Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katharina Willkomm, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15936 – Deutschlands Diensthunde V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Diensthunde im Einsatz des Militärs und der Polizei sind jüngst vermehrt in den Mittelpunkt medialer Aufmerksamkeit gerückt, sei es nach dem geheimen Einsatz amerikanischer Spezialkräfte im Nordwesten von Syrien zur Ergreifung des Anführers der Terrormiliz „Islamischer Staat“ Abu Bakr al Bagdadi (www.faz.net/aktuell/gesellschaft/tiere/spuerhund-artus-usb-hund-koennte-imfall -luegde-entscheidende-hinweise-liefern-16067269.html), sei es das Aufspüren von Datenträgern mit kinderpornographischem Material im Fall Lügde (www.n-tv.de/panorama/Campingplatz-Luegde-erneut-durchkaemmt-article20 879574.html). Darüber hinaus sind laut Presseberichterstattung auch eine Reihe anderer Tierarten jedenfalls versuchsweise im Diensteinsatz ( w w w . aachener-zeitung.de/nrw-region/herr-rossi-erschnueffelt-jetzt-handys_aid-464 98687/www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp201908). 1. Verfügen Einrichtungen des Bundes wie Zoll, Bundeswehr, Bundespolizei oder Bundeskriminalamt über eigene Hundestaffeln, und welche Einrichtungen sind das? Das Bundeskriminalamt führt keine Diensthunde. Für den Zoll: Der Zoll verfügt derzeit über zwei Zollhundestaffeln bei den Hauptzollämtern Köln und Frankfurt am Main. Hier sind alle Zollhundeteams der jeweiligen Hauptzollämter in einer Kontrolleinheit (Kontrolleinheit Flughafen Überwachung Waren) organisatorisch zusammengefasst , um einen effizienten und effektiven Einsatz gewährleisten zu können. Bei den restlichen 39 Hauptzollämtern sind die Zollhundeteams in die dortigen Kontrolleinheiten integriert. Bei zwei Zollfahndungsämtern sind die Zollhundeteams dem Sachgebiet Einsatzunterstützung zugeordnet. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16276 19. Wahlperiode 02.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 27. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Für die Bundespolizei: Die Bundespolizei verfügt über keine zentrale Hundestaffel. Diensthunde und Diensthundeführer/-innen der Bundespolizei sind gemäß Organisations- und Dienstpostenplan den jeweiligen Behörden der Bundespolizei zugeordnet. Für die Bundeswehr: Die Bundeswehr verfügt derzeit in folgenden Bereichen über Diensthunde: • Feldjägertruppe • Pioniertruppe • Fallschirmjägertruppe • Kommando Spezialkräfte • Luftwaffensicherungstruppe • Sozialdienst der Bundeswehr (noch als Pilotversuch) • Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr 2. Diensthunde welcher Rassen und jeweils welcher Anzahl werden derzeit von Bundesbehörden eingesetzt? Für den Zoll: Kombinierte Zollhunde gehören den Diensthunderassen an, hier sind beim Zoll folgende Rassen zugelassen: • Deutsche Schäferhunde • Belgische/Holländische Schäferhunde • Riesenschnauzer • Rottweiler • Hovawart • Bouvier • Airedale Terrier Zollhunde die nicht den Diensthunderassen angehören, werden ausschließlich als reine Spürhunde ausgebildet und geführt, hier werden derzeit folgende Rassen beim Zoll eingesetzt: • Border Colli • Cocker Spaniel • Deutsch Drahthaar • Deutscher Jagdterrier • Flat-Coated-Retriever • Labrador • Labrador Retriever • Golden Retriever • Jack Russel • Parson Russel • Weimeraner Drucksache 19/16276 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Beim Zoll kommen derzeit bundesweit rund 340 Zollhundeteams zum Einsatz, davon sind 160 Hunde als Schutzhunde ausgebildet. Hauptsächlich werden derzeit die Rassen Deutscher Schäferhund, Belgischer Schäferhund (Malinois) und holländischer Schäferhund (Hollands Herder) bzw. Mischlinge der o. g. Rasse im Schutzhundbereich ausgebildet. Der Großteil der