Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Lothar Maier, Roman Johannes Reusch, Stephan Brandner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 19/16088 – Sicherheit der Trinkwasserversorgung bei großflächigen Stromausfällen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel. Damit hat die sichere und ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser nach Ansicht der Fragesteller höchste Wichtigkeit. Die technisch immer komplexer gewordene Wasserversorgung ist – vor allem zum Betrieb der Pumpwerke – auf die ununterbrochene Versorgung mit Elektrizität angewiesen. Diese galt in der Vergangenheit in Deutschland als selbstverständlich. Infolge des durch die Energiewende verursachten Strukturwandels der Elektrizitätsversorgung (Wegfall der Kernkraftwerke und bald auch der Kohlekraftwerke – Abschlussbericht der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung“ vom 26. Januar 2019, www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussberich t-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=pub licationFile&v=4 Seite 60 ff. „schrittweise[n] Reduzierung und Beendigung der Kohleverstromung“) sowie der steigende Anteil der erneuerbaren Energien , die durch die wetterbedingten schwankenden Einspeisungen für die Sicherung der Grundversorgung ungeeignet ist, ist nach Ansicht der Fragesteller die Sicherheit der Stromversorgung in Gefahr geraten (Junge Freiheit „Wenn es dunkel bleibt“ vom 22. November 2019). Schon mehrfach konnten großräumige Stromausfälle für die privaten Haushalte und den Betrieb der öffentlichen Infrastruktur (Signalanlagen, Straßenbeleuchtung, schienengebundener öffentlicher Personennahverkehr – ÖPNV – usw.) nur dadurch vermieden werden, indem energieintensive Industriebetriebe, wie z. B. Aluminiumhütten, von der Stromversorgung abgekoppelt wurden (Deutschlandfunk „Unsichere Stromversorgung in Zeiten der Energiewende“ vom 14. August 2019, www.deutschl andfunk.de/ruesten-gegen-den-blackout-unsichere-stromversorgung-in.724.de. html?dram:article_id=456306). Zugleich gibt es verbreitet Befürchtungen, dass diese Maßnahmen bei „Dunkelflaute“ (ein Zustand, in dem durch wenig Wind und Dunkelheit die Stromproduktion mithilfe von Windenergie und Photovoltaikanlagen nicht möglich ist; www.bundesnetzagentur.de/SharedDo cs/Downloads/DE/Sachgebiete/Energie/Unternehmen_Institutionen/Versorgu ngssicherheit/Berichte_Fallanalysen/FeststellungReservekraftwerksbedarf201 4_2015_2016_2017_2018.pdf?__blob=publicationFile&v=4) im Winter nicht mehr ausreichen könnten und auch mehrtägige großflächige, u. U. das gesam- Deutscher Bundestag Drucksache 19/16313 19. Wahlperiode 03.01.2020 Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat vom 30. Dezember 2019 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. te Bundesgebiet umfassende Stromausfälle denkbar, wenn nicht gar wahrscheinlich geworden sind. Diese Befürchtungen werden auch von den Trägern der Wasserversorgung geteilt. Ein Briefwechsel der Fragesteller mit den beiden Trägern der Wasserversorgung in Stuttgart (Landeswasserversorgung und Bodenseewasserversorgung ) ergab, dass man sich dort auf großflächige und anhaltende Stromausfälle vorbereitet. Insbesondere werden von diesen Unternehmen eigene Stromaggregate installiert, die auch bei Ausfall der öffentlichen Stromversorgung den Betrieb der Pumpwerke sicherstellen sollen. Die Landeswasserversorgung weist darauf hin, dass diese Notversorgung nur ca. 60 Prozent der normalen Wassermenge bewältigen kann und dass deren Betrieb auch nur für ca. drei Tage garantiert werden könne. Während die Notversorgung der großen Städte vorübergehend sichergestellt werden könne, würde der gleichen Quelle zufolge die Wasserversorgung in den Landgemeinden sofort zusammenbrechen. Da die Folgen eines Ausfalls der Trinkwasserversorgung über Tage hinweg nach Ansicht der Fragesteller katastrophal sein würden – die Haushalte können ein paar Tage ohne Strom auskommen, aber nicht ohne Wasser – erscheint nach Ansicht der Fragesteller