Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christine Aschenberg-Dugnus, Michael Theurer, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/15835 – Fachkraft-Präsenz in Arztpraxen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Rund 430.000 Medizinische Fachangestellte (MFA) stellen in Deutschland an der Seite der Ärzte die ambulante Versorgung sicher (Stand: Juni 2019, www. aerzteblatt.de/nachrichten/103556/Medizinische-Fachangestellte-verdienen-A nerkennung). Beim diesjährigen Deutschen Ärztetag wurde auf die große Bedeutung der qualifizierten Tätigkeit der MFA hingewiesen. Medizinische Fachangestellte unterstützen Ärztinnen und Ärzte nicht nur bei zunehmend komplexeren und sich verändernden Versorgungsaufgaben, sondern entlasten die Ärzteschaft, indem sie medizinische Aufgaben in Praxen und bei Hausbesuchen im Delegationsverfahren übernehmen (www.bundesaerztekammer.de/f ileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/122.DAET/122DAETBeschluss protokoll.pdf).Von daher wird mit großer Sorge beobachtet, dass qualifizierte Kräfte zunehmend aus dem Beruf abwandern. Um diese Entwicklung zu stoppen , und damit Arztpraxen auch künftig genug Nachwuchs finden, ist es nach Ansicht der Fragesteller dringend erforderlich, die Attraktivität des Berufes der Medizinischen Fachangestellten und seine Stellung im Kontext der anderen Gesundheitsfachberufe zu stärken. MFA bedürfen neben der bereits vorhandenen Wertschätzung durch die Ärzteschaft, auch einer stärkeren gesellschaftlichen Anerkennung. Dies gilt umso mehr, als andere Gesundheitsberufe derzeit deutlich durch die Politik gestärkt werden. Eine Studie des Instituts für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf hat gezeigt, dass das Stress-Level unter MFA außerordentlich hoch ist. Der Praxisalltag ist gekennzeichnet durch großen Zeitdruck, vor allem bei hohem Patientenaufkommen , häufige Unterbrechungen, Verantwortung, Arbeitsverdichtung und Multitasking. Dem steht wenig Wertschätzung in der Gesellschaft gegenüber. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Der Beruf der oder des Medizinischen Fachangestellten (MFA) ist aus dem heutigen Gesundheitswesen nicht wegzudenken. Arztpraxen aller Fachrichtungen , Medizinische Versorgungszentren, Krankenhäuser, Rehabilitationseinrich- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16303 19. Wahlperiode 03.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom 20. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. tungen aber auch Krankenkassen und öffentliche Gesundheitsdienste kommen als Tätigkeitsbereiche für MFA in Frage. In allen Einrichtungen und Organisationen unterliegt der Beruf einem permanenten Wandel und muss sich medizinischen , technischen und strukturellen Herausforderungen und gesellschaftlichen Änderungen anpassen. Mit der „Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten /zur Medizinischen Fachangestellten“ steht die Ausbildung auf einer modernen Grundlage. Die Orientierung der Ausbildungsziele am medizinischen Fortschritt sowie an Veränderungen der Arbeits- und Praxisorganisation stellen notwendige Qualifikationserfordernisse in den Mittelpunkt der beruflichen Qualifizierung. Die Attraktivität des Berufs zeigt sich auch bei der Wahl der beliebtesten Ausbildungsberufe. Nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes stand die Ausbildung zur bzw. zum MFA im Jahr 2018 bundesweit auf Platz 2 im Ranking der beliebtesten Ausbildungsberufe (Destatis 2019). Jedoch nimmt die Bundesregierung auch zur Kenntnis, dass bei der Suche nach MFA inzwischen ein reger Wettbewerb herrscht und gute Arbeitsbedingungen, wertschätzendes Verhalten und kollegiales Miteinander sowie eine angemessene Entlohnung zunehmend an Bedeutung gewinnen. 1. Welche Erkenntnisse zum aktuellen und künftigen Fachkräftebedarf bei Medizinischen Fachangestellten (MFA) liegen der Bundesregierung vor? 2. Durch wen wird nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle und der künftige Fachkräftebedarf bei MFA erfasst? 3. Welche Anzahl an auszubildenden MFA ist aus Sicht der Bundesregierung notwendig, um diesen Bedarf zu decken? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine allumfassende Kennzahl zur Messung von Fachkräftebedarf bzw. Fachkräfteengpässen gibt es nicht. Ebenso ist es schwierig, Aussagen über die tatsächliche Zahl oder Höhe von fehlenden Fachkräften oder den zukünftigen Bedarf zu treffen. Die Bundesregierung schafft Transparenz, indem objektiv dargestellt wird, in welchen Berufen aktuell Besetzungsschwierigkeiten auftreten. Hierzu veröffentlicht die Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) halbjährlich eine Fachkräfteengpassanalyse (zuletzt im Juni 2019). Diese Analyse ist im Internet unter https://statistik.arbeitsagentur.de/Navigation/Statistik/Arbeitsmar ktberichte/Fachkraeftebedarf/Fachkraeftebedarf-Nav.html verfügbar. Sie bildet die fachliche Grundlage für die Erstellung der sogenannten Positivliste gemäß § 6 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 der Beschäftigungsverordnung. Die aktuelle Fachkräfteengpassanalyse bezieht Daten und Entwicklungen bis April 2019 ein. Die nächste Analyse wird voraussichtlich Ende Januar 2020 veröffentlicht. Die Einschätzung zu Engpassberufen in der Engpassanalyse erfolgt einheitlich über alle Berufe. Folgende Kriterien werden herangezogen: • Die durchschnittliche abgeschlossene Vakanzzeit, die die Zeit vom gewünschten Besetzungstermin bis zur Abmeldung einer Stelle misst, liegt im betrachteten Beruf 30 Prozent über dem Durchschnitt aller Berufe, • auf 100 offene Stellen kommen bei Fachkräften und Spezialisten weniger als 200 Arbeitslose, bei Experten weniger als 400 Arbeitslose, • die berufsspezifische Arbeitslosenquote (bezogen auf alle Erwerbstätigen und Arbeitslosen) liegt nicht höher als 3 Prozent. Drucksache 19/16303 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die durch diese Vorauswahl identifizierten Berufsgruppen werden durch zusätzliche Expertise sowie unter Hinzuziehung weiterer statistischer Daten und weiterführender Informationen bewertet. Nach Angaben der Statistik der BA werden Stellen für MFA (Berufsuntergruppe 8110 der Klassifikation der Berufe (KldB) 2010) im Vergleich zu allen Berufen deutlich schneller besetzt. Die Vakanzzeit lag zuletzt bei 80 Tagen und damit 35 Prozent unter dem Durchschnitt aller Berufe. Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Berufsgruppe sehr gering. Auf 100 gemeldete Stellen kamen rechnerisch 132 arbeitslose Fachkräfte. Die berufsspezifische Arbeitslosenquote lag bei 1,8 Prozent. Für MFA kann somit trotz geringer Arbeitslosigkeit kein Fachkräfteengpass festgestellt werden, da die gemeldeten Stellen in einer angemessenen Zeit besetzt werden. 4. Wie viele MFA arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils in Teilzeit? 5. Wie viele MFA arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils in Vollzeit? Die Fragen 4 und 5 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA waren im März 2019 rund 406.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte als MFA tätig, davon rund 221.000 in Vollzeit und rund 185.000 in Teilzeit. Weitere Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können der nachfolgenden Tabelle 1 entnommen werden. 6. Wie viele MFA sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den einzelnen Bundesländern jeweils als arbeitsuchend gemeldet? Nach Angaben der Arbeitsmarktstatistik der BA waren im November 2019 rund 18.000 arbeitsuchende Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur bzw. zum MFA bei den Arbeitsagenturen und Jobcentern gemeldet. Weitere Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16303 Ergebnisse nach der erfragten Differenzierung können der nachfolgenden Tabelle 2 entnommen werden. 7. Welche Anzahl an Personen hat in den einzelnen Bundesländern im Jahr 2019 die Ausbildung zum MFA begonnen, und wie hat sich diese Zahl jährlich seit 2000 entwickelt? a) Wie viele dieser begonnenen Ausbildungen wurden vorzeitig abgebrochen ? b) Wie viele dieser begonnenen Ausbildungen wurden erfolgreich abgeschlossen ? Beim Statistischen Bundesamt liegen Daten für das Berichtsjahr 2019 noch nicht vor. Tabelle 3 enthält die Zahlen der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge aus dem Zeitraum zwischen 2010 und 2018. Tabelle 4 gibt Auskunft über die Höhe der vorzeitig gelösten Ausbildungsverträge. Dabei handelt es sich nicht zwingend um abgebrochene Ausbildungen. Teilweise werden neue Ausbildungsverträge mit einem anderen Ausbilder und/oder in einem neuen Beruf abgeschlossen. Darüber hinaus ist der Tabelle 5 die Anzahl der bestandenen Abschlussprüfungen im Zeitraum zwischen 2010 und 2018 zu entnehmen. Drucksache 19/16303 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16303 Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aus Datenschutzgründen alle Daten (Absolutwerte) jeweils um ein Vielfaches von Drei gerundet sind. Der Insgesamtwert kann deshalb von der Summe der Einzelwerte abweichen. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der ausgebildeten MFA, die anschließend in ihrem Beruf arbeiten? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, wie lange MFA in ihrem Beruf arbeiten? Auf der Grundlage von Längsschnittanalysen, bei denen Individualdaten aus der Beschäftigten-Historik (BeH)* des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) verwendet werden und mit denen der Beschäftigungsverlauf einzelner Personen über die Zeit hinweg nachverfolgt werden kann, kann Folgendes festgestellt werden: Der Verbleib in Beschäftigung (unabhängig vom ausgeübten Beruf) sinkt in den ersten Jahren kontinuierlich ab. Dieses Muster stellt ein generelles Phänomen bei Verlaufsanalysen dar. Verantwortlich hierfür dürften Übergänge in Arbeitslosigkeit oder Selbstständigkeit sein, aber auch die Aufnahme eines Studiums oder Erwerbsunterbrechungen aus familiären Gründen. Da der Frauenanteil bei den Sprechstundenhelferinnen bzw. Sprechstundenhelfern (Berufsordnung 856 KldB 1988) ausgesprochen hoch ist, dürfte der letztgenannte Effekt besonders stark zum Tragen kommen. Dies dürfte auch für die MFA (Berufsuntergruppe 8110 KldB 2010) gelten. Sechs Jahre nach Beobachtungsbeginn waren noch 75 Prozent der Sprechstundenhelferinnen bzw. Sprechstundenhelfer in Beschäftigung. Der Anteil derjenigen, die nicht nur in Beschäftigung , sondern auch in ihrem ursprünglichen Beruf verbleiben, ist systematisch geringer, da einige Personen im Betrachtungszeitraum ihren Beruf gewechselt haben. Ein Jahr nach Beobachtungsbeginn beträgt der Anteil derjenigen, die weiterhin ihren ursprünglichen Beruf ausüben, 83 Prozent, und nach fünf Jahren sind noch 60 Prozent als Sprechstundenhelferinnen und Sprechstundenhelfer gemeldet. Nach diesem Zeitpunkt bleibt der Verbleib im Beruf relativ konstant , auch 15 Jahre nach Beobachtungsbeginn sind noch 60 Prozent der Kohorten als Sprechstundenhelferinnen und Sprechstundenhelfer tätig. 10. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Personen jährlich seit 2017 aus dem EU-Ausland nach Deutschland gekommen, um als MFA zu arbeiten, und welche Anzahl dieser Personen ist heute als MFA tätig? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. * Ergebnisse der BeH basieren auf der Klassifizierung der Berufe 1988 (KldB 1988). Angaben zum Beruf nach der KldB 2010 stehen erst seit dem Jahr 2012 zur Verfügung. Daher werden die Gesundheitsberufe in der BeH auf Grundlage der davor gültigen KldB 1988 abgegrenzt. Die KldB 1988 ist aber nur sehr eingeschränkt mit der KldB 2010 vergleichbar und reicht in der BeH zudem nur bis zur Ebene der Berufsordnung (3-Steller). Hier sind die medizinischen und zahnmedizinischen Fachangestellten unter einem Dreisteller subsummiert: In der KldB 1988 umfasst die Berufsordnung 856 (Sprechstundenhelfer) sowohl Arzthelferinnen als auch Zahnarzthelferinnen. Drucksache 19/16303 – 6 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 11. Sieht die Bundesregierung zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten der Ärzte durch MFA – z. B. durch neue Qualifizierungen, und wenn ja, wie sollen diese umgesetzt werden? Für die Aufgabenverteilung spielt die Qualifikation eine entscheidende Rolle. Ärztinnen und Ärzte können durch hochqualifizierte Fachkräfte spürbar entlastet werden. Neben der Sicherstellung der Arbeitsqualität bieten Fort- und Weiterbildungen auch die Möglichkeit, Handlungsfelder der MFA zu erweitern. Im Auftrag der für Fort- und Weiterbildung zuständigen Länder bieten die Ärztekammern deutschlandweit für MFA ein breites Spektrum an strukturierten und zertifizierten Fortbildungen an. Davon profitieren neben den Ärztinnen und Ärzten auch MFA, indem das eigene Qualifikationsprofil ausgebaut und die Zufriedenheit am Arbeitsplatz gesteigert wird. 12. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der in der Vorbemerkung genannten Studie? Die Verantwortung für gute und wertschätzende Arbeitsbedingungen für angestellte MFA obliegt im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht den Arbeitgeberinnen und Abrbeitgebern, in diesem Fall den vertrags- und privatärztlich tätigen Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat in Ihrer wissenschaftlichen Standortbestimmung „Psychische Gesundheit in der Arbeitswelt“ (2017) Arbeitsbelastungsfaktoren wie etwa Arbeitszeit, Arbeitsintensität und soziale Beziehungen (z. B. zu Führungskräften ) identifiziert, die in einem negativen Zusammenhang mit Sicherheit und Gesundheit stehen. Diese haben in die „Empfehlungen zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung“ des Arbeitsprogramms Psyche der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie Eingang gefunden und sollten bei Durchführung der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt werden. Als Instrument zur Identifikation, Vermeidung oder Verringerung von Gefährdungen durch Arbeitsbelastungsfaktoren steht mit der Gefährdungsbeurteilung ein prozess- und beteiligungsorientiertes Verfahren zur Verfügung, das für den spezifischen Betriebskontext angemessene Lösungen gestattet. 13. Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele MFA zusätzlich einen Mini- Job annehmen? Nach Angaben der Beschäftigungsstatistik der BA gingen im März 2019 von den rund 406.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten MFA rund 55.000 einer geringfügigen Nebenbeschäftigung nach. 14. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele ausgebildete MFA in Krankenhäuser abwandern und somit ambulanten Arztpraxen nicht mehr zur Verfügung stehen? Sieht die Bundesregierung hier Handlungsbedarf, und wenn ja, welchen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 7 – Drucksache 19/16303 15. Welche Kenntnisse liegen der Bundesregierung über die Ausbildung der Lehrkräfte im Bereich der MFA-Ausbildung vor? Die Ausbildung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen fällt in die Zuständigkeit der Länder. In der Regel umfasst die Ausbildung der Lehrkräfte an beruflichen Schulen ein entsprechendes (berufs-)pädagogisches Studium mit einer gewählten beruflichen Fachrichtung und einer einschlägigen fachpraktischen Tätigkeit gemäß der gewählten Fachrichtung. Berufliche Fachrichtungen können u. a. die Bereiche Elektro- oder Metalltechnik, Wirtschaft und Verwaltung, Agrartechnik, Körperpflege oder Gesundheit sein. In der Ausbildung der MFA unterrichten Fachlehrkräfte für Gesundheit, darüber hinaus aber auch Lehrkräfte aus anderen Fachdisziplinen wie Wirtschaft und Verwaltung sowie pädagogisch ausgebildete bzw. weitergebildete Fachkräfte aus der beruflichen Praxis wie beispielsweise Ärztinnen und Ärzte und Hygienefachkräfte. 16. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Attraktivität der MFA-Ausbildung zu steigern, und wenn ja, wie? Bei dem Beruf der MFA handelt es sich um eine Ausbildung, die auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes geregelt ist. Die Ausbildung erfolgt sowohl in einem Betrieb (z. B. einer Arztpraxis) als auch parallel dazu in der Berufsschule. Eine Attraktivitätssteigerung dieser Ausbildung z. B. durch eine Neuordnung erfolgt bei dualen Ausbildungsberufen nach bewährter Praxis im Konsens mit den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dabei geht die Initiative für Neuordnungen überwiegend von den Sozialpartnern aus. Ein Antrag für eine Neuordnung dieses Berufs liegt dem Bundeministerium für Gesundheit und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung nicht vor. 17. Beabsichtigt die Bundesregierung, die Ausbildung der MFA zu akademisieren , und wenn ja, in welchem Bereich? Im Gegensatz zu den Heilberufen, die durch gesonderte Berufsgesetze auf der Grundlage von Artikel 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes geregelt werden, handelt es sich beim Beruf der MFA um einen dualen Ausbildungsberuf auf der Grundlage von § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes. Bei den zu den Heilberufen zählenden, sogenannten Gesundheitsfachberufen werden zurzeit Fragen einer Akademisierung bzw. Teilakademisierung diskutiert. Eine Akademisierung des auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes geregelten Ausbildungsberufs der MFA ist nicht beabsichtigt. 18. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, wie viele Praxen ohne ausgebildete MFA arbeiten? Der Bundesregierung liegen diesbezüglich keine Erkenntnisse vor. Drucksache 19/16303 – 8 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333