Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Herbrand, Christian Dürr, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15989 – Spenden auf das Schuldentilgungskonto des Bundes V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Jahr 2006 hat die Bundesregierung ein Konto bei der Deutschen Bundesbank eröffnet, das zur Tilgung der Schulden des Bundes bestimmt ist. Obwohl die Einnahmen, die auf dem Spendenkonto eingehen, zweckgebunden für die Schuldentilgung zu verwenden sind und damit der Allgemeinheit nützen, werden diese Spenden nicht staatlich gefördert und können bei der Steuererklärung nicht abgesetzt werden (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion vom 19. Dezember 2018, Bundestagsdrucksache 19/6637). Nachdem sich im Jahr 2018 die Spendenbereitschaft zugunsten des Schuldentilgungskontos des Bundes (IBAN: DE17 8600 0000 0086 0010 30, BIC: MARKDEF1860) deutlich gesteigert hat, möchten sich die Fragestellenden nach dem aktuellen Stand des Kontos erkundigen. 1. Wie hoch ist der Bund nach Kenntnis der Bundesregierung zum heutigen Stichtag verschuldet, und in welchen Jahren hat er aus welchen Gründen in seiner Geschichte die höchsten Schulden aufnehmen müssen? Der Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland (Verschuldung des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen) wird u. a. im Monatsbericht des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) veröffentlicht. Die Höhe der Nettokreditaufnahme im Bundeshaushalt findet sich im Finanzbericht 2017 des Bundesministeriums der Finanzen (siehe dort Tabelle 1: „Ausgaben des Bundeshaushalts und ihre Finanzierung in den Haushaltsjahren 1950 bis 2020 – Gesamtüberblick“). Die Nettokreditaufnahme lag in dem vom Haushaltsgesetzgeber vorgegebenen Rahmen. Die einzelnen Haushaltspositionen, die im Ergebnis den Finanzierungssaldo des Bundeshaushalts und somit die Höhe der Nettokreditaufnahme beeinflusst haben, können der jeweiligen Haushaltsrechnung des Bundes entnommen werden. Deutscher Bundestag Drucksache 19/16300 19. Wahlperiode 02.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 30. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Weitere Angaben zum Schuldenmanagement des Bundes, wie Schuldenstand, Bruttokreditbedarf und Tilgungen des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen , finden Sie im Kreditaufnahmebericht des Bundes unter www.kreditauf nahmebericht.de. 2. Ist es nach Ansicht der Bundesregierung für einen Staat wie Deutschland notwendig, Schulden zu haben? Die Bundesrepublik Deutschland als föderales Staatswesen erfüllt auf den Ebenen der Gebietskörperschaften und Sozialversicherungen umfassende Aufgaben der Daseinsvorsorge, der inneren und äußeren Sicherheit und der Bereitstellung von Infrastruktur. Zur Gewährleistung dieser Aufgaben kann es unter bestimmten Umständen angemessen sein, dass der Staat zur Finanzierung in einem begrenzten Umfang Kredite aufnimmt. Nach Ansicht der Bundesregierung ist es wesentlich, dass der Staat dabei seine Handlungsfähigkeit finanzpolitisch sichert. Dafür ist es unabdingbar, dass das Ausmaß staatlicher Schulden einschließlich der Kreditaufnahme begrenzt bleibt. Hierzu gelten die gesetzlichen Verpflichtungen der Schuldenbremse im Grundgesetz sowie die Vorschriften des Stabilitäts- und Wachstumspakts der Europäischen Union sowie des Fiskalvertrages . 3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Staaten, die schuldenfrei sind, und falls ja, welche Strategien könnte die Bundesregierung von diesen Staaten im Hinblick auf die Schuldentilgung übernehmen? Öffentlich zugängliche Daten über den Schuldenstand von Staaten finden sich unter anderem beim Internationalen Währungsfonds und der Weltbank. Die Rahmenbedingungen schuldenfreier Staaten sind von denen Deutschlands grundlegend verschieden, so dass die Übertragung der dortigen Erfahrungen auf Deutschland nicht möglich ist. 4. In welchem finanziellen Ausmaß und über welchen Haushaltstitel ist im vergangenen Jahr die Schuldentilgung des Bundes erfolgt? Das