Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten René Springer, Jürgen Pohl und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15456 – Entgeltunterschiede zwischen Deutschen und Ausländern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das bundesweite Medianentgelt ist zwischen 2012 und 2017 von 2.876 um 333 Euro auf 3.209 Euro gestiegen (vgl. www.bit.ly/32SHuid , Tabelle 3.2.1). Naturgemäß kann nach Ansicht der Fragesteller der bundesweite Median die vorhandenen Entgeltunterschiede zwischen neuen und alten Bundesländern sowie Deutschen und Ausländern nicht abbilden. Erst eine genauere Betrachtung ermöglicht es, etwaige Verwerfungen aufzeigen. Bei der Betrachtung der Medianentgelte auf Ebene der einzelnen Berufsgruppen wird dies nach Ansicht der Fragesteller deutlich. So erzielte ein sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigter Deutscher im Jahr 2012 über alle Berufsgruppen hinweg ein Medianentgelt von 2.906 Euro (vgl. S. 15 der Bundestagsdrucksache 19/12141). Ein ausländischer Arbeitnehmer erzielte hingegen nur ein Medianentgelt von 2.490 Euro und damit 416 Euro weniger (ebd.). Im Jahr 2017, also fünf Jahre später, erzielte ein deutscher Arbeitnehmer ein Medianentgelt von 3.294 Euro und damit 388 Euro bzw. 13,35 Prozent mehr als noch im Jahr 2012 (ebd.). Ein ausländischer Arbeitnehmer erzielte im Jahr 2017 hingegen nur ein Medianentgelt von 2.463 Euro und damit nicht nur 831 Euro weniger als ein vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer, sondern auch 27 Euro (bzw. 1,12 Prozent) weniger als noch im Jahr 2012 (ebd.). Festzustellen bleibt, dass sich der Entgeltunterschied zwischen Deutschen und Ausländern von 416 Euro im Jahr 2012 innerhalb von fünf Jahren nahezu verdoppelt hat (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12141). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Als Grundlage für die Beantwortung der Fragen kann das Merkmal „Entgelt“ aus der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) herangezogen werden. Auswertungen liegen bis zum Jahr 2018 vor. Das im Rahmen der Beschäftigungsstatistik abgebildete sozialversicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt umfasst alle laufenden oder einmaligen Einnahmen aus der Hauptbeschäftigung bis zur sogenannten Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung . Auswertungen zu den Entgelten werden jeweils nur für Beschäftigte zum 31. Dezember eines Jahres durchgeführt. Die Angaben über das sozialver- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16278 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. sicherungspflichtige Bruttoarbeitsentgelt beziehen sich immer auf einen spezifischen Beschäftigungszeitraum, der das gesamte Kalenderjahr, im Extremfall aber auch nur einen Tag umfassen kann. Um vergleichbare Angaben zu erhalten , werden die Entgeltangaben deshalb auf einen einheitlichen Zeitraum normiert . Ergebnisse zu den Bruttomonatsentgelten liegen klassiert in 50-Euro-Schritten vor. Aus den klassierten Daten kann approximativ der Median ermittelt werden. Die Auswertungen sind auf solche sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte eingeschränkt, die nicht in einem Ausbildungsverhältnis stehen und für die keine (gesetzlichen) Sonderregelungen gelten (Kurzbezeichnung: sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte der Kerngruppe). Auf diese Weise können Vergleiche durchgeführt werden, die in ihrer Aussagekraft nicht durch Unterschiede in der Ausgestaltung der Beschäftigungsverhältnisse beeinflusst sind. Bei einer zu geringen Anzahl an Beschäftigten (Fallzahl) ist die Aussagekraft von Entgeltverteilungen und Lagemaßen eingeschränkt. Gleiches gilt damit auch für die approximativ ermittelten Medianentgelte. Deshalb veröffentlicht die Statistik der BA keine Daten zu Entgeltverteilungen und Medianentgelten in Regionen bzw. bei Merkmalskombinationen mit weniger als 500 Beschäftigten . Der Ausweis der Medianentgelte nach Staatsangehörigkeiten ist aus diesem Grund nicht für alle Berufshaupt- und Berufsgruppen möglich. Bei der Interpretation von Medianeinkommen zwischen Personengruppen sowie im Zeitverlauf sind die verschiedenen Faktoren zu berücksichtigen, die sich auf die Entgeltverteilung auswirken können. So unterscheiden sich Personengruppen hinsichtlich ihrer ausgeübten Tätigkeiten, ihrer Bildung, ihrer Berufserfahrung sowie weiterer beobachtbarer und nichtbeobachtbarerer Merkmale, welche die Höhe des erzielten Entgelts beeinflussen. Im Zeitvergleich ist zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich die Zusammensetzung der jeweiligen Personengruppe ändert, was sich auf das Medianentgelt auswirkt. So hat ein Anstieg der Beschäftigung, z. B. bei Personen mit ausländischer Staatsangehörigkeit , zumeist einen dämpfenden Effekt auf das Medianentgelt, da die zusätzlichen Personen aufgrund anfänglich geringerer Berufserfahrung und Kompetenzen tendenziell ein geringes Entgelt erzielen als der Durchschnitt. Je kleiner die betrachtete Personengruppe und je größer die Veränderung in der Zusammensetzung , desto größer ist der Effekt auf das Medianentgelt. In bestimmten Fällen kann dies auch einen Rückgang des mittleren Entgelts bedeuten. Trotz eines Rückgangs des mittleren Entgelts können die Personen, die sich bereits länger in der betrachteten Gruppe befinden, dennoch individuelle Lohnanstiege erfahren . Maßnahmen wie der Mindestlohn, die Beratung und Qualifizierung von Arbeitsuchenden durch die Arbeitsagenturen und Jobcenter sowie insbesondere die Förderung berufsabschlussbezogener Weiterbildung tragen tendenziell zur Verringerung von Entgeltunterschieden bei. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte jeweils auch die relative Veränderung des Jahres 2012 auf 2018 angeben)? 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländer insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte jeweils auch die relative Veränderung des Jahres 2012 auf 2018 angeben)? Drucksache 19/16278 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten EU-Ausländer insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte jeweils auch die relative Veränderung des Jahres 2012 auf 2018 angeben)? 4. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Drittstaatsangehörigen insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte jeweils auch die relative Veränderung des Jahres 2012 auf 2018 angeben)? 5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Medianentgelt der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten aus den Top-8- Asylherkunftsländern insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils entwickelt (bitte jeweils auch die relative Veränderung des Jahres 2012 auf 2018 angeben)? Die Fragen 1 bis 5 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA hat sich das mittlere Bruttomonatsentgelt (Median) von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit deutscher Staatsangehörigkeit von 2.906 Euro im Dezember 2012 auf 3.403 Euro im Dezember 2018 erhöht, dies entspricht einem Anstieg von 17,1 Prozent. Das Medianentgelt von sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit ausländischer Staatsangehörigkeit ist im selben Zeitraum von 2.490 Euro auf 2.530 Euro um 1,6 Prozent angestiegen. Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 1 im Anhang entnommen werden.* 6. Um wie viel Prozent ist nach Kenntnis der Bundesregierung der a) Reallohn, b) Nominallohn, c) Verbraucherpreis von 2012 auf 2018 insgesamt gestiegen? Lange Reihen zur Entwicklung von Löhnen und Preisen in Deutschland stellt das Statistische Bundesamt in Form von Indizes zur Verfügung. In den Jahren von 2012 bis 2018 stieg der Nominallohnindex (Bruttoverdienste einschließlich Sonderzahlungen auf Basis der Vierteljährlichen Verdiensterhebung) um 15,6 Prozent. Im gleichen Zeitraum stieg der Verbraucherpreisindex um 6,9 Prozent und der Reallohnindex um 8,1 Prozent. * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16278 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16278 7. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils ? 8. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten EU-Ausländern insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils? 9. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Drittstaatsangehörigen insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer, Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils? 10. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 jeweils der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Personen aus den Top-8- Asylherkunftsländern insgesamt sowie für das Anforderungsniveau Helfer , Fachkraft, Spezialist und Experte jeweils? Die Fragen 7 bis 10 werden gemeinsam beantwortet. Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA erzielten im Dezember 2012 sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte mit ausländischer Staatsangehörigkeit im Mittel ein um 416 Euro bzw. 14,3 Prozent geringeres Bruttomonatsentgelt als Beschäftigte mit deutscher Staatsangehörigkeit. Im Dezember 2018 betrug die Differenz 873 Euro bzw. 25,7 Prozent. Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Weitere Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 2 bis 5 im Anhang entnommen werden.* 11. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern jeweils für die einzelnen Berufshauptgruppen (bitte nach den einzelnen Berufshauptgruppen [Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller] getrennt ausweisen )? 12. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten EU-Ausländern jeweils für die einzelnen Berufshauptgruppen (bitte nach den einzelnen Berufshauptgruppen [Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller] getrennt ausweisen)? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16278 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16278 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 13. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Drittstaatsangehörigen jeweils für die einzelnen Berufshauptgruppen (bitte nach den einzelnen Berufshauptgruppen [Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller] getrennt ausweisen)? 14. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Personen aus den Top-8- Asylherkunftsländern jeweils für die einzelnen Berufshauptgruppen (bitte nach den einzelnen Berufshauptgruppen [Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller] getrennt ausweisen)? Die Fragen 11 bis 14 werden gemeinsam beantwortet. Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der BA zu den Entgeltunterschieden zwischen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Berufshauptgruppen können in den erfragten Differenzierungen den Tabellen 6 bis 9 im Anhang entnommen werden .* Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. In wie vielen Berufshauptgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller) lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 das erzielte Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten a) Ausländern, b) EU-Ausländern, c) Drittstaatsangehörigen, d) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern jeweils unter dem Entgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen (bitte auch den relativen Anteil angeben)? Die Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 10 im Anhang entnommen werden.* Aufgrund geringer Fallzahlen ist ein Vergleich der mittleren Bruttomonatsentgelte nach Staatsangehörigkeit nicht für alle Berufshauptgruppen möglich. Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 16. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 der absolute sowie der relative Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern jeweils für die einzelnen Berufsgruppen (bitte nach den einzelnen Berufsgruppen [Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3-Steller] getrennt ausweisen)? Die Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der BA zu den Entgeltunterschieden zwischen sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach Berufsgruppen können in der erfragten * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16278 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16278 Differenzierung Tabelle 11 im Anhang entnommen werden.* Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen . 17. In wie vielen Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3- Steller) lag nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 bis 2018 das erzielte Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten a) Ausländern, b) EU-Ausländern, c) Drittstaatsangehörigen, d) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern jeweils unter dem erzielten Entgelt der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen (bitte auch den relativen Anteil angeben )? 18. In wie vielen Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3- Steller) lag nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das erzielte Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten a) Ausländern, b) EU-Ausländern, c) Drittstaatsangehörigen, d) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern im Anforderungsniveau Fachkraft jeweils unter dem Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen, die in der gleichen Berufsgruppe, jedoch im niedrigeren Anforderungsniveau Helfer beschäftigt waren? 19. In wie vielen Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3- Steller) lag nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das erzielte Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten a) Ausländern, b) EU-Ausländern, c) Drittstaatsangehörigen, d) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern im Anforderungsniveau Spezialist jeweils unter dem Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen, die in der gleichen Berufsgruppe, jedoch im niedrigeren Anforderungsniveau Helfer beschäftigt waren? * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16278 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16278 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 20. In wie vielen Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3- Steller) lag nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das erzielte Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten a) Ausländern, b) EU-Ausländern, c) Drittstaatsangehörigen, d) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern im Anforderungsniveau Spezialist jeweils unter dem Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen, die in der gleichen Berufsgruppe, jedoch im niedrigeren Anforderungsniveau Fachkraft beschäftigt waren? 21. In wie vielen Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3- Steller) lag nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 das erzielte Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten a) Ausländern, b) EU-Ausländern, c) Drittstaatsangehörigen, d) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern im Anforderungsniveau Spezialist jeweils unter dem Entgelt von sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen, die in der gleichen Berufsgruppe, jedoch im niedrigeren Anforderungsniveau Helfer beschäftigt waren? Die Fragen 17 bis 21 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 12 und 13 im Anhang entnommen werden.