Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan Korte, Heike Hänsel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 19/15848 – Sponsoring und Lobbyismus im Zusammenhang mit der kommenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 1. Juli 2020 wird Deutschland turnusmäßig erneut die EU-Ratspräsidentschaft übernehmen. Üblicherweise stellt der nächste Vorsitz im Rat sein Programm erst kurz vor Übernahme des sechsmonatigen Vorsitzes vor. Allerdings finden hierzu bereits weit im Vorfeld entsprechende Überlegungen, Treffen, Gespräche und Verabredungen statt, die in aller Regel nicht öffentlich werden. In zahlreichen Bundesministerien wurden zudem bereits Stellen zur Durchführung der bevorstehenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft geschaffen bzw. sind dafür entsprechende Planstellen vorgesehen. Für die Öffentlichkeit ist es relevant zu erfahren, wer in welcher Form auf die EU-Ratspräsidentschaft Einfluss nimmt während der inhaltlichen Schwerpunktsetzung ebenso wie während der Präsidentschaft selbst. Die EU-Mitgliedstaaten haben sich in letzter Zeit mit der Frage beschäftigt, wie sie ihre Entscheidungsfindungsprozesse für die Öffentlichkeit transparenter gestalten können. Einige Staaten wie Finnland, die Niederlande und Rumänien haben beispielsweise begonnen, relevante Lobbytreffen mindestens während ihrer Ratspräsidentschaft zu veröffentlichen . Auch für mehr Transparenz des Legislativorgans, des Rats, gibt es Initiativen. Die Fragesteller möchten erfahren, wie viel Priorität Deutschland diesem wichtigen Prozess für mehr Einsicht in die Arbeit auf EU-Ebene einräumt. Zur Unterstützung und finanziellen Entlastung schließen die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten vor Beginn ihrer jeweiligen EU-Ratspräsidentschaften ferner regelmäßig Sponsoringverträge mit Unternehmen. Die Praxis der Sicherung der Trägerschaft für die Ratspräsidentschaften mit Hilfe von Sponsoring ist innerhalb der EU seit längerer Zeit jedoch äußerst umstritten. Sowohl Finnland, Rumänien als auch Österreich legten deshalb darüber während ihrer Präsidentschaft auf ihren Webseiten Rechenschaft ab. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16296 19. Wahlperiode 02.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zuletzt hat das Europäische Parlament über seinen Haushaltskontrollausschuss zum Thema kommerzielles Sponsoring der Präsidentschaften abgestimmt und erklärt, dass es „sehr besorgt ist über den möglichen Reputationsschaden und die Gefahr des Vertrauensverlustes, den diese Praxis der Union, ihrer Organe und insbesondere des Rates in den Augen der Unionsbürgerschaft erleiden kann; es schlägt dem Rat deshalb vor, Leitlinien anzunehmen, um die finanzielle Transparenz und Unabhängigkeit der Präsidentschaften zu fördern; empfiehlt dem Rat nachdrücklich, eine Haushaltsplanung der Präsidentschaften in Betracht zu ziehen“ (www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2019-00 40_EN.html). Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die jeweilige EU- Ratspräsidentschaft die Möglichkeit hat, eigene inhaltliche Schwerpunkte zu setzen, erscheint es angezeigt, über die Themenfindung und die Gespräche, Treffen und Sponsoringvereinbarungen der Bundesregierung mit Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Vorfeld größtmögliche Transparenz herzustellen und Interessenskonflikte auszuschließen. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Im Zusammenhang mit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft pflegt die Bundesregierung den Informationsaustausch auf allen Ebenen mit einer Vielzahl von inländischen und ausländischen Gesprächspartnern. Unter diesen ständigen Austausch fallen Gespräche etwa im Rahmen von Besuchen, Reisen oder Arbeitsessen wie auch Telefonate. Es besteht weder eine rechtliche Verpflichtung noch ist es im Sinne einer effizienten und ressourcenschonenden öffentlichen Verwaltung leistbar, entsprechende Informationen und Daten (z. B. die Erfassung sämtlicher Veranstaltungen, Sitzungen oder Termine nebst Teilnehmerinnen und Teilnehmern) vollständig zu erfassen oder entsprechende Dokumentationen darüber nachträglich zu erstellen oder zu pflegen. 