Ausmaß der Schuldentilgung wird neben der Nettokreditaufnahme (vgl. dazu auch Antwort zu Frage 1) vom Volumen der fälligen Kredite bestimmt. Im Jahr 2018 verteilten sich die Tilgungsleistungen des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen von insgesamt 192.735 Mio. Euro auf den Bundeshaushalt in Höhe von 186.327 Mio. Euro, auf den Finanzmarktstabilisierungsfonds in Höhe von 3.258 Mio. Euro und auf den Investitions- und Tilgungsfonds in Höhe von 3.151 Mio. Euro. Dem stand gegenüber ein Bruttokreditbedarf des Bundeshaushalts und seiner Sondervermögen in Höhe von 176.579 Mio. Euro. Die Tilgungen von Schulden des Bundeshaushalts werden wie die Kreditaufnahmen des Bundeshaushalts im Einzelplan 32 – Bundesschuld – bei der Haushaltsstelle im Kapitel 3201 Kreditaufnahme, Titel 32511 „Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt“ verbucht. Drucksache 19/16300 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 5. Wie verhält sich nach Kenntnis der Bundesregierung für das Jahr 2019 bis zum heutigen Stichtag die monatliche Anzahl der Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes zu den jeweils am Monatsende verzeichneten Gesamteinnahmen (bitte tabellarisch darstellen und nach Monat , Anzahl der monatlich verzeichneten Zahlungseingänge und Gesamthöhe der monatlich eingegangenen Zahlungen aufschlüsseln)? Übersicht über die Einzahlungen im Jahr 2019 im Einzelplan 32 Monat Anzahl derEinzahlungen Betrag in Euro Januar 42 23.762,74 Februar 17 559,40 März 25 11.115,96 April 19 2.707,63 Mai 20 1.128,64 Juni 24 1.130,58 Juli 27 278,89 August 16 1.216,83 September 19 5.200,63 Oktober 17 480,14 November 22 3.191,63 Dezember (Stand 13.12.2019) 14 745,57 Gesamt 262 51.518,64 6. Wie verhalten sich nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils jährlichen Kosten, die seit Eröffnung des Schuldentilgungskontos entstanden sind, zu den jährlichen Gesamteinnahmen und der Anzahl der jährlichen Zahlungseingänge (bitte tabellarisch darstellen und die Angaben aus Bundestagsdrucksache 19/6637 vollständig übernehmen und aktualisieren)? In der folgenden Tabelle sind die jährlichen Gesamteinnahmen auf dem Schuldentilgungskonto dargestellt. Für die Zeit vor 2016 liegen keine Auswertungen zu der Anzahl der Einzahlungen vor. Die Kontoführung für das Schuldentilgungskonto des Bundes erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung des Einzelplans 32. Die Kosten der Kontoführung werden nicht separat erfasst. Jahr Anzahl derEinzahlungen Betrag in Euro 2006 25.034,63 2007 114,00 2008 0,00 2009 0,00 2010 110.771,45 2011 24.755,14 2012 7.771,33 2013 117.830,90 2014 90.107,11 2015 21.222,96 2016 189 13.115,57 2017 205 144.018,57 2018 156 609.977,81 2019 (Stand 13.12.2019) 262 51.518,64 Gesamt 1.216.238,11 Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16300 7. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung natürliche oder juristische Personen, die regelmäßig – etwa per Dauerauftrag – Beträge auf das Schuldentilgungskonto des Bundes überweisen? Es gibt Einzahler, die regelmäßig freiwillige Geldleistungen zur Schuldentilgung leisten. 8. Wie hoch waren nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweils fünf höchsten Spenden, die bislang auf das Schuldentilgungskonto des Bundes eingegangen sind (bitte tabellarisch darstellen und nach Jahr, Höhe des einbezahlten Betrags in Euro und Betreff der Transaktion aufschlüsseln)? Jahr höchste Einzahlungen(Beträge in Euro) Betreff der Transaktion 2016 1.600,00 Schuldentilgung für das BMF 1.500,00 Schuldentilgung für das BMF 1.340,00 Schuldentilgung für das BMF 1.140,00 Einzahlung zur Schuldentilgung für das BMF 500,00 Schuldentilgung, zweckgebunden 2017 23.000,00 BMF Bitte zur Schuldentilgung verwenden 102.000,00 Einzahlung zur Schuldentilgung für das BMF 5.000,00 Schuldentilgung BMF 2.500,00 Schuldentilgung 1.000,00 Schuldentilgung des Bundes 2018 5.000,00 Schuldentilgung für das BMF 300.000,00 Schulden-Tilgung V.BRD 300.000,00 Schulden-Tilgung V.BRD 500,00 Schuldentilgung für BMF 400,00 Schuldentilgung 