eingesetzten Zollhunde, welche als reine Spürhunde geführt werden, sind der Rasse Labrador bzw. Labrador-Mischling zuzurechnen. Für die Bundespolizei: Bei der Bundespolizei werden aktuell 422 Diensthunde unterschiedlicher Rassen eingesetzt. Diese unterteilen sich wie folgt: • Malinois 209 • Deutscher Schäferhund 153 • Holland Herder 25 • Mechelar 17 • Riesenschnautzer 8 • Rottweiler 5 • Australien Cattle Dog 1 • Terrier 1 • Deutsch Kurzhaar 3 Für die Bundeswehr: Die Bundeswehr setzt belgische Schäferhunde (Malinois), Deutsche Schäferhunde und Labrador Retriever ein. Insgesamt verfügt die Bundeswehr über 260 aktive Diensthunde, eine Aufschlüsselung nach Rassen erfolgt nicht. 3. Wie viele Diensthunde werden derzeit im Ausland eingesetzt, und in welcher Funktion? Für den Zoll: Der Zoll setzt keine Zollhunde im Ausland ein. Für die Bundespolizei: Derzeit ist ein zum Schutzhund ausgebildeter Diensthund der Bundespolizei im Rahmen der Frontex-Einsatzmaßnahme JO FOA Land (Joint Operation Flexible Operational Activities) in Kilkis/Griechenland im Rahmen der Grenzüberwachung eingesetzt. Für die Bundeswehr: Derzeit setzt die Bundeswehr sechs Diensthunde zeitgleich im Ausland ein. Zwei dieser Diensthunde sind Sprengstoffspürhunde. Vier Diensthunde der Ausbildungshöhe Kampfmittelspürhund werden zum Aufspüren von „unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen“ eingesetzt . Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16276 4. Wo sind diese Diensthunde stationiert? Für den Zoll wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Bundespolizei wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für die Bundeswehr: Zwei Sprengstoffspürhunde und zwei Kampfmittelspürhunde sind im Rahmen des Einsatzes MINUSMA (United Nations Multidimensional Integrated Stabilization Mission in Mali) in GAO/Mali stationiert. Zwei Kampfmittelspürhunde sind im Deutschen Einsatzkontingent „Resolute Support Mission“ in MASAR-e-SHARIF/Afghanistan stationiert. 5. Über Diensthunde mit welchen besonders ausgebildeten Fähigkeiten verfügt welche Einrichtung des Bundes, bzw. auf welche Fähigkeiten hin werden Diensthunde in welchen Einrichtungen des Bundes hin trainiert? Für den Zoll: In den Einsatzbereichen des Zolls kommen sowohl reine Spürhunde als auch sogenannte kombinierte Zollhunde, also die für Belange der Eigensicherung (z. B. zur Deeskalation, Abwehr von Angriffen etc.) trainierte Zollhunde, zum Einsatz. Die reinen Spürhunde beim Zoll haben grundsätzlich folgende Ausbildungskennzeichen : • Tabakspürhund, • Bargeldspürhund, • Rauschgiftspürhund und • Artenschutzspürhund. Kombinierte Zollhunde verfügen zusätzlich zu einem dieser o. g. Ausbildungskennzeichen über eine Schutzhundeigenschaft. Das heißt, diese Hunde können als Hilfsmittel der körperlichen Gewalt eingesetzt werden und sorgen dafür, dass die Kontrollen beim Zoll sicher verlaufen und/oder Angriffe auf Zöllnerinnen und Zöllner abgewehrt werden können. Die Zollhundeteams werden entsprechend den vorgenannten Profilen zur Erreichung eines bundeseinheitlichen Standards an einer der beiden WZOzertifizierten Zollhundeschulen in Bleckede und Neuendettelsau ausgebildet. Für die Bundespolizei: Die Bundespolizei verfügt über • Schutzhunde (SH) • Sprengstoffspürhunde (SSH) und • Wachhunde (WH) zu Sicherung eigener Einrichtungen. Darüber hinaus verfügt die Bundespolizei über zwei Pyrotechnikspürhunde, welche im Rahmen einer Erprobung ausgebildet worden sind. Eine dauerhafte Implementierung dieser Fähigkeiten ist derzeit nicht vorgesehen. Die Aus- und Fortbildung im Diensthundewesen bei der Bundespolizei erfolgt in den Diensthundeschulen der Bundespolizeiakademie in Bleckede und Neuendettelsau . Drucksache 19/16276 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Für