrer Eingangsqualifikation, wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in Afghanistan durch deutsche Ausbilder jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 im Rahmen einer mindestens zwölfwöchigen Kurzausbildung zu Landbütteln erfolgreich ausgebildet? Die Fragen 20 bis 22 werden zusammen beantwortet. An der Ausbildung von Hilfspolizisten beteiligt sich die Bundesregierung nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Es ist der Bundesregierung im Übrigen unklar, welche afghanischen Polizeioder Sicherheitskräfte mit der Frage 22 gemeint sind. 23. Wie viele der durch deutsche Ausbilder ausgebildeten Polizisten, Hilfspolizisten und Landbüttel befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung Ende 2018 noch im aktiven Dienst? 24. Wie viele der durch deutsche Ausbilder ausgebildeten Polizisten, Hilfspolizisten und Landbüttel haben nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 den Dienst quittiert, wie viele sind im Dienst gefallen, und wie viele sind desertiert? Die Fragen 23 und 24 werden zusammen beantwortet. Statistische Details im Sinne der Fragestellung über den afghanischen Polizeidienst liegen der Bundesregierung nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 20 bis 22 verwiesen. 25. Wie viele Kriminalbeamte des mittleren Dienstes (nichtakademisch) und des gehobenen oder höheren Dienstes (akademisch) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 durch überwiegend deutsche Ausbilder erfolgreich ausgebildet? 26. Wie viele Experten des Spurensicherungsdienstes und Forensiker wurden nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 durch überwiegend deutsche Ausbilder erfolgreich ausgebildet? Die Fragen 25 und 26 werden zusammen beantwortet. Das Engagement des GPPT umfasst Beiträge zu unterschiedlichen Aus- und Weiterbildungsprogrammen der afghanischen Polizei- und Sicherheitsbehörden . Die Ausbildungen von Beginn bis Eintritt in die unterschiedlichen Laufbahnen des afghanischen öffentlichen Dienstes oder in bestimmte polizeiliche Fachrichtungen liegen in Verantwortung der afghanischen Regierung. Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung werden von deutscher Seite nicht erhoben . 27. Wie viele der durch deutsche Ausbilder ausgebildeten afghanischen Polizisten haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils in den Jahren 2002 bis 2018 als sogenannte Innentäter erwiesen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/16274 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Welche der seit 2006 vereinbarten Ziele wurden mittlerweile aufgegeben, z. B. im Rahmen des Tokyo Mutual Accountability Framework (TMAF) der „Tokyo Conference“ im Juli 2012 und des SMAF vom 5. September 2015 (www.mofa.go.jp/mofaj/files/000102254.pdf)? Die Zielvereinbarungen spiegeln die aktuellen politischen Prioritäten der internationalen Gemeinschaft und der afghanischen Regierung wider. Sie werden unter Berücksichtigung dieser Prioritäten stetig weiterentwickelt, angepasst und bauen aufeinander auf. Im Weiteren verweist die Bundesregierung auf den „Afghanistan Compact London” 2006, einsehbar unter www.nato.int/isaf/docu/epu b/pdf/afghanistan_compact.pdf und den „Annex Tokyo Mutual Accountability Framework” 2012, einsehbar unter www.mofa.go.jp/region/middle_e/afghanis tan/tokyo_conference_2012/tokyo_declaration_en2.html. 29. Welche Konsequenzen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die internationale Gemeinschaft im Hinblick aus den Resultaten des o. g. SMAF in ihrer Vereinbarung GMAF vom November 2018 gezogen? Dem GMAF (Geneva Mutual Accountability Framework) ging der SMAF (Self-reliance through Mutual Accountability Framework) voran. Letzerer wurde 2016 bei der Brüsseler Afghanistan-Konferenz als Grundlage für gemeinsame Reformanstrengungen der afghanischen Regierung und der Staatengemeinschaft in zentralen Entwicklungsbereichen wie Armutsbekämpfung, Korruptionsbekämpfung , gute Regierungsführung, Förderung von Frauen oder wirtschaftliche Entwicklung verabschiedet. Der SMAF hat sich als gemeinsame Grundlage der Zusammenarbeit bewährt. Im Rahmen dieser Vereinbarung hatte die Bundesregierung im Jahr 2017 40 Mio. Euro an die Zielerreichung von Indikatoren in den Bereichen Korruptionsbekämpfung, Frauenförderung, Landreform und Privatsektorreformen geknüpft. Die Verabschiedung des GMAF („Geneva Mutual Accountability Framework“) ist die konsequente Fortführung des SMAF und ein wichtiges Ergebnis der Genfer Afghanistan-Konferenz 2018. Der GMAF fokussiert sich auf zentrale Reformvorhaben der afghanischen Regierung und stellt eine Grundlage für die Zusammenarbeit mit der afghanischen Regierung bis zur nächsten Geberkonferenz 2020 dar. Die Bundesregierung hat 2018 und 2019 Mittelzusagen für Afghanistan an Fortschritte bei der Umsetzung des GMAF geknüpft. 