2019 20.000,00 Schuldentilgung bzw. evtl. Fehlverhalten 10.000,00 Beitrag zur Tilgung unserer Staatsschulden 4.000,00 Schuldentilgung 2.500,00 Schuldentilgung 1.050,00 Schuldentilgung für BMF Für die Zeit vor 2016 liegen keine Auswertungen über einzelne Einzahlungen vor. 9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jeweiligen Schulden , die sich aus der Verschuldung des Bundes statistisch auf jeden Einwohner bzw. jede Einwohnerin (Pro-Kopf-Verschuldung) für das Jahr 2019 ergeben? Zum 30. Juni 2019 belief sich der Bevölkerungsstand der Bundesrepublik Deutschland auf 83,073 Mio. Menschen insgesamt (Quelle: Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung der Grundlage des Zensus 2011, Stand 2. Oktober 2019/ www.destatis.de). Der Schuldenstand der Bundesrepublik Deutschland wird u. a. im Monatsbericht des BMF veröffentlicht. Aus beiden Zahlen lässt sich die Pro-Kopf-Verschuldung errechnen. Drucksache 19/16300 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 10. Wie viel müsste jeder Einwohner bzw. jede Einwohnerin Deutschlands auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einzahlen, um den Bund auf einen Schlag schuldenfrei zu machen? Die Beantwortung der Frage hängt ab von der stichtagsbezogenen Verfügbarkeit der Angaben zum Bevölkerungsstand und der Bundesschuld. Zum Stichtag der Kleinen Anfrage am 16. Dezember 2019 lässt sich die Frage mangels Verfügbarkeit dieser Daten nicht beantworten. 11. Wie steht die Bundesregierung einer Honorierung von Spenden gegenüber , wenn ein Einwohner bzw. eine Einwohnerin Deutschlands eine Spende in Höhe der Pro-Kopf-Verschuldung tätigt? 12. Sollte nach Ansicht der Bundesregierung ab einer gewissen Spendenhöhe auf das Schuldentilgungskonto des Bundes eine Ehrenurkunde ausgestellt , eine Medaille verliehen, ein Dankesbrief geschrieben oder die Person auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen genannt werden, um sich für den Spendenbeitrag zu bedanken? Die Fragen 11 und 12 werden zusammen beantwortet. Das Verfahren der Vereinnahmung von freiwilligen Geldleistungen auf dem Schuldentilgungskonto ist so ausgestaltet, dass der damit verbundene Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten minimiert werden. Dementsprechend sind keine Dankesschreiben an Bürgerinnen und Bürger vorgesehen, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Es erfolgt aus diesen Gründen auch keine aktive Bewerbung des Schuldentilgungskontos. Würden Kosten für Dankesschreiben oder sonstige Honorierungen und daraus resultierender Verwaltungsaufwand gedeckt werden müssen, würde die bezweckte Schuldentilgung nur zum Teil erreicht werden. Dies dürfte nicht im Sinne der Bürgerinnen und Bürger sein, die sich für eine freiwillige Geldleistung an den Bund ausschließlich zur Schuldentilgung entschieden haben. Zudem wären bei öffentlichen Dankbekundungen – etwa auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen – Regelungen des Datenschutzes zu beachten . 13. Welchen Zweck und Nutzen hat nach Ansicht der Bundesregierung eine Spende auf das Schuldentilgungskonto für die Allgemeinheit und für den deutschen Staat? Grundsätzlich steht dem Staat das Mittel der Steuererhebung zur Verfügung, um notwendige Ausgaben zu decken und seine Schulden zu tilgen. Er ist nicht auf eine freiwillige Finanzierung durch Private angewiesen. Bei einer rein freiwilligen privaten Finanzierung des Staates bestünde zudem das Risiko einer interessengeleiteten Finanzierung. Das Schuldentilgungskonto des Bundes wurde unabhängig davon im Jahr 2006 auf vielfache Anregungen von engagierten Bürgerinnen und Bürgern eingerichtet und steht für Einzahlungen aus freiwilligen Geldleistungen zur Verfügung. Diese werden im Bundeshaushalt im Einzelplan 32 – Bundesschuld – bei der Haushaltsstelle im Kapitel 3201 Kreditaufnahme, Titel 325 11 „Einnahmen aus Krediten vom Kreditmarkt“ vereinnahmt und sind aufgrund des Haushaltsvermerks Nummer 2 zweckgebunden zur Schuldentilgung am Kapitalmarkt zu verwenden. Sie führen zu einer Verminderung der erforderlichen Anschlussfinanzierungen zur Schuldentilgung und perspektivisch zur Senkung der Zinsausgaben im Bundeshaushalt. