Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Heike Hänsel, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/14743 – Die Bundesregierung und die Kooperations- und Exportaktivitäten der deutschen Verteidigungsindustrie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung fördert den Export deutscher Rüstungstechnologie auf verschiedene Weise. Mitglieder des Bundeskabinetts lassen sich auf Auslandsreisen von Lobbyisten der Rüstungsbranche begleiten und werben vor Ort für deren Produkte (Bundestagsdrucksache 18/12335, Antwort zu Frage 1). Eine Grundlage ist das am 13. Juli 2016 verabschiedete Weißbuch zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, in dem die Bundesregierung ihren Willen bekräftigt hat, Kooperations- und Exportaktivitäten der deutschen Verteidigungsindustrie mit dem außenwirtschaftlichen und sonstigen Instrumentarien zu flankieren. Auch mit dem Strategiepapier zur Stärkung der Verteidigungsindustrie in Deutschland vom 8. Juli 2015 habe die Bundesregierung das aus ihrer Sicht „elementare nationale und europäische Interesse an der Sicherung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Verteidigungsindustrie unterstrichen, deren Beitrag zur militärischen Fähigkeitsentwicklung betont sowie die exportpolitische Flankierung als Instrument zur Sicherung von verteidigungsindustriellen Schlüsseltechnologien aufgeführt“. Dies würde auch die Industriebegleitung bei Auslandsreisen von Mitgliedern der Bundesregierung mit einschließen (Bundestagsdrucksache 19/2793, Vorbemerkung der Bundesregierung). Die Bundesregierung steht zu Fragen der Verteidigungsindustrie mit unterschiedlichsten Personen und Organisationen im regelmäßigen Austausch. Darunter fallen Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern unter anderem von Unternehmen wie Rheinmetall (Bundestagsdrucksache 19/12634, Antwort zu Frage 20 f.) und Krauss-Maffei Wegmann (Bundestagsdrucksache 19/12635, Antwort zu Frage 21 f.) sowie Verbänden, wie jenen, die gemäß Beschluss des Deutschen Bundestages vom 21. September 1972 der Präsident des Deutschen Bundestages in einer öffentlichen Liste führt (www.bundestag.de/parlament/lo bbyliste). Vor diesem Hintergrund besteht immer wieder ein öffentliches Interesse daran, welche Beziehungen zwischen der Bundesregierung und der Verteidigungsindustrie sowie zu weiteren Unternehmen und Verbänden der Rüstungswirtschaft bestanden bzw. bestehen. Zuletzt wurde dies nach Ansicht der Fragesteller deutlich im Fall eines libanesischen Rüstungslobbyisten, der in den vergangenen Jahren ein politisches Netzwerk in Berlin mit teuren Weinge- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16291 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. schenken gepflegt und damit bisher unbekannten Zugang zu hohen Beamten der Bundesregierung gesucht haben soll. Unter anderem sollen Unterlagen aus dem Berliner Luxuskaufhaus KaDeWe zeigen, dass auch der heutige Bundespräsident und ehemalige Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier auf den Empfängerlisten stand (www.zdf.de/politik/frontal-21/stei nmeier-stand-auf-geschenkeliste-von-waffenhaendler-100.html). Er soll einen Präsentkorb mit drei Rotweinflaschen Dom Pérignon im Wert von insgesamt 1323,99 Euro erhalten haben. Empfänger sollen aber auch die Büros von Ex- Kanzler Gerhard Schröder und die Kanzlei des ehemaligen Bundesministers des Innern Otto Schily gewesen sein. Absender der Präsente soll Ahmad El Husseini gewesen sein, ein Millionär aus dem Libanon, der inzwischen die Staatsbürgerschaft des Karibikstaats St. Kitts und Nevis hat und jahrelang in Abu Dhabi in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) als Bauunternehmer , Rüstungslobbyist und Waffenhändler aktiv gewesen sein soll (www.ster n.de/politik/deutschland/frank-walter-steinmeier-stand-auf-empfaengerliste-fu er-teure-praesentkoerbe-8920418.html). Bereits 2017 berichtete das Magazin „Stern“ über Kontakte von El Husseini zu Gerhard Schröder, Otto Schily und Bodo Hombach, aber auch zur Rheinmetall AG und zum Rheinmetall-Chef Armin Papperger, der zugleich Präsident des Bundesverbandes der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV) war. Der BDSV ist auch als Lobbyist auf der entsprechenden Liste des Deutschen