eine intensivere Beschäftigung der öffentlichen Verwaltung und auch des Deutschen Bundestages mit dieser Frage dringend geboten. Da über die Bundesnetzagentur (BNetzA) sowohl für die Frage der Versorgungssicherheit mit Elektrizität als auch für die Frage der Versorgungssicherheit mit Trinkwasser über das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) Bundeszuständigkeit gegeben ist, erachten es die Fragesteller als angebracht, die Bundesregierung zu Informationen in diesem Zusammenhang zu befragen (vgl. www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/E lektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/Versorgungssicherheit/versorg ungssicherheit-node.html und www.bbk.bund.de/DE/AufgabenundAusstattun g/Wassersicherstellung/WassSichSt_einstieg.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Deutschland verfügt aus Sicht der Bundesregierung über eine hervorragende Strom-infrastruktur. Dies zeigt sich auch in der Qualität der Stromversorgung. Ein Verbraucher war danach im Jahr 2018 durchschnittlich ca. 14 Minuten von Versorgungsunterbrechungen betroffen. In den vergangenen zehn Jahren lagen dieser Wert für Versorgungsunterbrechungen stets zwischen zwölf und 16 Minuten . Im Vergleich zu anderen Industriestaaten der Welt sind dies herausragende Werte. Die Bundesregierung wird die Rahmenbedingungen bei der Energiewende so setzen, dass die Versorgungssicherheit auch in Zukunft mit wachsenden Anteilen von Strom aus Erneuerbaren Energien gewährleistet sein wird. Am 3. Juli 2019 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den letzten Monitoringbericht nach § 63 i. V. m. § 51 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) zur Versorgungssicherheit im Bereich der leitungsgebundenen Versorgung mit Elektrizität vorgelegt. Er dokumentiert das hohe Niveau der Stromversorgungssicherheit in Deutschland. Die Wasserversorgung in Deutschland ist mit etwa 5.583 Unternehmen (Destatis 2016) unterschiedlichster Größenklassen sehr heterogen aufgestellt. Während in den Großstädten oft nur ein Unternehmen die Aufgabe der Wasserversorgung obliegt, sind es in den ländlichen Regionen, insbesondere in Bayern und Baden-Württemberg viele kleine Wasserversorgungsunternehmen (WVU). Die Zuständigkeit für die Organisation der öffentlichen Wasserversorgung liegt nicht beim Bund, sondern bei den Ländern bzw. Kommunen. Die Maßnahmen Drucksache 19/16313 – 2 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode gemäß Wassersicherstellungsgesetz (WasSG) beziehen sich auf den Spannungsund Verteidigungsfall. Gemäß dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag zu Folgen eines langandauernden und großräumigen Stromausfalls (Arbeitsbericht Nr. 141) besteht eine unmittelbare Abhängigkeit der Wasserversorgung von der Stromversorgung, da elektrische Energie in der Wasserförderung , -aufbereitung und -verteilung benötigt wird. Besonders kritisch für die Gewährleistung der jeweiligen Funktion sind elektrisch betriebene Pumpen. Fallen diese aus, ist die Grundwasserförderung nicht mehr möglich sowie die Gewinnung von Wasser aus Oberflächengewässern zumindest stark beeinträchtigt . Zudem können Aufbereitungsanlagen und das Verteilsystem nur noch durch natürliches Gefälle gespeist werden, sodass erheblich weniger Wasser bereitgestellt und höher gelegene Gebiete gar nicht mehr versorgt werden können. Die Bundesregierung ist bestrebt, mit Fachinformationen sowie intensiver Gremientätigkeit auf kooperativem Wege eine Sensibilisierung der Branche sowie des Katastrophenschutzes zu bewirken. Daneben sind Maßnahmen zur regulativen Stärkung der Versorgungssicherheit sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung zur Eigenvorsorge notwendig, um bei außergewöhnlichen Lagen, wie großflächigen, mehrtägigen Stromausfällen eine Mindestversorgung zu gewährleisten . 