30. Welche Kosten veranschlagt die Bundesregierung jeweils für den Abzug der Bundeswehr und der zivilen deutschen Akteure aus Afghanistan? Berechnungen zu Kosten für eine mögliche Rückverlegung von Personal und Material bestehen derzeit nicht. 31. Wie hoch waren die Beiträge der Bundesrepublik Deutschland an andere in Afghanistan aktive Akteure (z. B. Vereinte Nationen und deren Unterorganisationen und Programme, IKRK, Nichtregierungsorganisationen u. a.) für Afghanistan jeweils in den Jahren 2001 bis 2018 (bitte nach Einzelplänen und Haushaltstiteln aufschlüsseln)? Unterstützungsleistungen der Bundesregierung an andere Akteure in Afghanistan (etwa die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen und Programme , das Internationale Komitee des Roten Kreuzes, diverse Nichtregierungsorganisationen ) für die Jahre 2001 bis 2018 sind der Anlage 1 zu Frage 31 zu entnehmen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16274 Zu den Kosten für den Einsatz der von der Bundesregierung an die EU- und NATO-Missionen entsandten zivilen Fachkräfte wird auf die ebenfalls beigefügte Übersicht zur Anzahl und zeitlichen Verteilung der nach Afghanistan entsandten zivilen Fachkräfte verwiesen. 32. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten des deutschen Afghanistanengagements unter Einbeziehung der indirekten Kosten (siehe DIW-Studie in der Vorbemerkung) jeweils in den Jahren 2001 bis 2018? Zu den Ausgaben der Bundesregierung im Rahmen des politisch-militärischzivilen Engagements in Afghanistan wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 19/9466 verwiesen. 33. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Gesamtkosten des Afghanistankonfliktes, bei Einbeziehung aller von internationalen Akteuren zur Verfügung gestellten Mittel, jeweils in den Jahren 2002 bis 2018? Der Bundesregierung liegt keine für eine Errechnung der Gesamtkosten des Afghanistankonflikts notwendige Aufstellung über die Ausgaben der internationalen Akteure in Afghanistan vor. 34. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der Gelder im Sinne der Fragen 31 bis 33, die veruntreut wurden (falls erforderlich, bitte abschätzen)? Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. In Ermangelung belastbarer Informationen ist der Bundesregierung auch eine Schätzung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 35. Wie viele Mitarbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes des Bundes waren im Jahresdurchschnitt jeweils in den Jahren 2001 bis 2018 in Afghanistan eingesetzt (bitte nach Behörden aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 2 zu Frage 35 verwiesen. Bezüglich der Stärke der Einsatzkontingente der Bundeswehr in Afghanistan wird auf die wöchentlich erscheinende Unterrichtung des Parlaments über die Auslandseinsätze der Bundeswehr verwiesen. Darüber hinaus ist die Bundesregierung nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass die Beantwortung der Frage 35 im Hinblick auf den Bundesnachrichtendienst aus Gründen des Staatswohls nicht – auch nicht in eingestufter Form – erfolgen kann. Das verfassungsrechtlich verbürgte Frageund Informationsrecht des Deutschen Bundestages gegenüber der Bundesregierung wird insoweit durch das gleichfalls Verfassungsrang genießende schutzwürdige Interesse des Staatswohls begrenzt. Zum Schutz der Funktionsfähigkeit der Nachrichtendienste nimmt die Bundesregierung grundsätzlich weder zu Mitarbeitern noch zu nachrichtendienstlichen Tätigkeiten des Bundesnachrichtendienstes öffentlich Stellung. Vorliegend ist aus Gründen des