die Bundeswehr: Die Feldjägertruppe der Bundeswehr verfügt über Sprengstoffspürhunde und Rauschgiftspürhunde, alle sind außerdem im Schutzdienst ausgebildet. Die Pioniertruppe verfügt über Minenspürhunde und Kampfmittelspürhunde. Die Luftwaffensicherungstruppe verfügt über den „Diensthund Objektschutzkräfte der Luftwaffe“. Diese sind zur Suche nach Explosivstoffen und im Schutzdienst ausgebildet. Der Sozialdienst der Bundeswehr (noch als Pilotversuch) verfügt über „Sozialdiensthunde “. Diese sind ausgebildet, den Sozialarbeiter bei Beratungsgesprächen zu begleiten. Die Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr verfügt neben allen o. g. Diensthunden über den „Diensthund Basis“. Diese Diensthunde sind noch nicht vollständig ausgebildet oder werden in der Weiterentwicklung verwendet. Die Ausbildung aller Diensthunde der Bundeswehr erfolgt grundsätzlich an der Schule für Diensthundewesen der Bundeswehr.* 6. In welchen Bereichen (etwa bezüglich dem Aufspüren von Datenträgern) sieht die Bundesregierung Bedarf, die Fähigkeiten im Diensthunde- Bereich auszubauen? Für den Zoll: – Datenträger-Spürhund – Im Hinblick auf die Aufgabenwahrnehmung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) wird der Einsatz von Datenträgerspürhunden geprüft, da in den letzten im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen regelmäßig festzustellen ist, dass die Anzahl der sichergestellten Beweismittel in Papierform tendenziell abnimmt und demgegenüber die Anzahl der zu sichernden elektronischen Beweismittel zunimmt. Die beiden Zollhundeschulen wurden beauftragt, die Möglichkeiten der Ausbildung von Datenträgerspürhunden (Zweck: Beweismittelsicherung für verschiedene Bereiche) innerhalb eines eigenen Ausbildungsversuchs zu erproben. Darüber hinaus gehende Bedarfe wurden beim Zoll noch nicht festgestellt. Für die Bundespolizei: Über die Fähigkeiten der vorhandenen Diensthunde hinaus, sieht die Bundespolizei derzeit keinen Bedarf. Für die Bundeswehr: Derzeit befinden sich Sozialdiensthunde in einer Pilotierungsphase. Außerdem wird der therapeutische Nutzen von Therapiebegleithunden im Rahmen der Behandlung posttraumatischer Belastungsstörungen wissenschaftlich untersucht. * Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft . Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16276 7. Welche Kosten verursacht die Ausbildung der Diensthunde (bitte nach zu erreichender Fähigkeit differenzieren)? Für den Zoll: Zollhund und Zollhundeführer/in bilden dienstlich eine Einheit, das sogenannte Zollhundeteam. Damit die Zollhundeteams ihr breites dienstliches Aufgabenspektrum effizient und erfolgreich erfüllen können, müssen diese Teams qualitativ gut ausgebildet sein, regelmäßig trainiert und fortgebildet werden. Je nach späterem Ausbildungskennzeichen des Zollhundes dauert diese Ausbildung zwischen zwölf und 18 Monaten. Den Ortsbehörden beim deutschen Zoll (Hauptzollämter und Zollfahndungsämtern ) werden die Kosten der Aus- und Fortbildung von Zollhundeteams nicht in Rechnung gestellt und aufgrund der Kostenneutralität auch nicht differenziert erfasst. Für die Bundespolizei: Wirksame Kosten für die Ausbildung der Diensthunde im Sinne der Fragestellung entstehen der Bundespolizei nicht, da die Ausbildung an den Diensthundeschulen der Bundespolizeiakademie durchgeführt wird. Für die Bundeswehr: Wirksame Kosten für die Ausbildung der Diensthunde im Sinne der Fragestellung entstehen der Bundeswehr nicht, da die Ausbildung an internen Einrichtungen der Bundeswehr durchgeführt wird. Eine Ausdifferenzierung ist daher nicht möglich. 8. Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen des Einsatzes von Diensthunden auf Bundesebene? Für den Zoll: Diensthunde als tierisches Detektionsmittel haben sich bewährt und stellen neben weiteren Detektionsmitteln (z. B. Röntgengeräten etc.) ein erfolgreiches und etabliertes Hilfsmittel beim Zoll dar. Für die Bundespolizei: Die Diensthunde der Bundespolizei sind aufgrund ihrer Fähigkeiten ein wichtiges Einsatzmittel bei der Bewältigung der Aufgaben der Bundespolizei. Der Einsatzwert der Diensthunde wird als hoch eingestuft. Für die Bundeswehr: Die Diensthunde der Bundeswehr verfügen über Fähigkeiten, die anderweitig nicht darstellbar sind. Damit sind sie für die Auftragserfüllung unverzichtbar. Drucksache 19/16276 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 9. Wie viele Jahre können diese Diensthunde ihren Aufgaben im Dienst des Bundes nachkommen bzw. werden sie eingesetzt (mit Bitte um Darstellung der gegebenenfalls unterschiedlich lange Dienstfähigkeit nach fachlichem Einsatzbereich)? Für den Zoll: Eine starre Altersgrenze/-vorgabe für Diensthunde gibt es nicht. Im Regelfall sind die Zollhundeteams acht bis zehn Jahre einsatzbereit, somit werden Zollhunde in der Regel mit einem Lebensalter von zehn bis elf Jahren ausgemustert . Für die Bundespolizei: Die Diensthunde der Bundespolizei werden im Durchschnitt sieben Jahre eingesetzt , unabhängig von der Spezialisierung. Für die Bundeswehr: Die Diensthunde der Bundeswehr werden durchschnittlich fünf Jahre eingesetzt . Eine definierte „Dienstdauer“ existiert in diesem Zusammenhang nicht. Jeder Diensthund wird individuell betrachtet, seine „Dienstzeit“ endet, wenn er die an ihn gestellten Leistungsanforderungen (z. B. aus Gründen der Kondition oder Gesundheit) nicht mehr erfüllt. Hierzu wird jeweils ein individuelles Gutachten erstellt. 10. Wie viele Beamte/Angestellte im öffentlichen Dienst sind auf Bundesebene zur Betreuung, Training und Dienstgebrauch im Einsatz? Für den Zoll: Mit Betreuung, Training und Einsatz der Diensthunde sind beim Zoll insgesamt 355 Personen beschäftigt. Für die Bundespolizei: Mit Betreuung, Training und Einsatz der Diensthunde sind bei der Bundespolizei insgesamt 569 Personen beschäftigt. Hiervon 551 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte und 18 Tarifbeschäftigte. Für die Bundeswehr: In der Bundeswehr sind 35 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie 320 Soldatinnen und Soldaten mit Betreuung, Training und Einsatz von Diensthunden betraut. 11. Richtet sich die Bundesregierung für den dienstlichen Umgang mit Diensthunden auch nach dem Grundsatz des § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG)? Für den Zoll: Die Amtssprache ist Deutsch (vgl. § 23 Absatz 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes – VwVfG), daher erfolgt die Aus- und Fortbildung, sowie der dienstliche Umgang mit Zollhunden in deutscher Sprache. Für die Bundespolizei: Der § 23 Absatz 1 VwVfG gilt auch für den dienstlichen Umgang mit Diensthunden in der Bundespolizei. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16276 Für die Bundeswehr: Ja, § 23 Absatz 1 VwVfG findet Anwendung. 12. Welche Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern bestehen für den Austausch und die gegenseitige Unterstützung für den Einsatz von Diensthunden? Für den Zoll: Im Wege der Amtshilfe oder als technische Unterstützung können Zollhundeteams auf Anforderung bei • den Polizeien des Bundes und der Länder, • den Justizverwaltungen der Länder und • der Bundeswehr eingesetzt werden, soweit die eigene Aufgabenerledigung nicht entgegensteht. Sollte es für die Aufgabenerledigung des Zolls erforderlich sein kann in gleicher Weise eine Inanspruchnahme der Diensthunde der anderen diensthundehaltenden Behörden erfolgen. Konkrete Vereinbarungen bestehen hierzu nicht. Für die Bundespolizei: Die Unterstützung der Bundesländer durch Diensthunde der Bundespolizei erfolgt gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) als Amtshilfe und gemäß Artikel 35 Absatz 2 GG i. V. m. § 11 des Bundespolizeigesetzes im Rahmen der Organleihe. Die Bundespolizeidirektion Sankt Augustin hat mit dem Bundesland Nordrhein-Westfalen die „Vereinbarung zum gegenseitigen Kostenverzicht beim Einsatz anlässlich des Verdachtes auf Vorliegen sprengstoffverdächtiger Gegenstände“ geschlossen. Hierin ist eine Kostenverzichtsregelung für die Anforderung von Sprengstoffspürhunden in Sofortlagen getroffen. Zwischen der Bundespolizei und den Ländern bestehen darüber hinaus keine Vereinbarungen für den Austausch und die gegenseitige Unterstützung für den Einsatz von Diensthunden. Für die Bundeswehr: Zwischen der Landespolizei Rheinland-Pfalz und der Bundeswehr besteht eine Kooperation bezüglich der kurativen Behandlung und Begutachtung von Diensthunden. 13. Sind für den Bund einsetzbare Diensthunde (bzw. für deren Aufzucht, Ausbildung, Training) Bestandteil europäischer oder internationaler Kooperationen (betreffend Aufzucht, Ausbildung, Training oder Einsatz), und wenn ja, in welchem Umfang? Für den Zoll: Zollhunde sind derzeit kein Bestandteil europäischer oder internationaler Kooperationen (betreffend Aufzucht, Ausbildung, Training oder Einsatz). In Fragen der Ausbildung und dem Austausch von Fachwissen arbeitet der Deutsche Zoll bilateral und auf Arbeitsebene mit europäischen und internationalen Behörden zusammen (z. B. in Form gegenseitiger Hospitationen). Darü- Drucksache 19/16276 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode ber hinaus besteht ein internationaler Austausch (middle-level manager) im Rahmen des „Canine Unit Network“ unter der Federführung des Projektes Zoll 2020. Für die Bundespolizei: Neben dem Engagement bei der europäischen Grenz- und Küstenwachagentur Frontex, das auch gemeinsame Trainingsmaßnahmen für den Bereich des Diensthundewesens beinhaltet, sind im Jahr 2019 bilaterale Maßnahmen mit insgesamt vier Staaten (Kroatien, Bosnien & Herzegowina, Ukraine und Jordanien ) durchgeführt worden. Die gemeinsamen Fortbildungen dauerten jeweils ca. eine Woche und betrafen die Themen Aufzucht, Ausbildung, Weiterbildung, aber auch den rechtskonformen und rechtstaatlichen Einsatz von Diensthunden im polizeilichen Umfeld. Im Bereich der Sprengstoffspürhunde Aus- und Fortbildung wird die gemeinsame Richtlinie EG-300/2008 angewendet. Dabei geht es um Standards des Anzeigeverhaltens bei Sprengstoffdetektionen, insbesondere um das passive Anzeigeverhalten der Hunde. Für die Bundeswehr: Außer in den Einsätzen oder einsatzgleichen Verpflichtungen unterliegen die Diensthunde der Bundeswehr keinen Kooperationsverpflichtungen. 14. Hat der Bund den Einsatz von anderen Tieren wie Wildschweinen, Geiern oder Bienen geprüft und gegebenenfalls für welche Einsatzfälle? Für den Zoll: Der Einsatz von anderen Tieren, wie Bienen, Geiern und Wildschweinen wurde seitens des Zolls bisher nicht geprüft, da im Hinblick zum gesetzlichen Auftrag des Zolls keine Einsatzmöglichkeiten von anderen Tieren erkennbar sind. Für die Bundespolizei: Die Bundespolizei prüfte im Rahmen des internen Ideenmanagements im Jahr 2018 den möglichen Einsatz von Sprengstoffspürratten als ergänzende Alternative zu Sprengstoffspürhunden. Dies wurde aufgrund einsatztaktischer und organisatorischer Aspekte nicht weiterverfolgt. Für die Bundeswehr: Nein, andere Tierarten sind nicht im Einsatz. 15. Tiere welcher Art sind derzeit für den Bund im Einsatz? Beim Zoll kommen ausschließlich Hunde zum Einsatz. Bei der Bundespolizei sind Hunde und Pferde im Einsatz. Bei der Bundeswehr sind Hunde, Maultiere und Pferde im Einsatz. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16276 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333