1. Hat die Bundesregierung schon festgelegt, welche inhaltlichen Schwerpunkte sie während der deutschen EU-Ratspräsidentschaft verfolgen wird? Wenn ja, welche sind das? Wenn nein, wann ist damit zu rechnen? Die Bundesregierung erarbeitet derzeit die Prioritäten für das Programm der deutschen EU-Ratspräsidentschaft. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/15236 verwiesen. 2. Was war das Ergebnis des Europäischen Rates am 17./18. Oktober 2019, auf dem die Wünsche der Länder an die neue EU-Kommission und an die deutsche EU-Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020 formuliert werden sollten? Über die Ergebnisse des Europäischen Rates am 17./18. Oktober 2019 hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag mit dem schriftlichen Nachbericht am 21. Oktober 2019 unterrichtet. Die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates liegen dem Deutschen Bundestag vor (Ratsdokumentnummer EUCO 23/19). Drucksache 19/16296 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 3. Stimmen Medienberichte, dass die Bundesregierung eine Reform des EU- Wettbewerbsrechts während der deutschen EU-Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2020 anstrebt (vgl. DLF vom 5. Juli 2019 – www.deu tschlandfunk.de/westbalkan-laender-und-die-eu-enorme-fortschritte-von.6 94.de.html?dram:article_id=453080 und EURACTIV vom 7. Februar 2019 – www.euractiv.de/section/finanzen-und-wirtschaft/news/deutsch land-will-reform-von-eu-wettbewerbsrecht-2020-durchsetzen/)? Wenn ja, auf wessen Initiative ist diese Themensetzung zurückzuführen, und welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)? Auf dem Treffen des sog. Weimarer Dreiecks am 4. Juli 2019 im polnischen Poznań haben sich die Wirtschaftsminister von Deutschland, Polen und Frankreich auf eine gemeinsame Initiative zur Modernisierung der EU-Wettbewerbspolitik verständigt. Die Pressemitteilung und das gemeinsame Papier dazu sind auf der Internetseite des Bundeministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) veröffentlicht: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Pressemitteilun gen/2019/20190704-deutschland-frankreich-und-polen-legen-gemeinsame-initi ative-zur-modernisierung-der-eu-wettbewerbspolitik-vor.html. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 4. Wird die Bundesregierung der Bitte des Bundesrates nachkommen, einen zentralen energiepolitischen Schwerpunkt der im Juli 2020 beginnenden deutschen EU-Ratspräsidentschaft auf die Handlungsbedarfe im Bereich „grüner Wasserstoff“ zu legen? Wenn ja, welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)? Die Bundesregierung wird die Europäische Kommission bei ihrer Arbeit zum „European Green Deal“ unterstützen und den weiteren Prozess eng und konstruktiv begleiten, auch während der deutschen Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020. Hierunter fällt unter anderem der Bereich „grüner Wasserstoff“, der Gegenstand der durch die Frage in Bezug genommenen Entschließung des Bundesrates vom 8. November 2019 (Bundesratsdrucksache 450/19) war. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 5. Welche Pläne existieren innerhalb der Bundesregierung, um die Ankündigung von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel umzusetzen, einen Schwerpunkt der deutschen EU-Ratspräsidentschaft im kommenden Jahr auf den Handel mit Afrika zu setzen (vgl. Bericht Pressekonferenz: www.bundes regierung.de/breg-de/suche/rede-von-bundeskanzlerin-merkel-im-rahmendes -mittagessens-zum-thema-frieden-sicherheit-und-entwicklung-in-afrika -am-23-september-2019-in-new-york-1674372) sowie mit China (www.re uters.com/article/us-eu-china-germany/merkel-planning-eu-china-summitfor -germanys-2020-presidency-sources-idUSKCN1P81P1), und welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)? Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu den Schwerpunkten der deutschen Ratspräsidentschaft dauert an. Die Bundesregierung plant in Abstimmung mit dem Präsidenten des Europäischen Rates während der deutschen Ratspräsidentschaft einen EU-China-Gipfel im Vollformat. Voraussichtlich wird auch der nächste Gipfel zwischen der EU und der Afrikanischen Union (AU) in die Zeit der deutschen EU-Ratspräsidentschaft fallen. Darüber hinaus Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16296 wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 19/15236 verwiesen. 