Staatswohls, insbesondere zum Zweck der Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Bundesnachrichtendienstes , eine Beantwortung der angefragten Informationen zu verweigern. Im Hinblick auf die Übersicht über die im Laufe der letzten 17 Jah- Drucksache 19/16274 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode re in Afghanistan eingesetzten Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes handelt es sich unter dem Aspekt des Staatswohls um besonders schutzbedürftige Informationen, die im Zusammenhang mit nachrichtendienstlichen Aufklärungsaktivitäten stehen. Aus ihrem Bekanntwerden können Rückschlüsse auf Personalentwicklung, Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen des Bundesnachrichtendienstes im Rahmen der Aufgabenwahrnehmung und des Eigenschutzes der eingesetzten Mitarbeiter gezogen werden. Dies hätte für die Aufgabenwahrnehmung des Bundesnachrichtendienstes bei der Beschaffung von Informationen und somit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland erhebliche negative Folgewirkungen, da ein Ersatz für die genannten Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen nicht erkennbar ist. Der Schutz von Einzelheiten betreffend die Aktivitäten des Bundesnachrichtendienstes im Ausland stellt für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Er dient der Aufrechterhaltung der Effektivität nachrichtendienstlicher Informationsbeschaffung durch den Einsatz spezifischer Fähigkeiten und damit dem Staatswohl. Folge einer offenen Bekanntgabe solcher Informationen wäre eine wesentliche Schwächung des dem Bundesnachrichtendienst zur Verfügung stehenden Aktionsradius. Insofern könnte die Offenlegung solcher Informationen die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland erheblich gefährden. Eine VS-Einstufung und Hinterlegung der angefragten Informationen in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages würde ihrer erheblichen Brisanz im Hinblick auf die Bedeutung für die Aufgabenerfüllung des Bundesnachrichtendienstes nicht ausreichend Rechnung tragen. 36. Wie viele Mitarbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes der Länder waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahresdurchschnitt jeweils in den Jahren 2001 bis 2018 in Afghanistan eingesetzt (bitte nach Behörden und Bundesländern aufschlüsseln)? Es wird auf die Anlage 3 zu Frage 36 verwiesen. 37. Inwiefern kann die Bundesregierung eine Angabe der Zeitschrift „DIE ZEIT“ vom 30. Januar 2019 im Artikel „Afghanistan – Der bittere Frieden “ (Link in der Vorbemerkung) bestätigen, in dem von insgesamt 150 000 Menschen gesprochen wurde, die seit 2001 im Afghanistankonflikt ums Leben gekommen seien? a) Deckt sich diese Zahl mit den Erkenntnissen der Bundesregierung? b) Falls nein, wie hoch veranschlagt die Bundesregierung die Gesamtzahl der Todesopfer? 38. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die konfliktbedingten zivilen Todesopfer in Afghanistan jeweils in den Jahren 1989 bis 2018? Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet. Über die Gesamtzahl der konfliktbedingten Opfer des Afghanistankonfliktes seit 1989 existieren keine verlässlichen Statistiken. Über die zivilen Opfer der Kampfhandlungen in Afghanistan veröffentlicht die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (United Nations Assistance Mission in Afghanistan /UNAMA) seit 2007 Statistiken (einsehbar unter https://unama.unmis sions.org/protection-of-civilians-reports). Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16274 39. Wie viele aus Deutschland nach Afghanistan zurückgeführte Afghanen sind nach Kenntnis der Bundesregierung durch Kampfhandlungen, Anschläge oder andere konfliktbedingte Ursachen ums Leben gekommen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 40. Inwiefern stehen nach Einschätzung der Bundesregierung die menschlichen Opfer und finanziellen Aufwendungen in einem angemessenen Verhältnis zu den bisher erreichten Ergebnissen? Das gemeinsame Engagement von afghanischer Regierung, Zivilgesellschaft und der internationalen Gemeinschaft hat in den vergangenen 17 Jahren wichtige und greifbare Ergebnisse hervorgebracht: In Afghanistan gibt es seit 2002 keine relevanten Operationsbasen für weltweit agierende islamistische Terroristen mehr. Die Exekutive wird von einem demokratisch legitimierten Parlament kontrolliert. Die gesellschaftliche Stellung von Frauen hat sich wesentlich verbessert . Es gibt eine vielfältige Medienlandschaft und weitgehend freie politische Debatten. Bildungsmöglichkeiten wurden durch neue Schulen, Universitäten und die Ausbildung von Lehrern verbessert. Die Gesundheitsversorgung und Lebenserwartung sind auf einem deutlich höheren Niveau als je zuvor in der afghanischen Geschichte. Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde gebaut und wiederhergestellt. Hierzu hat auch das deutsche Engagement wesentlich beigetragen. Gleichwohl sind in allen Bereichen weitere Anstrengungen nötig. Der in Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstandene Rückstand bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung besteht fort. Korruption und Menschenrechtsverletzungen bleiben ernsthafte Probleme. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig auch bereits erzielte Ergebnisse noch sind. Auch ist der Zeitraum seit 2001 nicht als Geschichte eines ungebrochenen Fortschritts zu begreifen, sondern umfasst Rückschläge sowie Phasen der Stagnation, in denen internationale Unterstützung wenigstens eine weitere Verschlechterung verhindert hat. 41. Hält die Bundesregierung angesichts der seit 2001 nach Ansicht der Fragesteller verfehlten Ziele und dem Umstand, dass nach dem Eingeständnis der Bundesregierung (BMZ, Juli 2018) die afghanische Regierung die Kontrolle über Teile ihres Territoriums verloren hat, sowie angesichts der durch andere Staaten und sonstige externe Akteure vertretenen Interessen ihre derzeitigen Ziele in Afghanistan für angemessen, realistisch und erreichbar ? Falls ja, womit begründet die Bundesregierung ihre diesbezügliche Einschätzung (bitte eingehend unter Berücksichtigung der einzelnen in dieser Frage aufgeworfenen Gesichtspunkte analysieren und begründen)? Es wird auf den Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements (Bundestagsdrucksache 19/1120) sowie auf das Input-Papier zur deutschen Unterstützung des Friedensprozesses in Afghanistan (einsehbar unter www.auswaertiges-amt.de/blob/2189142/9f7f331b6 80d571710a4fb07d0a8afef/190213-inputpapier-breg-an-bt-data.pdf) verwiesen. Drucksache 19/16274 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 42. Ist das deutsche Engagement in Afghanistan Teil einer kohärenten geopolitischen Strategie der Bundesregierung? Falls ja, wie lautet sie, und was ist der Anteil Afghanistans hieran? Die deutsche Außenpolitik ist dem Frieden verpflichtet und fest in den Vereinten Nationen und der Europäischen Union verankert. Die Bundesregierung setzt sich für eine dauerhaft friedliche, stabile und gerechte Ordnung in der Welt ein. Gemeinsam mit den internationalen Partnern Deutschlands verfolgt sie einen umfassenden und vernetzten Ansatz. Dabei setzt die Bundesregierung auf Diplomatie , Dialog und Kooperation sowie Stabilisierungs- und Entwicklungszusammenarbeit . Diese Grundsätze werden unter anderem durch das Weißbuch zur Sicherheitspolitik Deutschlands und zur Zukunft der Bundeswehr der Bundesregierung (einsehbar unter www.bundesregierung.de/breg-de/suche/weissbuch-zur-sicher heitspolitik-und-zur-zukunft-der-bundeswehr-729848) oder die Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden Fördern“ (einsehbar unter www.auswaertiges-amt.de/blob/283636/d98437ca3ba49c0ec6 a461570f56211f/leitlinien-krisenpraevention-konfliktbewaeltigung-friedensfoer derung-dl-data.pdf) verdeutlicht und erläutert. Der Kampf gegen den internationalen Terrorismus und das Bemühen um Stabilität und Menschenrechte in Afghanistan sind Teil und Ausgestaltung dieser Ziele. 43. Welche Hilfsorganisationen haben nach Erkenntnis der Bundesregierung im Zeitraum von 2001 bis 2019 ihr Engagement in Afghanistan mit Blick auf die Sicherheitslage zeitweise oder dauerhaft eingeschränkt oder ganz eingestellt? Die Arbeit sämtlicher in Afghanistan tätiger Hilfsorganisationen fand und findet aufgrund der Sicherheitslage unter schwierigen Bedingungen statt. Hilfsorganisationen sind je nach Einsatzgebiet und Zielgruppe in ihrer Arbeit Einschränkungen unterworfen, die dazu führen, dass in dem Anfragezeitraum 2001 bis 2019 zahlreiche Organisationen ihre Arbeiten zumindest zeitweise in gewissen Regionen des Landes haben einschränken müssen. 44. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass hochrangige Vertreter der afghanischen Verwaltung und Regierung ihre Familien ins Ausland evakuiert und zumindest Teile ihres Vermögens dorthin verlagert haben? Falls ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus? Die Beantwortung der Frage 44 kann nicht offen erfolgen. Die Einstufung der Antwort auf die Frage 44 als Verschlusssache (VS) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ ist im vorliegenden Fall im Hinblick auf das Staatswohl erforderlich. Nach § 2 Nummer 4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz vom 10. August 2018 (Verschlusssachenanweisung , VSA) sind Informationen, deren Kenntnisnahme durch Unbefugte für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig sein können, entsprechend einzustufen. Eine zur Veröffentlichung bestimmte Antwort der Bundesregierung auf diese Frage würde Informationen zur Erkenntnislage sowie zu den Fähigkeiten und Methoden des Bundesnachrichtendienstes einem nicht eingrenzbaren Personenkreis nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland zugänglich machen. Dies kann für die wirksame Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Nachrichtendienste und da- Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16274 mit für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nachteilig sein. Diese Informationen werden daher als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 45. Inwiefern besteht seitens der Bundesregierung der Verdacht, oder liegen konkrete Erkenntnisse vor, dass die „Gerüchte und Lügen“ (Link siehe Vorbemerkung) zumindest in Teilen auch von anderen Akteuren als Schleusern, insbesondere Geheimdiensten, Organisationen oder Staaten gestreut wurden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 46. Inwiefern ist es der Bundesregierung gelungen, die Freiheit Deutschlands am Hindukusch zu verteidigen? Welche Freiheiten wurden konkret bewahrt? Die Sicherheit vor Terrorismus ist eine der Grundlagen für die im Grundgesetz festgeschriebenen Freiheiten. Das ursprüngliche Ziel der internationalen Gemeinschaft nach dem 11. September 2001, dass Afghanistan künftig nicht mehr als maßgeblicher Ausgangspunkt des internationalen Terrorismus dienen darf, wurde erreicht. Islamistische Terrorgruppen wie Al-Qaida verfügen heute in Afghanistan über keine relevanten Operationsbasen. Durch die Schaffung eines stabilen Staatswesens unter Achtung der Menschenrechte soll die afghanische Regierung langfristig in die Lage versetzt werden, der Etablierung weltweit agierender Terrorismusstrukturen wirksam entgegenzutreten. 47. Ist Deutschland in der Frage, sein ziviles oder militärisches Engagement in Afghanistan zu beenden, souverän (bitte begründen)? Die Entscheidung über Art, Umfang und Länge des deutschen Afghanistan- Engagements treffen der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung. 48. Wie konnte es nach Ansicht der Bundesregierung dazu kommen, dass trotz eines bald 18-jährigen Einsatzes einer internationalen Koalition mit, in der Spitze, über 100 000 Soldaten und nach Ansicht der Fragesteller gewaltigen Geldbeträgen, die afghanische Regierung die Kontrolle über Teile ihres Territoriums verloren hat und eine Fortsetzung oder Ausweitung der bewaffneten Auseinandersetzungen wahrscheinlich ist (siehe Strategiepapier des BMZ vom Juli 2018, Verlinkung auf S. 3 dieser Großen Anfrage)? Dauerhafte Sicherheit in Afghanistan kann nur sichergestellt werden, wenn die Fähigkeiten und Kapazitäten der afghanischen Sicherheitskräfte (Afghan National Defence and Security Forces/ANDSF) zur selbständigen Wahrnehmung ihrer Sicherheitsverantwortung nachhaltig aufgebaut werden. Daher legt die internationale Gemeinschaft einen Schwerpunkt auf die Ausbildung und Unterstützung der ANDSF. Diesem Ansatz folgend konnte bis Ende 2014 die vollständige Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die ANDSF erfolgen und die internationale Sicherheitspräsenz