Bundestages registriert (www.bundestag.de/resource/blob/189476/feca8c6dde9d386fa0a9f0a68e a6fc90/lobbylisteaktuell-data.pdf). Ahmad El Husseini soll auch Kontakt zu Dieter Haller gehabt haben. Dieser war zweimal deutscher Botschafter in Saudi-Arabien, einem der wichtigsten Kunden der deutschen Rüstungsindustrie. Im Auswärtigen Amt (AA) soll er zudem für deutsche Rüstungsexporte zuständig gewesen sein (https://correcti v.org/top-stories/2019/09/24/die-weine-des-waffenhaendlers%E2%80%8B/). Der ehemalige Leiter der Wirtschaftsabteilung im AA und deutscher Botschafter in Saudi-Arabien ist aktuell als Senior Advisor der Berliner PR- und Lobbyagentur WMP Eurocom tätig (www.stern.de/politik/ausland/saudi-arabien-- deutscher-ex-botschafter-wechselt-zu-pr-agentur-der-saudis-8423148.html). Die Bundeswehr bildet ausländische Streitkräfte an deutschen Rüstungsgütern aus (Bundestagsdrucksache 18/12707, Antwort zu Frage 1). Waffen der Bundeswehr werden im In- wie im Ausland vorgeführt. Im Jahr 2018 war die Bundeswehr einmal mehr größter Einzelaussteller auf der Internationalen Luftund Raumfahrtausstellung Berlin (ILA). Sie stellte ihre Fähigkeiten in einem umfangreichen Auftritt am Boden und in der Luft dar (www.ila-berlin.de/de/p rogramm/flugprogram-der-superlative). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Unternehmen der Rüstungsindustrie sind solche, die für militärische Zwecke konstruierte oder angepasste Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen anbieten. Dabei müssen diese Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen von besonderer Relevanz für das jeweilige Unternehmen sein, etwa durch einen nicht unerheblichen Anteil am Gesamtumsatz. Produkte, Verfahren und technische Dienstleistungen sind hierbei insbesondere Kriegswaffen im Sinne von Teil B der Kriegswaffenliste als Anlage zu § 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen und Waffen, Munition und Rüstungsmaterial (sonstige Rüstungsgüter) im Sinne von Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste (Anlage AL) der Außenwirtschaftsverordnung. Die nachfolgenden Angaben zu Gesprächen erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen . Eine Verpflichtung zur Erfassung sämtlicher geführter Gespräche (einschließlich Telefonate) besteht nicht, und eine solche umfassende Dokumentation wurde auch nicht durchgeführt (siehe dazu auch die Vorbemerkung der Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LIN- Drucksache 19/16291 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode KE. auf Bundestagsdrucksache 18/1174). Diesbezügliche Daten sind somit möglicherweise nicht vollständig. Eine namentliche Benennung von Personen unterhalb der Leitungsebene erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, dem sämtliche persönlichen oder personenbezogenen Daten unterfallen, hat als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts Verfassungsrang (Artikel 2 Absatz 1 des Grundgesetzes – GG – in Verbindung mit Artikel 1 Absatz 1 GG; vergleiche BVerfGE 65, 1 [41 ff.]; 118, 168 [184]; 128, 1 [43, 44]). Einschränkungen dieses Rechts sind nur im überwiegenden Allgemeininteresse und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 65, 1, Ls. 2). Bei der Abwägung mit dem parlamentarischen Frage- und Informationsrecht des Deutschen Bundestages ist zu beachten, dass das Fragerecht als politisches Kontrollrecht auf Überprüfung des Verhaltens der Bundesregierung gerichtet ist (vergleiche auch BVerfGE 67, 100 [144]; 77, 1 [47]). Soweit das Verhalten einzelner Beschäftigter überhaupt Gegenstand parlamentarischer Kontrolle sein kann, kommt einer namentlichen Nennung im vorliegenden Zusammenhang keine gesteigerte Aussagekraft zu. Hinzu kommt, dass es unterhalb der Leitungsebene aufgabenbedingt seit 2018 vielfältige dienstliche Kontakte von Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Ressorts zu Unternehmen und Verbänden der Verteidigungsindustrie gab und dabei auch zu den genannten Unternehmen und Verbänden . Eine vollständige und umfassende Aufstellung über all diese Kontakte existiert nicht und kann aufgrund fehlender Recherchierbarkeit, z. B. wegen Personalwechsel, auch nicht erstellt werden. Eine Auflistung von Einzelterminen der Ressorts unterhalb der Leitungsebene