1. Wie schätzt die Bundesregierung die Gefahr großflächiger, mehrtägiger Stromausfälle im Bundesgebiet ein? Die Wahrscheinlichkeit eines langanhaltenden und großräumigen Stromausfalls hält die Bundesregierung für gering. Die Bundesregierung hat kein Indiz dafür, dass es zu großflächigen mehrtägigen Stromausfällen im Bundesgebiet kommen könnte. Die Bundesregierung führt mit besonderer Sorgfalt fortlaufend ein umfassendes Monitoring zur Sicherheit der Stromversorgung durch. Dazu ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie nach dem EnWG verpflichtet. Verschiedene aktuelle Studien zeigen, dass ausreichende Erzeugungskapazitäten zur Lastdeckung am Strommarkt zur Verfügung stehen. Für den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb sind die Netzbetreiber zuständig. Nach allen der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen ist neben der jederzeitigen Lastdeckung auch der sichere Betrieb der Stromnetze jederzeit gewährleistet. Zur Sicherstellung der Transportfähigkeit der Netze und der Stromversorgung insgesamt stehen den Übertragungsnetzbetreibern neben netz- und marktbezogenen Maßnahmen (Regelleistung, abschaltbare Lasten, Redispatch) auch verschiedene Reserven zur Verfügung, die regelmäßig an den Bedarf angepasst werden (Netzreserve, Sicherheitsbereitschaft, besondere netztechnische Betriebsmittel , perspektivisch Kapazitätsreserve). 2. Wie schätzt die Bundesregierung die Folgen ein, die solche Stromausfälle für die öffentliche Trinkwasserversorgung hätten? Mit dem Bericht des Büros für Technikfolgenabschätzung beim Deutschen Bundestag zu Folgen eines langandauernden und großflächigen Stromausfalls (TAB-Bericht Nr. 141) wurden für einzelne Sektoren Kritischer Infrastrukturen, darunter auch der Sektor Wasser, die Auswirkungen eines solchen Ereignisses auf die öffentliche Wasserversorgung umfassend dargelegt. Aufgrund der unmittelbaren Abhängigkeit der Wasserversorgung von elektrischer Energie (Ausnahme Vorhandensein von natürlichem Gefälle) kann die Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 3 – Drucksache 19/16313 fehlende Notstromversorgung direkt oder mit zeitlicher Verzögerung im Falle vorhandener Speicherkapazitäten zu Einschränkungen oder Ausfällen der öffentlichen Wasserversorgung führen, insbesondere in den Haushalten (Körperpflege, Kochen, Trinkwasserbedarf). Ebenso betroffen sind die Löschwasserversorgung und die Abwasserentsorgung. 3. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bei den Trägern der Wasserversorgung ausreichende Vorkehrungen für den Fall großflächiger, mehrtägiger Stromausfälle? Der Bundesregierung liegen keine quantifizierbaren Erkenntnisse zu Vorkehrungen (u. a. Einrichtung einer Notstromversorgung) bei den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung vor. Aufgrund der Heterogenität der Unternehmen in der Branche gibt es sehr unterschiedliche Herangehensweisen und Maßnahmen zur Bewältigung von solchen außergewöhnlichen Ereignissen (u. a. Vorhaltung von Redundanzen, Notfallvorsorgeplanung). Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat u. a. mit der Fachinformation „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil I: Risikoanalyse“ eine Sensibilisierung der Branche bewirkt. 4. Wie bewertet die Bundesregierung die unterschiedliche Versorgungssicherheit bei Trinkwasser im Fall solcher anhaltenden Stromausfälle in größeren Städten bzw. in Landgemeinden (Beispiel siehe zweiter Absatz Vorbemerkung der Fragesteller)? Das recht unterschiedliche Niveau der Versorgungssicherheit der Unternehmen ist einerseits bedingt durch die Heterogenität der Branche und die damit verbundenen finanziellen und personellen Ressourcen sowie andererseits durch die regulativen Rahmenbedingungen (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV), Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Landwirtschaftsgesetz (LWG), Wassersicherstellungsgesetz (WasSG)), die Vorsorgemaßnahmen für solche außergewöhnlichen Gefahrenlagen nicht zwingend fordern. Hinweise zur Vorhaltung von Notstromaggregaten sind in den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegeben. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass größere Versorgungsunternehmen im Hinblick auf ihr Risiko- und Krisenmanagement besser vorbereitet sind, als mittelgroße bis kleine WVU. Die Schaffung von Redundanzen sowie Versorgungsverbünden – insbesondere kleinerer Kommunen – wird daher zunehmend von den Trägern der öffentlichen Wasserversorgung angestrebt. Von besonderer Bedeutung sind überdies Maßnahmen zur Notfallvorsorgeplanung, die jedoch nur durch die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure (Behörden und Unternehmen) erfolgreich sein können. 5. Welche Maßnahmen seitens der kommunalen, Bundes- oder Landesbehörden hält die Bundesregierung für erforderlich, um das Leben in Städten und auf dem Lande auch bei anhaltendem Ausfall der Trinkwasserversorgung aufgrund von Stromausfall sichern zu können? Aus Sicht der Bundesregierung ist es für die Sicherung der Versorgung der Bevölkerung im Rahmen eines solchen Szenarios erforderlich, die Eigenvorsorge der Bevölkerung (Bevorratung von Trinkwasser) und die Notfallvorsorgeplanung der Kommunen in Zusammenarbeit mit den Aufgabenträgern der Wasserversorgung (WVU, Katastrophenschutz, Gesundheit, Umwelt) zu stärken sowie die Trinkwassernotversorgung nach WasSG fortzuführen. Drucksache 19/16313 – 4 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode 6. Welche Maßnahmen der Vorsorge für den Fall des Zusammenbruchs der Wasserversorgung sollten die Bürger nach Ansicht der Bundesregierung individuell treffen? Das BBK hat mit „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen “ Hinweise zur Eigenvorsorge der Bevölkerung gegeben, u. a. mit Angaben zur Bevorratung von Flaschenwasser. 7. In welchem Umfang sind Organisationen (insbesondere das Technische Hilfswerk, aber auch die Bundeswehr und andere Organisationen) auf mehrtägige Ausfälle der Wasserversorgung vorbereitet? Sowohl das Technische Hilfswerk (THW) als auch die Bundeswehr besitzen Kapazitäten zur Ersatz- und Notwasserversorgung sowie Notstromversorgung (auch der eigenen Kräfte). Die THW-Fachgruppen (hier insb. „Trinkwasserversorgung “, „Notinstandsetzung und Notversorgung“ sowie „Infrastruktur“) verfügen jeweils über eigene Ressourcen und Expertise, die bei trinkwasserrelevanten Ereignissen zum Einsatz kommen. Zudem sieht das THW-Rahmenkonzept , abgeleitet von der Konzeption Zivile Verteidigung, einen weiteren Ausbau der Kapazitäten zur Trinkwassernotversorgung vor. Ausführliche Informationen zu Kapazitäten und Ressourcen der jeweiligen Einsatzorganisationen sind in der BBK-Fachinformation „Sicherheit der Trinkwasserversorgung – Teil II: Notfallvorsorgeplanung“ erhältlich. Die Bundeswehr leistet im Rahmen der Amts- und Katastrophenhilfe nach Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes auf Antrag anderen Behörden ergänzende Hilfe in Einzelfällen. Dies kann die Bereitstellung von Gerät, Material und sonstigen Ressourcen, die besonders zur Hilfeleistung geeignet sind, umfassen . Art und Umfang der Unterstützung richten sich dabei nach den angeforderten Fähigkeiten und verfügbaren Ressourcen der Bundeswehr. Dabei werden die Ressourcen nicht originär vorgehalten. 8. In welchem Umfang sind nach Erkenntnissen der Bundesregierung Verschlechterungen der Wasserqualität bei stark eingeschränkter Kapazität der Wasserwerke zu erwarten? Dem TAB-Bericht Nr. 141 zufolge sind viele Aufbereitungsprozesse energieabhängig . Damit ist auch bei fehlender Notstromversorgung die Aufbereitungsleistung eingeschränkt oder gar nicht mehr vorhanden. Zudem kann durch die eingeschränkte Kapazität oder den Ausfall elektrischer Pumpen der Druck im Versorgungssystem stark reduziert sein oder Leitungsstränge können leerlaufen. Bei Wiederinbetriebnahme dieser Stränge kann es zu Qualitätsproblemen durch Druckstöße im System kommen. Daher ist eine Stärkung der Resilienz des Wasserversorgungssystems von der Wasserförderung über die Wasseraufbereitung bis zur Wasserverteilung von besonderer Bedeutung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/16313 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333