wesentlich reduziert werden. Der umfassende Aufbau effektiver Sicherheitskräfte ist ein langwieriger Prozess , der sich unter anderem aus den Faktoren Nachwuchsgewinnung, Material- * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16274 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ausstattung, Ausbildung sowie Führungsverhalten und Erfahrung entwickelt. Dies ist umso schwieriger in Zeiten ständiger Angriffe durch regierungsfeindliche Kräfte gegen Regierungseinrichtungen, die ANDSF, internationale Kräfte und Vertreter sowie deren Einrichtungen. Die Operationsführung der ANDSF wird zudem dadurch erschwert, dass die Angriffe nicht entlang fester Frontlinien verlaufen, sondern räumlich und zeitlich punktuell nach Entscheidung der Angreifer stattfinden. Der im Jahr 2016 vom Präsidenten der Islamischen Republik Afghanistan Dr. Mohammad Ashraf Ghani in enger Abstimmung mit der NATO-Mission Resolute Support entworfene und seit 2017 umgesetzte Plan zur Professionalisierung der ANDSF (die sogenannte ANDSF-Roadmap) ist geeignet, die Schwachstellen der ANDSF anzugehen. Insbesondere im Bereich des Aufbaus der afghanischen Spezialkräfte sowie der afghanischen Luftstreitkräfte sind deutliche Erfolge festzustellen. Des Weiteren wird auf den Bericht der Bundesregierung zu Stand und Perspektiven des deutschen Afghanistan-Engagements (Bundestagsdrucksache 19/1120) verwiesen. 49. Wie bewertet die Bundesregierung den Rückhalt der Taliban in der Bevölkerung heute im Vergleich zum ersten Halbjahr 2001? Werte wie gleichberechtigte demokratische Teilhabe, interethnische Toleranz, Menschenrechte und Frauenrechte sind mittlerweile Bestandteil der politischen Diskussion. Gerade der Intra-Afghanische Dialog, der vom 7. bis 8. Juli 2019 in Doha stattfand, hat gezeigt, dass dem reaktionären Weltbild der Taliban heute auch ein neues Afghanistan entgegensteht. Die hohe Zahl an zivilen Opfern führt zu großer Ablehnung der Aktivitäten der Taliban innerhalb der afghanischen Bevölkerung. Diese Entwicklungen haben dazu geführt, dass der Rückhalt der Taliban zumindest in den urbanen Zentren, wo ein großer Teil der afghanischen Bevölkerung lebt, seit 2001 stark gesunken ist. Daten zum Rückhalt der Taliban in der afghanischen Bevölkerung sind auch regelmäßigen Umfragen der Asia Foundation (Survey of the Afghan People) zu entnehmen, etwa dem Bericht für das Jahr 2018, einsehbar unter https://asia-fo undation.org/wp-content/uploads/2018/12/2018_Afghan-Survey_fullReport-12. 4.18.pdf . Weitere Berichte aus Vorjahren können abgerufen werden unter https://asiafoundation.org/publications/all/. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16274 50. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die Flüchtlingszahlen aus Afghanistan nach Deutschland jeweils in den Jahren von 1998 bis 2018? Die Anzahl der Asylerstanträge von afghanischen Staatsangehörigen in den Jahren 1998 bis 2018 sind der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Jahr Asylerstanträge 1998 3.768 1999 4.458 2000 5.380 2001 5.837 2002 2.772 2003 1.473 2004 918 2005 711 2006 531 2007 338 2008 657 2009 3.375 2010 5.905 2011 7.767 2012 7.498 2013 7.735 2014 9.115 2015 31.382 2016 127.012 2017 16.423 2018 9.942 51. Wer sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen außerafghanischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteure, welche den Bemühungen der Bundesregierung in Afghanistan entgegenwirken? a) Welche Motive verfolgen diese Akteure nach Ansicht der Bundesregierung jeweils? b) Wie wirkt sich nach Ansicht der Bundesregierung das Engagement dieser Akteure jeweils konkret aus? c) Was ist die Strategie der Bundesregierung, um diese Akteure jeweils entweder in einen positiven Prozess einzubinden oder ihren negativen Einfluss auszuschalten oder signifikant zu mindern? Die Bundesregierung unterstützt die afghanische Regierung und Zivilgesellschaft mit ihrer Entwicklungszusammenarbeit und Stabilisierungsmaßnahmen sowie ihrer Beteiligung an der NATO-Mission „Resolute Support“. Insbesondere fördert die Bundesregierung den Aufbau der nationalen Sicherheitskräfte (Militär, Polizei, Nachrichtendienste), die für die Sicherheit im Land einschließlich der Terrorbekämpfung verantwortlich sind. Auf politischer Ebene unterstützt die Bundesregierung die innerafghanischen Friedensbemühungen zum Beispiel als Mitveranstalter der innerafghanischen Dialogkonferenz in Doha im Juli 2019. Die weitere Beantwortung dieser Fragen kann nicht offen erfolgen. Teile der Antwort könnten nachteilige Auswirkungen auf die Beziehungen Deutschlands zu Regierungen anderer Länder haben. Diese Informationen werden daher als Drucksache 19/16274 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und dem Deutschen Bundestag gesondert übermittelt.