* Aufgrund geringer Fallzahlen ist ein Vergleich der mittleren Bruttomonatsentgelte nach Staatsangehörigkeit nicht für alle Berufsgruppen möglich. Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Top-15- Berufsgruppen (nach der Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3-Steller), in denen der Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern am niedrigsten ausgeprägt ist, und wie hoch ist der Entgeltunterschied jeweils? 23. Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2018 die Top-15- Berufsgruppen (nach der Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3-Steller), in denen der Entgeltunterschied zwischen sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern am höchsten ausgeprägt ist, und wie hoch ist der Entgeltunterschied jeweils? Die Fragen 22 und 23 werden gemeinsam beantwortet. Die Ergebnisse nach den erfragten Differenzierungen können den Tabellen 14 und 15 im Anhang entnommen werden.* Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. * Von einer Drucklegung der Tabellen wird abgesehen. Diese sind auf Bundestagsdrucksache 19/16278 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16278 24. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen sowie der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländer, die in den Top-15-Berufsgruppen gemäß Frage 22 jeweils ein Entgelt auf Mindestlohnniveau erzielen? 25. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen sowie der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländer, die in den Top-15-Berufsgruppen gemäß Frage 23 jeweils ein Entgelt auf Mindestlohnniveau erzielen? Die Fragen 24 und 25 werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. In der Beschäftigungsstatistik der BA werden keine Arbeitszeiten erfasst. Eine Berechnung des Stundenlohns und ein damit verbundener Vergleich mit dem Mindestlohn ist daher nicht möglich. 26. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2018 der Bruttostundenverdienst von a) Deutschen, b) Ausländern, c) EU-Ausländern, d) Drittstaatsangehörigen, e) Personen aus den Top-8-Asylherkunftsländern jeweils entwickelt? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Differenzierte Daten zu Bruttostundenlöhnen werden vom Statistischen Bundesamt auf Basis der alle vier Jahre stattfindenden Verdienststrukturerhebung (VSE) zur Verfügung gestellt. Das Merkmal Staatsangehörigkeit wird in der VSE nicht erhoben. 27. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2000 bis 2018 jeweils der Bruttostundenverdienst derjenigen Personen, die zu den 10 Prozent mit dem geringsten Einkommen bzw. zu den Geringverdienern zählen? Aktuell verfügbar sind Daten aus der VSE des Erhebungsjahres 2014. Danach betrug der durchschnittliche Bruttostundenverdienst für diejenigen Beschäftigungsverhältnisse , die zu den 10 Prozent mit dem geringsten Bruttostundenverdienst zählen, 5,79 Euro. Seit dem Berichtsjahr 2014 schließt die Erhebung erstmals auch Betriebe der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei sowie Kleinstbetriebe (Betriebe mit weniger als zehn Beschäftigten) ein, sodass vergleichbare Ergebnisse aus vorherigen Erhebungen nicht vorliegen. Drucksache 19/16278 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 28. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländer für die einzelnen Berufshauptgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 2-Steller)? 29. Wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2012 sowie im Jahr 2018 jeweils die Anzahl sowie der Anteil der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und der sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländer für die einzelnen Berufsgruppen (Klassifikation der Berufe, KldB 2010, 3-Steller)? Die Fragen 28 und 29 werden gemeinsam beantwortet. Ergebnisse der Beschäftigungsstatistik der BA zur Anzahl der sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten mit deutscher und ausländischer Staatsangehörigkeit nach den erfragten Differenzierungen können Tabelle 16 im Anhang entnommen werden.* Zur Interpretation wird auf die Hinweise in der Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 30. Wie erklärt sich die Bundesregierung den tendenziell zunehmenden Entgeltunterschied zwischen den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern im Anforderungsniveau Helfer in den Jahren 2012 bis 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12141, Tabelle 37)? 31. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um eine weitere Entgeltdivergenz zwischen Deutschen und ausländischen Arbeitnehmern im Anforderungsniveau Helfer zu verhindern, und welche etwaigen Maßnahmen plant die Bundesregierung dahingehend? 