Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Schäffler, Christian Dürr, Dr. Florian Toncar, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15948 – Finanzierung von Kampagnen gegen TTIP und andere Freihandelsabkommen durch Mittel des Bundes und der EU-Institutionen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Europäische Zentrum für internationale Politische Ökonomie (ECIPE) hat bereits im Frühjahr 2016 die Studie „Manufacturing Discontent: The Rise to Power of Anti-TTIP Groups“ veröffentlicht. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass ein Teil von EU-Mitteln für Nichtregierungsorganisationen (NGOs) direkt oder indirekt an Gruppierungen geflossen ist, die sich gegen die Handelsabkommen TTIP und CETA positioniert hatten (www.politico.eu/ wp-content/uploads/2016/12/2016_11_26_ECIPE-Report_Manufacturing-Dis content.pdf). Zu einem ähnlichen Ergebnis kam die im November 2019 veröffentlichte Untersuchung des Wilfried Martens Centre for European Studies, dem offiziellen Think Tank der European People's Party (Europäische Volkspartei EPP). Diese merkte u. a. an, dass finanzielle Mittel des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) an Organisationen geflossen sind, welche offizielle Mitglieder des Netzwerkes „Stop TTIP“ und „Stop CETA“ sind und sich in Kampagnen organisieren, die sich explizit gegen die europäische Handelspolitik richten (https://martenscent re.eu/publications/ngo-lobbying-trade-and-investment-accountability-and-tran sparency-eu-level). Zwei Berichte des Europäischen Parlaments (Pieper-Bericht; Schmidt-Bericht) sowie ein Bericht des europäischen Rechnungshofes kamen zu dem Schluss, dass „erhebliche Unterschiede bei der Einstufung der Empfänger von Zuschussfinanzierung bestanden, was eine genaue Analyse der den NGO zugewiesenen Finanzmittel verhinderte“ (www.europarl.europa.eu/RegData/etude s/STUD/2019/621798/IPOL_STU(2019)621798_EN.pdf; www.europarl.euro pa.eu/RegData/etudes/STUD/2019/621798/IPOL_STU(2019)621798_EN.pdf; www.eca.europa.eu/Lists/ECADocuments/SR18_35/SR_NGO_FUNDING_E N.pdf). Deutscher Bundestag Drucksache 19/16299 19. Wahlperiode 30.12.2019 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 23. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 1. Hat die Bundesregierung derzeit eine Position zur Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen den USA und der Europäischen Union? Wie ist die Position der Bundesregierung zu einem neuen Freihandelsabkommen mit den USA (https://taz.de/Gespraeche-ueber-ein-TTIP-light/! 5561501/)? Die Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) wurden bis Ende 2016 mit der damaligen US-Administration geführt , konnten aber nicht abgeschlossen werden. Die Bundesregierung hat die TTIP-Verhandlungen unterstützt. Die Bundesregierung unterstützt die laufenden Gespräche der Europäischen Kommission mit den USA zwecks Umsetzung der gemeinsamen Erklärung des damaligen Kommissionspräsidenten Juncker und US-Präsident Trump vom 25. Juli 2018. 2. Hat die Bundesregierung eine Position hinsichtlich des umfassenden Wirtschafts - und Handelsabkommens EU-Kanada (CETA)? Die Bundesregierung begrüßt den Abschluss des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der EU, ihren Mitgliedstaaten und Kanada (CETA). 3. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Zuschüsse des Bundes in den letzten zehn Jahren für NGOs (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da der Begriff NGO (Non-Governmental Organisation, auf Deutsch Nichtregierungsorganisation – NRO) nicht eindeutig definiert ist, so dass darunter eine Vielzahl von Netzwerken, Organisationen mit teils unterschiedlichen Organisationsformen, aber auch Unternehmen und Unternehmensverbände fallen können. Zur Förderung spezifischer Organisationen durch die Bundesregierung verweisen wir auf die Antworten der Bundesregierung auf entsprechende parlamentarische Anfragen in dieser Legislaturperiode, z. B. Bundestagsdrucksachen 19/8081, 19/9357, 19/10644, 19/9539, 19/9789, 19/9865, 19/10904, 19/10897, 19/14537 und auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 95 des Abgeordneten Andreas Bleck auf Bundestagsdrucksache 19/15365. 4. Hat die Bundesregierung eine Position zur Einschätzung des Martens Centre’s, dass Teile der finanziellen Zuschüsse des BMZ und des BMU an Organisationen geflossen sind, welche offizielle Mitglieder der Netzwerke „Stop TTIP“ bzw. „Stop CETA“ sowie „Netzwerk Gerechter Freihandel“ sind? Hat die Bundesregierung Kenntnisse über die Höhe der entsprechenden Förderung? a) Hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse, dass Teile der finanziellen Zuschüsse der Bundesregierung für NGOs direkt oder indirekt für Kampagnen gegen TTIP bzw. gegen andere Freihandelsabkommen eingesetzt wurden? b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies? Drucksache 19/16299 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode c) Wenn ja, plant die Bundesregierung dies in Zukunft zu unterbinden? Der Bundesregierung liegen keine Informationen darüber vor, welche Organisationen offizielle Mitglieder der Netzwerke „Stop TTIP“ bzw. „Stop CETA“ sowie „Netzwerk Gerechter Freihandel“ sind. Von 2013 bis 2015 erhielt das Projekt „Internationale NGO-Vernetzung zu Querschnittsfragen von Handel und Umwelt und fachliche Begleitung aktueller Freihandels-Verhandlungen“ des DNR e.V. Forum Umwelt und Entwicklung eine Zuwendung i. H. v. 105.350 Euro aus Kapitel 1601 Titel 532 05 des BMU. Die Schlussprüfung des Projektes ergab keine Beanstandungen. Ausgangspunkt für dieses Projekt war, dass die Europäische Kommission ihre Bereitschaft betont hatte, die Anregungen und Positionen von zivilgesellschaftlichen Organisationen im Laufe der Verhandlungen zu einem Freihandelsabkommen zu diskutieren und zu berücksichtigen. Das Ziel des Projektes bestand darin, es den zivilgesellschaftlichen Organisationen zu ermöglichen, am öffentlichen Diskurs teilzunehmen und sich in diese wichtige Debatte einzubringen. 5. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die finanziellen Zuschüsse der Europäischen Kommission, des Europäischen Rats, des Rats der Europäischen Union bzw. des Europaparlaments in den letzten zehn Jahren für NGOs (bitte nach einzelnen Jahren aufschlüsseln)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Höhe der finanziellen Zuschüsse der Europäischen Kommission, des Europäischen Rats, des Rats der Europäischen Union bzw. des Europaparlaments für NGOs. Es wird auf die Veröffentlichung von Informationen bezüglich der Empfänger von EU-Finanzhilfen durch EU-Institutionen gemäß Artikel 38 der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juli 2018 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union verwiesen. Für die direkte Mittelverwaltung sind diese unter https://ec.europa.eu/budget/fts/index_en.htm abrufbar. 6. Hat die Bundesregierung eine Position zur Einschätzung von ECIPE, dass finanzielle Zuschüsse der DG International Cooperation and Development (DEVCO) für Kampagnen gegen TTIP bzw. CETA verwendet wurden? a) Hat die Bundesregierung darüber hinaus Kenntnisse, dass Teile der finanziellen Zuschüsse der EU-Institutionen für NGOs direkt oder indirekt für Kampagnen gegen TTIP bzw. gegen andere Freihandelsabkommen eingesetzt wurden? b) Wenn ja, wie bewertet die Bundesregierung dies? c) Wenn ja, plant die Bundesregierung dies in Zukunft zu unterbinden? Die Studie des Europäischen Zentrums für internationale Politische Ökonomie (ECIPE) vom Frühjahr 2016 wurde von der Bundesregierung nicht im Einzelnen ausgewertet. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die die erwähnten Einschätzungen des ECIPE stützen würden. Die Bundesregierung hat keine Kenntnisse dahingehend, dass Teile der finanziellen Zuschüsse der EU-Institutionen für NGOs direkt oder indirekt für Kampagnen gegen TTIP bzw. gegen andere Freihandelsabkommen eingesetzt wurden. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16299 7. Hat die Bundesregierung eine Position zur Forderung des Martens Centre, dass a) das EU-Transparenzregister zu einem zentralen System reformiert werden sollte („A comprehensive reform should be conducted of the EU’s Transparency Register and Financial Transparency System. This should be done in accordance with the proposals of the Pieper Report and thus should include the introduction of a single, centralised system , operated by the European Commission, for recording and managing NGO grant funding.”); b) alle NGOs, welche EU-Mittel bekommen, die entsprechende Aufgabenstellung veröffentlichen sollten („All NGO recipients of EU funding should be required to publish the terms of reference agreed with the granting entity.”); c) alle NGOs verpflichtet werden sollten, Informationen über ihre Vertragspartner offenzulegen („NGOs should be legally required to provide information on their subcontractors in the EU’s registers.”); d) Steuergelder nicht für a) Lobbying von zusätzlichen öffentlichen Geldern bzw. b) die Anstellung von externen Lobbyfirmen verwendet werden darf („A new clause should be added to new and renewed grant agreements with EU bodies, stipulating that taxpayer funds are not to be used (a) for targeted lobbying for public funding for the NGO(s) in question or (b) for hiring lobbying firms.”)? Die Untersuchung des Wilfried Martens Centre for European Studies vom November 2019 war bislang nicht Gegenstand von Beratungen auf europäischer Ebene und wurde von der Bundesregierung nicht im Einzelnen ausgewertet. Im Rahmen der laufenden Diskussion über ein gemeinsames Transparenzregister von Europäischem Parlament, Rat und Europäischer Kommission verweist die Bundesregierung auf die vom Rat am 1. Dezember 2017 verabschiedete Verhandlungsposition (Ratsdokument 15332/17). Diese sieht, ebenso wie der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission, keine Ausweitung des Anwendungsbereichs des Transparenzregisters im Sinne der Untersuchung des Martens Centre vor. 8. Teilt die Bundesregierung die Ergebnisse der Studien des Europäischen Parlaments sowie des Berichts des Europäischen Rechnungshofes, dass a) erhebliche Unterschiede bei der Einstufung der Empfänger von Zuschussfinanzierung bestanden, was eine genaue Analyse der den NGOs zugewiesenen Finanzmittel verhindere; b) die Empfehlung der Einführung einer einzigen, zentralisierten Datenbank und die Entwicklung einer gemeinsamen Organisationstypologie für die Zuschussbegünstigten, die verwendet werden könnte, ohne dass zwangsläufig eine Bestimmung des Begriffs von „NGO“ erforderlich wäre; c) die Empfehlung, dass die Kommission aufzeichnet, wie die Zuschüsse unter den Konsortialpartnern weiterverteilt werden? Die Bundesregierung hat den Deutschen Bundestag mit Berichtsbogen vom 18. Januar 2019 über den „Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs Nr. 35/2018 – Transparenz der von NRO verwendeten EU-Mittel: weitere Anstrengungen erforderlich“ informiert, auf den verwiesen wird. Die Position der Bundesregierung zum Bericht des Europäischen Rechnungshofes ergibt sich aus den Ratsschlussfolgerungen vom 18. März 2019 (7551/19). Drucksache 19/16299 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333