erfolgt daher grundsätzlich nicht. Bei der Beantwortung der Fragen 4 bis 7 sowie 18 und 21 bis 23 wurde für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) eine Einstufung als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ vorgenommen. Das BMVg steht in einer Auftraggeberrolle . Die Veröffentlichung von detaillierten Industriekontakten, die häufig im Zusammenhang mit konkreten Beschaffungsvorhaben stehen, verbietet sich aus wettbewerbsrechtlicher Sicht. Ferner sind Rückschlüsse auf verfassungsrechtlich geschützte Geschäftsgeheimnisse möglich und damit Grundrechte der beteiligten Unternehmen und Personen berührt. Eine Veröffentlichung der Antworten zu den Fragen 18 und 21 bis 23 birgt die Gefahr von Rückschlüssen durch Drittländer auf deutsche Ausbildungskapazitäten und die Priorisierung bei der Ausbildungsunterstützung im Rahmen von Rüstungsexporten. Unter Abwägung zwischen den verfassungsrechtlich geschützten Geschäftsgeheimnissen und den Sicherheitsinteressen der Bundesregierung einerseits und dem Informationsanspruch des Deutschen Bundestages andererseits hat die Bundesregierung die erfragten Informationen zum Teil als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16291 1. Welche Vertreterinnen und Vertreter der Rüstungsindustrie (Unternehmen, die Güter nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz herstellen) haben die folgenden Mitglieder der Bundesregierung im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 auf welchen Auslandsreisen begleitet (bitte unter Angabe der jeweiligen An- und Abreisedaten sowie unter jeweiliger Nennung der Gesprächspartner der unten genannten Mitglieder der Bundesregierung): a) Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, b) Bundesminister des Auswärtigen Sigmar Gabriel (bis März 2018) bzw. Heiko Maas (ab März 2018), c) Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Brigitte Zypries (bis März 2018) bzw. Peter Altmaier (ab März 2018), d) Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen (bis Juli 2019), e) Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Dr. Gerd Müller? 2. Bei welchen Auslandsreisen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 wurden Staatssekretärinnen und Staatssekretäre bzw. Staatsministerinnen und Staatsminister des a) Bundeskanzleramtes, b) Auswärtigen Amts (AA), c) Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), d) Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), e) Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von Vertreterinnen und Vertretern welcher Unternehmen der Rüstungsindustrie (Unternehmen, die Güter nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz herstellen) begleitet (bitte unter Angabe der jeweiligen An- und Abreisedaten sowie unter jeweiliger Nennung der Gesprächspartnerinnen und Gesprächspartner der Staatsministerinnen und Staatsminister und Staatssekretärinnen und Staatssekretäre aufführen)? 3. Welche Funktion (Stellenbezeichnung) hatten diese Vertreterinnen und Vertreter (Fragen 1 und 2) innerhalb ihrer Unternehmen? Die Fragen 1 bis 3 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage verwiesen. 4. An welchen Gesprächsterminen, Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des BMVg, des AA, des BMZ und des BMWi nahmen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Vertreterinnen und Vertreter der Rüstungsunternehmen a) AIRBUS, b) Krauss-Maffei Wegmann, c) Diehl Defence Holding, d) Heckler & Koch, e) Fr. Lürssen Werft GmbH & Co. KG, f) MBDA Deutschland, g) MTU Aero Engines, Drucksache 19/16291 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode h) MTU Friedrichshafen, i) Rheinmetall AG, j) ThyssenKrupp Marine Systems, k) Thales Group, l) BAE Systems, m) Northrop Grumman, n) Lockheed Martin, o) Boeing Defense, Space and Security, p) General Dynamics, q) Raytheon Company, r) Leonardo S.p.A., s) ESG Elektroniksystem- und Logistik-GmbH, t) EMT Penzberg (inklusive Tochterunternehmen) teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, ihres Ortes, ihres Datums sowie der Namen der Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Unternehmens und der Themen der Gespräche etc.)? 