32. Wie erklärt sich die Bundesregierung den tendenziell zunehmenden Entgeltunterschied zwischen den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern im Anforderungsniveau Fachkraft in den Jahren 2012 bis 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12141, Tabelle 39)? 33. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um eine weitere Entgeltdivergenz zwischen Deutschen und ausländischen Arbeitnehmern im Anforderungsniveau Fachkraft zu verhindern, und welche etwaigen Maßnahmen plant die Bundesregierung dahingehend? 34. Wie erklärt sich die Bundesregierung den tendenziell zunehmenden Entgeltunterschied zwischen den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern im Anforderungsniveau Spezialist in den Jahren 2012 bis 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12141, Tabelle 41)? 35. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um eine weitere Entgeltdivergenz zwischen Deutschen und ausländischen Arbeitnehmern im Anforderungsniveau Spezialist zu verhindern, und welche etwaigen Maßnahmen plant die Bundesregierung dahin gehend? * Von einer Drucklegung der Tabelle wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16278 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16278 36. Wie erklärt sich die Bundesregierung den tendenziell zunehmenden Entgeltunterschied zwischen den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern im Anforderungsniveau Experte in den Jahren 2012 bis 2017 (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12141, Tabelle 43)? 37. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher getroffen, um eine weitere Entgeltdivergenz zwischen Deutschen und ausländischen Arbeitnehmern im Anforderungsniveau Experte zu verhindern, und welche etwaigen Maßnahmen plant die Bundesregierung dahingehend? 38. Wie erklärt die Bundesregierung den tendenziell zunehmenden Entgeltunterschied zwischen den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Deutschen und den sozialversicherungspflichtig vollzeitbeschäftigten Ausländern zwischen 2012 und 2015, also noch vor Beginn der sog. Flüchtlingskrise in Europa (vgl. Bundestagsdrucksache 19/12141, Tabelle 10 und 11)? 39. Teilt die Bundesregierung die Ansicht der Fragesteller, dass es einen Trend zu einer zunehmenden Entgeltspreizung zwischen Deutschen und Ausländern gibt? Wenn nicht, aus welchen Gründen teilt die Bundesregierung diese Ansicht (unter Berücksichtigung der Ergebnisse auf Bundestagsdrucksache 19/12141, Tabelle 37, 39, 41, 43) nicht? Die Fragen 30 bis 39 werden gemeinsam beantwortet. Die Bundesregierung verweist auf ihre Vorbemerkung. 40. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen lohndämpfenden Effekt , der sich u. a. auf das gestiegene Arbeitskräfteangebot aus dem Ausland zurückführen lässt? a) Auf welche Untersuchungen, Studien oder Informationen beruft sich die Bundesregierung dabei (bitte einzeln ausweisen)? b) Welche Untersuchungen, Studien oder Informationen sind der Bundesregierung bekannt, die eine gegensätzliche Ansicht vertreten? Die meisten vorliegenden empirischen Studien kommen zu dem Befund, dass die Ausweitung des Arbeitsangebots durch Migration entweder nur geringe oder gar keine gesamtwirtschaftlichen Effekte auf die Löhne hat. Allerdings können unterschiedliche Effekte für unterschiedliche Gruppen im Arbeitsmarkt auftreten. Weil die einheimischen Arbeitskräfte sich in der Regel stärker von den Einwanderern unterscheiden als andere Migrantengruppen und sie deshalb weniger im Wettbewerb stehen, ergeben sich für sie eher positive Lohneffekte, während sich negative Effekte für andere Migrantengruppen ergeben können. Diese Befunde werden auch durch Metastudien der Literatur zu den Lohneffekten der Migration unterstützt. Die geringen Lohneffekte der Migration sind aus theoretischer Perspektive nicht überraschend, sie sind vielmehr bei einer Anpassung des Kapitalstocks und der Gütermärkte an Veränderungen des Arbeitsangebots zu erwarten. Des Weiteren wird auf die Antwort auf die Schriftliche Frage 80 des Abgeordneten René Springer auf Bundestagsdrucksache 19/10441 verwiesen. Drucksache 19/16278 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 28 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 29 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 30 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 31 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 32 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 33 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 34 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 35 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 36 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 37 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 38 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 39 – Drucksache 19/16278 Drucksache 19/16278 – 40 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 41 – Drucksache 19/16278 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333