Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), Daniela Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 19/15918 – Förderprogramme der Bundesregierung für den Radverkehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Kontext des sogenannten Klimapaketes hat die Bundesregierung verschiedene Förderprogramme für den Radverkehr angekündigt. 1. Welche Fördermaßnahmen sind von der Bundesregierung konkret im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo, und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Wann legt die Bundesregierung, falls gegenwärtig noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, die entsprechenden Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2020 bis 2023 und darüber hinaus jeweils das Programm fortzuschreiben? Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ sollen Länder und Kommunen bei der Planung und Herstellung flächendeckender, geschützter und möglichst getrennter Radverkehrsnetze – auch durch Umverteilung des vorhandenen Straßenraumes – unterstützt werden. Die mit den Ländern abzuschließende Verwal- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16283 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 23. Dezember 2019 übermittelt und mit Schreiben vom 20. Januar 2020 ergänzt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tungsvereinbarung über die Ausreichung von Finanzhilfen zur Umsetzung des Sonderprogrammes „Stadt und Land“ wird vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erarbeitet. Der finanzielle Rahmen beträgt (Kap. 1210 TGr 09 Titel 882 92 „Finanzhilfen an die Länder für Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“): 2020: 20 Mio. Euro, 2021: 185 Mio. Euro, 2022: 225,75 Mio. Euro, 2023: 226,48 Mio. Euro. 2. Welche Fördermaßnahmen sind von der Bundesregierung konkret im Rahmen des „Modellvorhabens des Radverkehrs – Zuschüsse an Länder und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts“ geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo, und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Wann legt die Bundesregierung, falls gegenwärtig noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, die entsprechenden Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2020 bis 2023 und darüber hinaus jeweils das Programm fortzuschreiben? Es wird auf die am 8. Juli 2019 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie zur Förderung innovativer Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland vom 21. Juni 2019 verwiesern. Das Förderprogramm wird im Rahmen des Klimaschutzprogramms 2030 bis 2023 fortgesetzt und um 125 Mio. Euro aufgestockt (2020: +25 Mio. Euro, 2021: +30 Mio. Euro, 2022 und 2023: je +35 Mio. Euro). 3. Welche Fördermaßnahmen sind von der Bundesregierung konkret im Rahmen des „Radnetz Deutschland“ geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? Drucksache 19/16283 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo, und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Wann legt die Bundesregierung, falls gegenwärtig noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, die entsprechenden Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2020 bis 2023 und darüber hinaus jeweils das Programm fortzuschreiben? Die mit den Ländern abzuschließende Verwaltungsvereinbarung zum Programm „Radnetz Deutschland“ wird vom BMVI derzeit erarbeitet. Der finanzielle Rahmen beträgt (Kap. 1210 TGr 09 Titel 891 91 „Zuschüsse für den Ausbau und die Erweiterung des ‚Radnetzes Deutschland‘“): 2020: 5 Mio. Euro, 2021: 10 Mio. Euro, 2022: 15 Mio. Euro, 2023: 15 Mio. Euro. 4. Welche Fördermaßnahmen werden von der Bundesregierung konkret im Rahmen der „Zuwendungen an Kommunen und Landkreise zur Förderung der Städtischen Logistik“ umgesetzt? a) Welche Fördervoraussetzungen gibt es? b) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt? c) Welche Fördersätze gibt es je Maßnahme? d) Ab wann können Förderanträge für die Mittel aus dem Haushalt 2020 eingereicht werden? e) Wo, und wie können Förderanträge eingereicht werden? f) Wie viele Mittel aus dem Haushalt 2019 wurden im Rahmen des Programms verausgabt? g) Welche Projekte wurden in welcher Höhe gefördert? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2020 bis 2030 jeweils das Programm fortzuschreiben? Zu Informationen zur Förderrichtlinie wird auf die Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) verwiesen (www.bmv i.de/SharedDocs/DE/Anlage/G/foerderrichtlinie-staedtische-logistik.pdf?__ blob=publicationFile). Die eingereichten Förderanträge werden derzeit geprüft. Der zweite Förderaufruf wird Anfang 2020 veröffentlicht. Im Haushalt 2020 sind Mittel in Höhe von 3,765 Mio. Euro etatisiert. Im Finanzplan 2021 sind 2,165 Mio. Euro vorgesehen. 5. Welche Fördermaßnahmen für den Radverkehr sind von der Bundesregierung darüber hinaus geplant? a) Wann plant die Bundesregierung, eine entsprechende Förderrichtlinie vorzulegen? b) Welche Fördervoraussetzungen plant die Bundesregierung? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16283 c) Wer soll nach Plan der Bundesregierung unter welchen Umständen antragsberechtigt sein? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze plant die Bundesregierung je Maßnahme? e) Ab wann sollen entsprechend den Planungen der Bundesregierung Förderanträge eingereicht werden können? Wer soll die Förderanträge prüfen? f) Wo, und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) Wann legt die Bundesregierung, falls gegenwärtig noch keine konkreten Planungen zur Förderung vorliegen, die entsprechenden Planungen vor? h) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2020 bis 2023 und darüber hinaus jeweils die Programme fortzuschreiben? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/11296 verwiesen. Das BMVI plant eine Förderung der Einrichtung von Stiftungsprofessuren zum Radverkehr. Die Bewilligungen sind für Anfang 2020 vorgesehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat einen Vorschlag für eine neue Richtlinie der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zur Förderung von Mikro-Depots erarbeitet, welcher sich in der Ressortabstimmung befindet. Die Richtlinie soll sich an Unternehmen richten und sieht eine Förderquote von bis zu 40 Prozent vor. 6. Welche Fördermaßnahmen für Radverkehr werden von der Bundesregierung darüber hinaus bereits umgesetzt? a) Wie viele Förderanträge für welche Projekte wurden in den verschiedenen Fördermaßnahmen zwischen 2016 und 2019 gestellt und bewilligt , und wie viele Fördermittel wurden in diesen Jahren jeweils tatsächlich abgerufen (bitte Mittelabfluss jahresscheibengenau darstellen )? b) Welche Fördervoraussetzungen gibt es jeweils? c) Wer ist unter welchen Umständen antragsberechtigt? d) Welche Fördersätze und Höchstfördersätze gibt es je Maßnahme? e) Ab wann können Förderanträge für die Mittel aus dem Haushalt 2020 eingereicht werden? f) Wo, und wie können Förderanträge eingereicht werden? g) In welcher Höhe plant die Bundesregierung, in den Jahren 2020 bis 2030 jeweils diese Programme fortzuschreiben? Förderprogramm „Nationaler Radverkehrsplan 2020“ Das BMVI fördert innovative Projekte im Bereich des Radverkehrs, die der Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans 2020 (NRVP) dienen. Die Einzelheiten der Förderung sind in der Richtlinie zur Förderung von nicht investiven Maßnahmen zur Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans vom 1. September 2017 geregelt (vgl. www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/ Foerderrecherche/inhaltsverzeichnis.html?get=028d105ee799ea314e72e1410a2 a8f6c;views;document&doc=10575). Drucksache 19/16283 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Projektübersicht ist als Anlage 1 beigefügt.* Eine Darstellung des tatsächlichen Mittelabflusses der einzelnen Projekte wird nachgereicht.