5. An welchen Gesprächsterminen, Veranstaltungen, Terminen etc. der in der Frage 4 a bis 4t) genannten Unternehmen und/oder ihrer Tochtergesellschaften nahmen welche Mitglieder und/oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des BMVg, des AA, des BMZ und des BMWi im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, ihres Ortes, ihres Datums sowie der Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Bundesministeriums und der Themen der Gespräche etc.)? 6. An welchen Gesprächsterminen, Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des BMVg, des AA, des BMZ und des BMWi nahmen im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 Vertreterinnen und Vertreter der in der aktuellen Fassung der Lobbyisten-Liste des Deutschen Bundestages (www.bundestag.de/resource/blob/189476/9f9 13587ac06830ca397e1edeb0184fc/lobbylisteaktuell-data.pdf) registrierten Verbände a) Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e. V. (BDLI), b) Bundesverband der Deutschen Sicherheits- und Verteidigungsindustrie e. V. (BDSV), c) Deutsche Gesellschaft für Wehrtechnik e. V. (DWT), d) Gesellschaft für Sicherheitspolitik e. V. teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen , ihres Ortes, ihres Datums sowie der Namen der Vertreter bzw. Vertreterinnen der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Bundesministeriums und der Themen der Gespräche etc.)? Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16291 7. An welchen Gesprächsterminen, Veranstaltungen, Terminen etc. der in der Frage 6 genannten Verbänden nahmen welche Mitglieder und/oder Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des BMVg, des AA, des BMZ und des BMWi im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, ihres Ortes, ihres Datums sowie der Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Bundesministeriums und der Themen der Gespräche etc.)? Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Anlage bzw. die weitere Anlage „VS – Nur für den Dienstgebrauch “ verwiesen.* 8. In wie vielen Fällen wurden seit 2010 durch welche aktiven und ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung gemäß § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) Geschenke, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten haben, gegenüber der Bundesregierung – die über die Verwendung der Geschenke entscheidet – angezeigt (bitte entsprechend den Jahren die Mitglieder der Bundesregierung einschließlich Ressortzuständigkeit auflisten )? Es wird auf die Anlage verwiesen. Bei den in der dortigen Tabelle genannten angezeigten Geschenken handelte es sich um Preisgelder, die jeweils als Spende verwendet wurden. 9. Haben aktive und/oder ehemalige Mitglieder der Bundesregierung mit Sanktionen bzw. Strafen zu rechnen, wenn sie ihrer Anzeigepflicht gemäß § 5 Absatz 3 BMinG nachkommen? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie plant die Bundesregierung diese Regelungslücke zu schließen? § 5 Absatz 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (BMinG) bestimmt, dass Mitglieder und ehemalige Mitglieder der Bundesregierung dieser über Geschenke, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten, Mitteilung zu machen haben. Die Bundesregierung entscheidet über die Verwendung der Geschenke. Die Vorschrift trägt einerseits der geübten Praxis Rechnung, wonach in exponierten politischen Positionen insbesondere auf internationaler Ebene Geschenke üblich sind. Andererseits sollen Mitglieder der Bundesregierung – ähnlich dem beamtenrechtlichen Grundsatz aus § 71 des Bundesbeamtengesetzes – keine Geschenke in Bezug auf ihr Amt behalten, um unerwünschte Bindungen zu vermeiden und weil diese Geschenke zumeist im Grunde dem vom Regierungsmitglied repräsentierten Staat zuzurechnen sind. Daher dürfen Mitglieder der Bundesregierung zwar Geschenke ohne Genehmigung annehmen, haben aber der Bundesregierung hierüber Mitteilung zu machen. (siehe Busse, Bundesministergesetz , § 5 BMinG, Fn. 6) Bei Erfüllung dieser gesetzlich bestimmten Mitteilungspflicht durch das jeweilige Mitglied der Bundesregierung stellt sich die Frage von Sanktionen bzw. Strafen nicht. Insoweit ist eine Regelungslücke, die durch die Bundesregierung zu schließen wäre, nicht vorhanden. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16291 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Haben seit 2010 die früheren Mitglieder der Bundesregierung a) Gerhard Schröder, b) Otto Schily und c) Dr. Frank-Walter Steinmeier Geschenke gemäß § 5 Absatz 3 BMinG, die sie in Bezug auf ihr Amt erhalten haben, gegenüber der Bundesregierung angezeigt? Wenn ja, in welchem Jahr wurde welches Geschenk bzw. wurden welche Geschenke in welcher Höhe angezeigt? Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat folgende Geschenke angezeigt : • 2016: Ökumenischer Preis der Katholischen Akademie Bayern, dotiert mit 10.000 Euro, • 2016: Europapreis für politische Kultur der Hans Ringier-Stiftung, dotiert mit 50.000 Euro, • 2017 Ignatz-Bubis-Preis für Verständigung der Stadt Frankfurt am Main, dotiert mit 50.000 Euro. 11. Wurden seit 2010 Geschenke gemäß § 5 Absatz 3 BMinG von Ahmad El Husseini gegenüber der Bundesregierung angezeigt? Wenn ja, in welchem Jahr bzw. in welchen Jahren wurde durch welches aktive und/oder ehemalige Mitglied bzw. wurden durch welche aktiven und/oder ehemaligen Mitglieder der Bundesregierung welche Geschenke in welcher Höhe angezeigt? Es wurden keine Geschenke angezeigt. 12. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Berichte über Geschenke von Ahmad El Husseini an Gerhard Schröder, Otto Schily und Dr. Frank-Walter Steinmeier (siehe Vorbemerkung der Fragesteller), und wie geht die Bundesregierung diesen konkret nach, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung im Falle eines Verstoßes gegen § 5 Absatz 3 BMinG? Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Vorschriften über die Annahme von Geschenken beachtet wurden, und verweist im Übrigen auf die Antwort zu Frage 11. 13. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnisse (auch nachrichtendienstliche ) über mutmaßliche Aktivitäten von Ahmad El Husseini als Rüstungslobbyist ? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16291 14. An welchen Gesprächsterminen, Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des BMVg, des AA, des BMZ und des BMWi nahm Ahmad El Husseini seit 2010 teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, ihres Ortes, ihres Datums sowie der Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Bundesministeriums und der Themen der Gespräche etc.)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. 15. An welchen Gesprächsterminen, Veranstaltungen, Sitzungen etc. der Bundesregierung, des Bundeskanzleramtes, des BMVg, des AA, des BMZ und des BMWi nahmen seit 2010 Vertreterinnen und Vertreter von Commodore Consult (Berlin) und/oder Federal Development (Abu Dhabi ) teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen , ihres Ortes, ihres Datums, der Namen der Vertreterinnen und Vertreter des jeweiligen Unternehmens sowie der Namen der Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bzw. des jeweiligen Bundesministeriums und der Themen der Gespräche)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Frage vor. 16. An welchen Gesprächsterminen mit Dieter Haller vom AA nahm Ahmad El Husseini seit 2010 bis zur Beendigung der Tätigkeit von Dieter Haller beim AA teil, und wann genau (bitte mit Auflistung der entsprechenden Veranstaltungen, Themen der Gespräche, ihres Ortes, ihres Datums)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 17. Inwieweit gab es neben der damaligen Bundesverteidigungsministerin Dr. Ursula von der Leyen auch durch den damaligen Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier eine „hervorragende Flankierung“ des Verkaufs der Fregatten des Typs Meko A-200 durch ThyssenKrupp Marine Systems (TKMS) einschließlich Ausbildungsunterstützung durch die Bundeswehr (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/bundeswehr-foerdert-e xporte-deutscher-ruestungsfirmen-a-1046170.html)? Laut dem genannten Medienbericht entstammt das Zitat einem Schreiben des damaligen Vorstandsvorsitzenden der ThyssenKrupp AG an die damalige Bundesministerin der Verteidigung Dr. Ursula von der Leyen. Der Medienbericht bezieht sich nicht auf den damaligen Bundesminister des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier. Drucksache 19/16291 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Welche Ausbildungsmaßnahmen für welche ausländischen Sicherheitskräfte in Deutschland hat die Bundeswehr im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern vorgenommen, und wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der Bundesregierung , dem exportierenden Unternehmen und dem Empfängerland aufgeteilt (bitte entsprechend für 2018 und das erste Halbjahr 2019 getrennt unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten beantworten)? Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen .* Soweit nicht anders dargestellt, erfolgte die Kostenerstattung durch das Empfängerland . 19. Welche Ausbildungsmaßnahmen für welche ausländischen Sicherheitskräfte hat die Bundeswehr im Jahr 2018 und im ersten Halbjahr 2019 im Zusammenhang mit welchen privatwirtschaftlichen Exporten von Rüstungsgütern im jeweiligen Empfängerland oder in einem Drittstaat vorgenommen , und wie wurden die Kosten der jeweiligen Ausbildungsmaßnahme zwischen der Bundesregierung, dem exportierenden Unternehmen und dem Empfängerland aufgeteilt (bitte nach 2017 und erstem Quartal 2018 getrennt unter Angabe der Dauer der Maßnahme und der Anzahl der beteiligten Ausbilder und der Höhe der Einzel- und Gesamtkosten beantworten)? Die Bundeswehr hat im angefragten Zeitraum keine Maßnahmen im Sinne der Fragestellung durchgeführt. 20. Wurde bei diesen in den Fragen 4 und 5 aufgeführten Ausbildungsmaßnahmen vom Grundsatz abgewichen, dass eine „Ausbildungsunterstützung (…) grundsätzlich nur im Rahmen freier Kapazitäten und gegen Vollkostenerstattung durch das Empfängerland erfolgt“ (Bundestagsdrucksache 17/14653), und wenn ja, warum wurde jeweils davon abgewichen (bitte hierbei unterscheiden, ob von dem Grundsatz „freie Kapazitäten “ oder dem der „Vollkostenerstattung“ abgewichen wurde)? Von dem Grundsatz wurde nicht abgewichen. 21. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte durch die Bundeswehr für das zweite Halbjahr 2019 und für 2020 a) sind vorgesehen, b) sind gegenwärtig in Planung, c) werden gegenwärtig verhandelt, d) sind von einem Rüstungsunternehmen oder einem potentiellen Käufer deutscher Rüstungsgüter angefragt (bitte unter jeweiliger Angabe des Landes und des Ausbildungsgegenstandes beantworten)? 22. Wie viele der zur Ausbildung von Soldaten für den Einsatz auf Überwasserschiffen zur Verfügung stehenden Plätze der Bundeswehr wurden 2018 und im ersten Halbjahr 2019 jeweils ausländischen Soldaten im Zusammenhang mit Rüstungsexportvorhaben (kommerzielle wie nichtkom- * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 9 – Drucksache 19/16291 merzielle) gestellt (bitte unter Zuordnung zu den einzelnen Ausbildungsstandorten , dem jeweiligen Exportvorhaben, nach 2018 und erstem Halbjahr 2019 getrennt aufgeschlüsselt sowie unter Angabe der prozentualen Auslastung der gesamten Ausbildungskapazität durch ausländische Soldaten im besagten Zusammenhang beantworten)? 23. Wie viele der zur Ausbildung von Soldaten für den Einsatz auf Unterwasserschiffen zur Verfügung stehenden Plätze der Bundeswehr wurden 2018 und im ersten Halbjahr 2019 jeweils ausländischen Soldaten im Zusammenhang mit Rüstungsexportvorhaben (kommerzielle wie nichtkommerzielle ) gestellt (bitte unter Zuordnung zu den einzelnen Ausbildungsstandorten , dem jeweiligen Exportvorhaben, nach 2018 und im ersten Halbjahr 2019 getrennt aufgeschlüsselt sowie unter Angabe der prozentualen Auslastung der gesamten Ausbildungskapazität durch ausländische Soldaten im besagten Zusammenhang beantworten)? Die Fragen 21 bis 23 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen .* 24. Welche Rüstungsgüter der Bundeswehr wurden 2018 und im ersten Halbjahr 2019 zum Zweck der Vorführung in welches Land verbracht (bitte unter Angabe der genauen Bezeichnung bzw. des Namens des Rüstungsgutes und, ob die Rüstungsgüter auf Messen oder anderweitig präsentiert wurden, beantworten), und welche Kosten sind dabei jeweils entstanden , und wer hat sie jeweils getragen (bitte nach 2018 und im ersten Halbjahr 2019 getrennt unter Angabe der Kosten im Detail: Kosten für Personal, Wartung, Transport, Versicherung, Beschaffung von Ersatzteilen , Treibstoff, Unterstützungsleistungen u. Ä. beantworten)? Es wird auf die Anlage verwiesen. 