* 52. Welche Auswirkungen hat die inzwischen rund 18-jährige Präsenz der Bundeswehr auf die zwischenstaatlichen deutsch-afghanischen Beziehungen ? Deutschland ist der zweitgrößte Truppensteller der Nato-Mission Resolute Support (RS). Die deutsche Präsenz wird als durchgehend positiv bewertet. Gesprächspartner sowohl innerhalb der afghanischen Regierung als auch aus der Opposition äußern regelmäßig ihre Wertschätzung für das deutsche Engagement bei Beratung und Unterstützung der afghanischen Streitkräfte. 53. Wie hat sich nach Erkenntnis der Bundesregierung das Ansehen Deutschlands innerhalb der afghanischen Zivilbevölkerung in der Zeit seit 2001 geändert? Nach Kenntnis der Bundesregierung genießt Deutschland ein gleichbleibend hohes Ansehen in Afghanistan. 54. Hat die Bundesregierung Kenntnis vom umfassenden wirtschaftlichen Engagement der Volksrepublik China in Afghanistan (zum Beispiel betreffend die Ausbeutung der Kupferlagerstätten bei Mes Aynak (siehe www.sueddeutsche.de/wissen/archaeologie-in-afghanistan-chinesischer-b ergbau-bedroht-kulturstaette-1.1468377), und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesrepublik Deutschland für ihr eigenes Handeln aus der Kenntnis dieses starken chinesischen Engagements, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Afghanistan aus Sicht der Fragesteller einer der wichtigsten internationalen Partner der Bundesrepublik Deutschland ist, was sicherlich auch gemeinsame Wirtschaftsprojekte beider Staaten, bspw. im Bereich der Ausbeutung der reichhaltigen afghanischen Bodenschätze, betrifft? Welche Gründe hat aus Sicht der Bundesregierung das nach Ansicht der Fragesteller geringe Engagement deutscher Unternehmen? Bergbau ist in Afghanistan aufgrund schwieriger Rahmenbedingungen nur eingeschränkt möglich und spielt daher bislang eine untergeordnete Rolle für die afghanische Wirtschaft. Da es in Afghanistan während der letzten drei Jahrzehnte keine systematische, moderne Rohstoffexploration gegeben hat, sind die tatsächlichen Mineralressourcen des Landes weitgehend unbekannt. Aus wirtschaftlicher Sicht scheinen derzeit vor allem die Kupfer- und Eisenerzlagerstätten interessant, mit denen Afghanistan ein wichtiger Rohstoffexporteur werden könnte. Zu den weltweit bedeutsamen Vorkommen gehört das Kupferprojekt in Aynak, Provinz Logar und das Eisenerzprojekt in Hajigak, Provinz Bamyam. Für eine wirtschaftliche Nutzung der mineralischen Ressourcen des Landes bedarf es neben einer Entspannung der Sicherheitslage in den betreffenden Gebieten großer Investitionen sowohl in die Infrastruktur (Elektrizität, Wasser, Straßen- und Eisenbahn) als auch in die Ausbildung von Fachkräften. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden sowohl bei dem durch ein afghanisch-indisches Joint-Venture betriebenem Eisenerz-Projekt Hajigak als auch bei dem durch ein chinesisches Konsortium betriebenen Kupfer-Projekt Aynak seit Jahren keine Aktivitäten gemeldet. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16274 In Afghanistan sind derzeit keine deutschen Unternehmen in der Rohstoffgewinnung aktiv. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 40 der Großen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/4168 verwiesen . Drucksache 19/16274 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16274 Drucksache 19/16274 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16274 Drucksache 19/16274 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16274 Drucksache 19/16274 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16274 Drucksache 19/16274 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333