** Förderanträge für Mittel aus dem Haushalt 2020 konnten über das Förderportal des Bundes (www.foerderportal.bund.de/easyonline/) bis zum 31. August 2019 eingereicht werden. Das Programm wird bis zum Jahr 2023 mit jeweils 5 Mio. Euro fortgeführt . Förderprogramm Radschnellwege Bisher wurden fünf Förderanträge für Radschnellweg-Projekte in 2019 gestellt und bewilligt. Davon sind drei Förderanträge aus Baden-Württemberg (Mannheim-Heidelberg, Heilbronn-Bad Wimpfen und Schorndorf-Fellbach), ein Förderantrag aus Niedersachsen (Stadt Achim) und einer aus Berlin (Kronprinzessinnenweg-Königsweg). Die Fördervoraussetzungen sind in der zugehörigen Verwaltungsvereinbarung „Radschnellwege 2017-2030“ geregelt, die vom BMVI gemeinsam mit den Ländern vereinbart wurde (vgl. www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/StV/ verwaltungsvereinbarung-radschnellwege.html). Förderanträge für das Haushaltsjahr 2020 konnten und können jederzeit eingereicht werden. Im Zuge des geplanten Klimaschutzprogramms ist vorgesehen, diese Förderung in den Jahren 2021 bis 2023 von rd. 25 Mio. Euro auf rd. 50 Mio. Euro jährlich zu verdoppeln. Förderprogramm mFUND Mit der Forschungsinitiative mFUND fördert das BMVI seit 2016 datenbasierte Forschungs- und Entwicklungsprojekte für die Mobilität 4.0 und die Digitalisierung im Verkehr (zu den Einzelheiten vgl. www.mFUND.de). Grundlage ist die am 3. Juni 2016 veröffentlichte Förderrichtlinie „Modernitätsfonds“. Es werden datenbasierte Innovationen in allen Verkehrsbereichen gefördert. Im mFUND wurden folgende Radverkehrsprojekte bewilligt: Name Fördersumme in Euro Mittelabfluss in Euro (Laufzeit) 2016 2017 2018 2019 GefahrenstelleRAD (02/17-12/18) 280.035,00 -.- 185.526,00 94.509,00 0,00 FixMyBerlin (02/18-07/2018) 99.679,85 -.- -.- 95.519,54 4.160,31 movebis (07/17-06/20) 1.369.673,00 -.- 194.821,88 456.392,94 545.202,03 hochfein (08/18-07/21) 1.501.588,20 -.- -.- 90.514,46 532.029,77 meinGrün (11/18-04/21) 1.420.984,80 -.- -.- 37.293,00 569.017,47 Ecosense (06/19-06/20) 93.943,00 -.- -.- -.- 63.087,22 SmartRadL (09/19-02/22) 810.605,00 -.- -.- -.- 81.930,26 SmartHelm (11/19-10/22) 1.483.051,00 -.- -.- -.- 50.319,57 bikesim (12/19-11/20) 84.948,00 -.- -.- -.- -.- * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16283 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. ** Die Anlage wurde mit Schreiben vom 24. Januar 2020 nachgereicht, diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16283 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16283 Für den mFUND insgesamt wurden seit 2016 603 Skizzen eingereicht und 200 Verbünde mit 620 Zuwendungsempfängern bewilligt. Die Anzahl der Radverkehrsprojekte vor der Bewilligung ist nicht erfasst. Anträge können über das Förderportal des Bundes (www.foerderportal.bun d.de/easyonline/) eingereicht werden. In der Förderlinie 1 ab 1. Februar 2020, in der Förderlinie 2 zum Abgabedatum des nächsten Förderaufrufs (voraussichtlich erstes Halbjahr 2020). Der mFUND ist in der mittelfristigen Finanzplanung bis 2023 mit jährlichen Mitteln in Höhe von rd. 40 Mio. Euro ausgestattet. Förderprogramm „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ Im Rahmen des Programmes Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme ( DkV) wurden 32 Förderanträge in 2018 und 2019 zur Förderung des Radverkehrs gestellt und 24 Anträge bewilligt. Der bisherige Mittelabruf: 2018: 6.883,02 Euro, 2019: 323.495,54 Euro. Zu Einzelheiten wird auf die Seite des BMVI verwiesen (vgl. www.bmvi.de/ SharedDocs/DE/Artikel/G/digialisierung-kommunaler-verkehrssysteme.html). Der Basisfördersatz liegt bei bis zu 50 Prozent, für finanzschwache Städte und Gemeinden bei bis zu 70 Prozent der Ausgaben. Anträge können über das Förderportal des Bundes (www.foerderportal.bun d.de/easyonline/) eingereicht werden. Bislang sind keine weiteren Förderaufrufe und Fortschreibungen geplant. Förderung im Bereich der Wasserstraßen Der Bund unterstützt die Bemühungen von Kommunen und Gemeinden, den radverkehrstauglichen Ausbau der bundeseigenen Betriebswege an Bundeswasserstraßen zu ermöglichen. Dazu können die Betriebswege an Bundeswasserstraßen mit jährlich bis zu 1,087 Mio. Euro unter finanzieller Beteiligung der Kommunen und Gemeinden ausgebaut werden. Die Kommunen und Gemeinden übernehmen die durch den Radverkehr bedingte Verkehrssicherungspflicht. Um das Interesse der Gemeinden und Kommunen zu erhöhen, können ab 2020 auf Antrag Mittel aus in Höhe von 90 Prozent der Kosten für den Radwegeausbau (Sprungkosten gegenüber dem Betriebswegeausbau) bei 10-prozentiger finanzieller Beteiligung verwendet werden. Förderprogramm „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) und Kommunalrichtlinie der NKI: Es wird auf die Anlage 2 verwiesen.