25. An welchen deutschen Botschaften ist seit 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 über die in der Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 19/2793 genannten hinaus ein wehrtechnischer Attaché tätig (jeweils mit Angabe des Datums der Schaffung dieser Stellen beantworten)? An der Deutschen Botschaft in Singapur ist seit dem 1. Juli 2018 und an der Deutschen Botschaft in Tel Aviv ist seit dem 1. September 2018 ein wehrtechnischer Attaché über die in der o. g. Antwort der Bundesregierung genannten hinaus tätig. 26. Welche Kosten sind durch die Entsendung von wehrtechnischen Attachés im Jahr 2018 bzw. im ersten Halbjahr 2019 entstanden (bitte getrennt aufführen)? Durch die Entsendung von wehrtechnischen Attachés sind im Jahr 2018 Kosten in Höhe von 1.137.274 Euro und im ersten Halbjahr 2019 in Höhe von 840.735 Euro entstanden. Die Kostenberechnung berücksichtigt den dienstortspezifischen Auslandszuschlag und die personenbezogene Vergütungsgruppe unter Heranziehung von Standardsätzen der Kosten- und Leistungsrechnung. Gleiches gilt für Personalnebenkosten und Sachkosten. * Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Drucksache 19/16291 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 27. An welchen deutschen Botschaften wurde der Militärattachéstab 2018 und im ersten Halbjahr 2019 vergrößert oder verkleinert, und was war jeweils der Grund hierfür (bitte unter der Angabe, wie die Zusammensetzung des Stabes im Einzelnen verändert wurde, z. B. Schaffung der Stelle eines Marineattachés an der Botschaft „XYZ“, und Datum beantworten ; vgl. Bundestagsdrucksache 19/2793, Antwort zu Frage 13)? Als Folge veränderter sicherheitspolitischer Interessen der Bundesregierung wurden im Militärattachédienst im genannten Zeitraum Veränderungen gemäß der in der Anlage befindlichen Tabelle vorgenommen. 28. An welchen deutschen Botschaften ist die Schaffung neuer Stellen für wehrtechnische Attachés in den nächsten zwei Jahren geplant, und wie begründet die Bundesregierung dies jeweils? Zurzeit gibt es keine abgeschlossene Planung zur Einrichtung neuer Stellen für wehrtechnische Attachés. 29. Welche Kosten sind der Bundesregierung durch einzelne Rüstungsunternehmen (Unternehmen, die Güter nach dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen und dem Außenwirtschaftsgesetz herstellen), Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Rüstungsindustrie oder anderweitige von der Rüstungsindustrie finanzierte Organisationen 2018 und im ersten Halbjahr 2019 entstanden (bitte nach 2018 und im ersten Halbjahr 2019 getrennt auflisten)? Die Bundesregierung ermittelt grundsätzlich keine Kosten, die ihr ggf. durch einzelne Rüstungsunternehmen, Verbände oder sonstige Zusammenschlüsse der Rüstungsindustrie oder anderweitig von der Rüstungsindustrie finanzierten Organisationen entstanden sind. 30. In welche Länder hat die Bundesregierung Exportkreditgarantien für Lieferungen und Leistungen (sogenannte Hermesbürgschaften), die Rüstungsgüter betrafen, 2018 und im ersten Halbjahr 2019 übernommen (bitte entsprechend für 2018 und im ersten Halbjahr 2019 getrennt einschließlich Land mit Güterbeschreibung, Höhe der Bürgschaft und antragstellendem Unternehmen auflisten)? Die Bundesregierung hat im Jahr 2018 Exportkreditgarantien für Rüstungsgüter in Höhe von 6 Mio. Euro für Schlepperfahrzeuge für den Einsatz im Flughafenvorfeld in Ägypten übernommen. Im ersten Halbjahr 2019 wurden Exportkreditgarantien für Rüstungsgüter in Höhe von 94 Mio. Euro übernommen. Diese betrafen in Höhe von 6 Mio. Euro die Erneuerung und Überholung des Antriebssystems eines Marine-Versorgerschiffes in Uruguay und in Höhe von 88 Mio. Euro den Umbau eines im Bau befindlichen U-Bootes in Israel. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 11 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 13 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 14 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 16 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 17 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 19 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 20 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 21 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 22 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 23 – Drucksache 19/16291 Drucksache 19/16291 – 24 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333