6. Was plant die Bundesregierung während ihrer Ratspräsidentschaft im Hinblick auf die beiden großen Themen der neuen Kommission, Digitalisierung und Klima? Welche Treffen oder Gespräche fanden hierzu bereits statt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen )? Die Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zu den Schwerpunkten der deutschen EU-Ratspräsidentschaft dauert an. Für die weitere Planung ist auch das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission entscheidend, das derzeit noch nicht vorliegt. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 7. Welche Kontakte hat die Bundesregierung zu Interessenvertreterinnen und Interessenvertretern im Hinblick auf die Ratspräsidentschaft 2020 und im Hinblick auf die Festlegung von Prioritäten und Maßnahmen der Präsidentschaft bereits gehabt (Treffen und Gespräche bitte entsprechend nach Datum, Thema, Teilnehmenden aufführen)? 8. Wird die Bundesregierung eine Liste aller dieser Kontakte erstellen (einschließlich der Namen von Lobbyisten und Organisationen, Datum und Thema) und alle Tagesordnungen und Protokolle solcher Treffen sowie zugehörige E-Mails oder Briefe herausgeben? Die Fragen 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 9. Wird die Bundesregierung alle externen Stellungnahmen und Eingaben zur Ratspräsidentschaft veröffentlichen, wie es der Bundesaußenminister Heiko Maas bereits während seiner Zeit als Bundesjustizminister mit externen Stellungnahmen gemacht hat? Wenn ja, wann, und in welcher Form? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird sich im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft für aktive und transparente Kommunikation zu relevanten europapolitischen Themen einsetzen . Im Vordergrund steht dabei die Information der Bürgerinnen und Bürger sowie der interessierten Öffentlichkeit zu politischen Inhalten der Ratspräsidentschaft . Eine grundsätzliche, unterschiedslose Veröffentlichung von externen Stellungnahmen und Zuschriften an die Bundesregierung in ihrer Rolle als Ratspräsidentschaft ist in diesem Zusammenhang nicht vorgesehen. Drucksache 19/16296 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wird der deutsche Ratsvorsitz die bewährte Praxis des finnischen Ratsvorsitzes beibehalten, die Lobbytreffen der Ständigen Vertretung in Brüssel zu veröffentlichen, sowie die Lobbytreffen der Ministerinnen und Minister während des Vorsitzes, wenn sie EU-Angelegenheiten betreffen ? Wenn nein, warum nicht? In ihrer Rolle als Ratspräsidentschaft ist die Bundesrepublik Deutschland dem Prinzip der Transparenz des Handelns der Organe der EU nach Artikel 10 des Vertrags über die Europäischen Union (EUV), Artikel 15 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) besonders verpflichtet. Die Bundesregierung ist bestrebt, den Grundsatz der Transparenz während der deutschen Ratspräsidentschaft effektiv zur Anwendung zu bringen. Dazu wird die Bundesregierung den Erfahrungen der finnischen Ratspräsidentschaft und der kroatischen Ratspräsidentschaft Rechnung tragen, insbesondere im Hinblick auf den transparenten Umgang mit Interessenvertretern. 11. Wird die Bundesregierung sich entsprechend Artikel 13 des Vorschlags der EU-Kommission für eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches Transparenzregister vom September 2016 freiwillig dazu verpflichten, die Treffen von Lobbyisten mit den Ständigen Vertretern Deutschlands bei der EU von einer Registrierung im EU-Transparenzregister abhängig zu machen (bitte begründen)? Berichten zufolge gibt es eine Erklärung von etwa 20 Staaten, sich freiwillig dazu zu verpflichten; gehört Deutschland zu diesen, wenn nein, bitte begründen? Im Rahmen der laufenden Verhandlungen über ein gemeinsames verbindliches Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat der Europäischen Union und Europäischer Kommission plant die Bundesregierung gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten, sich nach erfolgreichem Abschluss der Verhandlungen grundsätzlich im Rahmen ihrer Ratspräsidentschaft die Regelungen des Transparenzregisters anzuwenden. Die Verhandlungen konnten bislang aber noch nicht erfolgreich abgeschlossen werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Wird Deutschland sich darüber hinaus dazu verpflichten, im Sinne einer transparenten und offenen EU auch nach Ende der Ratspräsidentschaft Lobbytreffen zwischen der ständigen Vertretung in Brüssel und Lobbyisten von einer Registrierung im EU-Lobbyregister abhängig zu machen? Im Lichte der Erfahrungen der Ratspräsidentschaft und des weiteren Fortgangs der Beratungen zwischen den EU-Institutionen über das Transparenzregister wird die Bundesregierung ihre Entscheidung treffen. 