* Für detaillierte Angaben zum Förderprogramm Klimaschutz durch Radverkehr wird auf den Internetauftritt verwiesen (vgl. www.klimaschutz.de/radverkehr). Die Förderquote beträgt derzeit bis zu 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben . In einem zweistufigen Verfahren können Projektskizzen zwischen dem 1. Februar bis 30. April 2020 und vom 1. August bis 31. Oktober 2020 eingereicht werden. Die benannten Förderangebote der NKI werden mit Perspektive auf die Jahre 2020 bis 2030 kontinuierlich an aktuelle Bedürfnisse und Notwendigkeiten angepasst. * Von einer Drucklegung der Anlage wird abgesehen. Diese ist auf Bundestagsdrucksache 19/16283 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar. Drucksache 19/16283 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Anträge in der Kommunalrichtlinie können ab dem 1. Januar 2020 ganzjährig beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Detaillierte Informationen zur Förderung und Antragstellung können der Kommunalrichtlinie sowie dem zugehörigen Hinweisblatt für investive Förderschwerpunkte unter www.klimasch utz.de/kommunalrichtlinie entnommen werden. Im Regelfall erfolgt die Förderung durch eine nicht rückzahlbare Zuwendung in Höhe von bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Finanzschwache Kommunen, Kitas, Schulen , Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe, Jugendwerkstätten, Sportstätten und Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren können erhöhte Förderquoten erhalten. 7. Wie, und wo werden die Förderaufrufe für die genannten Programme öffentlich bekannt gegeben? 8. Wie, und über welche Kanäle werden die Förderaufrufe für die genannten Programme an kommunale Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger weitergeleitet? Die Fragen 7 und 8 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufrufe zu den Förderprogrammen „Modellvorhaben des Radverkehrs“ und „Nationaler Radverkehrsplan 2020“ werden auf den Internetseiten des BMVI (www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Dossier/Radverkehr/radverkehr.html) und des Projektträgers BAG (www.bag.bund.de/DE/Navigation/Foerderprogramme/Ra dverkehr/Investive_Massnahmen/investive_massnahmen_node.html) sowie dem NRVP-Portal (www.nrvp.de) veröffentlicht. Förderaufrufe des mFUND werden über den Bundesanzeiger, die Internetseite des BMVI, den mFUND-Newsletter und durch die sozialen Medien bekanntgegeben . Die Förderaufrufe des Förderprogramms „Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme “ wurden auf der Internetseite des BMVI sowie der Internetseite des Förderprogramms, über einen Newsletter an die betroffenen Kommunen sowie auf diversen Informationsveranstaltungen mit kommunalen Vertretern bekannt gegeben. Aufrufe zu den Förderprogrammen „Klimaschutz durch Radverkehr“ im Rahmen der NKI und der Kommunalrichtlinie der NKI. Die Veröffentlichung erfolgt über vielfältige Kanäle. Das BMU veröffentlicht die Förderaufrufe auf der Onlineplattform bmu.bund.de und im Bundesanzeiger . Neben der klassischen Pressearbeit (Pressemitteilungen, Newsletter, Artikel in Fachzeitschriften etc.) werden regelmäßig Meldungen auf der NKI- Internetseite sowie in den sozialen Medien (Facebook, Twitter, YouTube) veröffentlicht . Die Flyer und Broschüren zu den Förderprogrammen der NKI werden regelmäßig aktualisiert und online sowie auf relevanten Veranstaltungen und über Multiplikatoren bereitgestellt. Mit dem Service und Kompetenzzentrum : Kommunaler Klimaschutz (SK:KK) hat das BMU eine Einrichtung zur Beratung von Kommunen im kommunalen Klimaschutz geschaffen. Bei fachlichen und administrativen Fragen zur Antragstellung steht den Kommunen außerdem der Projektträger Jülich zur Seite. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 25 – Drucksache 19/16283 Drucksache 19/16283 – 26 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 27 – Drucksache 19/16283 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333