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16300 14. Aus welchen Gründen stellt nach Ansicht der Bundesregierung eine Spende auf das Schuldentilgungskonto keine Förderung der Allgemeinheit dar? Spenden sind nach Maßgabe des § 10b des Einkommensteuergesetzes nur dann steuerlich abziehbar, wenn sie zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke im Sinne der §§ 52 bis 54 der Abgabenordnung (AO) geleistet werden. Steuerbegünstigte Zwecke sind gemäß § 51 Absatz 1 Satz 1 AO gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke. Die gemeinnützigen Zwecke sind in dem „Zweckkatalog“ des § 52 Absatz 2 AO abschließend aufgezählt, sodass es für die steuerliche Abziehbarkeit einer Spende unerheblich ist, ob sie nach allgemeiner Ansicht der Förderung der Allgemeinheit dient. Es kommt vielmehr darauf an, dass sie einem gemeinnützigen Zweck aus dem Zweckkatalog zugeordnet werden kann. Ein Zweck „Verringerung von Staatsschulden“ lässt sich aber nicht in den „Zweckkatalog“ des § 52 Absatz 2 AO einordnen. 15. Warum können nach Ansicht der Bundesregierung Spenden für Organisationen wie die „Identitäre Bewegung Deutschland e. V.“ steuerlich geltend gemacht werden, nicht aber Einzahlungen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes? Nach der verfassungsmäßigen Kompetenzordnung obliegt die Entscheidung in steuerlichen Einzelfällen den Finanzämtern. Die Bundesregierung hat daher keine Kenntnis über den Steuerstatus des Vereins „Identitäre Bewegung Deutschland e.V.“ und die Behandlung der Spenden an den Verein. 16. Welches Finanzamt wäre nach Kenntnis der Bundesregierung dafür verantwortlich , den Bund als gemeinnützige oder mildtätige Organisation einzustufen? Die Bundesrepublik Deutschland bedarf als Körperschaft des öffentlichen Rechts keiner Einstufung als gemeinnützige oder mildtätige Organisation. 17. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der anhaltenden Bereitschaft, auf das Schuldentilgungskonto des Bundes Spenden einzuzahlen? Die Bundesregierung wird aufgrund der anhaltenden Zahlungsbereitschaft das Schuldentilgungskonto des Bundes für freiwillige Geldleistungen von Bürgerinnen und Bürgern weiterhin bereitstellen. Drucksache 19/16300 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 18. Sollte es nach Ansicht der Bundesregierung in Zukunft auch möglich sein, dass etwa Straftäter, die rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört haben, auch Geldstrafen auf das Schuldentilgungskonto des Bundes einzahlen können? 19. Plant die Bundesregierung, die erforderlichen Regeln für Geldauflagenempfänger so anzupassen, dass es rechtlich möglich ist, das Schuldentilgungskonto des Bundes in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger aufzunehmen, damit Zahlungen von Geldauflagen aus Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verwendet werden können, um Staatsschulden verbindlich zu reduzieren? Die Fragen 18 und 19 werden zusammen beantwortet. Es ist nicht geplant, das Schuldentilgungskonto des Bundes in das Verzeichnis der Geldauflagenempfänger aufzunehmen. Dies wäre mit dem Haushaltsvermerk Nummer 2 zu Kapitel 3201 Titel 325 11 und mit der Zweckbindung an freiwillige Geldleistungen nicht vereinbar. 20. Zu welchem Zeitpunkt wird Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung die Obergrenze von 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts für den Schuldenstand unterschreiten, bzw. zu welchem Datum hat Deutschland sie unterschritten? Die Maastricht-Schuldenstandsquote liegt in der aktuellen Projektion des BMF für das Jahr 2019 bei rund 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Eine Unterschreitung der 60-Prozent-Grenze zum Ende dieses Jahres erscheint aufgrund der mit der Projektion verbundenen Schätzspanne nach wie vor möglich, ist aber nicht sicher. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16300 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333