13. Wird die Bundesregierung dem Beispiel der Niederlande folgen, deren Ständige Vertreter in Brüssel auch nach der Ratspräsidentschaft freiwillig ihre Treffen mit Interessenvertretern veröffentlichen (bitte begründen)? Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16296 14. Welche Pläne hat die Bundesregierung, Sponsoringverträge zu schließen, bzw. welche Sponsoringverträge wurden ggf. bereits abgeschlossen, um den bevorstehenden Rat der EU-Präsidentschaft zu unterstützen? Die Bundesregierung hat grundsätzlich auf die Annahme von Sponsoringleistungen für Maßnahmen im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft verzichtet. Ausnahmen können in geringem Umfang regionale Produkte oder in geringem Umfang regionale Dienstleistungen sein. Dabei werden gesetzliche Vorgaben beachtet, insbesondere die Vorgaben der für die Bundesverwaltung geltenden Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Förderung von Tätigkeiten des Bundes durch Leistungen Privater (VV Sponsoring vom 7. Juli 2003). Der Bundesregierung sind derzeit keine Pläne im Sinne der Fragestellung bekannt. 15. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass es zu Interessenkonflikten aufgrund von thematischen Schwerpunktsetzungen und Sponsoringverträgen mit Unternehmen kommt (bitte begründen)? Die Bundesregierung beachtet die einschlägigen Gesetze und die VV Sponsoring vom 7. Juli 2003. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Wird die Bundesregierung alle Unterlagen über die Ausschreibung von Dienstleistungen oder Sponsoringvereinbarungen freigeben, die für den Ratsvorsitz vorbereitet oder vereinbart werden? Die Bundesregierung informiert im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorschriften über ihre Aktivitäten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 17. Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass die Praxis des Sponsoring von Ratspräsidentschaften durch private Unternehmen, vom Europäischen Parlament und der Europäischen Bürgerbeauftragten aufgrund möglicher Vertrauensverluste in die Unabhängigkeit der Politik, nach Ansicht der Fragesteller kritisch gesehen wird (vgl. www.europarl.europ a.eu/doceo/document/TA-9-2019-0040_EN.html)? Die entsprechenden Entschließungen sind der Bundesregierung bekannt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 18. Wird sich die Bundesregierung verpflichten, alle kommerziellen Sponsoring -Vereinbarungen für ihren eigenen Vorsitz auszuschließen und Schritte im Rat zu unternehmen, um sicherzustellen, dass kein künftiger Vorsitz kommerzielles Sponsoring akzeptiert, wie vom Europäischen Parlament gefordert? Die Bundesregierung wird ihre Erfahrungswerte aus verschiedenen Arbeitsbereichen mit den zukünftigen Präsidentschaften teilen. Die Entscheidung zukünftiger Präsidentschaften für den Bereich Sponsoring obliegt den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Drucksache 19/16296 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 19. Unterstützt die Bundesregierung die Initiative der niederländischen Regierung für mehr Transparenz bei der Gesetzgebung im Rat der EU, die unter anderem darauf abzielt, mehr Ratsdokumente zu veröffentlichen ? Wenn ja, was wird sie dazu während der Ratspräsidentschaft unternehmen ? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesrepublik Deutschland unterstützt wesentliche Grundsätze der niederländischen Initiative. Die Bundesregierung ist bereit, im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft die Diskussionen zu Transparenz im Gesetzgebungsverfahren in den geeigneten Foren und Formaten fortzusetzen und aktiv zu begleiten . Zu eigenen Maßnahmen der Bundesregierung wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16296 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333