Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anton Friesen, Armin-Paulus Hampel, Dr. Roland Hartwig, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/15926 – Sicherheitshinweise für die Bundesrepublik Deutschland von anderen Staaten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In einem Sicherheitshinweis warnte die chinesische Botschaft im Dezember 2016 Touristen ihres Landes in Deutschland vor möglichen Gefahren. Demnach soll es „große Veränderungen“ bei der Sicherheitslage in Deutschland gegeben haben. Deshalb wurde u. a. davon abgeraten nachts alleine auf die Straße zu gehen oder sich an abgelegene Plätze zu begeben. Der Sicherheitshinweis wurde auch in chinesischsprachigen Zeitungen veröffentlicht (www. focus.de/politik/videos/berlin-chinesische-botschaft-publiziert-sicherheitshinw eise-fuer-ihre-buerger-in-deutschland_id_6620663.html). 1. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnten Sicherheitshinweis? Wenn ja, inwiefern wurde mit der chinesischen Regierung darüber gesprochen ? Der Bundesregierung liegt der in der Vorbemerkung der Fragesteller erwähnte Sicherheitshinweis nicht vor. Reise- und Sicherheitshinweise fremder Staaten werden unterschiedlich oft aktualisiert und sind der Bundesregierung nicht immer bekannt. Der aktuelle Sicherheitshinweis des Außenmnisteriums der Volksrepublik China enthält die genannten Formulierungen nicht. Inhalte chinesischer Sicherheitshinweise werden anlassbezogen gegenüber der Regierung der Volksrepublik China angesprochen. 2. Welche Staaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 Sicherheitshinweise für welchen Zeitraum mit welcher Begründung für die Bundesrepublik Deutschland herausgegeben (bitte nach Staat, Zeitraum und Begründung für die jeweiligen Sicherheitshinweise aufschlüsseln )? Die Bundesregierung führt keine Übersicht über die Reise- und Sicherheitshinweise für Deutschland durch Drittstaaten. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16298 19. Wahlperiode 02.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 3. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Folgen der Sicherheitshinweise in Frage 2 für den Tourismus hierzulande vor? Da eine Übersicht nicht geführt wird, liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/16298 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333