Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Münzenmaier, Christoph Neumann, Verena Hartmann, Dr. Axel Gehrke und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15572 – Pläne der Bundesregierung für die Digitalisierung der deutschen Tourismuswirtschaft im Rahmen der nationalen Tourismusstrategie V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ende April 2019 hat die Bundesregierung Eckpunkte für eine nationale Tourismusstrategie beschlossen. In ihr werden die Handlungsfelder identifiziert , auf denen die Bundesregierung im Rahmen ihrer Gesetzgebungszuständigkeit zur Erreichung tourismusstrategischer Ziele durch die Setzung entsprechender Rahmenbedingungen beitragen will (Bundestagsdrucksache 19/9810). Zu den von der Bundesregierung benannten Handlungsfeldern gehört auch die fortschreitende Digitalisierung des Konsumverhaltens, der Geschäftsmodelle und -prozesse sowie des gesamten Wettbewerbsumfelds im Tourismus (ebd., S. 4). Insbesondere kleine und mittlere Betriebe und Reisegebiete der Tourismusbranche benötigen nach Aussage der Bundesregierung faire Wettbewerbsbedingungen , um sich bei der digitalen Transformation im Umfeld global operierender Marktteilnehmer behaupten zu können (ebd., S. 4). Die Verfügbarkeit von schnellem Internet und flächendeckendem Mobilfunk sei zudem gerade für die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschlands und für die Steigerung der touristischen Attraktivität vieler ländlicher Regionen ein Schlüsselfaktor (ebd., S. 4). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16292 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. In welchen Zweigen des Tourismus besteht nach Auffassung der Bundesregierung in Deutschland bei der Digitalisierung noch unausgeschöpftes Potential? Digitalisierung ist ein Megatrend und umfasst nahezu alle Bereiche des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens. Digitalisierte Kommunikationswege, digitale Produkte und Services, Vermarktung, Management sowie ein sich veränderndes Informations- und Konsumverhalten haben Auswirkungen auf den Tourismus und die Tourismusbranche auf allen Ebenen und in allen Zweigen. In den vom Bundeskabinett am 30. April 2019 beschlossenen Eckpunkten für eine nationale Tourismusstrategie wurde deshalb das Handlungsfeld „Tourismus 4.0 erkennen“ definiert. Das Eckpunktepapier ist zu finden unter www.bm wi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/eckpunkte-tourismusstrategie.pdf?__blob=p ublicationFile&v=6. Im Jahr 2020 werden im Zuge der weiteren Konkretisierung der nationalen Tourismusstrategie alle Bereiche der Tourismuswirtschaft die Möglichkeit haben, die Potentiale durch die Digitalisierung zu erörtern. 2. Welche Wettbewerbsbedingungen der Tourismuswirtschaft will die Bundesregierung neugestalten, damit sich kleine und mittlere Betriebe und Reisegebiete der Tourismusbranche bei der digitalen Transformation im Umfeld global operierender Marktteilnehmer behaupten können? Die Bundesregierung hat in dem in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Kabinettbeschluss vom 30. April 2019 unter anderem das strategische Ziel formuliert „Wir stärken die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschland und der mittelständisch geprägten Tourismuswirtschaft und belassen ihr Freiräume, sich zu entfalten“. Die Frage, welche Wettbewerbsbedingungen gegebenenfalls neu gestaltet werden müssen, damit sich kleine und mittlere Unternehmen und Reisegebiete bei der digitalen Transformation im Umfeld global operierender Marktteilnehmer behaupten können, wird im Rahmen eines breit angelegten Dialogprozesses zwischen Wirtschaft und Politik, Bund und Ländern erörtert werden. Dieser Prozess startet Anfang des Jahres 2020. 3. In welcher Weise will die Bundesregierung als änderungsbedürftig eingestufte Wettbewerbsbedingungen der Tourismuswirtschaft neugestalten, damit kleine und mittlere Betriebe und Reisegebiete der Tourismusbranche sich bei der digitalen Transformation im Umfeld global operierender Marktteilnehmer behaupten können? 4. Bis wann sollen die von der Bundesregierung als änderungsbedürftig eingestuften Rahmenbedingungen neugestaltet werden, damit sich kleine und mittlere Betriebe und Reisegebiete der Tourismusbranche bei der digitalen Transformation im Umfeld global operierender Marktteilnehmer behaupten können? Die Fragen 3 und 4 werden gemeinsam beantwortet. Bis wann und in welcher Weise die Bundesregierung gegebenenfalls auf legislativer Ebene Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen ändern wird, hängt vom jeweils zu regelnden Sachverhalt und den damit verbundenen Verfahren und Abstimmungen ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Fragen zu Wettbewerbs- und Rahmenbedingungen der Tourismuswirtschaft werden in dem in der Antwort zu Frage 2 angesprochenen Dialogprozess zur nationalen Tourismusstrategie im Jahr 2020 erörtert werden. Drucksache 19/16292 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Welche Maßnahmen will die Bundesregierung ergreifen, um schnelles Internet und flächendeckenden Mobilfunk zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschlands und der touristischen Attraktivität vieler ländlicher Regionen zu gewährleisten? 6. Bis wann will die Bundesregierung Maßnahmen ergreifen, um schnelles Internet und flächendeckenden Mobilfunk zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit des Tourismusstandorts Deutschlands und der touristischen Attraktivität vieler ländlicher Regionen zu gewährleisten? Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet. Bereits im August 2018 hat die Bundesregierung die Breitbandförderung auf den Ausbau von Gigabitnetzen umgestellt. Dies gilt zunächst für die Breitbandversorgung „weißer Flecken“ (Geschwindigkeiten unter 30 Mbit/s). Die Förderung soll auf „graue Flecken“ (Gebiete, die zwar mit mindestens 30 Mbit/s versorgt , aber nicht gigabitfähig sind) erweitert werden. Wie bislang setzt die Förderung dort an, wo ein entsprechend privatwirtschaftlicher Ausbau unrentabel für die Telekommunikationsunternehmen ist. Da dies regelmäßig insbesondere in dünner besiedelten Regionen der Fall ist, wirkt sich die Förderung mittelbar vor allem im ländlichen Raum aus. Eine Rahmenregelung für das zukünftige Graue-Flecken-Programm wird gegenwärtig im Rahmen des beihilferechtlichen Genehmigungsverfahrens mit der Europäischen Kommission abgestimmt. Ziel ist, 2020 mit der Förderung in „grauen Flecken“ zu beginnen. Die am 18. November 2019 vom Kabinettausschuss Digitalisierung beschlossene Mobilfunkstrategie der Bundesregierung sieht eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen der flächendeckende Ausbau staatlicherseits flankiert und beschleunigt wird und Versorgungslücken sukzessive beseitigt werden. Die Bundesregierung hat darin explizit das Ziel formuliert, dass mobiles Surfen und Telefonieren überall möglich sein soll – unter anderem auch an touristischen Attraktionen . Besonders hervorzuheben ist dabei die Etablierung einer Mobilfunkförderung , durch die mit einem Volumen von 1,1 Mrd. Euro der Aufbau von bis zu 5.000 Masten in den letzten weißen Flecken umgesetzt werden soll. Die Maßnahmen werden in Kapitel 2 der Mobilfunkstrategie ausführlich erläutert . Der Zeithorizont, in dem die jeweiligen Maßnahmen umgesetzt werden sollen, ist in der Strategie explizit dargelegt, siehe www.bmvi.de/SharedDocs/D E/Anlage/DG/Digitales/Mobilfunkstrategie.pdf?__blob=publicationFile. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16292 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333